Allgemeines 21.980 Themen, 148.534 Beiträge

Prüfung von Paketsendungen

PegaPX / 32 Antworten / Baumansicht Nickles

Moin!
Heute habe ich eine Paketsendung bekommen, und wollte die (habe dann auch) einer Prüfung unterziehen. Sprich, Paket eben geöffnet, geguckt ob alles drin ist und augenscheinlich unbeschädigt.
Der Typ vom DPD hat einen Affen gemacht und hätte das Paket am liebsten wieder mitgenommen, meinte das sei nicht okay. (War NN-Sendung) Wäre was nicht in Ordnung gewesen, dann hätte er das Paket gleich wieder mitnehmen können, ich hätte die Annahme verweigert.

Meiner Meinung nach habe ich aber das Recht dazu.

Also, wie siehts aus, was ist korrekt??

Danke!

bei Antwort benachrichtigen
Galabaer PegaPX „Prüfung von Paketsendungen“
Optionen

meine Meinung: der DPD-Fahrer hat recht..du darfst das Paket erst aufmachen (sprich: beschädigen), wenn du es ordnungsgemäß angenommen und eventuell bezahlt hast..

bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 PegaPX „Prüfung von Paketsendungen“
Optionen

Der DPD-Mitarbeiter hat vollkommen recht: Eine "Vorabbegutachtung" des Paketinhalts ist nicht zulässig, auch wenn der Wunsch danach aus Empfängersicht noch so verständlich sein mag. Du darfst das Paket erst öffnen (=beschädigen!), wenn du es bereits angenommen hast.

Sieh es einmal so: Was würde passieren, wenn es zulässig wäre, vorher hineinzuschauen und dann "dankend" abzulehnen? Der DPD müsste dann das bereits aufgerissene Paket dem Absender zurückbringen, und der würde den DPD für die Beschädigung verantwortlich machen. Mehr noch: Wenn er ganz hinterfotzig ist, behauptet er, dass Ware fehlt oder etwaige Kratzer an der Ware vom DPD verursacht worden sind - weil das Paket ja nicht mehr heil war. Wobei er mit beiden Behauptungen sogar recht haben könnte...

Der DPD ist nur für einen gewissenhaften Transport der Ware verantwortlich, alles andere ist Privatsache von Käufer und Verkäufer. Du hättest den DPD-Zusteller bitten können, sich kurz als Zeuge zur Verfügung zu stellen. Dann wäre die Beweislage für dich günstiger, falls der Absender dir statt der erwarteten Ware einen Ziegelstein oder eine tote Ratte ins Paket gelegt hätte.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen
TAsitO Olaf19 „Der DPD-Mitarbeiter hat vollkommen recht: Eine Vorabbegutachtung des...“
Optionen

Hallo.
Aber auch DAS ist doch die Frage; OB es unbeschädigt von DPD transporTIERT wurde !!!
Stell Dir vor; es ist zwar vom Äusserlichen her okay; aber durch Herunterfallen des Paketes hat z.B. ein Motherboard einen Riss;
oder stell Dir vor; bei einem Handy ist das Display oder sonst etwas kaputt !
WER weisst dann WEM etwas nach;
WER ist DANN der Schuldige -
bzw. wer weisst DIR nach; dass es DIR nicht passiert ist !
Fragen über Fragen -
Seufz.
(Auch deshalb; weil ich mir in naher Zukunft auch ein Päckchen senden lassen will).
Ohje~
Tschau .

http://www.talk-about.org/leben-ist-mehr/default.asp
bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 TAsitO „Hallo. Aber auch DAS ist doch die Frage OB es unbeschädigt von DPD...“
Optionen

Du hast vollkommen recht: Das Paket kann "runterknallen", ohne dass es eine sichtbare Beschädigung davonträgt. Durch die Erschütterung kann die Ware im Innern in Mitleidenschaft gezogen werden - die berühmt-berüchtigten Haarrisse sind ein gutes Beispiel dafür.

Es bleibt nur darauf zu vertrauen, dass der Verkäufer größte Sorgfalt bei der Verpackung walten lässt, damit das Paket auch mal einen "Knuff" verträgt. Die Ware soll ja nicht nur heil ankommen, sondern auch einigermaßen zügig, daher können die Paketdienste nicht jede Sendung wie ein rohes Ei behandeln. Wenn sich stoßempfindliche Ware im Innern befindet, muss diese entsprechend abgefedert und -gepolstert sein.

Letztlich ist all das Vertrauenssache, weshalb ich nach wie vor lieber in Ladengeschäften einkaufe als bei Online-Versendern.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen
TAsitO Olaf19 „Sorgfalt mit Paketen“
Optionen

Hallo .
Nicht nur Du kaufst lieber so ein ~s~ -
nur Bares ist Wahres !
Grinsegruss !
Tschau .
~ Frohe Ostern ~

http://www.talk-about.org/leben-ist-mehr/default.asp
bei Antwort benachrichtigen
PegaPX Nachtrag zu: „Prüfung von Paketsendungen“
Optionen

Aha.
Und wie siehts aus, wenn das Paket äußerlich beschädigt ist?? Nicht unbedingt ganz aufgerissen, aber eben doch sichtlich verbeult und teilweise eingerissen.

bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 PegaPX „Aha. Und wie siehts aus, wenn das Paket äußerlich beschädigt ist?? Nicht...“
Optionen

Dann kannst du es guten Gewissens ablehnen. Wenn die Verpackung beschädigt ist, ist schließlich damit zu rechnen, dass auch die Ware gelitten hat. Nur: erst hineinschauen und danach erst Annahme verweigern - das geht leider nicht.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_84526 PegaPX „Aha. Und wie siehts aus, wenn das Paket äußerlich beschädigt ist?? Nicht...“
Optionen

Dann kannst du es so, wie es ist, zurückschicken und ganz einfach die Annahme verweigern. Öffnen darfst du es dann trotzdem nicht...

Ist doch ganz einfach :-))

Gruß

bei Antwort benachrichtigen
PegaPX Nachtrag zu: „Prüfung von Paketsendungen“
Optionen

Hmm, die Sendung kam vom DPD. Ich habe da mal angefragt, mal gucken was die dazu sagen.
Übrigens, die Ware war unbeschädigt, es handelte sich um 2 Hosen. Aber bei z.B. Computerartikeln wäre es eng geworden.
Wenn Antwort vom DPD kommt, dann werde ich das reinkopieren.

bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 PegaPX „Hmm, die Sendung kam vom DPD. Ich habe da mal angefragt, mal gucken was die dazu...“
Optionen

Das sehe ich auch so. Eine Hose kann man zur Not waschen - bei Computerteilen hilft das weniger :-)

Das Blöde an der Situation ist, dass man die Ware dann "auf Verdacht" als Defekt zurückschicken müsste, auch wenn sie trotz der äußerlich sichtbaren Beschädigung des Kartons einwandfrei gewesen sein sollte.

Andere Möglichkeit: Erst annehmen in der Hoffnung, dass alles in Ordnung ist und ggfs. reklamieren falls nicht. Aber das sollte man nur so machen, wenn man den Versender gut kennt, insbesondere wenn man weiß, dass man eine vernünftige Reklamationsbearbeitung erwarten kann.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen
asdfghjkl Olaf19 „Das sehe ich auch so. Eine Hose kann man zur Not waschen - bei Computerteilen...“
Optionen

Man muß die ware nicht als defekt zurückschicken.

Eine Sendung (auch mit Nachname) kann man ohne Begründung ablehnen. Zumindestens ist das bei uns in Österreich so.

bei Antwort benachrichtigen
out-freyn asdfghjkl „Man muß die ware nicht als defekt zurückschicken. Eine Sendung auch mit...“
Optionen

Hmm... selbst wenn das gehen sollte: Ist das sinnvoll?

Ich bestelle etwas per Nachnahme - und dann verweigere ich die Annahme?

Dadurch gerät der Käufer nach BGB in Annahmeverzug, da die Abnahme der gekauften Ware sowie die Bezahlung derselben Haupt- und Nebenpflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag darstellen.

The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
bei Antwort benachrichtigen
asdfghjkl out-freyn „Hmm... selbst wenn das gehen sollte: Ist das sinnvoll? Ich bestelle etwas per...“
Optionen

Soviel ich weiß kommt bei Nachname der Kaufvertrag erst zustande, wenn man die Ware angenommen hat.

bei Antwort benachrichtigen
out-freyn asdfghjkl „Soviel ich weiß kommt bei Nachname der Kaufvertrag erst zustande, wenn man die...“
Optionen

Nein. Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen zu Stande. Die Annahme (und ggf. Bezahlung) eines Pakets ist keine Willenserklärung.

The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
bei Antwort benachrichtigen
PegaPX Nachtrag zu: „Prüfung von Paketsendungen“
Optionen

Sehr geehrter Herr XXXXX,

wir bedauern sehr, dass Sie Probleme mit der Zustellung eines Paketes durch den DPD hatten. Natürlich haben Sie das Recht, ein Paket auf Unversehrtheit zu überprüfen und auch muss der Fahrer sich diese Zeit nehmen. Wenn der Inhalt Ihres Paketes beschädigt ist, müssten Sie dies allerdings nun beim Absender melden, da die Pakete über das Versanddepot versichert sind. Der Absender muss dann eine Schadensmeldung an sein Depot geben und dort wird der Sachverhalt geprüft und, wenn ein Transportschaden vorliegt, der Betrag erstattet.

Aha! :p ;)

Und zu den Hosen: Wenn ich neue Ware bestelle, dann soll mit Sicherheit meine erste Tat nicht das Waschen der Hosen sein. (In diesem Fall) Es könnte ja auch ein empfindlicher Stoff sein, der eine kostenaufwändige Reinigung erfordert. Diese Kosten müßte, wenn die Ware durch Paketbeschädigung verschmutzt wurde, der Transporteur tragen, oder die Firma, bei der gekauft wurde, diese Ware ersetzen. Aber das sind schon wieder versicherungstechnische Angelegenheiten.

bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 PegaPX „Sehr geehrter Herr XXXXX, wir bedauern sehr, dass Sie Probleme mit der...“
Optionen

Naja - diese Stellungnahme läuft im Kern auf das hinaus, was Heinz und ich dir auch geschrieben haben. Nur etwas diplomatischer und kundenfreundlicher formuliert...*g*.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen
Herman Munster PegaPX „Sehr geehrter Herr XXXXX, wir bedauern sehr, dass Sie Probleme mit der...“
Optionen

...mal ganz angesehen davon, daß man neue Klamotten IMMER!! waschen muß vor dem ersten Tragen, erst recht, wenn man die Sachen direkt auf der Haut trägt. Textilien werden mit einem besorgniserregenden Sammelsurium an Chemikalien traktiert, von denen (garantiert) noch ein ganzer batzen auf der Faser draufgebieben ist. Oder, wenn der Stoff satt gefärbt ist, eben genau diese Farbe/Farben.

Leibwäsche für schon als solche erkannte Allergiker muß gar mehrmals vor dem ersten Anziehen gewaschen werden, sogar ganz alleine in der Maschine (oder von Hand, dann aber mit dicken Handschuhen...), weil sich sonst die losgelösten Substanzen ggf. auf den anderen, mitgewaschenen Teilen absetzen könnte.

"Immer vor dem ersten Tragen Waschen" gilt un ungebremster Wichtigkeit auch für (noch) Nicht-Allergiker - schließlich wollen wir ja nicht, daß gerade die Chemikalien auf DIESER Hose uns allergisch macht, oder? DAGEGEN allerdings kann man sich dann nicht beim Paketzusteller wehren... und beim Hersteller nur dann, wenn man ihm Heimtücke bis hin zum Vorsatz nachweisen kann.

bei Antwort benachrichtigen
PegaPX Nachtrag zu: „Prüfung von Paketsendungen“
Optionen

Meiner Meinung nach nicht ganz.
Also, man hat das Recht zu prüfen, der Zusteller darf das nicht verbieten. Okay, annehmen muß man es dann, kann dann aber dem Versender gleich mitteilen dass das Paket im Beisein des Zustellers geöffnet wurde und schon zu diesem Zeitpunkt Schäden aufwies.
(Könnte der Beweisfindung dienlich sein, auch wenn sich der Zustelldienst rausreden will)

Dem war noch hinzugefügt, das man sich ggf. über den Fahrer beim zuständigen Depot beschweren kann. (Wäre bei mir im "Neue Wollkämmerei" in HH.)
Also, - wenn Fahrer sagt Kontrolle is nicht, dann kann man ihm seine Verpflichtung dieses zu dulden dezent mitteilen.

Na ja, hoffen wir mal das wir niemals Ziegelsteine, tote Ratten oder Katzen zugestellt kriegen... ;)

bei Antwort benachrichtigen
Galabaer PegaPX „Meiner Meinung nach nicht ganz. Also, man hat das Recht zu prüfen, der...“
Optionen

>>Also, man hat das Recht zu prüfen, der Zusteller darf das nicht verbieten. Okay, annehmen muß man es dann,

nein, erst annehmen, dann prüfen..vor dem Annehmen kannst du nur auf äußere Schäden prüfen..

>>Dem war noch hinzugefügt, das man sich ggf. über den Fahrer beim zuständigen Depot beschweren kann

was in deinem Fall aber eben nicht berechtigt wäre..

bei Antwort benachrichtigen
out-freyn PegaPX „Meiner Meinung nach nicht ganz. Also, man hat das Recht zu prüfen, der...“
Optionen
Also, man hat das Recht zu prüfen, der Zusteller darf das nicht verbieten.

Lies was DPD Dir schreibt: Du hast das Recht, das Paket auf Beschädigungen zu prüfen. Vom Inhalt schreibt DPD kein Wort!
The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
bei Antwort benachrichtigen
Loopi© PegaPX „Prüfung von Paketsendungen“
Optionen

Wie die anderen schon geschrieben haben.
1) Du kannst das Paket auf äußere Beschädigung prüfen.
2) Erst wenn Du es angenommen und bei NN bezahlt hast, darfst Du es auch öffen.
Wenn der Paketausträger nett ist, kann er als Zeuge fungieren, muß es aber nicht.

Aber erst reinschauen und danach quittieren geht nicht. Mein Kumpel arbeitet bei UPS, der sagt, vor der Unterschrift wird nix geöffnet!

bei Antwort benachrichtigen
Heinz_Malcher PegaPX „Prüfung von Paketsendungen“
Optionen

Ich glaube, mein DHL Lieferant würde mir den Vogel zeigen, wenn ich
ihn bitten würde, so lange da zu bleiben bis ich nachgesehehen habe.

Ich würde da nicht mal dran denken :-( Meist stehen die Lieferanten
unter enormen Zeitdruck, stell dir mal vor, der würde bei jedem oder
auch "nur" jedem fünften Paket so lange bleiben ... der würde nicht
mehr zum Ausliefern kommen.

bei Antwort benachrichtigen
a76 PegaPX „Prüfung von Paketsendungen“
Optionen

neulich kam die bestellte Mini-Kommode per Spedition ins Haus. Die Typen haben sich auch schnell wieder verdrückt, wohlwissend dass da was nicht stimmt. Aufgemacht - und siehe da - Beulen an der Seite und entsprechende Dellen am Karton, von Aussen natürlich nicht erkennbar.

Die zentrale angerufen - "Nee, die Jungs sind schon auf der Autobahn, Sie müssen nas versandhaus kontaktieren und die Abholung beantragen.

Die Frau vom versandhaus: Die sollten es doch auspacken und bei einer beschädigung gleich mitnehmen, beim ersten mal lassen wir das gelten, aber sonst...

Fazit: bei keinem größeren Paket wird etwas unterschrieben eh ich da nicht reingeschaut habe.

Von daher gebe ich dem Autor des Postings vollkommen Recht. Beschädigung muss in Anwesenheit des Boten geltend gemacht werden. Mit der Unterschrift bestätigt man ja, dass alles OK ist.

Aus Erfahrung wird man klug.

P.S. Und der Postbote kann auch warten, auch wenn er was anderes sagt ;)

bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 a76 „Oder auch anders....“
Optionen

> Beschädigung muss in Anwesenheit des Boten geltend gemacht werden. Mit der Unterschrift bestätigt man ja, dass alles OK ist.

Das ist mit Sicherheit falsch. Damit bestätigt man nur, dass man die Ware erhalten hat, weiter nichts. Etwaige Reklamationsfälle gehen die Transportfirma nichts mehr an. Wenn der Bote nett ist, stellt er sich als Zeuge zur Verfügung, dazu kann ihn aber keiner zwingen - aus gutem Grund, siehe Heinz Malcher.

In deinem Fall mögen die Dinge anders gelegen haben, offensichtlich hat das Versandhaus den Transporteur beauftragt, nicht nur auszuliefern, sondern auch mit auszupacken und ggfs. wieder mitzunehemn. Das ist aber nicht der Regelfall - üblich ist es so, wie es PegaPX geschildert hat.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen
out-freyn a76 „Oder auch anders....“
Optionen

Eine Spedition ist auch eine Spedition - während der Paketdienst rechtlich nur Frachtführer ist.

Frachtführer: Verantwortlich für den Transport des Gutes von A nach B.

Spedition: organisiert je nach Vertrag reine Beförderung (Spedition hat Selbsteintrittsrecht, kann also auch gleichzeitig Frachtführer sein) bis hin zu Full Service (Aufstellen/Anschließen vor Ort).

The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 out-freyn „Antwort“
Optionen

Moin Stefan,

völlig richtig, deine Darstellung. In der Praxis ist es allerdings so, dass Spediteure zu 99% von ihrem "Selbsteintrittsrecht" Gebrauch machen, so dass der Unterschied zwischen "Fuhrunternehmen" (="reiner" LKW-Frachtführer ohne Speditionsleistung) und "Spedition" (Organisation von Transporten, Frachtraumbuchung, ohne eigene Beförderungsleistung) kaum noch ins Bewusstsein dringt.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen
hassf a76 „Oder auch anders....“
Optionen

ich denke, wie schon vielfach kommentiert
Du hast nur das Recht die Sendung auf äußere sichtbare, also offensichtliche Mängel zu untersuchen (Augenschein)
ist nichts erkennbar
hast Du 2 Möglichkeiten
Dein ok geben durch Unterschrift
Annahmeverweigerung mit den eventuellen Folgen (Kostenerstattung)
letzteres gild auch bei offensichlich minimalen Schäden, bei denen man davon ausgehen kann, daß die Ware keinen Schaden genommen hat
etwas gröbere Schäden kann man sich bestätigen lassen
z.B. auch nachträgliche Reparierversuche mit Klebeband
so bei mir ein vor kurzem zugesandter Monitor 19"
meine Frau hat's nicht bemerkt - war aber alles ok - sind ja dicke mit Styropor eingepackt
ein bischen gesunder Menschenverstand erleichtert den Umgang mit unseren Mitmenschen

bei Antwort benachrichtigen
Gun58 PegaPX „Prüfung von Paketsendungen“
Optionen

Mensch überlegt doch mal logisch: Die DLH bringt einen gegenstand zum Empfänger auf grund eines Vetrages zwischen Käufer und verkäufer! Aber die DLH ist auch ein Vetragspartner der einen Vetrag abgesachlossen hat zwischen dem Verkäüfer und der DLH. Diese ist nun dafür verantwortlich das die Sendung zum Käufer kommt und zwar Äuserlich unbeschädigt!Durch die äuserliche Begutachtung Unterschrift des Käufers wird der Vetrag der DLH erfüllt.(Wenn die Sendung äuserlich durch den Transport der DLH so in mitleidenschaft gezogen wurde das offensichtlich ist das der Inhalt beschädigt sein muß verweigere ich die annahme)Erst durch die Unterschrift des Käufers geht diese sendung in sein Eigentum vom Verkäufer über. Und erst jetzt darf er das Paket öffnen da er rechtmäßiger eigentümer ist!. Nun kann Er bei zweifel am Transport, den Fahrer bitten ,als Zeuge das der den vorhanden Inhalt betätigt(Sichtkontrolle)für eventuelle streitigkeiten vor gericht(leerer Karton oder falsche Ware).Also erst mit mit Unterschrift darf man an das Paket sond ist es sachbschädigung!!

bei Antwort benachrichtigen
Zappo PegaPX „Prüfung von Paketsendungen“
Optionen

Von der rechtlichen Seite mal ganz unbelastet möchte ich mal folgende Logik in den Raum stellen:

Wenn ich VOR der Annahme das Paket öffne und prüfe (bei meiner Poststelle darf ich das kulanterweise - beim DPD nicht), kann ich die Annahme des Pakets bei falschem oder fehlendem Inhalt verweigern und für mich kostenfrei an den Versender zurückschicken.

Eigentlich sollte das Recht auf Prüfung vor der Annahme vorhanden sein, dem Paketdienst entsteht dadurch ja kein Nachteil, das Recht hätte ich bei ungeöffnetem Paket ja auch. Man sollte das Paket nur wieder ordnungsgemäß verschließen. Vermutlich ist der schon genannte Zeitverlust der treibende Faktor, da sich die Paketauslieferung dadurch bestimmt zeitlich verdoppeln würde...

Kundenfreundlich ist es aber im Moment nicht.

bei Antwort benachrichtigen
out-freyn Zappo „Von der rechtlichen Seite mal ganz unbelastet möchte ich mal folgende Logik in...“
Optionen

Dann betrachte das mal von der anderen Seite:

Du verschickst etwas per Paket. Ein paar Tage später bekommst Du das Paket wieder zurück. Der Empfänger hat die Annahme verweigert. Dir fällt aber auf, dass das Paket offensichtlich geöffnet wurde. Außerdem fehlt ein Teil des Inhalts.

Findest Du das kundenfreundlicher?


Nochmal: DPD, DHL etc. sind vom Absender beauftragt, eine Sendung unbeschädigt von A nach B zu transportieren. Für den Inhalt des Pakets (und dafür dass die bestellte Ware enthalten ist) ist der Paketdienst nicht zuständig und nicht verantwortlich.
Du als Empfänger bist auch nicht Kunde des Paketdiensts - Kunde ist der Absender.

The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
bei Antwort benachrichtigen
oette70 PegaPX „Prüfung von Paketsendungen“
Optionen

Paketdienste, gleich welche, haben mit den Inhalten von Paketen oder Päckchen absolut nix zu tun! Sie sind reine Dienstleister. Ihre Dienstleistung besteht in dem Befördern der Sendungen von A nach B.

Einige scheinen hier nicht zwischen dem Dienstleister (Paketdienst) und dem Versender (der, bei dem ich die Sache erworben habe) unterscheiden zu können. Ich kann doch nicht vom Zusteller verlangen, er soll warten bis ich das Paket geöffnet habe und es ggf. wieder mitnehmen, sollte etwas beschädigt sein. Wenn die Zustelldienste dazu verpflichtet werden, was glaubt ihr würden Paketzustellungen wohl kosten?

Im übrigen kann ein Radio oder sonstwas auch kaputt sein, wenn ich es beim Händler kaufe. Merken würde ich das auch erst, wenn ich es versuche zuhause in Betrieb zu nehmen. Schließlich wird es ja auch transportiert, bevor es im Laden steht und ein Händler kann auch nicht jedes Teil prüfen, bevor er es verkauft (zumindest nicht bei vom Werk verpackten Massenprodukten).

Am Ende muß ich immer meinem Geld hinterher rennen wenn etwas defekt ist, ob nun beim Händler oder beim Online-Versender. Die einzige Möglichkeit, dem zu entgehen ist Kauf mit Zahlungsziel (auf Rechnung). Aber wer bietet das heute noch an?

bei Antwort benachrichtigen
pa003375 PegaPX „Prüfung von Paketsendungen“
Optionen

Pakete und versicherte Waren sind nicht gegen Beschädigung im eigentlichen Sinne versichert. Die Versicherung bezieht sich auf den evtl. Verlust der Ware.

Der Versender MUSS die Ware ordnungsgemäß so verpacken, dass die Ware sogar einen Sturz aus ca. 1m Höhe unbeschädigt überlebt. Und das ist mit den heutigen Verpackungsmaterialien 100% möglich.

Ich weiß das aus eigener Erfahrung.
Erst anschließend habe ich (ehrlich gesagt) die AGBs und die genauen Versandbestimmungen der Post AG durchgelesen. Und tatsächlich... es steht alles genau drin.

Dafür gibt es auch das Fernhandelsgesetz, indem auch die Vorgehensweise bei Reklamationen fest verankert ist.

Sei es bei nichtgefallen oder bei falsch oder defekt gelieferter Ware. Das nennt man DOA (dead on arrivial).

bei Antwort benachrichtigen