Allgemeines 21.980 Themen, 148.537 Beiträge

Störerhaftung vom Tisch?

Racingfreak / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

Moin, Leute

hab eben erfahren, daß die 3.Änderung des TDG beschlossen sein soll. Ich würde gern einen Gastzugang für Passanten ermöglichen, in der Hoffnung daß es möglichst viele tun und ich auch davon profitieren kann.

Habe ich dann wirklich nichts zu befürchten, oder sind da wieder andere juristische Fallstricke zu beachten??

Danke!

bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_84526 Racingfreak „Störerhaftung vom Tisch?“
Optionen

Da gibt es viele Meinungen dazu. Hier eine kurze Stellungnahme eines bekannten Juristen: http://www.jurablogs.com/go/und-was-ist-mit-filesharing

bei Antwort benachrichtigen
Racingfreak gelöscht_84526 „Da gibt es viele Meinungen dazu. Hier eine kurze Stellungnahme eines bekannten Juristen: ...“
Optionen

Ah, schonmal danke King Heinz :-)

bei Antwort benachrichtigen
hatterchen1 Racingfreak „Störerhaftung vom Tisch?“
Optionen

Hallo,

Ich würde gern einen Gastzugang für Passanten ermöglichen, in der Hoffnung daß es möglichst viele tun und ich auch davon profitieren kann.

da habe ich jetzt gewisse Verständnis Defizite.
Du bis privater Nutzer mit einer so großen Bandbreite, dass Du fremden Leuten auf der Straße etwas davon abgeben möchtest. In der Hoffnung, dass andere Privatnutzer Dir als Passant auch einmal etwas abgeben. Ist das so weit richtig?

Mein WLAN hat, aus der Wohnung heraus, eine Reichweite von ca. 10 Meter selbst mit Repeater.
Daraus schließe ich, ich müsste Bänke vor meinem Haus aufstellen und Parkplätze einrichten, um Passanten mein WLAN zur Verfügung stellen zu können.

Zu welchem Zweck benötigt man auf der Straße ein WLAN? Mit den heute üblichen Handyverträgen hat man doch ein Datenvolumen im GB Bereich. Downlods on the go?

Wie gesagt, bei mir fällt da nicht der Groschen.

Gestottertes Wissen ist besser als eloquente Dummheit. Marcus Tullius Cicero (106 - 43 v.Chr.Rom) Staatsmann und Philosoph
bei Antwort benachrichtigen
Borlander hatterchen1 „Hallo, da habe ich jetzt gewisse Verständnis Defizite. Du bis privater Nutzer mit einer so großen Bandbreite, dass Du ...“
Optionen
Mein WLAN hat, aus der Wohnung heraus, eine Reichweite von ca. 10 Meter selbst mit Repeater. Daraus schließe ich, ich müsste Bänke vor meinem Haus aufstellen und Parkplätze einrichten, um Passanten mein WLAN zur Verfügung stellen zu können.

Das ist kein Problem. Geh einfach mal nachts an einem Apple-Store vorbei: Da findest Du dann i.d.R. eine größere Anzahl von (wahrscheinlich) Obdachlosen mit Ihren Mobiltelefonen direkt am Fenster stehen.

bei Antwort benachrichtigen
mumpel1 Racingfreak „Störerhaftung vom Tisch?“
Optionen

Hallo!

Aus der Haftung kommst Du so einfach nicht. Wenn Du das selber machst musst Du auch für die Sicherheit sorgen. Dazu zählt z.B. die Sperrung bestimmter Ports für Shareaza & Co. Gibst Du Dein WLAN frei ohne es abzusichern gefährtest Du sogar Deinen PC.

Daher wäre es besser wenn Du die Angebote Deines Internetanbieters nutzt. Die Telekom z.B. bietet spezielle Router bei denen der Kundenzugang vom öffentlichen Zugang getrennt ist. Da wird dann zwar die Leitung des Kunden genutzt, aber nicht dessen Zugang. Und haftbar soll der Kunde auch nicht sein, ob das stimmt ist aber nicht sicher.

Ich würde meinen Zugang nie mit anderen teilen. Denn wenn man sich die Leitung mit anderen teilt kann das mal soviel werden dass man selber nicht mehr genügend Leistung hat.

Gruß, René

bei Antwort benachrichtigen