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Strafbare Handlung/Download?

Hovi / 85 Antworten / Baumansicht Nickles

Liebe Spezialisten rund um das Thema PC;

vielleich kann ich aus Eurem Kreis einen guten Tipp bei dem nachfolgend aufgeführten Sachverhalt bekommen:

In einer Januar-Ausgabe (2013) lag der Computer Bild eine DVD bei. Hier konnte man sich die gesamte Creative Suite 2 von Adobe kostenlos und legal laden. Da ich im Januar keine Verwendung für diese umfangreiche Software hatte, habe ich mir Heft und DVD aufbewahrt.
Nun bin ich dabei ein Buch zu schreiben. Die Bilder wollte ich in Word einbinden und dachte, dass damit wichtige (kostensparende) Vorarbeiten von mir geleistet werden könnten. Man sagte mir, dies sei so jedoch nicht möglich. Aber es würde (unter anderem) mit „Indesign“, einem Programm aus der Creative Suite, von Adobe gelingen. Ich erinnerte mich an das Programm auf der DVD, wollte es mir einmal anschauen, ob ich, mit meinem laienhaften technischen Verständnis, überhaupt damit arbeiten kann. Also habe ich es installiert. Jedoch erhielt ich keinen Schlüssel zum Öffnen der Software auf der Website des Herstellers. Ein Bekannter sagte mir: „Kein Problem, Schlüssel gibt es doch noch“ und er gab mir einen Zahlencode weiter. Das Programm ließ sich danach auch freischalten.
Nun muss ich zu meiner Schande gestehen, dass ich erst nach der kompletten Installation auch das Gehirn eingeschaltet habe. „Hier habe ich doch bestimmt etwas Illegales getan“, ging es mir durch den Kopf. Sonst hätte ich doch den Schlüssel über den Server des Anbieters erhalten. Das Programm habe ich selbstverständlich nicht geöffnet.
Der Schreck saß mir die ganze Nacht in den Gliedern. Deshalb die Frage: Kann mir jemand sagen, was ich nun tun sollte? Muss ich mich bei Adobe melden und alles beichten? Könnte mein Verhalten rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen?

Also: für jeden Tipp bin ich sehr, sehr dankbar.

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jueki Hovi „Strafbare Handlung/Download?“
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Muss ich mich bei Adobe melden und alles beichten? Könnte mein Verhalten rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen?

Nein.
Adobe CS2 wurde kurzzeitig (eine Woche wohl) zum legalen Download bereitgestellt.
Mitsamt den erforderlichen Installations- Keys.
War möglicherweise ein Irrtum seitens Adobe - aber das interessiert den Privatmann kaum.

Also kann man es auch ganz legal und ohne die mindesten Gewissensbisse verwenden.
Du bist nicht verpflichtet, bei jeder angebotenen Freeware beim Anbieter nachzufragen, ob er es denn tatsächlich ernst meint....
Ich verwende ebenfalls -und das auf mehreren PCs- das in CS2 enthaltene Adobe Acrobat 8  sowie Fotoshop v9.
Und update das ganze vollkommen problemlos von der Originalseite aus.

Jürgen

 

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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jueki Nachtrag zu: „Nein. Adobe CS2 wurde kurzzeitig eine Woche wohl zum ...“
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- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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Hovi jueki „Nein. Adobe CS2 wurde kurzzeitig eine Woche wohl zum ...“
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Hallo Jürgen;

vielen und herzlichen Dank für Deine Antwort und den Link. Ich denke einmal, dass ich heute Nacht doch etwas ruhiger schlafen kann.

Wenn man etwas vorsätzlich macht, wird dann bestraft, hat es seine Berechtigung. Wenn etwas jedoch aus Unachtsamkeit/Gutgläubigkeit/Dummheit geschieht und zieht eine Strafe nach sich, ist es doppelt ärgerlich.

Wie dem auch sei: ich werde demnächst doppelt und dreifach solche "Schritte" hinterfragen.

Dir noch einen schönen Abend und eine gute Woche wünscht:
Hovi

   

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mawe2 Hovi „Strafbare Handlung/Download?“
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In einer Januar-Ausgabe (2013) lag der Computer Bild eine DVD bei. Hier konnte man sich die gesamte Creative Suite 2 von Adobe kostenlos und legal laden.

Nur nochmal zur Klarstellung: Die gesamte Adobe CS2 wurde damals auf der Computer-Bild-DVD veröffentlicht? Das höre ich zum ersten Mal und das verwundert mich auch sehr. Zumindest müsste ja dann in der Computer-Bild stehen, unter welchen Bedingungen diese Software genutzt werden darf.

Der Download der Adobe CS2 war damals (Dez 2012 / Jan 2013) einige Wochen frei und ohne jegliche Restriktionen für Jedermann direkt bei Adobe möglich. Einen Hinweis, dass die Nutzung auf einen eingeschränkten Kreis beschränkt wäre, gab es nicht. Es wurden lediglich sehr spärliche Systemanforderungen genannt. Und natürlich die Seriennummern der verscheidenen Programme, jeweils unterschieden zwischen Windows und MacOS.

Später hat dann Adobe wohl doch erkannt, dass diese Art der öffentlichen Bereitstellung von Freeware wohl etwas unglücklich war. Sie haben den unkontrollierten, freien Download gestoppt und sie haben dann versucht, über alle (un)möglichen Kanäle zu erklären, dass die Nutzung dieser Downloads nur den Käufern der legalen CS2-Versionen gestattet ist.

Inwieweit Du Dich an Informationen gebunden fühlst, die Wochen nach dem erfolgten Download auf irgendwelchen WebSites, in irgendwelchen Blogs oder in der Tagespresse veröffentlicht wurden, musst Du selbst entscheiden.

Gruß, mawe2

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jueki mawe2 „Nur nochmal zur Klarstellung: Die gesamte Adobe CS2 wurde ...“
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Die gesamte Adobe CS2 wurde damals auf der Computer-Bild-DVD veröffentlicht?

Nein. Das dürfte damit gemeint sein:

http://www.computerbild.de/artikel/cb-Aktuell-Software-Adobe-Creative-Suite-2-So-klappt-s-mit-dem-CS2-Downloader-8068469.html

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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mawe2 jueki „Nein. Das dürfte damit gemeint sein: ...“
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Wow! Da haben sich unsere Freunde von der Computer-Bild aber viel (völlig unsinnige) Mühe gegeben! Der Link zur Downloadseite hätte es auch getan.

Wie ich es mir schon gedacht habe, schreibt die Computer-Bild dann auch in dem verlinkten Ratgeber-Artikel, unter welchen Bedingungen man die CS2 nutzen darf (Zitat):

"Auf der Download-Seite steht mittlerweile in roter Schrift, dass nur Kunden, die die Software rechtmäßig erworben haben und weiter nutzen wollen, zum Herunterladen der Creative Suite 2 oder einzelner Programme berechtigt sind. Anderen Nutzern ist es nicht gestattet, die Software zu überspielen. Das nämlich stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar, so Adobe."

Und weiter:

"Bevor Adobe den Download der Creative Suite 2 durch Nicht-Kunden untersagt hat, entwickelte COMPUTER BILD mit dem CS2-Downloader ein nützliches Download-Programm. Hinweis: Die Nutzung ist zwar nicht erwünscht, durch technische Maßnahmen seitens Adobe aber (noch) nicht blockiert."

Während die frühen (direkten) Nutzer der Adobe-Download-Seite sich darauf berufen können, dass sie über die Nutzungsbedingungen an keiner Stelle informiert wurden, können die Computer-Bild-Leser dieses Argument nicht anführen.

Gruß, mawe2

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jueki mawe2 „Wow! Da haben sich unsere Freunde von der Computer-Bild aber ...“
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...können die Computer-Bild-Leser dieses Argument nicht anführen.

- was mir persönlich allerdings vollkommen gleichgültig wäre, wenn ich es von dort hätte.
Ich bin nicht verpflichtet, vor jedem Freeware- Download beim Anbieter per beweisbarem Einschreiben nachzufragen, ob er es denn auch wirklich so meint.
Und weiterhin auch nicht, regelmäßig zu prüfen, ob der Anbieter vielleicht seine Meinung später änderte. CS2 wurde als Freeware angeboten - und damit hat es sich.


Wie ich übrigens auch bar jeglichem schlechten Gewissens die 15€- version von Windows8 benutze.
Und sogar bei M$ aktiviere.

Jürgen

 

 

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mawe2 jueki „- was mir persönlich allerdings vollkommen gleichgültig ...“
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Ich bin nicht verpflichtet, vor jedem Freeware- Download beim Anbieter per beweisbarem Einschreiben nachzufragen, ob er es denn auch wirklich so meint.

Nein. Aber die Computer-Bild hat den Nutzer ja selbst darüber informiert, weitere Recherche ist also nicht nötig.

CS2 wurde als Freeware angeboten - und damit hat es sich.

Wie ich schon schrieb: Bei Adobe direkt JA, über den Downloader der Computer-Bild NEIN.

Wie ich übrigens auch bar jeglichem schlechten Gewissens die 15€- version von Windows8 benutze.

Warum auch nicht. Es sollte mich sehr wundern, wenn Du keine Vorversionen (XP/Vista/7) haben solltest, die die lizenzrechtliche Grundlage für die Nutzung dieses Downloads darstellen.

Gruß, mawe2

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jueki mawe2 „Nein. Aber die Computer-Bild hat den Nutzer ja selbst ...“
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Du kennst doch sicher die Werbung im TV betreffs Rückenschmerzen, wo sogar der Hund plötzlich eine "kreuzrote" Schwesternkappe trägt?
Diese Werbung erscheint mir vor meinem geistigen Auge, wenn es in (beliebigen) Foren um lizenzrechtliche Fragen geht.
Und ich kann ein breitmäuliges Grinsen nicht unterdrücken...

Jürgen

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mawe2 jueki „Du kennst doch sicher die Werbung im TV betreffs ...“
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Du kennst doch sicher die Werbung im TV betreffs Rückenschmerzen

Nein, kenne ich nicht. Ich habe hier nur Empfang von werbefreien TV-Programmen.

Gruß, mawe2

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jueki mawe2 „Nein, kenne ich nicht. Ich habe hier nur Empfang von ...“
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Ich habe hier nur Empfang von werbefreien TV-Programmen

Welche sind das?
Die genannte Werbung sah ich auf ZDF.

Jürgen

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mawe2 jueki „Welche sind das? Die genannte Werbung sah ich auf ZDF. Jürgen“
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Welche sind das?

12 ör Sender, die hier per DVB-T ankommen.

ZDF ist dabei. Aber zu Zeiten, zu denen ich TV schaue, sendet kein ör Sender mehr Werbung...

Gruß, mawe2

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jueki mawe2 „12 ör Sender, die hier per DVB-T ankommen. ZDF ist dabei. ...“
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Aber zu Zeiten, zu denen ich TV schaue, sendet kein ör Sender mehr Werbung...

- das einzige (bis auf wenige, sehr wenige ausgesuchte Filme) was ich regelmäßig anschaue, ist die "heute"- Sendung des ZDF.
Dort sah ich diese nicht ganz unsinnige, zum Schmunzeln animierende Werbung.

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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neanderix mawe2 „Nein. Aber die Computer-Bild hat den Nutzer ja selbst ...“
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Nein. Aber die Computer-Bild hat den Nutzer ja selbst darüber informiert, weitere Recherche ist also nicht nötig.

auch das ist vollkommen wurscht.

Und nicht nur das: ich bezweifle sogar, dass der Hinweis auf der Adobe-Website keinerlei rechtliche Relevanz hat, solange sie nicht den Download für Nicht-kunden technisch blockieren.

 

Volker

Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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mawe2 neanderix „auch das ist vollkommen wurscht. Und nicht nur das: ich ...“
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Und nicht nur das: ich bezweifle sogar, dass der Hinweis auf der Adobe-Website keinerlei rechtliche Relevanz hat, solange sie nicht den Download für Nicht-kunden technisch blockieren.

Mit der selben Begründung könntest Du jedes Foto, jeden Text und jeden anderen Inhalt, der auf öffentlich zugänglichen WebSites bereitgestellt wird, für beliebige Zwecke frei verwenden, da die Rechteinhaber ja den Download nicht technisch blockieren.

Diese Auffassung ist falsch.

Nur, weil etwas im Internet frei verfügbar ist, erwirbt man noch nicht automatisch ein Nutzungs- oder Verwertungsrecht!

Gruß, mawe2

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Hovi jueki „Nein. Das dürfte damit gemeint sein: ...“
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.. GENAU RICHTIG..!

Hovi

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mawe2 Hovi „Strafbare Handlung/Download?“
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Wenn Du wirklich Bedenken bei der Nutzung dieser Software hast, wieso nutzt Du nicht eine völlig sorgenfreie OpenSource-Software wie z.B. GIMP für diese Aufgabe?

http://www.gimp.org/

Gruß, mawe2

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Hovi mawe2 „Wenn Du wirklich Bedenken bei der Nutzung dieser Software ...“
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Zunächst danke ich Euch sehr herzlich für Eure Kommentare und Hilfestellungen.

Ein befreundeter RA sagte mir, dass ich mich wahrscheinlich in einer Grauzone bewegen dürfte.

Ich werde mich nun schnellstens darum bemühen, mir die Original-Software (Adobe CS2) oder, wie in meinem Fall evtl. benötigt (oder auch nicht), nur das INDESIGN 2 zu besorgen. Dann habe ich auf jeden Fall ein legales Produkt im Besitz. Mir ging es bei der ganzen Angelegenheit darum, mir dieses Indesign anzuschauen und bei Gefallen, resp. bei entsprechender Benutzerfreundlichkeit, die aktuelle Prgrammversion zu kaufen.

Dieses GIMP werde ich mir einmal anschauen bzw. in der Druckerei nachfragen, ob dieses  Programm kompatibel zu deren Software ist. Mir geht es ja darum, wie Du bestimmt gelesen hast, Fotos in einen Text einzuarbeiten und dann alles druckfertig vorzulegen. Word mit eingefügten Bildern kann man dort nicht „verarbeiten“.

Dir, lieber Mawe 2 und auch Dir, lieber Jürgen, wünsche ich noch einen schönen Tag.

Hovi

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mawe2 Hovi „Zunächst danke ich Euch sehr herzlich für Eure Kommentare ...“
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Sorry, ich hatte da etwas durcheinander gebracht:

GIMP ist kein Ersatz für INDESIGN, wohl aber für das ebenfalls im CS2-Paket enthaltene PHOTOSHOP. Ich hatte unterstellt, dass Du Bilder bearbeiten willst, die Layouterstellung hatte ich überlesen.

Allerdings dürfte jede halbwegs brauchbare Druckerei PDF-Dateien in der Druckvorstufe akzeptieren.

Und PDF-Dateien kannst Du heute mit jeder gängigen Office-Suite direkt bzw. unter Zuhilfenahme eines beliebigen PDF-Druckertreibers erzeugen.

Insofern muss es der Druckerei egal sein, mit welcher Software Du arbeitest. INDESIGN ist sicher eine sehr gut geeignete Software für diesen Zweck. Du musst Dich aber zunächst erstmal einarbeiten, was einen erheblichen Aufwand bedeutet.

Indesign CS2 bekommst Du regulär nicht mehr zu kaufen. Die letzte (noch erhältliche) Version von Indesign, die noch auf einem Datenträger und mit zeitlich unbegrenzter Lizenz lieferbar ist, ist die CS6. Die kostet aber auch knapp 900 EUR.

Gruß, mawe2

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neanderix mawe2 „Sorry, ich hatte da etwas durcheinander gebracht: GIMP ist ...“
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Statt Indesign kann er aber Scribus benutzen.

Der ist mittlerweile sogar recht brauchbar ;)

 

Volker

Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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Borlander mawe2 „Sorry, ich hatte da etwas durcheinander gebracht: GIMP ist ...“
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Allerdings dürfte jede halbwegs brauchbare Druckerei PDF-Dateien in der Druckvorstufe akzeptieren.

PDF ist nicht PDF. Für Offsetdruck sollte die Daten farbsepariert vollständig als CMYK vorliegen. RGB wird Dir die Druckerei eher nur drucken wenn Du es unbedingt so willst und selbst die volle Verantwortung für das im Zweifelsfall unbefriedigende Ergebnis übernimmst…

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mawe2 Borlander „PDF ist nicht PDF. Für Offsetdruck sollte die Daten ...“
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Das ist richtig. Aber INDESIGN ist sicher nicht das einzige Programm, mit dem man das machen kann.

I.d.R. kann man ja bei der PDF-Erstellung diese Details festlegen.

Außerdem erhält man ja von der Druckerei einen Proof, anhand dessen man entscheiden kann, ob die Farben korrekt wiedergegeben werden oder nicht.

Insgesamt ist die Thematik aber hochkomplex und nur mit einem hohen Einarbeitungsaufwand und viel Praxiserfahrung überhaupt befriedigend zu erledigen. Wenn man einmalig ein Buch kreiert und bisher mit dieser Technologie (und den gängigen Programmen) noch nichts zu tun hatte, muss man sich sehr gut überlegen, ob man diesen Aufwand wirklich selber betreiben will.

Gruß, mawe2

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Hovi mawe2 „Das ist richtig. Aber INDESIGN ist sicher nicht das einzige ...“
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Hallo Mawe;

Du triffst wirklich den Nagel auf den Kopf. Genau die Gedanken habe ich mir auch schon gemacht, nachdem ich die Kommentare gelesen habe. In den letzten Tagen habe ich zudem viel nachgelesen, insbesondere, was die Einarbeitung in eine solche Software betrifft. Da ich auch nicht vorhabe, in absehbarer Zeit ein weiteres Werk zu erstellen, werde ich wahrscheinlich in den sauren Apfel beißen und die Satzerstellung mit Bilder einbauen, Satzumbruch etc., den Profis in der Druckerei überlassen. Die Kosten dafür sind allerdings schon sehr deftig. Oder ich schaue einmal, dass ich auf Honorarbasis („Cash“) einen Experten bekomme, der alles professionell in meinem Sinne erledigt. Mit der Bildbearbeitung dürfte m. E. nicht so schwierig werden, da nur der Titel 4/4farbig sein wird, die Bilder im Innenteil s/w.

Auch für Deine Ratschläge, lieber Borlander, herzlichen Dank. Aber die Entscheidung habe ich nun getroffen: Ich lasse die Finger von diesen hochkomplexen Zusatzarbeiten.

Euch noch einen schönen Abend und einen guten Wochenausklang wünscht:

Hovi

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Borlander Hovi „Hallo Mawe Du triffst wirklich den Nagel auf den Kopf. Genau ...“
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Mit der Bildbearbeitung dürfte m. E. nicht so schwierig werden, da nur der Titel 4/4farbig sein wird, die Bilder im Innenteil s/w.

Das ist dann in eine tendenziell eher unproblematische Sache.

Für den einfarbigen Innenteil musst Du Dir dann zumindest schon mal keine gesonderten Gedanken ums Farbmodell machen.

Beim Titel kommt es ein bisschen auf die Gestaltung an. Hört sich erst mal ein bisschen so an als ob Du dafür bereits ein größeres Bild (Photo/Zeichnung) hättest? Soll das vollflächig (bis zum Rand) verwendet werden, so brauchst Du einen Anschnitt von 3-5mm und ggf. zusätzlich noch mehr wenn das Buch schön gebunden werden soll um den Titel um den Dicken Deckel umschlagen zu können. Da muss man sich dann konkret mit der Druckerei abstimmen, welche Anforderungen genau für das gewählte Produktionsverfahren benötigt werden. Konvertiere die Bitmap-Ausgangsvorlage erst mal nach CMYK und setzte anschließend Dinge wie Titel und ggf. ISBN/Barcode mit einem DTP-Programm als Vektorgrafik drauf. So eine Standardaufgabe könntest Du vielleicht tatsächlich auch kostengünstig extern erledigen lassen wenn alle notwendigen Vorlagen bereits existieren.

Btw.: Für einen qualitativ hochwertigen Satz von umfangreichen Dokumenten empfiehlt sich LaTeX. Das wird auch häufig von Fachbuchverlagen eingesetzt.

Alternativ kannst Du auch den kompletten einfarbigen/sw (!) Innenteil mit Word nach belieben ausgestalten und am Ende als PDF/A abliefern. Auf dieser Basis sollte ein Druck generell möglich sein. Die Gestaltungsmöglichkeiten von Word reichen für sowas durchaus aus. Zumindest wenn man sauber arbeitet, also z.B. Formatvorlagen korrekt einsetzt.

Gruß
Borlander

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Hovi Borlander „Das ist dann in eine tendenziell eher unproblematische ...“
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Hallo Borlander;

Deine Antworten und Deine fachlichen Ausführungen sprechen dafür, dass Du Dich in der Thematik sehr gut auskennst. Besten Dank für diese Fülle an hilfreichen Informationen.

Würdest Du in unmittelbarer Nachbarschaft wohnen, wäre ich Dir schon längst auf die Pelle gerückt mit der Frage: „Wie wär’s denn, machst Du mir mein Geschreibsel druckfertig?“ Zwinkernd

Also, ich lasse jetzt definitiv die Hände von den Zusatzarbeiten und beschränke mich auf die Dinge, von denen ich nach meiner Meinung etwas (mehr) verstehe.

 Ich hatte in einem weiteren Kommentar am heutigen Tage unter anderem geschrieben:

„…Lohnt sich der Aufwand? Da waren die vielen Kommentare für mich in diesem Forum schon sehr hilfreich. Ich bin zu der Entscheidung gekommen, dass ich entweder einem Profi auf Honorarbasis diese Arbeiten in die Hände gebe, der dann das Werk nach meinen Wünschen zusammenstellt, oder doch alles der Druckerei überlasse, die für mich in den vergangen Jahren schon einige Druckwerke zu meiner vollsten Zufriedenheit erstellt hat...“

Von „LaTeX” habe ich auch gelesen. Dürfte zwar eine tolle Software für meine Zwecke sein, aber die Einarbeitungszeit…  Nee, nee, ich lass auf jeden Fall die Finger von den Zusatzarbeiten.

So soll/wird es sein.

Dir alles Gute und noch einmal herzlichen Dank für all Deine hilfreichen Infos.

Hovi

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Borlander mawe2 „Das ist richtig. Aber INDESIGN ist sicher nicht das einzige ...“
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Aber INDESIGN ist sicher nicht das einzige Programm, mit dem man das machen kann.

Natürlich nicht. Das kannst Du mit diversen Programmen für die Druckvorstufe (u.A. auch dem bereits genannten Scribus) erledigen.

I.d.R. kann man ja bei der PDF-Erstellung diese Details festlegen.

Einfach mal eben bei der PDF-Erzeugung das Farbmodell zu wechseln ist keine Lösung. Das einzige was man mit gutem Gewissen konvertieren kann sind Photos. Wobei man sich dann auch schon mit den unterschiedlich großen Farbräumen auseinandersetzen muss. Der gesamte Prozess muss das CMYK-Farbmodell einsetzen. Nur damit kannst Du z.B. Blitzer durch Überfüllen vermeiden und eine korrekte Schwarz-/Graudarstellung vor allem für Text sicherstellen.

Außerdem erhält man ja von der Druckerei einen Proof, anhand dessen man entscheiden kann, ob die Farben korrekt wiedergegeben werden oder nicht.

Nicht zwingend. Einen farbverbindlichen Proof musst Du halt (teuer) auch bezahlen. Da geht es dann aber erst mal nur um die korrekte Farbwidergabe. Ggf. abweichend dazu dann im späteren Druck (mit einem anderen Druckverfahren) auftretende Effekte wie z.B. die genannten Blitzer kannst Du darauf nicht erkennen. Mit einer Offset mal eben einen Probedruck machen kannst Du vergessen. Dann wird es doppelt so teuer. Und bis Du aus der Offset-Maschine ein stabiles Ergebnis rausbekommst musst Du erst mal 5000 Seiten durchlaufen lassen.

Insgesamt ist die Thematik aber hochkomplex und nur mit einem hohen Einarbeitungsaufwand und viel Praxiserfahrung überhaupt befriedigend zu erledigen.

Ja. Einfach mal eben was zur Drucker schicken ist eher keine gute Idee. Kann dann ein teures Vergnügen werden.

Gruß
Borlander

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mawe2 Borlander „Natürlich nicht. Das kannst Du mit diversen Programmen ...“
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Der gesamte Prozess muss das CMYK-Farbmodell einsetzen.

Nur dass z.B. Kameras im Prinzip immer RGB benutzen. Man ist also bereits hier einer Limitierung ausgesetzt, die man auch durch CMYK-Konvertierung nicht mehr überwinden kann. (Bestimmte Sonderfälle wie z.B. Adobe RGB sind bei manchen Kameras möglich.)

Einen farbverbindlichen Proof musst Du halt (teuer) auch bezahlen.

Bevor ich aber eine größere Auflage eines Buches drucken lasse, die ich dann wegwerfen muss, lohnt sich diese Ausgabe allemal.

Der Threadstarter will aber auch nur Graustufen-Bilder drucken, insofern ist die Problematik etwas entschärft.

Gruß, mawe2

 

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Borlander mawe2 „Nur dass z.B. Kameras im Prinzip immer RGB benutzen. Man ...“
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Nur dass z.B. Kameras im Prinzip immer RGB benutzen.

Das schrieb ich doch bereits in meinem Posting, dass Du da konvertieren musst und dies ohne schlechtes Gewissen tun kannst. Und die CMYK-Version nutzt Du dann im Rahmen des DTP-Prozesses. Und zwar ausschließlich diese.

Bevor ich aber eine größere Auflage eines Buches drucken lasse, die ich dann wegwerfen muss, lohnt sich diese Ausgabe allemal.

Eigenverlag ist eher erst mal kein Indiz für die große Auflage. Und ansonsten würde ich das von der Art der Farbabbildung und den Anforderungen an die farbgenaue Wiedergabe abhängig machen. Mit dem Einsatz von Standardfarben kann man das Ergebnis noch besser vorhersehbar machen. Und zu guter letzt müsste man im Falle des Nichtgefallens auch nicht zwingend das komplette Buch in die Tonne kloppen sondern nur die Umschlagseite. Die müsste man dann halt noch mal neu drucken. Was sinnvoller ist hängt u.A. auch von den relativen Kosten für den Proof ab.

Gruß
Borlander

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mawe2 Borlander „Das schrieb ich doch bereits in meinem Posting, dass Du da ...“
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Und die CMYK-Version nutzt Du dann im Rahmen des DTP-Prozesses.

Das ist schon klar. Aber der Farbraum ist eben dann trotzdem viel kleiner, als er bei CMYK sein müsste.

Und zu guter letzt müsste man im Falle des Nichtgefallens auch nicht zwingend das komplette Buch in die Tonne kloppen sondern nur die Umschlagseite.

Jetzt, in diesem konkreten Fall.

Aber wenn das Buch durchgehend farbig sein soll, würde ich doch gern ein Proof vorher sehen...

Gruß, mawe2

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Borlander mawe2 „Das ist schon klar. Aber der Farbraum ist eben dann ...“
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Aber der Farbraum ist eben dann trotzdem viel kleiner, als er bei CMYK sein müsste.

Kann man so nicht sagen. Es gibt Farben/Farbbereiche die jeweils nur mit CMYK oder nur mit RGB dargestellt werden könnten. Jeweils noch abhägig vom jeweiligen Farbraum zum Farbmodell.

Aber wenn das Buch durchgehend farbig sein soll, würde ich doch gern ein Proof vorher sehen...

Dann wird es in jedem Fall sehr teuer. Wenn Du allerdings eine einheitliche Farbpalette für Abbildungen verwendest, dann steigt der Informationsgewinn kaum noch nachdem Du jeweils schon eine entsprechende Abbildung gesehen hast ;-)

Gruß
Borlander

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aldebuedel Borlander „PDF ist nicht PDF. Für Offsetdruck sollte die Daten ...“
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Welches Programm erlaubt den Druck nur als RGB? Und welche Druckerei druckt RGB?

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Borlander aldebuedel „Welches Programm erlaubt den Druck nur als RGB? Und welche ...“
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Welches Programm erlaubt den Druck nur als RGB?

Alle Programme die nicht explizit für die Druckvorstufe vorgesehen sind arbeiten i.d.R. intern ausschließlich auf dem auch zur Bildschirmausgabe verwendeten RGB-Farbmodell. Ergänzend dazu siehe auch meine Antwort auf mawe2.

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Hovi mawe2 „Sorry, ich hatte da etwas durcheinander gebracht: GIMP ist ...“
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Hallo mawe;

schau mal hier, bei ebay: Artikelnummer 321237841827. Da wird die "Adobe Creative Suite 2 Premium" windows neu und OVP" noch angeboten.

Es grüßt Dich aus Hessen:

Hovi

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mawe2 Hovi „Hallo mawe schau mal hier, bei ebay: Artikelnummer ...“
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Da wird die "Adobe Creative Suite 2 Premium" windows neu und OVP" noch angeboten.

Das ist ein Privatverkäufer, der ein (möglicherweise) ungeöffnetes CS2-Paket verkauft.

Ob etwas, was 7 Jahre alt ist, noch als "neu" zu bezeichnen ist, ist strittig. Wahrscheinlich ist es "unbenutzt". Aber "neu"?

Auf dem Paket steht auch noch "Not for Sale".

Nach Auffassung von Adobe erwirbst Du eine gültige Lizenz ausschließlich über einen "berechtigten Lizenznehmer". Ob dieser Privatverkäufer dazu gehört, kannst Du zumindest nicht nachprüfen.

Das bedeutet ganz konkret: U.U. bezahlst Du hier für ein Softwarepaket, das Du online sowieso kostenlos bekommst, erwirbst aber trotzdem keine gültige Lizenz und darfst das Paket folglich auch nicht nutzen.

Wenn Du wirklich eine gewerblich nutzbare Vollizenz der Adobe Creative Suite Premium haben willst, müsstest Du die (noch) aktuelle CS6 kaufen. Da bist Du dann mit ca. 2500 EUR dabei...

Zukünftig gibt es dann nur noch die Abo-Lizenzen, bei denen Du Monat für Monat bezahlen musst und kein dauerhaftes Nutzungsrecht an der Software erwirbst (Adobe CC).

Gruß, mawe2

 

 

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jueki mawe2 „Das ist ein Privatverkäufer, der ein möglicherweise ...“
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Ach du Heiliger Strohsack - mawe2, an Dir ist wirklich ein Advokat verloren gegangen.
Dieser theoretisierende Unsinn, der hier betreffs Lizenzen, legal, illegal fabriziert wird, geht nicht einmal auf die gut gegerbte Haut einer Donnerechse.
Das Paket Adobe CS2 wurde samt Installationskeys vom Hersteller Adobe zum freien Download ohne jede Einschränkung angeboten und kann genau so verwendet werden!

Wenn nachträglich irgend jemand irgendwelche Beschränkungen irgendwohin schreibt, hast das absolut keine rechtliche Wirkung.

Was mit solchen Diskussionen in das Gesetz (das Deutsche Gesetz biddascheen!) hineininterpretiert wird, erinnert an die idiotischen Diskussionen mit Mrs. Software,  Großadministrator und die diese Geister alle hießen.

Absoluter Unsinn!

Jürgen

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mawe2 jueki „Ach du Heiliger Strohsack - mawe2, an Dir ist wirklich ein ...“
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Es geht hier mitnichten um irgendein (deutsches) Gesetz sondern um einen Vertrag. Aber das weisst Du ja selbst, denn Du brüstest Dich ja ständig damit, diese Verträge zu brechen.

Dass Du mit Deinen unzutreffenden Auffassungen über Softwarelizenzen hier nie hinterm Berg gehalten hast und dass Du Dein persönliches Heldentum über das illegale Benutzen von Software definierst, wissen wir bereits.

Der Fragesteller in diesem Thread hat sich aber nun mal ein bisschen mehr Gedanken zu diesem Thema gemacht als Du. Und da sollte man doch so fair sein und ihm einen fairen Umgang mit den Anbietern von Software zugestehen. Am Ende muss er selbst entscheiden, ob er eine Nutzungslizenz erwirbt oder nicht.

Nur weil Du selbst nicht in der Lage bist, Software zu produzieren und Du deswegen Deinen Unterhalt auch nicht mit dem Verkauf von Softwarelizenzen verdienen musst, solltest Du Deine falsch verstandene Robin-Hood-Haltung nicht ständig auch noch anderen aufdrängen wollen!

Letztendlich sind es genau solche Nutzer wie Du, die die Softwarekonzerne dazu bringen, gar keine Datenträger/Downloads verbunden mit unbegrenzten Lizenzen mehr zu verkaufen sondern den Usern hübsch Monat für Monat die Abo-Gebühr abzuknöpfen. Aber das darf ja sowieso jeder selbst entscheiden, ob er da mitmacht.

Gruß, mawe2

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jueki mawe2 „Es geht hier mitnichten um irgendein deutsches Gesetz ...“
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denn Du brüstest Dich ja ständig damit, diese Verträge zu brechen.

Ich nutze das zum freien Download ohne jedwede Einschränkung / Bedingung angebotene CS2, für das mir Adobe den Key lieferte.

Wenn dies eine strafbare Handlung ist, bist du verpflichtet, gegen mich (und alle anderen Nutzer) Strafantrag zu stellen.

Und da sollte man doch so fair sein und ihm einen fairen Umgang mit den Anbietern von Software zugestehen

Das bedeutet, das ich -als Nicht- Robin Hood- dazu verpflichtet bin, als Freeware angebotene Software kategorisch abzulehhnen, da ich ansonsten strafbare Handlungen begehe?
Wie irrsinnig ist das denn...

Letztendlich sind es genau solche Nutzer wie Du, die die Softwarekonzerne dazu bringen...

ich und andere Nutzer von Freeware sind sozusagen am Niedergang von Moral und Ordnung schuld?

Wohlgemerkt - es geht immer noch um die freie Nutzung der von Adobe ohne Einschränkung angeboteten Software "CS2", zu der mir besagte Firma den Key an meine Adresse schickte!

Ein bischen verrückt, so ein Standpunkt.

Jürgen

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Max Payne jueki „Ich nutze das zum freien Download ohne jedwede ...“
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für das mir Adobe den Key lieferte

Du hast hier mal einen Screenshot eingestellt, auf dem der Lizenzkey Deines Windows 7 Home Premium zu lesen war (BTHBW-...). Das finde ich aber schick von Dir, dass Du nichts dagegen hast, wenn der von der gesamten Community verwendet wird.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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jueki Max Payne „Du hast hier mal einen Screenshot eingestellt, auf dem der ...“
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. Das finde ich aber schick von Dir, dass Du nichts dagegen hast, wenn der von der gesamten Community verwendet wird.

Habe ich nicht. Weil ich selbigen nicht verwende - ich verwende nur Ultimate- Versionen.
Allerdings, so ist es wohl in den Lizenzbedingungen von M$ verankert, muß man den originalen Aufkleber vorzeigen können, um die Legalität des Besitzes zu beweisen.

Bei der zum Freien Download angebotenen Software CS2 ist dies nicht der Fall.

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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mawe2 jueki „Ich nutze das zum freien Download ohne jedwede ...“
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bist du verpflichtet, gegen mich (und alle anderen Nutzer) Strafantrag zu stellen.

Wo hast Du denn diesen Unfug her? Woraus soll sich denn diese Verpflichtung für mich ergeben? Ist das noch ein Gesetz von Napoleon oder aus dem dritten Reich?

Das bedeutet, das ich -als Nicht- Robin Hood- dazu verpflichtet bin, als Freeware angebotene Software

Die Adobe Creative Suite CS2 ist niemals als Freeware angeboten worden. Sie wurde kurzzeitig frei zum Download angeboten, hat dadurch aber nicht automatisch den Status von Freeware erlangt.

Nach Deiner Argumentation wäre nämlich (z.B.) Windows 7 ebenfalls Freeware. Bist Du tatsächlich der Meinung, das dies zutreffend ist?

ich und andere Nutzer von Freeware sind sozusagen am Niedergang von Moral und Ordnung schuld?

Das habe ich nirgendwo geschrieben. Dein Browser muss defekt sein, wenn er Dir solcherlei Inhalte anzeigt!

es geht immer noch um die freie Nutzung der von Adobe ohne Einschränkung angeboteten Software "CS2", zu der mir besagte Firma den Key an meine Adresse schickte!

Hier muss ich nochmal konkret nachfragen: Adobe hat Dir (persönlich) einen gültigen ProductKey für CS2 geschickt? Per eMail oder per Briefpost? Oder wie ist das "Schicken" gemeint?

Gruß, mawe2

 

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jueki mawe2 „Wo hast Du denn diesen Unfug her? Woraus soll sich denn ...“
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Nach Deiner Argumentation wäre nämlich (z.B.) Windows 7 ebenfalls Freeware

Das wäre es, wenn zum Download der entsprechenden ISO -wie bei CS2- ein gültiger Installationskey angeboten worden wäre - samt Lizenzaufkleber oder relevanten Nachweis. Mit dem man sein System sogar aktivieren kann.
Das wurde niemals getan.

Die Adobe Creative Suite CS2 ist niemals als Freeware angeboten worden

Sie wurde samt Key 

Die für die Installation nötige Seriennummer wird rechts neben dem Downloadlink angezeigt. Wir empfehlen Ihnen, den Photoshop-Key mit der Maus zu kopieren, um ihn während der Installation in das Setup-Fenster einfügen zu können.

zum Download angeboten. Für wohl eine Woche. Erst danach erfolgten Beschränkungen.

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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mawe2 jueki „Das wäre es, wenn zum Download der entsprechenden ISO -wie ...“
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Das wäre es, wenn zum Download der entsprechenden ISO -wie bei CS2- ein gültiger Installationskey angeboten worden wäre

Microsoft bietet sowohl den Donwload der ISO als auch frei verfügbare ProductKeys an.

samt Lizenzaufkleber

Die Aufkleber sind nicht mehr zwingend nötig, auch bei MS gibt es die ProductKeys per Download - völlig immateriell.

oder relevanten Nachweis

Da müssten wir konkreter werden. Der relevante Nachweis kann z.B. ein Kaufbeleg über eine MS Software von Amazon o.ä. sein.

Welchen relevanten (Lizenz-)Nachweis hast Du für die CS2-Programme, die Du Dir bei Adobe heruntergeladen hast?

Sie wurde samt Key
zum Download angeboten. Für wohl eine Woche. Erst danach erfolgten Beschränkungen.

(Es waren mehrere Wochen. Aber das ist egal.) Deswegen ist sie trotzdem nicht zu einer Freeware geworden.

Das jeweilige Lizenzmodell (oder der jeweils gültige Lizenzvertrag) richtet sich nicht danach, wie die Software verteilt wurde. Wenn ich auf der Straße einen Stapel von 100-Installations-CDs finde und ich mir davon eine wegnehmen kann, ist das deswegen noch keine Freeware.

---

Warum ich verpflichtet sein soll, Dich anzuzeigen, würde ich dennoch gern von Dir wissen wollen!

Gruß, mawe2

 

 

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jueki mawe2 „Microsoft bietet sowohl den Donwload der ISO als auch frei ...“
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Warum ich verpflichtet sein soll, Dich anzuzeigen würde ich dennoch gern von Dir wissen wollen!

Gute Nacht! Ich gehe ins Bett. Vielleicht fällt mir im Traum der Zusammenhang zwischen verlorenen und gefundenen Installations- CDs und einem auf einer öffentlichen Webseite ohne die mindete Einschränkung angebotenem Download (samt Installationskey)  ein.

Allerdings...
Mönsch, ich hab für mein Bett gar keine Quittung mehr...

machen wir also Schluß. Die Diskussionen mit Großadministrator, Mrs. Software usw führten in der Vergangenheit auch zu nichts.
Warum also sollte das hier so sein.

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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mawe2 jueki „Gute Nacht! Ich gehe ins Bett. Vielleicht fällt mir im ...“
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Vielleicht fällt mir im Traum der Zusammenhang zwischen verlorenen und gefundenen Installations- CDs und einem auf einer öffentlichen Webseite ohne die mindete Einschränkung angebotenem Download (samt Installationskey)  ein.

Nicht verloren! Die hat jemand extra dort hin gelegt. So, wie den Download bei Adobe!

Schade, dass Du Deine eigene Argumentation nicht zu Ende führen kannst!

Wenn Dir noch was Substanzielles einfällt, kannst Du es ja demnächst noch vermelden.

Mönsch, ich hab für mein Bett gar keine Quittung mehr.

Dein Bett ist ja auch Hardware und keine Software. (Auch wenn es ein weiches Bett ist!)

Gruß, mawe2

 

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jueki mawe2 „Nicht verloren! Die hat jemand extra dort hin gelegt. So, ...“
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Schade, dass Du Deine eigene Argumentation nicht zu Ende führen kannst!

Das ist korrekt. Gegen diese Advokaten- Argumentationen bin ich einfach machtlos.

Ich fasse zusammen:
Eine legale Seite bietet Downloads an. Unter anderem den des "Adobe CS2".
Dieser Download wird ohne die mindesten Einschränkungen rechtlicher oder sonstiger Art angeboten.
Wenn ich diesen Download nutze und das Tool installiere, begehe ich nach unumstößlicher Ansicht des Users "mawe2" eine strafbare Handlung.

Richtig?

Nun bleibt Dir nur noch zu erklären
- gegen welche Gesetze (Deutsche Gesetze) ich verstieß, als ich diesen Download ohne die mindesten Einschränkungen rechtlicher oder sonstiger Art einer legalen Downloadseite nutzte und anwendete
- wie man in Zukunft vermeiden kann, auf Downloads hereionzufallen, die "free", also ohne rechtliche oder sonstige Einschränkungen von legalen Downloadseiten angeboten werden, sozusagen als Lock- Angebote (Honigtöpfe) zu erkennen.

Versuche bitte, die Erklärung ohne unverständliche Gleichnisse (verlorene oder zur Verführung unbedarfter Finder hingelegte Installationsmedien u.ä.) so zu gestalten, das sie auch für Menschen geringeren Intellekts (wie ich) verständlich ist. Möglichst mit konkreten Verweisen auf Gesetzesparagraphen.
Man sollte ja versuchen, derlei Straftaten (Wie hoch ist die Strafe übrigens für die Nutzung eines Downloads ohne die mindesten Einschränkungen rechtlicher oder sonstiger Art einer legalen Downloadseite ?) in Zukunft zu vermeiden.

Jürgen

 

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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mawe2 jueki „Das ist korrekt. Gegen diese Advokaten- Argumentationen bin ...“
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Wenn ich diesen Download nutze und das Tool installiere, begehe ich nach unumstößlicher Ansicht des Users "mawe2" eine strafbare Handlung. Richtig?

Falsch!

Wenn Du diesen Download ohne das Wissen über die Einschränkungen nutzt, ist es keine strafbare Handlung.

Wenn Du diesen Download nutzt, und dabei schon informiert wurdest, dass Du ihn nicht nutzen darfst (also der spätere Stand, wo diese Info ja auf der Adobe-Seite stand bzw. der Computer-Bild-Fall, wo es ja die CB deutlich geschrieben hat), dann ist es illegal.

Eine (juristische) Grauzone ist es in jedem Fall. Eine Freeware ist es in keinem Fall.

Nun bleibt Dir nur noch zu erklären

Du erklärst doch die meisten Deiner hahnebüchenen Behauptungen auch nicht. Da bleibt mir gar nichts zu erklären!

Offen sind bei Dir noch folgende Fragen:

* Warum bin ich verpflichtet, Dich anzuzeigen?

* Warum ist Adobe CS2 für Dich eine Freeware, Windows 7 jedoch nicht?

* Wie hat Adobe Dir den Key geschickt?

* Welchen relevanten Lizenznachweis für die Adobe CS2 hast Du?

Du hast hier absurde juristische Behauptungen heraus, zu deren Begründung Du keine Lust hast, erwartest aber von mir eine vollständige und umfassende juristische Klarstellung. Das klappt so nicht!

Gruß, mawe2

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Kabelschrat mawe2 „Falsch! Wenn Du diesen Download ohne das Wissen über die ...“
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Manchmal frag ich mich, ob die Welt von klugen Köpfen regiert wird, die uns zum Narren halten oder von Schwachköpfen die es ernst meinen. M. Twain
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mawe2 Kabelschrat „Hallo mawe2, ...“
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Das ist ein Buch!

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Kabelschrat mawe2 „Das ist ein Buch!“
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Manchmal frag ich mich, ob die Welt von klugen Köpfen regiert wird, die uns zum Narren halten oder von Schwachköpfen die es ernst meinen. M. Twain
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jueki mawe2 „Falsch! Wenn Du diesen Download ohne das Wissen über die ...“
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Offen sind bei Dir noch folgende Fragen:

Diese Fragen erübrigen sich allesamt, wenn du mir nachweist, das ich mit dem Download eine strafbare Handlung begehe und letztlich das Tool illegal  nutze.
Eine (nach Deutschem, nicht nach "mawe2"- Gesetz) strafbare Handlung begehe.

Du hast hier absurde juristische Behauptungen heraus

Ich habe keine juristische Begründung geliefert. Das brauche ich bei Frei verfügbaren und nutzbaren Downloads nämlich nicht. Darauf machte ich aufmerksam, nur darauf.
Du stelltest hingegen die Behauptung auf, der Download und dessen Nutzung sei illegal und verstieße gegen (Deutsches!) Recht. Also Strafgesetz.
Demzufolge alle Nutzer und Anwender dieses ohne Einschränkung Frei verfügbaren Downloads Straftäter sind, sich demzufolge krimineller (und anzeigepflichtiger?)  Straftaten schuldig machen.

Trifft allerdings das zu:

Wenn Du diesen Download ohne das Wissen über die Einschränkungen nutzt, ist es keine strafbare Handlung.

- dann frage ich mich ganz besorgt: Was soll dieses ganze, sinnlose Geschwätz eigentlich?
Die Überschrift über dieses Thema lautete

Strafbare Handlung/Download?

Ist es nicht. Da dieser download und die Anwendung des downgeloadeten Tools zum Zeitpunkt des Downloads keinerlei Beschränkungen unterlagen.
Denn der User "mawe2" hat keinerlei rechtlichen Status und dieses Forum, (wie alle anderen übrigens auch) ebenfalls nicht.

Da es, seit Du in diesem Forum hilfreich zugange bist noch nicht ein einziges Mal vorkam, das Du einen Fehler eingestandest und nicht das letzte Wort hattest, werde ich diese dümmliche Diskussion um den Bart Kaiser Karl des Großen mit dem Dir schon mehrfach geschriebenen Satz beenden:

Du hast natürlich, wie immer, von Anfang bis Ende vollkommen Recht.

Jürgen

 

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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mawe2 jueki „Diese Fragen erübrigen sich allesamt, wenn du mir ...“
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Diese Fragen erübrigen sich allesamt, wenn du mir nachweist, das ich mit dem Download eine strafbare Handlung begehe

Wenn Du richtig lesen würdest (was Du zumindest bei meinen Postings scheinbar nicht tust), hättest Du gesehen, dass ich an keiner Stelle von "Strafbarkeit" geschrieben habe. Das ist ganz allein Deine Befürchtung in diesem Fall, nicht meine!

Ich habe keine juristische Begründung geliefert.

Nein. Nur jede Menge unhaltbare Behauptungen, die Du dann nicht begründen willst / kannst!

Du stelltest hingegen die Behauptung auf, der Download und dessen Nutzung sei illegal und verstieße gegen (Deutsches!) Recht.

Habe ich nirgendwo geschrieben! Wie gesagt: Du liest nicht, Du interpretierst gleich (und zwar falsch).

Denn der User "mawe2" hat keinerlei rechtlichen Status

Da irrst Du Dich. Ich bin sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person. (Aber das kannst Du nicht wissen...)

Da es, seit Du in diesem Forum hilfreich zugange bist noch nicht ein einziges Mal vorkam, das Du einen Fehler eingestandest

Auch da irrst Du Dich. Aber vielleicht kommt das so selten vor, dass Du es nicht gemerkt hast? Ich versuche nämlich schon vorher die Sache zu durchdenken und erst gar keinen Fehler zu machen, was mir aber nicht immer gelingt. Selbst in diesem Thread habe ich einen Fehler eingestanden. Du liest nicht, sondern behauptest nur!

Gruß, mawe2

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RogerWorkman mawe2 „Falsch! Wenn Du diesen Download ohne das Wissen über die ...“
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Du hast hier absurde juristische Behauptungen heraus, zu deren Begründung Du keine Lust hast, erwartest aber von mir eine vollständige und umfassende juristische Klarstellung

Genau das ist das Problem, wer kenn sich mit den juristischen Feinheiten  richtig aus? Und genau das versuchen extrem viele Hersteller mit Kleingedruckten in versteckten AGBs auf Download-Portalen auszunutzen. Erst mit "gratis" Downloads locken und hinterher mit Rechtsmitteln den Verbraucher unter Androhung von Strafe abzocken. Allein die Umstellung von Adobe von Kauf- auf Mietsoftware ist derart übel, das wohl die letze Kaufversin eines Produktes nun Jahrzehnte auf Rechnern weiter genutzt wird. Gilt wohl für Win7 ebenso.

Meine Meinung: Diese völlig unattraktiven Dauernutzungsvertäge mit jährlicher Geldabzocke sind stets für Rechner mit Online-Zugang hergestellt. Wir betreiben aber aus Sicherheitsgründen Arbeitsplätze ohne Onlinezugang. Nach einem Jahr nach Erstaktivierung der Nutzungsrechte funktioniert dann aber die Software nicht mehr. Was für ein Schwachsinn. Einzig sinnvoll, Software kaufen, ordentlich bezahlen, nutzen solang man damit klarkommt. Fertig. Adobe stellt sich bei uns im Workflow in der Zukunft ins Abseits.  Immer mehr Freeware wird besser und ersetzt manche notwendigen Arbeitsschritte.

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mawe2 RogerWorkman „Genau das ist das Problem, wer kenn sich mit den ...“
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Erst mit "gratis" Downloads locken und hinterher mit Rechtsmitteln den Verbraucher unter Androhung von Strafe abzocken.

Das trifft aber in diesem konkreten Fall wohl nicht zu.

Allein die Umstellung von Adobe von Kauf- auf Mietsoftware ist derart übel

Da muss ich Dir zustimmen.

Für mich ist völlig unverständlich, dass sich Nutzer auf so etwas überhaupt einlassen. Aber scheinbar sind viele derat abhängig von diesen Programmen, dass sie bereit sind, jeden Quatsch mit zu machen und jeden Preis zu zahlen.

Diese völlig unattraktiven Dauernutzungsvertäge mit jährlicher Geldabzocke sind stets für Rechner mit Online-Zugang hergestellt. Wir betreiben aber aus Sicherheitsgründen Arbeitsplätze ohne Onlinezugang. Nach einem Jahr nach Erstaktivierung der Nutzungsrechte funktioniert dann aber die Software nicht mehr.

Soweit ich weiß schon nach einem Monat...

Adobe stellt sich bei uns im Workflow in der Zukunft ins Abseits.  Immer mehr Freeware wird besser und ersetzt manche notwendigen Arbeitsschritte.

Das sehe ich ganz genau so.

Bei mir war Adobe schon immer im Abseits, da die Pakete von Corel schon immer das bessere Preis-/Leistungs-Verhältnis boten und von den Funktionen ebenbürtig waren.

Zumindest, wenn man nicht auf dem Mac sondern auf Win solche Arbeiten machen wollte, war Adobe schon immer hoffnungslos überteuert!

Gruß, mawe2

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RogerWorkman mawe2 „Das trifft aber in diesem konkreten Fall wohl nicht zu. Da ...“
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Bei mir war Adobe schon immer im Abseits, da die Pakete von Corel schon immer das bessere Preis-/Leistungs-Verhältnis boten und von den Funktionen ebenbürtig waren.

Z.B. am Beispiel und vergleich von Photoshop und Gimp sehe ich das genauso. Das Problem bei aller Software, alle außer Adobe, verwenden andere, falsche Beriffe in Menüs, es gibt z.B. aus Film und chemischer Entwicklungszeiten, in Forschung und Lehre einen Fachterminus, der jeder Funktion und Ausführung einen Namen zugewiesen hat und die art der Ausfürung definiert ist. Wenn andere, leistungesfähige Programme diesen Fachterminus und deren einzelnen Funktionen  verwenden würden, dann wäre eine Nutzung von Freeware oder Coral, oder Gimp oder sogar von Magix usw. durchaus denkbar. Warum? Sind die Softwarescheiber nicht vom Fach?

Ergänzend:Habe mal einen sehr umfassenden RAW-Converter-Vergleich durchgeführt. Von defenierten RAW- Konvertierungsparametern dermeisten Kameraherstellern keine Spur. Von Falschfarben bis Unschärfe und Überschärfung ,restlos falsche Kontrast+Helligkeitswerte usw. Mein fazit war, das besonders die lauf beworbenen und meist teuersten Programme übelste ergebnisse lieferten. Dabei habe ich gemerkt, das eine Anerkennung und belobigung einer Software in der Fachpresse durch Marketingmaßnahmen der Anbiter gepusht sind. Wenn hier der Threadstarter bereits mit einem Download ein schlechtes Gewissen bekommt, ist das ganz im Sinne der Industrie und Wirtschaft. Soll doch zahlen, auch wenn er es garnicht müsste. und wird moralisch in die Verbrecherecke geschoben. Beim Internetverkauf läuft noch ganz viel falsch, meine ich.

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mawe2 RogerWorkman „Z.B. am Beispiel und vergleich von Photoshop und Gimp sehe ...“
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es gibt z.B. aus Film und chemischer Entwicklungszeiten, in Forschung und Lehre einen Fachterminus, der jeder Funktion und Ausführung einen Namen zugewiesen hat und die art der Ausfürung definiert ist

Hast Du mal ein paar Beispiele dafür?

Ich weiß, dass bestimmte Funktionen in den verschiedenen Programmen unterschiedlich benannt sind, habe aber noch nie ein Problem darin gesehen. Ich nehme mal an, dass diese unterschiedlichen Bezeichnungen auch durch die Übersetzung der jeweiligen Programme vom Englischen ins Deutsche entstehen können. Möglicherweise sind gerade diese Übersetzer nicht vom Fach?

Ich wüsste aber nicht, welcher Begriff nun "richtig" oder "falsch" ist? Warum sollen gerade die Begriffe in Photoshop "richtig" sein und die in anderen Programmen "falsch"?

Welcher ist denn nun der definitive RAW-Konverter? Ich habe da keinen Überblick über alle.

Gruß, mawe2

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RogerWorkman mawe2 „Hast Du mal ein paar Beispiele dafür? Ich weiß, dass ...“
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Ich weiß, dass bestimmte Funktionen in den verschiedenen Programmen unterschiedlich benannt sind

Grundsätzlich sind viele Programme gut verwendbar. Fachbegriffe sind. .z.B. Gradationskurve, Tonwertkurve, Sättigung, Kontrast, Helligkeit, selektive Farbe, Dichte,  Auflösung, usw.

Besonders bei Kontrast/Helligkeit wird geschludert eigentlich ist alles außer die Farbe mit einer Gradationskurve und Tonwertkurve machbar. Über farbe brauchen wir nicht diskutieren, wenn manche Programme nichtmal eine anpassbare Farbdarstellung über Kalibrierung bieten oder diverse Farbräume nicht unterstützen oder mangelhaft Konvertierungsmöglichkeiten bietet.

Wichtig ist nur, das jeder Nutzer weis, was er tut und händisch zu besseren ergebnissen kommt, als bei bielen Automatikfunktionen. Im proffessionellen workflow kommt man bei der Bildbearbeitung an Potoshop nicht vorbei. Schnittstellen für Erweiterungssoftware, wie Datenbanksystemen ist vorhanden. das recht gute Gimp bietes das meines Wissens nicht.

Einen Raw-Konverter als eierlegende Wollmilchsau gibt es nicht. Ganz wie der Workflow gewünscht und Qualität der Ergebnisse  erforderlich sind. Meist sind die konverter mit oft sinnlosen Einstellmöglichkeiten überladen, wo ein Nutzer unsicher ist, was man da ab Bild überhaupt dreht. Vielgelobtes lightroom hat seit jeher einen grottenüblen Schärferegler, der sehr schnell eine sehr gute Bildauflösung zerstört. DPP für Canon bekommt zu unrecht schlechte Testergebnisse, nie wird bedacht, das das kostenlose Programm eine komplette Fernsteuerbarkeit per USB-kabel oder Wlan bietet und sogar eine Kalibrierbarkeit des gesamten Workflow, sogar bis in Photoshop hinein.  Capture One ist der Schärfe-King, aber hat mit Farben so seine Eigenheiten. Z.B. NEF-Dateien in Lightroom kalibriert zu konvertieren, unmöglich, keine Farbe kommt wie in der Vorlage meßbar.

Falls es Dich mehr interessiert, ein Motiv mit allen möglichen Mischfarben oder gleich ein Testchart unter Tageslicht fotografieren und hernach selbst mit verschieden RAW-konvertern (Testversionen) entwickeln und an einem kalibrierten Monitor beurteilen. 200-400% mal die SW Kanten beäugen, da gibt es von Kante weg bis 3fachKante alles oder gar viele viele bunte Kanten, wenn die chromatische Abberation der Linsenfehler nicht korrigiert wird.

Aber was solls, sehr viele fotografieren "fertig" in jpg, damit bekommt man nur geschätzte 25% der möglichen Qualität aus seiner Kamera. Jeder, wie er möchte.

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mawe2 RogerWorkman „Grundsätzlich sind viele Programme gut verwendbar. ...“
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Danke für Deine ausführliche Information!

Ich betreibe Bildbearbeitung eher auf einem semi-professionellen Niveau und habe bisher z.B. wenig mit RAW zu tun gehabt. Ich weiß, dass man damit grundsätzlich mehr aus seiner Kamera herausholen kann. Aber sind es wirklich 300% mehr?

Für die meisten Alltagsanwendungen, in denen ich mit Fotos zu tun habe, sind die Ergabnisse, die ich mit JPG erziele, mehr als ausreichend. RAW wird bei mir nebenbei archiviert, um in speziellen Fällen evtl. doch noch drauf zurückgreifen zu können. (Die Negative meiner früheren Papierfotos habe ich ja auch archiviert.)

DPP für Canon bekommt zu unrecht schlechte Testergebnisse, nie wird bedacht, das das kostenlose Programm eine komplette Fernsteuerbarkeit per USB-kabel oder Wlan bietet

Wie ist das mit der (USB-)Fernsteuerbarkeit der RAW-Konvertierung gemeint?

Falls es Dich mehr interessiert, ein Motiv mit allen möglichen Mischfarben oder gleich ein Testchart unter Tageslicht fotografieren und hernach selbst mit verschieden RAW-konvertern (Testversionen) entwickeln und an einem kalibrierten Monitor beurteilen.

Ja, das wäre eine interessante Sache. Leider fehlt mir die Zeit, um mich intensiver damit zu befassen.

Gruß, mawe2

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RogerWorkman mawe2 „Danke für Deine ausführliche Information! Ich betreibe ...“
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Wie ist das mit der (USB-)Fernsteuerbarkeit der RAW-Konvertierung gemeint?

Ganz einfach, man schließt die SLR über Wlan oder 15m USB-Kabel (5mUSB+2x5mRepeater, ja das geht) an seinen Rechner an. z.B. für Aufnahmen in 10m Höhe oder für hohe Stückzahlaufnahmen, z.B. Internetshopfotografie. Sämtliche Einstellungen der Kamera, von Zeit/Blende/ISO, sogar selektive Autofokusmeßpunkte, auch Farbraum, auch gewünschte Farbverschiebung im Farbkreis und sogar den Farbraum selbst kann man ferngesteuert einstellen. Auch Objektivfehler, bei hinterlegtem Profil lassen sich korrigieren, Viggnettierung auch usw.   Wüsste nicht,was man nicht könnte. Man drückt nicht den Auslöser der Kamera, sondern einen Button im Programm. Dann wird die RAW-Datei in einnem gewünschten Ordner abgelegt und sofort als großes Vollbild-Vorschaubild kalibriert angezeigt. Wenn das Motiv richtig ausgeleuchtet und alle Kameraparameter einen zufrieden stellen, dann kann man auch noch direkt eine einfache, aber sehr effiziente Bildbearbeitung ohne Photoshop durchführen. Quasi sofort. Es gibt auch Automatikfunktionen, aber lassen wir mal, wer Ahnung hat, der macht das per Hand besser.  All das dauert nur wenig Zeit (Zeit ist Geld) und kann dann als Tif oder JPG  als fertiges Foto in einen Ordner ablegt werden. Das Programm hat sogar live-Bild Funktion über USB.

Nun zur Beantwortung Deiner Frage, die RAW-Entwicklung findet nicht wie bei JPG in der Kamera standardisiert statt, sondern auf dem sehr viel leistungsfähigen Rechner. Man kann sogar simultan arbeiten, Fotografie parallel zur Entwickung und parallel zur Bearbeitung. Der Rechner ist damit nicht überfordert. Spart wieder Zeit. Video fernsteuerung geht übrigens bei manchen SLR-Kameramodellen auch.

Das Ganze kannst Du aber auch mit RAW Dateien in Stapelverarbeitung, trotz individueller Bearbeitung von einen RAW-Daten-Ordner aus bewerkstelligen, z.B. mit Aufnahmen, die man vor Ort irgenwo auf Flash fotografiert hat. Auch Interpolationsarten sind einstellbar und bieten immer eine volle Farbkontrolle bei bis zu 16bit Farbtiefe, wie gesagt, direkt aus RAW.  Photoshopinterpolationen  sind Müll dagegen.

Ein Nachteil hat das Programm, Amateure verzweifeln daran, weil sie die Fachbegriffe und Funktionen nicht kennen. Z.B. wie dreht man an einer Gradationskurve, um ein gewünschtes Ergebnis zu bekommen? Da heist es Lernen, lernen, lernen usw.

Meist sind alle bereits mit einer einfachen Monitorkalibrierung überfordert, oder werden bereits beim Monitorkauf falsch beraten. Selbst das bestbewertete Program CaptureOne bietet übrigens keine Komplett-Fernsteuerung.

Noch ein Blick in die Vergangenheit, als 4,5MioPx Profikameras noch 50000,- DM gekostet haben, da haben sich schlaue Leute Bearbeitungsszenarien ausgedacht, um davon tatsächlich ein A2-Bild drucken zu können, keiner hat es gemerkt. Diese Bearbeitungsszenarien lassen sich natürlich auch bei 20MioPx oder gar 36MioPx Auflösung anwenden. Aha, 300% ist gelinde gesagt schon knapp gerechnet.

Jetzt bin ich aber restlos vom eigentlichen Thema abgewichen, "Software stafbar?". Zumindest die beschriebene Software wird mit der Kamera gratis mitgeliefert. Wahnsinn. Sorry. Aber Achtung, nicht alle kameras des Herstellers unterstützen alle Funktionen des Programms. Wie immer, je teurer die Kamera, desto mehr Leistung, Funktionen und Komfort. Also vor Kauf ausprobieren!

 

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mawe2 RogerWorkman „Ganz einfach, man schließt die SLR über Wlan oder 15m ...“
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Jetzt bin ich aber restlos vom eigentlichen Thema abgewichen, "Software stafbar?". Zumindest die beschriebene Software wird mit der Kamera gratis mitgeliefert.

Genau wie es mir zuerst ging, hast Du auch den Fokus auf die Bildbearbeitung gelegt.

Dem Threadstarter ging es aber gar nicht darum sondern ums Layout. Deswegen sein Interesse an Indesign. Aber auch dafür wurden ja Alternativen genannt.

Danke nochmal für Deine Mühe, Die Du in die Beantwortung der (nunmehr thread-fremden) Fragen gesteckt hast!

Gruß, mawe2

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Olaf19 jueki „Ich nutze das zum freien Download ohne jedwede ...“
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Das bedeutet, das ich -als Nicht- Robin Hood- dazu verpflichtet bin, als Freeware angebotene Software kategorisch abzulehhnen, da ich ansonsten strafbare Handlungen begehe? Wie irrsinnig ist das denn...

Der Irrsinn besteht in deiner Schlussfolgerung. Das kannst du Mawe nicht vorhalten.

ich und andere Nutzer von Freeware sind sozusagen am Niedergang von Moral und Ordnung schuld?

Adobe ist kein Freeware-Produzent. Aber das wurde ja nun alles schon lang und breit auseinandergesetzt.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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jueki Olaf19 „Der Irrsinn besteht in deiner Schlussfolgerung. Das kannst ...“
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Der Irrsinn besteht in deiner Schlussfolgerung. Das kannst du Mawe nicht vorhalten

Natürlich nicht, vollkommen klar. Wie auch anders?

Die Frage -siehe Überschrift- lautete "Ist dieser Download (und die anschließende Nutzung des downgeoadeten Tools) eine strafbare Handlung?
Nein. Ist sie nicht. Behaupte ich als "Robin Hood" - und sagt nach mehreren (mir nicht verständlichen Kurven) auch mawe2.
Um nichts anderes geht es - nichts anderes wurde gefragt.
Und die Frage ist beantwortet. Die philosophischen Betrachtungen dazu interessieren weder mich, noch die Unzahl User, welche das Angebot nutzten.

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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Olaf19 mawe2 „Das ist ein Privatverkäufer, der ein möglicherweise ...“
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Ob etwas, was 7 Jahre alt ist, noch als "neu" zu bezeichnen ist, ist strittig. Wahrscheinlich ist es "unbenutzt". Aber "neu"?

Wenn ein Artikel fabrikneu eingeschweißt bei mir herumliegt, ist er nach 7 Jahren Abstellkammer immer noch fabrikneu und eingeschweißt. "Neu" ist nicht zu verwechseln mit "aktuell".

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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mawe2 Olaf19 „Wenn ein Artikel fabrikneu eingeschweißt bei mir ...“
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"Alt" ist aber auch nicht zu verwechseln mit "gebraucht"!

Wenn ein Artikel allein deswegen noch als "neu" bezeichnet wird, weil er noch original verpackt ist, hieße das ja, dass original verpackte Waren nie altern! Das sehe ich anders.

Immerhin wird ja bei ebay für so etwas das Attribut "neuwertig" verwendet. Das trifft es recht gut. Der Artikel ist zwar "einige Jahre alt" ("einige Jahre neu" gibt es gar nicht!), ist aber noch vollkommen unbenutzt und kann als "neuwertig" gelten.

Gruß, mawe2

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RogerWorkman Olaf19 „Wenn ein Artikel fabrikneu eingeschweißt bei mir ...“
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Wenn ein Artikel fabrikneu eingeschweißt bei mir herumliegt, ist er nach 7 Jahren Abstellkammer immer noch fabrikneu und eingeschweißt.

das stimmt nicht, denn im allemeinen Sprachgebrauch wird all das als "neu" bezeichnet, was "vor kurzer Zeit gemacht oder geschehen ist". Neu bedeutet auch "unbekannt" oder "unvertraut" oder man bezeichnet Waren mit "neu", die es vor Erscheinungstermin so nicht gegeben hat. ... Siehe Wiktionary, Duden usw.

Dein 7 Jahre eingeschweißter Artikel ist nicht neu, sondern "unbenutzt". Um es verständlich zu machen, wenn wir den Zeitraum mal verlängern. z.B. 100 Jahre, so ist aus der Zeit z.B. ein hergestellter, unbenutzter Riemen für eine Dampfmaschine niemals neu, allenfalls eben unbenutzt. Ob der eingeschweißt ist/war, ist nicht von Bedeutung. Auch der Zeitraum nicht.

Nach Deiner Definition wäre jede Software, die jahrelang nicht genutzt wurde "neu". Stimmt das wirklich?

 

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Olaf19 RogerWorkman „das stimmt nicht, denn im allemeinen Sprachgebrauch wird ...“
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Nach Deiner Definition wäre jede Software, die jahrelang nicht genutzt wurde "neu". Stimmt das wirklich?

Bei Amazon habe ich schon "neue" CDs aus dem Jahr 1998 gekauft - noch mit Originalfolie drumrum.

Ist wohl eine Definitionssache. "Unbenutzt" wäre wohl treffender, allerdings gibt es den Begriff weder bei Amazon noch bei ebay in den Standardrubriken.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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kraxelhuber1 Hovi „Strafbare Handlung/Download?“
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Creative Suite 2 kannst Du bei

http://www.chip.de/bildergalerie/Die-besten-kostenlosen-Vollversionen-bei-CHIP-Online-Galerie_39204220.html 

noch heute herunterladen. Diese Version wurde freigegeben .

Die Seriennummer: 1130-1414-7569-4457-6613-5551

 

 

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jueki kraxelhuber1 „Creative Suite 2 kannst Du bei ...“
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Dabei ist zu bedenken, das Adobe eine hochspezialisierte, berittene Sturmtruppe ausgebildet hat, die sich des Nachts lärmend Zutritt zu allen Räumlichkeiten verschafft und prüft, ob wirklich nur Personen diese Software verwenden, welche den einige Wochen später eingebrachten Beschränkungstext lasen und beherzigten. Wer erwischt wird, wird zu einer einjährigen Zwangsarbeit (vorzugsweise zum Datensortieren bei der NSA) verurteilt.
Alllerdings soll ein vor die Haustür quergestellter Rutenbesen deren eindringen effektiv verhindern können.
Muahahahaaaa...!

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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Solaris96 jueki „Dabei ist zu bedenken, das Adobe eine hochspezialisierte, ...“
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quergestellter Rutenbesen

neneee, dagegen hilft nur  !!!

solaris Zwinkernd

Eine Übertreibung ist eine Wahrheit, die ihre Geduld verloren hat
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Hovi jueki „Dabei ist zu bedenken, das Adobe eine hochspezialisierte, ...“
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…und solche Hiobsbotschaften rufe ich noch vor der Nachtruhe ab. Oh, oh, mit solchen martialischen Mitteln gehen also jetzt die großen Softwareschmieden gegen die kleinen Sünder vor. Es ist gut, dass Du mich vorgewarnt hast. Ich werde die entsprechenden Maßnahmen ergreifen: Meine Frau wird sie „gebührend“ zu empfangen wissen und unserer zwar etwas älterer, aber dennoch mit kräftigen Zähnen bewaffneter Dackelmischling wird sie dabei kräftig unterstützen. Dann heißt es: „Leichen pflastern ihren Weg“.

Lass sie also mal kommen, meint:

Hovi

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Hovi kraxelhuber1 „Creative Suite 2 kannst Du bei ...“
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Na, da hast Du mir doch alle Sorgen abgenommen.

Herzlichen Dank für Deinen Hinweis.

Dir noch einen schönen Abend und eine gute Restwoche, die ich nun auch haben werdeLächelnd, wünscht Dir:

Hovi

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mawe2 kraxelhuber1 „Creative Suite 2 kannst Du bei ...“
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1. Diskutieren wir schon die ganze Zeit über diese Version und ob deren Nutzung nun Probleme bereiten kann oder nicht und

2. kann man die bei Chip überhaupt nicht herunterladen sondern kommt auch darüber nur zum Adobe Login, wo ohne Adobe ID gar nichts geht.

 

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kraxelhuber1 mawe2 „1. Diskutieren wir schon die ganze Zeit über diese Version ...“
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Bei Weiterleitung an Adobe die rechte blaue Leiste - Adobe - ID erstellen - anklicken und eine e-Mail Adresse und ein Kennwort eingeben und du bekommst eine ID.

Dort gibt es auch andere ältere Programme zum herunterladen, welche vielen aber immer noch ausreichend sein sollten. Bei mir laufen sie auch noch unter win 8.1

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mawe2 kraxelhuber1 „Creative Suite 2 kannst Du bei ...“
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Diese Version wurde freigegeben .

...für die Kunden, die CS2 ursprünglich mal gekauft hatten.

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Der Coach Hovi „Strafbare Handlung/Download?“
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Hi,

Also das mit der Software ist wahrscheinlich Grauzone... und ich würde die Finger davon lassen...

Zu deinem Buch... ein Verlag nimmt jedes Dokument (Word, RTF usw.). Solltest du selber formatieren wollen, dann die Bilder über den genannten GIMP konvertieren von RGB zu CMYK. Dann die Bilder in Word einbauen so wie du es willst... wenn Fertig dann als PDF speichern (PDF Einstellungen für Bilder auf jedenfall 300 DPI). Fertig ist das Ganze...

Wenn dein Verlag ein Echter Verlag ist, dann hat er in jedem fall PDF-Einstellungs-Daten vorliegen und du brauchst nichts einzustellen.... alles ander wäre Abzocke... denn das nennen wir so, weil der Verlag die Satzkosten von dir will...

Check einfach in Google: PDF Einstellungen... dann findest du für jeden Generator Einstellungsdateien die du einfach nur laden musst...

cu, Der Coach

  

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Hovi Der Coach „Hi, Also das mit der Software ist wahrscheinlich Grauzone... ...“
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Guten Abend Coach;

genau wie Du es sagst dürfte es sein: rechtliche Grauzone. Ich hatte auch schon geäußert, dass ich die Finger von dem Programm lassen werde. So wie man mir sagte, bedarf es für einen Laien eine sehr lange Einarbeitungszeit, zum anderen habe ich in absehbarer Zeit nicht vor, eine meiner Ausarbeitungen als weiteres Buch in Druck zu geben.

Die technischen Einzelheiten die Du dann weiter beschrieben hast, muss ich verinnerlichen, also mich erst einmal schlau machen. Ich kann zwar etwas niederschreiben, aber wenn es an die technische Umsetzung geht, habe ich große Schwierigkeiten. Da bin ich keine Leuchte. Jedoch kann mir Dein Tipp als Argumentationshilfe gegenüber meiner bisherigen Druckerei dienen. (Diese ist übrigens kein Verlag, ich trete als Selbstverleger auf.) Wenn ich dann nicht weiterkomme steht es mir ja frei, mit einer anderen Druckerei in unserer Stadt Verbindung aufzunehmen.

Dir sehr herzlichen Dank für Deinen Tipp.

Einen wunderschönen Abend und einen guten Freitag wünscht Dir:

Hovi

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Ralf103 Hovi „Guten Abend Coach genau wie Du es sagst dürfte es sein: ...“
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Hallo Hovi,

worum gehts dir eigentlich, darum dir deine Vorbehalte rechtfertigen zu lassen? Ich denke, in dem Thread sind genügend Gründe genannt worden, dich zu beruhigen und dann kommt am Ende der Coach daher und alles geht wieder auf Anfang?

Nur noch nebenbei, ich hab mir das Teil damals auch runtergeladen und unter XP installiert, mittlerweile habe ich einen neuen PC 64 Bit mit 8.1. und wollte es wieder installieren, da gabs dann Probleme, die nur unzureichend über die Kompatibilitätsfunktion behoben werden konnten, wir reden hier also über veraltete Software, die über kurz oder lang sowieso in den Müll wandert, aber geh ruhig und kauf dir noch schnell eine Vollversion, dann kannst du besser schlafen und Jueki und Mawe2 müssen sich nicht länger kloppen ;-)

Ralf

 

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mawe2 Ralf103 „Hallo Hovi, worum gehts dir eigentlich, darum dir deine ...“
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Ich denke, in dem Thread sind genügend Gründe genannt worden, dich zu beruhigen und dann kommt am Ende der Coach daher und alles geht wieder auf Anfang?

Das ist aber auch irgendwie logisch: Die Sache lässt sich eben nicht so einfach in schwarz oder weiß einordnen. Es ist - wie schon zu lesen war - eine Grauzone. Und es kommt - wie immer - auf die Einzelfallentscheidung an.

Mir ging es nie darum, dem Threadstarter zu sagen: "Du darfst das nutzen" oder "Du darfst das nicht nutzen". Mir ging es nur darum, die verschiedenen Argumente nebeneinander darzustellen, damit der Threadstarter sich seine eigene Meinung bilden kann.

Trotz der gesamten Ambivalenz dieses Falls, gibt es dann immer wieder Behauptungen, die in jedem Falle falsch sind. Z.B. die Definition der CS2 als Freeware o.ä. Und es gibt immer wieder die absurde Behauptung: Wenn der Anbieter den Download nicht unterbindet, dann ist er für jedermann frei nutzbar. Nein: Das Fahrrad zu stehlen ist auch dann verboten, wenn es nicht angeschlossen ist!

wir reden hier also über veraltete Software, die über kurz oder lang sowieso in den Müll wandert

Das weiß auch Adobe und deswegen haben die keine großen Bauchschmerzen mit der ganzen Aktion. Fraglich ist, ob sie das bei CS3, CS4 usw. demnächst wieder genau so machen. Irgendwann sind auch die 7 Jahre alt und älter...

aber geh ruhig und kauf dir noch schnell eine Vollversion

Der Threadstarter hat ja nun schon aufgrund anderer Überlegungen davon Abstand genommen.Aber für jeden, der diese Programme wirklich zum Arbeiten braucht und der dies auch längerfristig vor hat, ist die CS6 sicher eine Überlegung wert, weil man die eben so lange benutzen kann, wie man will. Das gibt es zukünftig bei Adobe nicht mehr.

und Jueki und Mawe2 müssen sich nicht länger kloppen ;-)

Das ist nett von Dir, dass Du Dich so um ums sorgst! :-)Gruß, mawe2

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Hovi Ralf103 „Hallo Hovi, worum gehts dir eigentlich, darum dir deine ...“
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Hallo Ralf;

nein, es ging mir nicht darum, meine Vorbehalte im Nachhinein rechtfertigen zu lassen. Dies würde auch nur Adobe können, nicht Mitglieder des Forums. Mir ging es expliziert darum in Erfahrung zu bringen, ob ich mich evtl. strafbar gemacht habe. Du hast ja an den Kommentaren gesehen, dass hier die Meinungen schon auseinander gehen.

Ein schönes Wochenende wünscht Dir:
Hovi

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Kabelschrat Hovi „Strafbare Handlung/Download?“
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Hallo Hovi,

 

https://www.google.de/search?q=photoshop+cs2&ie=utf-8&oe=utf-8&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a&gws_rd=cr&ei=HWdzUtimLabw4gSB6YDQCA

Ich glaube nicht das Adobe diese Angebote nicht kennt. Außerdem glaube ich nicht, dass die Verantwortlichen der Downloads die Gesetze nicht kennen.

 

Gruß

Manchmal frag ich mich, ob die Welt von klugen Köpfen regiert wird, die uns zum Narren halten oder von Schwachköpfen die es ernst meinen. M. Twain
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Hovi Kabelschrat „Hallo Hovi, https://www.google.de/search?q photoshop cs2 ie ...“
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Hallo Kabelschrat;

besten Dank für Deine Info.

Es grüßt Dich sehr herzlich:
Hovi

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RogerWorkman Hovi „Strafbare Handlung/Download?“
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Hi Hovi,

hab mir mal die ganze Diskussion durchgelesen und komme mit dem Tip: "Muss man alles immer selbst machen?"  Klar ist es schön, wenn man sich einfuchst und viel dazulernen möchte. Ungeachtet der Lizenzfragen geht es Dir doch darum, dein Buch grafisch sauber drucken zu lassen. Ok. Nun, Mediendesigner, Druckvorlagenhersteller, Grafiker usw. lernen den Umgang mit Programmen mindestens 2-4 Jahre mit Abschluß einer Prüfung. Druckereien ist es zuwider, wenn ein fehlerhaftes PDF geliefert wird. Das macht elendig arbeit und verusacht Mehrkosten, die man mit qualifizierter Erstellung eines druckfähigen PDF schlicht vermeiden kann.

Mein Empfehlung geht dahin, das Du zu einem Druckvorlagenhersteller gehst und anhand Deiner einfachen Ausdrucke (Tinte reicht) ihn bittest, alle noch vorhandenen Fehler nach Deiner Anweisung zu korrigieren. Das ist nicht teuer. Wenn du ein fehlerfreie Word-datei hast, geht das recht schnell in ein grafisches Programm zu integrieren. Das sind Standardarbeiten eines Druckvorlagenhersteller.

Bevor Du in Großseriendruck gehst, lässt Du Dir 1 Exemplar im Digitaldruck erstellen. Das arbeitest du nochmal ganz pingelig durch und läßt im 2. Schritt nochmal den Vorlagenhersteller ran. Kannst  slbstverständlich auch auf den Einzeldigitaldruck verzichten und am Rechner im PDF alles genau prüfen. 

Manche Dienstleister machen Diese Arbeit bereits für 5,-€/Seite oder nach Stundensatz ab 22,-€/h. Noch nie war es so billig wie heute, ein Buch zu erstellen. Wenn Du Auflagen in größerer Stückzahl benötigst, sind Druckereien hierzulande nicht konkurenzfähig. Alle großen deutschen Verlage lassen großteils Ihre Bücher in "Fernost" drucken. Das ist haarsträubend billig.

Wichtig ist, das Du Dein Buchprojekt zufreidenstellend erstellst und Dich nicht noch mit Lizenz- und grafischen Problemen rumschlägst.

 

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Hovi RogerWorkman „Hi Hovi, hab mir mal die ganze Diskussion durchgelesen und ...“
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Hallo Roger Workman;

herzlichen Dank für Deine ausführliche Antwort.

In Unkenntnis der Sachlage hatte ich mir die ganze Bucherstellung wie folgt vorgestellt: Ich gebe eine Word-Datei ab. Einmal nur den Text, dann eine zweite Word-Datei, in der ich schon die Fotos eingefügt habe, als Anschauung, wie es einmal sein soll. Zusätzlich gebe ich dann noch mal eine weitere Datei ab, in der sich nur die Bilder befinden.

Dies ist prinzipiell auch möglich. Nur, die Zusatzkosten für die Satzerstellung, die Fotos an den von mir bestimmten Seiten einzubauen und für den Seitenumbruch, sind schon hoch.

Für mich gilt/galt es nun abzuwägen, den Zeitaufwand für die Einarbeitung in ein mir unbekanntes Programm als auch die Kosten für die Anschaffung dieser Software, der möglichen Ersparnis gegenüberzustellen. Lohnt sich der Aufwand? Da waren die vielen Kommentare für mich in diesem Forum schon sehr hilfreich. Ich bin zu der Entscheidung gekommen, dass ich entweder einem Profi auf Honorarbasis diese Arbeiten in die Hände gebe, der dann das Werk nach meinen Wünschen zusammenstellt, oder doch alles der Druckerei überlasse, die für mich in den vergangen Jahren schon einige Druckwerke zu meiner vollsten Zufriedenheit erstellt hat.

Auch Deine Argumentation, dass ein Grafiker doch etliche Jahre benötigt um mit einer entsprechenden Software sehr gute Ergebnisse zu erzielen, hat mich weiter in meinem Entschluss bestärkt, die Hände von den Zusatzarbeiten zu lassen.

Der von Dir vermutete Großseriendruck hält sich in Grenzen; über mehr als 1 000 Exemplare (+/- 10 %) wird die Erstauflage nicht gehen. Es ist also noch alles überschaubar.

Selbstverständlich stimmt es, dass unsere Druckereien nicht mit den Preisen der Konkurrenz in Fernost mithalten können. Der Vorteil vor Ort liegt jedoch darin, dass ich, bei Unklarheiten, auf kurzem Wege eingreifen kann. Nicht zu vergessen: Bleibt alles in der Heimat, unterstütze ich damit auch ein wenig die heimischen Unternehmen.

Dir nun noch ein schönes und erholsames Wochenende wünscht:

Hovi

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RogerWorkman Hovi „Hallo Roger Workman herzlichen Dank für Deine ausführliche ...“
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Ich gebe eine Word-Datei ab. Einmal nur den Text, dann eine zweite Word-Datei, in der ich schon die Fotos eingefügt habe, als Anschauung, wie es einmal sein soll. Zusätzlich gebe ich dann noch mal eine weitere Datei ab, in der sich nur die Bilder befinden.

Genau so ist es richtig,  Die zweite Datei mit den eingefügten Bildern braucht Du nicht abgeben, sondern in der ersten reinen Textdatei den Hinweis auf entsprechende Bildnummer an rochtiger Stelle mit Hinweis wie groß das Bild abgebildet werden soll. Alles braucht nichtmal gut formatiert sein, Rest macht der Druckvorlagenhersteller. Wie Du schreibst, hat bisher die Druckerei das gut gemacht, so bleib dabei, die kennen Dich nun und wissen, wie Du es willst. Ein neuer Grafiker müßte sich öfters mit dir unterhalten, kostet unnötig Zeit und Geld.

Manchmal gibt es aber schleichende Druckfehler, z.B. falsch "Qaulität", richtig "Qualität". Also x-mal durchlesen und von mehreren Personen gegenlesen lassen. Vielleicht von einem/er erfahrenen Lektor/in korrigieren lassen. bei fachbüchern wird es schwieriger.

Eine 1000er Auflage ist schon ganz ordentlich, mir bekannte Verlage machen schon bei 2000/Stück eine Neuauflage, da steht denn drin, z.B. " 17. Auflage", treibt das Interesse bei Händlern hoch, obwohl die tatsächliche Auflage weltweit noch peanuts ist.

Alles im Lot.

Schön, das noch Bücher geschrieben werden, was ist es denn inhaltlich?

Schönes Wochenenede... Roger

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Hovi RogerWorkman „Genau so ist es richtig, Die zweite Datei mit den ...“
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Hallo Roger;

es wird leider kein epochales Werk dabei herauskommen. Es geht um Stadtgeschichte. Diese versuche ich "leicht verdaulich" aber dennoch interessant zu vermitteln.

Auch Dir wünsche ich ein schönes und erholsames Wochenende:
Hovi

 

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RogerWorkman Hovi „Hallo Roger es wird leider kein epochales Werk dabei ...“
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Es geht um Stadtgeschichte

Ist wunderbar, sowas kann bei Städten ein Selbstläufer werden, allerdings möglicht recht bunt mit vielen bunten Bildern. Wenn "Deine" Stadt auch Tourismus hat, so kenne ich das, dann werden schonmal 6000-8000 Stück/Jahr über den regionalen Buchhandel und touristischen Verkaufsstellen verkauft.

So am Rande:Ich wohne in einer Gemeinde. Im Jubiläumsjahr ist eine geschichtliche orientiertes Buch eines Chronikers geschrieben worden. Fatal war, das er komplett die so wichtige Zeit der jüdischen Geschichte der Gemeinde mit keinem Wort erwähnt hat.

Was dem Schreiberling geritten hat, absichtlich die Geschichte zu verfälschen, das ist nicht in Erfahrung zu bringen. Ein interessierter, großer Verlag hat trotz Vertrag die Veröffentlichung zurückgezogen. Nun wird das Buch im Selbstverlag vertrieben.

Selbstverlag ist ein heisses Eisen. Ich hoffe, Du hast schon Abnehmer, die zumindest Deine Kosten übernehmen.

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