etwas anderes wäre meines erachtens auch nicht rechtens.
http://www.computerbild.de/artikel/cb-Aktuell-Internet-Gestohlene-Ware-bei-eBay-ersteigert-Freispruch_1687234.html
gruß
normalo
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Das kommt letztendlich drauf an.
In diesem Fall war es eine Auktion mit geringem Startpreis.
Wäre es eine Festpreisauktion mit einem Preis weit unter dem Einkaufspreis, dann hätte das Gericht anders gesprochen.
"Das kommt letztendlich drauf an.
In diesem Fall war es eine Auktion mit geringem Startpreis."
Das hätte das erstinstanzliche Gericht aber auch schon sehen müssen....
Gruß
K.-H.
In diesem Fall war es eine Auktion mit geringem Startpreis."
Das hätte das erstinstanzliche Gericht aber auch schon sehen müssen....
Gruß
K.-H.
Wenn man auf die Prozeßkosten schaut, dann hat der 1. Richter ja richtig gehandelt.
*lol*
