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Tipp: Allgemeines

Steuern sparen mit Internet, Handys und PCs

Michael Nickles / 15 Antworten / Baumansicht Nickles

Ausnahmsweise mal keine Marktforschungszahlen sondern praktische Tipps für Berufstätige kommen aktuell vom IT-Branchenverband Bitkom. Und zwar geht es darum Steuern mit Dingen zu sparen, die eigentlich fast jeder hat: Internet, Computer, Telefon und dergleichen.

Grundbedingung für Arbeitnehmer ist laut Bitkom, das derlei privat angeschaffte Geräte oder Dienste auch beruflich benutzt werden. Und das passiert ohnehin wohl recht häufig. Im Oktober 2012 ermittelte der Bitkom, dass Arbeitnehmer zunehmend eigene IT-Geräte für die Arbeit verwenden und dies von Unternehmen auch geduldet/erwünscht ist.

Entsprechendes gilt auch für private Telefon-/Internetanschlüsse beziehungsweise deren Kosten. Derlei Ausgaben können laut Bitkom bei der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.



Die Tipps des Bitkom zu den Sparmöglichkeiten sind diese:

Computer, Tablet, Handy, Software etcetera: Hier können Kosten von der Steuer abgesetzt werden, wenn diese Dinge in erheblichem Umfang für die Arbeit genutzt werden. Dieser Anteil ist für die Finanzämter entscheidend.

Um den Nachweis erfolgreich zu erbringen, empfiehlt der Bitkom eine schriftliche Bestätigung des Arbeitsgebers. Oder: die Nutzung des Computers drei Monate lang aufzuzeichnen (wie auch immer das gehen soll). Ohne Nachweis gehen die Finanzämter laut Bitkom von einer 50:50 Aufteilung zwischen privat und beruflich aus.

Anschaffungskosten bis 410 Euro können sofort komplett geltend gemacht werden, darüber hinaus werden sie auf mehrere Jahre (je nach Geräteklassem gewöhnlicher Nutzungsdauer) verteilt. Kosten für Reparaturen, Zubehör und Verbrauchsmaterialien sind sofort abzugsfähig.

Internet- und Telefongebühren: Auch diese Kosten sind bei anteiliger beruflicher Nutzung als Werbungskosten geltend machbar. Wird kein Nachweis erbracht, erkennt das Finanzamt maximal 20 Prozent der Aufwendungen als Werbungskosten an, dabei monatlich höchstens 20 Euro pauschal.

Wer dennoch höhere Aufwendungen hat, soll das laut Bitkom wiederum mindestens drei Monate lang protokollieren. Im Fall von Telefonkosten kann ein Einzelverbindungsnachweis interessant sein. Kosten für einen Internetanschluss werden laut Rechtsprechung 50:50 (beruflich/privat) angenommen.

Als einen Spezialfall nennt der Bitkom, dass ein Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen länger als eine Woche von seiner Familie getrennt ist. In diesem Fall sollen sich auch rein private Telefonate mit der Familie als steuermindernd gelten machen lassen.

Fortbildungen: Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Computerkurse und Software-Schulungen lassen sich vollständig als Werbungskosten verbuchen. Die jeweiligen Kurse/Schulungen müssen mit der beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen. Dies ist nachzuweisen - beispielsweise durch eine Erklärung des Arbeitgebers.

Business Netzwerke: Auch Ausgaben für kostenpflichtige Mitgliedschaften bei beruflichen Netzwerken wie Xing oder LinkedIn, zählen unter Umständen ebenfalls zu Werbungskosten. Gegebenenfalls muss dem Finanzamt aber nachgewiesen werden, dass das Profil beruflichen Zwecken dient, auf berufliche Interessen reduziert ist.

Achtung: Wer mit diesen Tipps Steuern sparen will, muss sich beeilen. Die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2012 läuft am 31. Mai ab. Wer die Sache von einem  Steuerberater oder von einem Lohnsteuerverein durchziehen lässt, hat noch Zeit bis 31. Dezember.

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Max Payne Michael Nickles „Steuern sparen mit Internet, Handys und PCs“
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Die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2012 läuft am 31. Mai ab.

Dieses Datum gilt für diejenigen, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind. Für die freiwillige Veranlagung (Antragsveranlagung) beträgt die Frist 4 Jahre, endet also am 31.12.2016.

Rechtsgrundlage: § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO
The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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R.R Max Payne „Dieses Datum gilt für diejenigen, die zur Abgabe einer ...“
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Hi Max,

Dieses Datum gilt für diejenigen, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind.

wenn ich Steuern nachzahlen muß, bekommt das Finanzamt die Unterlagen erst Ende Dezember.
Bis her habe ich noch keinen bösen Brief vom Finanzamt bekommen!

MfG
"Wir können den Wind nicht ändern, aber wir können die Segel richtig setzen." Aristoteles - griechischer Philosoph
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Max Payne R.R „Hi Max, wenn ich Steuern nachzahlen muß, bekommt das ...“
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Bis her habe ich noch keinen bösen Brief vom Finanzamt bekommen!
Dann hast Du einen sehr kulanten Sachbearbeiter erwischt. Die Abgabefrist bis 31.05. des Folgejahres ergibt sich aus § 149 Abs. 2 Satz 1 AO:

Soweit die Steuergesetze nichts anderes bestimmen, sind Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr oder einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt beziehen, spätestens fünf Monate danach abzugeben.

Ich würde mich an Deiner Stelle also nicht darauf verlassen, dass die verspätete Abgabe immer toleriert wird.
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R.R Max Payne „Dann hast Du einen sehr kulanten Sachbearbeiter erwischt. ...“
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Hi Max,

es ist sehr interessant, dass Du Michael die Steuern erklärst!

Wer die Sache von einem  Steuerberater oder von einem Lohnsteuerverein durchziehen lässt, hat noch Zeit bis 31. Dezember.

Bildest Du dir wirklich ein das Michael nicht weis wie der Hase läuft.


Ich würde mich an Deiner Stelle also nicht darauf verlassen, dass die verspätete Abgabe immer toleriert wird.
 Ein Sachbearbeiter der einen um 7 Monate  verzögerten Geldeingang nicht sanktioniert, hat mit nicht unerheblichen Sanktionen zu rechnen.

Erkundige dich einfach beim Finanzamt!

MfG


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bechri R.R „Hi Max, es ist sehr interessant, dass Du Michael die Steuern ...“
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Hi R.R.,

MaxPaynes Aussagen sind soweit korrekt. Wer zur Abgabe seiner Einkommenssteuererklärung verpflichtet ist, hat diese bis zum 31.05. einzureichen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Fristverlängerung nach §109 AO, die regelmäßig Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen gewährt wird, um diese zu entlasten.

Geldeingänge und Verzögerungen hinsichtlich der Abgabefrist werden darüber hinaus nicht von Bearbeitern, sondern maschinell sanktioniert, allerdings erst bei groben Verzögerungen.

Somit kann ich weder einen Fehler in MaxPaynes, noch in Michaels Aussage finden.

Beste Grüße

MfG Chris
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R.R bechri „Hi R.R., MaxPaynes Aussagen sind soweit korrekt. Wer zur ...“
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Hi bechri,

lies mal Oben 23.04  19:33,  von einer Fristverlängerung hat Max nichts geschrieben.

24.04 20:38

Dann hast Du einen sehr kulanten Sachbearbeiter erwischt. Die Abgabefrist bis 31.05. des Folgejahres ergibt sich aus § 149 Abs. 2 Satz 1 AO:

Das Wort Fristverlängerung finde ich dort auch nicht!

Geldeingänge und Verzögerungen hinsichtlich der Abgabefrist werden darüber hinaus nicht von Bearbeitern, sondern maschinell sanktioniert, allerdings erst bei groben Verzögerungen.

Reine Ansichtssache! 57,63€ Fälligkeit 18.02, Ankündigung der Vollstreckung, ohne Säumniszuschlag, 21.03. In einem anderen Schreiben vom 21.03 hat das Finanzamt den Zahlungseingang  von 57,63€ am 19.03,  bei der der Verwendungszweck fehlte bestätigt.

Noch ne Vollstreckung 195,34€, diesmal mit Säumniszuschlag, 3,5€ 1 Monat nach Fälligkeit.

Grobe Verzögerung?


MfG

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bechri R.R „Hi bechri, lies mal Oben 23.04 19:33, von einer ...“
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Eine Fristverlängerung nach §109 AO kommt natürlich nur bei Abgabefristen in Betracht, wie eben beispielsweise die Fristen zur Einreichung der Einkommenssteuerreklärung.

Wenn du hingegen eine Fälligkeit zur Zahlung einer Steuernachforderung nicht einhalten kannst, besteht die Möglichkeit der Ratenzahlung (§222 AO "Stundung"), die hingegen nur dann gewährt wird, wenn die Zahlung eine dir erhebliche Härte bedeuten würde. Die ist im Normalfall zu verneinen, da du dir aus SIcht der Verwaltung notfalls auch einen Kredit aufnehmen könntest, um die Schuld fristgerecht zu begleichen.

In der Eintreibung sind die Finanzämter rigoros, allein die Erhebung von Säumniszuschlägen zeigt, dass man möglichst jeglichen Vorteil, beispielsweise Zinsvorteile, einer Herauszögerung verhindern will.



MfG Chris
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Max Payne R.R „Hi bechri, lies mal Oben 23.04 19:33, von einer ...“
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von einer Fristverlängerung hat Max nichts geschrieben.
Weil Michael das bereits übernommen hat. Die Fristverlängerung ist in der Praxis fast ausschließlich Steuerberatern u.ä. vorbehalten. Als Privatmensch hast Du wenig Chancen auf bedingungslose Fristverlängerung - meist musst Du dann bereits einen gewissen Abschlag vorauszahlen, der dann mit dem endgültigen Bescheid verrechnet wird.

Bei der Umsatzsteuer kann man z.B. eine Dauerfristverlängerung beantragen (damit man nicht zum 10. des Folgemonats die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben muss, sondern einen Monat länger Zeit hat. Dazu muss man aber im Gegenzug zu Jahresanfang eine Vorauszahlung von afair 1/11 der gesamten Vorjahressumme leisten.
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R.R Max Payne „Weil Michael das bereits übernommen hat. Die ...“
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Hi Max,

ich bin kein §- Experte!

Bei der Umsatzsteuer kann man z.B. eine Dauerfristverlängerung beantragen (damit man nicht zum 10. des Folgemonats die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben muss

1. Wer hat alle Unterlagen zusammen damit am 10. des Folgemonats  die Umsatzsteuervoranmeldung fertig ist.
2. Arbeiten die Steuerberater vom 1. bis 9. des Monats rund um die Uhr?
3. Privatmenschen die in der Lage sind ihre ihre Steuern ,ohne Breater, zu erstellen, werden garantiert keine Dauerfristverlängerung bekommen.

4. Steuerberater ( Formularausfüller) sollte man nicht vertrauen! Ich habe in 12 Jahren 4 Formularausfüller gefeuert. Meine letzte Steuererklärung war schon Ende Mai fertig. Eine Nachzahlung war fällig. Weil ich viele "gute" Erfahungen mit den Formularausfüllern gemacht hatte, habe ich die Mitarbeiterin gefragt ewas sie mit der Steuererklärung machen. Antwort :Die bringen wir nächste Woche zum Finanzamt. Entweder hat mir die Putzfrau die St. Erklärung zur Unterschrift vorgelegt, oder die Fachfrau ist ihr Geld nicht wert.

MfG
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dirk42799 R.R „Hi Max, ich bin kein - Experte 1. Wer hat alle Unterlagen ...“
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Ich habe in 12 Jahren 4 Formularausfüller gefeuert.
Und die waren alle Nieten?
Ich gehe dennoch mal todesmutig nicht davon aus, daß die alle Hartz IV beantragt haben...

1. Wer hat alle Unterlagen zusammen damit am 10. des Folgemonats  die Umsatzsteuervoranmeldung fertig ist.
Als jemand, der beruflich Selbständigen gegenübersitzt (Nein, ich arbeite nicht beim FA!), bin ich der festen Auffassung, daß man eine zeitnahe und umfängliche Buchführung von Selbständigen nicht nur verlangen kann, sondern auch erwarten dürfte; denn ohne eine Unternehmensübersicht in finanzwirtschaftlichen Zahlen ist da schnell mal "der Wurm drin" und keiner weiß, woher´s kommt.

2. Arbeiten die Steuerberater vom 1. bis 9. des Monats rund um die Uhr?
Bestimmt nicht, aber da das Steuerrecht bestimmte Spielräume zugesteht, kann man auch nachbuchen, d.h. eine Januar-Rechnung kann auch im März noch korrigiert werden.

D.
ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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R.R dirk42799 „Und die waren alle Nieten Ich gehe dennoch mal todesmutig ...“
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Hi dirk,

daß man eine zeitnahe und umfängliche Buchführung von Selbständigen nicht nur verlangen kann
es gibt gute Bürohengste. Es gibt gute Handwerker. Und es gibt die ganz "ausgeschlafenen" die alles zu wissen glauben. Es gibt genug Firmen die lassen die Buchhaltung vom Steuerberater erstellen. Meine Buchhaltung erledigt kein Steuerberater, sondern ein Dienstleister! Der berechnet seine Leistung nach den Buchungen und nicht die summenbezogenen Aphothekenpreise der Sueuerberater.

eine Januar-Rechnung kann auch im März noch korrigiert werden.

Sollte ich die Unterlagen für 04.2013 am  26.04.2013 in den Briefkasten werfen um die Frist einzuhalten???


In dem Beitrag kann man sehen was sehr erfolgreiche Büromenschen alles "können"
http://www.ksta.de/kuerten/rtl-sendung-isotec-chef-bei--undercover-boss-,15189230,22366018.html


Kopfrechnen, einen Eimer mit Wasser füllen??!!

MfG







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dirk42799 R.R „Hi dirk, es gibt gute Bürohengste. Es gibt gute Handwerker. ...“
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Ich belasse Dir natürlich Deine Meinungen.

Schönen Maifeiertag noch.

D.

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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dirk42799 Michael Nickles „Steuern sparen mit Internet, Handys und PCs“
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Derlei Ausgaben müssen laut Bitkom bei der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.
MUSS ich das?

Sofern man zur Abgabe verpflichtet ist, stimmt zunächst der 31. Mai eines Jahres für das Vorjahr.
Allerdings gewähren die FÄmter regelmäßig den Aufschub bis zum 31. Dezember eines Jahres.
Dann wiederum haben Sie - sofern unbeantragt und eigenmächtig auf den 31.12. verlegt - die Möglichkeit, Säumniszuschläge zu erheben.
Gerade bei "normalen" Privathaushalten können die dann böse ins Geld gehen...

Wie gesagt: sie können, tun´s aber vielleicht nicht immer. Nur drauf verlassen würde ich mich nicht...

D.
ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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Michael Nickles dirk42799 „MUSS ich das Sofern man zur Abgabe verpflichtet ist, stimmt ...“
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Richtig, es muss natürlich "können" heißen. Hab es korrigiert.
Thx,
Mike

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Max Payne dirk42799 „MUSS ich das Sofern man zur Abgabe verpflichtet ist, stimmt ...“
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MUSS ich das?
Wenn Du diesen Steuervorteil nutzen willst, schon. Dazu gezwungen wirst Du von Schäuble & Co. natürlich nicht... ;-)
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