Woher weiß ich was zu einer Abmahnung führen könnte ?
Sind Verlinkungen auf Seiten mit Kopierschutzumgehender Brennsoftware (z. Bsp. Slysoft CloneCD) Abmahnfähig ?
Kostet eine Abmahnung auf jedenfall schon Geld ?
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Gar nicht. Abmahnen können im Prinzip erst mal viele (Mitbewerber, Anwälte, Verbaucherschutz, Mitbewerber, Vereine,..) aus jedem beliebigen Grund, da der angegebene Grund für eine Abmahnung erst einmal garnicht rechtlich haltbar sein muß.
Sind Verlinkungen auf Seiten mit Kopierschutzumgehender Brennsoftware (z. Bsp. Slysoft CloneCD) Abmahnfähig ?
Ja.
Kostet eine Abmahnung auf jedenfall schon Geld ?
Nein, es gibt sogar bestimmte Fälle, in denen Sie garkein Geld kosten darf, z.B. wenn es die Rechtsabteilung der abmahnenden Firma übernimmt. Grundsätzlich kostet auch nicht die Abmahnung als solche, sondern die anwaltliche Kostenote, so es denn ein Anwalt übernimmt. Nennt sich dann afair "Vertrtung ohne Auftrag".
"...Sind Verlinkungen..."
Hier liegt das Problem, denn es gibt einige, die sagen, wenn Du die URL angibst ohne einen HTML-Link zu setzen, also nicht verlinkst sondern nur als Text schreibst, ist es legal, machst Du einen richtigen Link daraus ist es illegal.
Meiner Meinung nach ist das Schwachsinn, aber das wird immer von Deinem Richter abhängen.
Oft wird es übrigens mit Werbung teurer als ohne, da man mit zumeist als gewerblich ansieht.
...welcome back :-D
(Ich hatte schon nicht mehr dran geglaubt.)
CU
Olaf
Thank you!
Hi alter Knabe,
dachre du bist garnicht mehr präsent.
Schon dich mal wieder zu lesen.
btw. hast du deinen "goilen" Jeep noch?
Wenn ja: An der Tankstelle kriegen deine Augen wohl sehr viel Wasser....;-)
Gruß
triker
> btw. hast du deinen "goilen" Jeep noch?
Schau mal hier vorbei ;-)
CU
Olaf
jo mein bester, eben erst gelesen.
gg triker
...der dich auf die wichtigsten Ereignisse aufmerksam macht - the return of the JoJo gehört eindeutig dazu.
Wir sehen uns bei Elly!
CU
Olly
Die Idee hatte ich auch schon - aber demnach ist es dann wirklich ein "Schutz" ?!?
Cool - setze ich wohl mal lieber gleich um ;)
Ja gut, aber ein PlugIn von Firefox macht ja aus "geschriebenen" Links auch wieder automatisch einen richtigen anklickbaren Link..?
Ich möchte an der Stelle auch noch mal anmerken, das Leute die sich über eine Abmahnung "freuen" dürfen sich gerne bei mir melden können. Ich sitze hier in einer Bürogemeinschaft mit zwei Anwälten die sich genau auf den Quatsch spezialisiert haben, und gerne aushelfen. Infos und Tips gibbet auch gratis :)
einfach ne zwanglose mail an anti-abmahnung@tbo-gmbh.de, die schlägt dann bei mir auf, und wir antworten im allgemeinen noch am selben Tag... haben ja schon ein paar Leute hier auch genutzt :D
gruß
RK
Wenn die Wettbewerbszentrale abmahnt, kostet es beim ersten Mal 189 EUR.
Dieses ist in Vergleich zu Abmahnanwälten richtig billig.
Leider kann man sich nicht raussuchen, von wem man abgemahnt wird :)
Das kommt immer drauf an, wer einen anscheißt.
Kann man schon, darf man nur nicht. Es gibt schlaue Leute, die im Falle einer Abmahnung einen befreundeten Anwalt bitten, sie einerseits abzumahnen, natürlich mit einem früheren Datum (was natürlich nicht erlaubt ist). Man darf wegen eines Verstoßes nämlich nur einmal abgemahnt weden.
Das greift natürlich nur in Fällen, in denen der befreundete Anwalt (alternativ tut es auch ein befreundeter Mitbewerber) auch wirklich in dem Fall abmahnberechtigt ist.
Die in Deutschland stattfindende Abmahnwelle erinnert mich ein wenig an die Hexenverbrennungen im Mittelalter. Es brauchte nur einer dich bei der Inquisition anzuschei... (ging auch annonym) und unter der Folter haben sie alles zugegeben, auch wenns nie stimmte, da wir ja heute wissen, daß es Hexen in der damals beschriebenen Form ja so nicht gibt.
Man könnte der Abmahnwelle einhalt gebieten, wenn die erste Abmahnung als solche für den Abgemahnten immer absolute kostenlos wäre. Auch keine Honorare für Anwälte und Konsorten, denn dann hätten diese Brüder schnell kein Interesse an diesem Prozedere.
Dies ist für mich nur eine weitere Lizenz für Anwälte zum Gelddrucken.
> Man könnte der Abmahnwelle einhalt gebieten, wenn die erste Abmahnung als solche für den Abgemahnten immer absolute kostenlos wäre.
Genau repi - und das wäre noch aus ganz anderen Überlegungen sinnvoll.
Eine kostenpflichtige Abmahnung ist für den Abgemahnten wie ein Bußgeld. Formal gesehen ist es das natürlich nicht - in der Wirkung aber schon. Bevor man jemanden "büßen" lässt, muss man ihm aber doch erstmal darauf aufmerksam machen, dass er einen Fehler gemacht hat und eine faire Chance geben, Abhilfe zu schaffen.
Und bitte nicht mit der Platitüde "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ankommen - niemand von uns weiß alles, und niemand muss alles wissen. Strafe ist nur fällig, wenn man gegen ein Ge-/Verbot verstößt, von dem man unbedingt Kenntnis hätte haben müssen.
Kernargument für repis Idee bleibt, dass dann Abmahnungen ausbleiben, die nur der persönlichen Bereicherung des Abmahners dienen.
CU
Olaf
