Es muß einmal gesagt werden, hier agieren beim löschen Leute, die von tuten und blasen keine Ahnung haben, oder vielleicht gerade einmal davon, aber eben nicht vom Urheberrecht und dem Kopierschutz!
Wieder wurde ein Thread zu diesem Thema gelöscht, obwohl alles dort völlig legal war!
Der Kopierschutz lt. Gesetz gilt für MUSIK und VIDEOS, nicht für Software und Spiele! Im Gesetz steht ganz klar drinnen, das diese hiervon NICHT betroffen sind.
Zitat von den ARD-Experten (das sind die TV-Onkels!)
Gilt das Kopierverbot auch für geschützte Software und Computerspiele?
Nein, Computerprogramme - dazu zählen grundsätzlich auch Spiele - sind vom Kopierverbot ausgenommen und dürfen trotz Kopierschutzsystem kopiert werden. Es ist im Gesetzestext sogar ausdrücklich erwähnt, dass das Umgehungsverbot eines Kopierschutzsystems nicht für Computerprogramme gilt. Das Anlegen einer Sicherheitskopie von Software und Computerspielen ist also weiterhin erlaubt. Ein Problem könnte sich bei Mischformen ergeben, also Spiele-CDs, die auch Filmausschnitte und Audio-Tracks enthalten, beispielsweise das Computerspiel zu "Matrix Reloaded". Es könnte argumentiert werden, dass hier kein reines Computerprogramm vorliegt, so dass das Kopierverbot greift. Allerdings wird wohl erst die Rechtsprechung der nächsten Jahre in dieser Frage Klarheit schaffen.
Also, bitte labert nicht ständig solchen Unsinn, das das Umgehen des Kopierschutzes bei SW gegen das UrhG verstöß. Das ist nur bei Audio und Video der Fall.
Dazu kann ich auch empfehlen: www.hardwarejournal.de/urhebergesetz.htm
Natürlich darf nicht für SW geworben werden, die den Kopierschutz umgeht, insbesondere weil sie nicht zwischen den erlaubten SW Kopien für Privat, den "Schulhof-Händlern" und Audio/Video Parts unterscheiden kann. Aber privat darf er SW kopieren, auch wenn der Hersteller verzweifelt versucht, dies zu verhindern und wenn einige hier ebenso verzweifelt versuchen, jeden Thread dazu zu löschen.
Weitere Empfehlung:213.198.26.93/rechtslage.asp
Die Frage, wie das mit einen No-CD-Crack (Thema von pjpeda war Spiele Cracken) ist, wurde noch nicht von einem Gericht entschieden. Die Veränderung der SW und das in Umlauf bringen ist verboten; ein eigener No-CD-Crack, nur für sich selber verstößt aber nach wohl klar nicht dagegen. Zur Zeit streiten sich noch Juristen darüber, ob das Anbieten so eines No-CD-Cracks überhaupt die Vorgabe des Veröffentlichens einer veränderten fremden SW erfüllt oder nicht.
Wie von mir aber empfohlen, sind Virtual CD 6 und Alcohol 120% super Programme hierfür und natürlich völlig legal! Wer dies nicht versteht, darf sich nicht zum Richter über das höchste Gut was wir haben, die Freiheit des Wortes aufspielen und löschen. Wenn ihr zu dem Thema keine Ahnung habt, das kann ja auch bei VIPs "mal" vorkommen, dann befaßt euch doch bitte mit einem anderen Thread oder einer anderen Rubrik. Und wer als zweiter oder dritter VIP dem Löschen zustimmt, MUSS VORHER DAS GEHIRN EINSCHALTEN UND DAS THEMA ÜBERDENKEN.
Das wäre ja so, als ob ihr einem Todesurteil als Geschworener (in den USA) zustimmen würdet, nur weil der Erste auch schon JA gesagt hat.
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...Bravo!!!
Wie jetzt ? Haben die FTPWelt Promoter und ihre rund 45.000 durch die Staatsanwaltschaft ins Auge gefassten Kunden durch vehementen Austausch und Konsum von Softwareflüssigkeiten völlig legal gehandelt ? Null Kopierverbot = flat rated Freibier für alle ? Ich glaube, ich muss jetzt tatsächlich mal mein Gehirn einschalten und das Thema überdenken ...
So lange, wie ich für jeden verdammten Rohling, GEMA Gebühren zahlen darf, so lange werde ich auch das Brennen worauf ich Lust habe.
Ich zahle doch nicht eine Abgabe für etwas was verboten ist, da wiedersricht sich doch alles!
Das sollte mir mal einer in seiner Amtsrobe erklären, warum ich für einen Rohling GEMA Gebühren zahle aber die Gegenleistung der Leute die die GEMA beauftragen nicht auf diesen Rohling machen darf.
CU
Cybercrown
Und die Abgaben werden nächstes, spätestens übernächstes Jahr noch steigen. Die PC´s und Drucker werden mit GEMA-Abgaben belegt!
wenn wir alles glauben was die presse so sagt, vorallem ohne es zu checken, dann landen wir im alten deutschland der ab 42er.
Technische Schutzmaßnahmen werden unabhängig von der verwendeten Technologie vor Umgehung geschützt.
So gilt § 95a also auch für Software-implementierte Schutzmaßnahmen.
Dazu zählena auch Spiele.
Hier mal dazu dieser link:
http://www.geizkragen.de/forum/das-forum-fuer-steven-und-seine-gemeinde-c3/feedback-zur-gemeinde-homepage-f2/hinweis-zum-neuen-urheberrechtsgesetz-p177961-4
es gibt auch rechtsquellen dazu, die wären aber an dieser stele vielleicht etwas zuviel.
bist Du nun ein Ignorant oder einfach nur doof?
UrhG § 69a Gegenstand des Schutzes
(1) Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials.
(2) Der gewährte Schutz gilt für alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms. Ideen und Grundsätze, die einem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen, einschließlich der den Schnittstellen zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze, sind nicht geschützt.
(3) Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, daß sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische, anzuwenden.
(4) Auf Computergrogramme finden die für Sprachwerke geltenden Bestimmungen Anwendung, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist.
(5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.
vielen dank fuer deinen nett vormulierten denkanstoss
wenn das alles so richtig ist, wie stehts dann mit softwarepatenten?
du musst schon ziemlich einspurig sein um nicht zu verstehen, dass ich gerne gepflegt diskutiere.
So aber nicht.
"...alles so richtig..."
Wenn Du schon vorgibst, was das Gesetz meint, solltest Du es auch kennen oder zumindest mal gelesen haben.
Nach Deinem Posting könnte man meinen, Du glaubst der gepostete Gesetzestext ist falsch, oder meinst Du das die Politiker sich geirrt haben und ein falsches Gesetzt geschaffen haben?
Der Text stimmt, siehe auch http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__69a.html
Zu Softwarepatenten solltest Du die Entscheidung des europäischen Gerichtshofes im November abwarten. Meines wissens geht es da um Organisationsregeln und so einen Kram. Beispiel: addition von Tabellen ist dann geschützt. Alle Tabellenkalkulationsprogramme wie z.B. Exel müssen dann zahlen. Auch die E-Mail und das @ kann davon betroffen sein. Patente auf Kleinkram, Stummelprogramme und Regeln!
Natürlich gibt es auch noch Seiten wie http://swpat.ffii.org/analyse/antworten/index.de.html
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge..., musste einmal im August 1996 mit meinem Anwalt zu einem Termin beim Landgericht Lübeck fahren. Während der Fahrt erklärte mir mein Anwalt: ..hoffentlich ist der Richter heute guter Laune..., ich darauf: Wie jetzt ? Sie und ich haben doch hier alle Original-Fakten in der Tasche, die eindeutig belegen, dass ich seit 1992 Agent einer US Firma (Original-Schreiben aus den USA, unterschrieben, samt gedruckter Preisliste und Katalog) für ein bestimmtes Land bin, die kommerziell im Chemikalien Bereich "Wer liefert was auf dieser Welt" anbietet (eine Hamburger Firma hatte eine einstweilige Verfügung bei Androhung von 6 Monaten Haft oder 500.000 DM bei Verstoß gegen mich erwirkt, weil ich als Agent der US Firma tätig wurde, die Sofwtaredatenbanken verkauft..., heute www.chemicalinfo.com, immer noch am Markt). Da kann es dich nicht auf die Laune des Richters ankommen, wenn andere behaupten, das das alles nicht wahr ist ? Um es kurz machen, ich verlor den Prozess, wurde im Namen des Volkes für mein Wissen um kommerzielle US Anbieter in Deutschland verknackt, sollte für diesen Spaß auch noch 4.200 DM abdrücken, das Urteil selbst stellte mich als absoluten Idioten hin, mit anderen Worten: a.) ich war dem Richter nicht sympathisch und b.) hatte er dazu noch schlechte Laune...., will sagen, wenn Du Dich tatsächlich einmal der Willkür unseres Rechtssystems in Sachen Paragraphen-Reiterei konkret in einem Einzelfall aussetzen möchest, nur zu, aber dann denke an meine Worte ...
Wenn der Richter an dem Tag schlechte Laune hat und Du dann noch auf Dein verbrieftes Recht pochst, hast Du schon verloren ... (soweit meine Meinung zu unserem Rechtssystem...)
LEIDER hast Du recht!
Je tiefer die Instanz, desto dümmer die Entscheidung, könnte man meinen.
Außerdem, wer wird es denn auf ein Verfahren ankommen lassen, wenn da große Firmen losballern!
Außerdem kommt die zivilrechtliche Seite dazu, ggf. Schadensersatzforderungen in ungerechtfertigten Höhen. Und wenn Du dagegen mit Anwalt vorgehen willst, sagt der, Vorauszahlung aufgrund des Streitwertes ist ... und genau das hast Du nicht mehr! Und die Rechtschutzversicherung sagt, Namens- und Urheberrechte fallen nicht unter Ihren Vertrag!
Und dann kommt da noch ein Richter, dessen Frau ihn gestern nicht ran gelassen hat und der nunmehr sauer ist! Oder der Kläger beruft sich auf eine Eintragung beim Patentamt, die laut Gesetz nicht hätte erteilt werden dürfen (davon soll es mehrere tausend geben), und dann.... Soviele Zeit für die alle hat doch keiner! Also Augen zu und durch, d.h. zahlen und fertig. Habe ich auch schon mal getan, war aber zum Glück nur dreistellig. Aber die Zeit war mir mehr wert als das Geld und der Streit.
Noch vergessen und zur Erklärung: wenn Dich einer mit einer einstweiligen Verfügung belegt (sch... egal, ob es wahr ist oder nicht...), dann MUSST Du den Antragsteller zur Klage auffordern, sonst wirst Du diese Sch... auf Lebenszeit nicht mehr los... (verjährt einfach nicht, so eine Sch..., wenn Dir einer ans Bein pinkelt, dann stinkt es solange, bis Du die Hose zur Reinigung bringst und vom Pinkler das Geld dafür zurückforderst, wusste ich vorher natürlich auch nicht ..), hing dann 15 Monate bis zum Prozess in der Luft, konnte damals 15 Monate lang kein Geld verdienen und mit großem Glück hat der ehemalige DATENBANK-RAMBO diesen damaligen gerichtlichen Raketen-Angriff auf seine Existenz gegen alle menschliche Vernunft überlebt ... (seitdem versuche ich ohne sichtbaren Erfolg meine deutsche Staatsbürgerschaft meistbietend zu versteigern...)
Am besten, Du probierst es einmal selbst praktisch vor Gericht aus, ob Deine Argumente greifen, aber dann sage nicht, ich hätte dich NICHT gewarnt ...
ich möcht eh mal wissen wie weit das mit den ganzen patenten noch gehen soll
irgendwann kommt mal ne zeit in der alles patentiert ist-dann musss man womöglich den ganzen tag auf der hut sein das man ja nix falsches denkt/sagt
unsre gesamte rechtssprechung ist doch total der zeit hinterher-ein einziger witz
wenn der industrie was net passt wirds halt passend gemacht
und wenn se mal net auf anhieb recht kriegt geht se halt zigmal in berufung bis es irgendwann doch mal klappt-geld regiert die welt-so is halt mal leider das leben in einer "scheindemokratie" wie der unsern-naja könnt ja alles noch schlimmer sein(ironie)
@blind - Der Inhalt dieser Seite von Freund Knopper informiert knapp, kurz und trocken, was uns allen seitens der EU Politiker noch ins Haus steht..., Microsoft hat in den USA schon u.a. das Patent auf den Mausklick (und dazu noch angeblich 27 weitere eigene Patente, die z.B. in LINUX genutzt werden), somit nur noch eine Frage der Zeit, wann die Usergemeinde Lizenzgebühren z.B. für Mausbenutzung direkt oder indirekt abdrücken wird, gebe Dir somit in jedem Fall Recht: GELD REGIERT DIE WELT ... (und die Richter haben eh´ keinen Bock drauf, gedanklich in die gesamte Software-Problematik einzusteigen..., d.h. mit anderen Worten, man muss dann darauf vertrauen, dass die "Einäugigen unter den Blinden" zum gegebenen Zeitpunkt bei guter Laune sind und dann wie zu NERO´s Zeiten bei Gladiatorkämpfen üblich, in Sachen "Softwareentwicklung von kleinen EU Unternehmen..., irgendwie dannn auch unglaublich gelangweilt..., den Daumen HOCH oder auch RUNTER halten...)
@Aide - das Beispiel mit dem schlecht gelaunten Richter, dessen Frau ihn am Vortag nicht ran gelassen hat, trifft leider exakt des Pudels Kern ..., ich hätte diese Abhängigkeit des Delinquenten am Gerichtsentscheidungstag nicht besser und treffender ausdrücken können..., mit anderen Worten, der früher oft gebrauchte Begriff "Dunkeldeutschland", der sich auf Honnie´s damaliges Hoheitsgebiet beschränkte, ist mit dem Wegfall der Mauer leider auch in unseren Breiten zur knallharten Realität geworden ..., egal, durch HARTZ IV Spielprogramme und munteres Steuerlochstopfen von Hansi wird die anhaltende geistige Windstille wirkungsvoll und mediengerecht durch operative Hektik ersetzt...
Apropos Richter, wer weiss, wo sich eigentlich unser ehemaliger Richter "Gnadenlos"
(verknackte i.a. eine Frau, die mit einem Schraubenzieher ein Auto zerkratzte zu 2 ½ Jahren Gefängnis OHNE Bewährung ...) herum ? Hörte zuletzt, er hat nach seiner Polit-Karriere als Hamburg´s Innensenator noch so eben und eben einer Klage wegen Verletzung des Betäubungsmittelgesetzes (schnupfte Kokian durch eine 100 €uro-Note ???) entgehen können, ist bei ihm (so wie es fnmueller1 zu forumulieren pflegt...) inzwischen der RELAUNCH dieses Mannes irgendwo am Horizont zu erkennen ???? Die Volksweisheit: "UNKRAUT VERGEHT NICHT" ist die nackte und unumstössliche Wahrheit, die mich in meiner Annahme bestärkt, seine nächste Aufräumpartei wird sicherlich der noch einmal der ganze grosse Hit ...
lebt noch - hat aber bei der letzten Wahl "Gnadenlos" verloren ...
Ach ja,hat der nickles-server möglicherweise Scripts,die jeden Thread mit dem Wort Crack löschen?Mir wurden so schön 2 Postings entfernt.Wenn das Stimmt,ist dieser Thread bald weg....
