Allgemeines 22.059 Themen, 149.922 Beiträge

Notebook von Sony nur 1 Jahr Garantie ???

W.I.B / 8 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,


meine Freundin hat sich vor ca 1,5 Jahren ein Notebook von Sony bei Media Markt. Das Monster kostete damals ca. 1800 Euro. Nun macht es keinen mucks mehr. Beim Versuch es einzuschalten passiert gar nichts.


Laut Media Markt gibt Sony nur ein Jahr Garantie, und man sollte sich auf Reperaturkosten von ca. 500 Euro einstellen!
Frechheit!
Gibt es nicht eine Gesetzlich geregelte Garantie von mindestens zwei Jahren?


MfG Wib

bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 W.I.B „Notebook von Sony nur 1 Jahr Garantie ???“
Optionen
Garantie ist eine freiwillige Leistung, die vom Gesetzgeber in keiner Weise geregelt ist.

Die gesetzliche Gewährleistung dagegen beträgt seit 1.1.2002 zwei Jahre.

Wenn das Gerät älter ist als 6 Monate, greift aber das Prinzip der Beweislastumkehr, d.h. du musst dem Händler beweisen, dass das Gerät von Anfang an nicht in Ordnung war. In aller Regel sollte das für einen Privatmann kaum zu bewerkstelligen sein - wenn überhaupt, dann wohl nur mit Hilfe eines Gutachters.

Wie man an einen geeigneten Gutachter herankommt und was der kostet, kann ich dir nicht sagen. Vielleicht weiß von den andern jemand mehr. Nur: Wenn der feststellt, dass es sich nicht um einen Produktionsfehler handelt, sondern um "normalen Verschleiß" o.ä., dann bleibt ihr auf den 500 € sitzen und müsst auch noch den Gutachter bezahlen. Darauf sollte man sich nur einlassen, wenn man seiner Sache ganz sicher ist.

Vielleicht hat die Arbeitsverweigerung des Notebooks aber eine ganz "harmlose" Ursache, die man ohne großen Aufwand selbst beheben kann? Warte doch mal ab, was dieser Thread bringt und frag ggfs. nochmal auf dem Notebook-Board, dann mit möglichst detaillierten Angaben über die Hardware.

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen
W.I.B Olaf19 „2 Jahre gesetzliche Gewährleistung“
Optionen

Hi Olaf,
danke für Deine Antwort.
Werde mir mal die Technischen Daten des Notebooks anschauen und im entsprechendem Forum posten.
Das Notebook lief bis zum "Totalausfall" absolut fehlerfrei.
Was bei diesem Gerät wohl bekannt sein soll, ist das das Motherboard sehr anfällig ist. (sprich: es soll zum "zerbrechen neigen")
Nun, wahrscheinlich hat sich meine Freundin beim Kauf nicht ausreichend über Garantieansprüche informiert.
Mal schauen was von Sony kommt. Ein Kostenvoranschlag kostet 'nur' 50 Euro.

BTW:
Ich habe bei meinem bisher einzigen Garantieanspruch (dreimal auf Holz klopf) eine wirklich gute erfahrung gemacht:
Nach ca. 1.5 Jahren verabschiedete sich, mit einem leisen knistern, mein 'NEC MultiSync V921' Monitor.
Ein Anruf am nächsten Morgen und ein par Infos bei der NEC-Service Hotline abgegeben.
Zwei Tage später kam ein Kurier mit einen neuen, baugleichen Monitor.

So kann es auch gehen.
Wahrscheinlich wird mein nächster Monitor wieder ein 'NEC'.

Cu Wib

bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 W.I.B „2 Jahre gesetzliche Gewährleistung“
Optionen

Hi W.I.B,

danke für deine Rückmeldung.

Schön zu lesen, dass eine Firma wie NEC sich nicht lumpen lässt - um so enttäuschender das Verhalten von Sony...

Eine sehr positive Erfahrung hatte ich übrigens mit dem Service von Plextor. Mein Rechner hat gegen Ende letzen Jahres unerklärliche Zicken gemacht, fuhr nicht richtig hoch, Windows XP blieb ganz oft beim Startbildschirm hängen. Außerdem waren alle IDE-Laufwerke sehr lahm, und mein Plextor-Brenner lief nur noch im PIO-Modus.

Dieses Phänomen habe ich dem Plextor-Support per Mail geschildert. Ich erhielt die Antwort, das Gerät sei vermutlich defekt, ich solle es einschicken - auf Kosten des Hauses, Abholung durch Courier. Beim Ausbauen stellte ich dann mit Schrecken fest, dass ein Pin abgebrochen war...!

Nach nur wenigen Tagen erhielt ich, ebenfalls durch Courierzustellung, ein Ersatzgerät - kostenfrei und ohne Rückfragen. Das fand ich sehr kulant. Plextor ist ja nicht ganz billig - für mich hat sich der Mehrpreis auf jeden Fall ausgezahlt. Bleibt noch zu erwähnen, dass nach dem Einbau des Ersatzgerätes alle Windowsprobleme wie weggeblasen waren.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen
the_mic W.I.B „2 Jahre gesetzliche Gewährleistung“
Optionen

ich habe mal gehört, sony heisse sony, weil so viele kunden sagten "so ny wieder!" und zur konkurrenz wechselten ;-)

cat /dev/brain > /dev/null
bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 the_mic „2 Jahre gesetzliche Gewährleistung“
Optionen

> "so ny wieder!"

Jo - dazu fällt mir noch ein: "Service, VO BISt du? ES COMmt keiner!"

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_15325 W.I.B „Notebook von Sony nur 1 Jahr Garantie ???“
Optionen

Nö. Was du meinst ist die gesetzliche Gewährleistung. Da mußt du dem Händler aber nachweisen, dass der Mangel bereits ab Kaufdatum vorhanden war. Wäre der Fehler bereits innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten, hätte sich die Sachlage umgekehrt; der Verkäufer müßte dann beweisen, dass das Gerät zum Zeitpunkt der Auslieferung fehlerfrei war, aber in deinem Fall hast du leider den Kürzeren gezogen! Um's nochmal zu verdeutlichen. Du sagst "Garantie" und meinst aber "Gewährleistung", welche seit dem 1.1.02 zwei Jahre beträgt (was dir aber nicht wirklich viel bringt, wenn du nichts beweisen kannst)!

Die Garantie eines Herstellers, ist dagegen eine freiwillige Zusage, gewisse Teile, oder auch das gesamte Produkt innerhalb eines frei definierbaren Zeitraumes kostenfrei oder vergünstigt auszutauschen. Nicht umsonst bieten alle großen Hersteller, auch Sony (!) für teuer Geld eine Garantie-Verlängerung auf 2 oder 3 Jahre an. Hättest du solche eine Garantieverlängerung abgeschlossen, wärst du fein raus gewesen...

Bringt dir aber jetzt leider nicht mehr viel, du wirst wohl in den sauren Apfel beißen müssen und in Zukunft evtl. einen Bogen um Sony machen (die eh einen äusserst schlechten Service - eben auch wegen solcher Gründe - haben).

bei Antwort benachrichtigen
Kolti W.I.B „Notebook von Sony nur 1 Jahr Garantie ???“
Optionen

Ich habe etwas von einem Händler gekauft. Muß der Verkäufer für Sachmängel haften und wie lange?

Beim sogenannten "Verbrauchsgüterkauf" hat der Verkäufer (also der Händler) eine erweiterte Sachmängelhaftung im Vergleich zum privaten Verkauf: die Verjährungsfrist Deines Anspruchs auf Mängelfreiheit von 24 Monaten (§ 438 I Nr. 3 BGB) kann von ihm nicht (bei Neuwaren) bzw. nur um ein Jahr (bei Gebrauchtwaren) gekürzt werden.

Auch hier muß der Verkäufer in jedem Fall für arglistig verschwiegene Mängel zwei Jahren haften (§ 444 BGB).


Ich habe etwas gekauft und es ist nach X Monaten kaputt gegangen. Habe ich Garantie?

Zunächst sollte der Unterschied zwischen Garantie und Sachmängelhaftung (früher: "Gewährleistung") verdeutlicht werden:
Sachmängelhaftung: Du hast darauf Anspruch, daß die Kaufsache zum Zeitpunkt der Gefahrenübergabe mängelfrei war.
(Haltbarkeits-)Garantie: Du hast darauf Anspruch, daß die Kaufsache über einen bestimmten Zeitraum mängelfrei bleibt.
Eine Garantie wird meistens vom Hersteller darauf abgegeben, daß ein Produkt über einen bestimmten Zeitraum mängelfrei bleibt. Allerdings können bestimmte Komponenten auch von der Garantie ausgeschlossen werden (z. B. beim Mobiltelefon der Akku) oder man gibt nur auf bestimmte Teile Garantie (z. B. beim Auto nur auf den Motor). Niemand wird gezwungen, eine Garantie anzubieten - tut man es aber, ist derjenige, der die Garantie erklärt (ob nun Hersteller, Verkäufer oder ein Dritter), daran gebunden (§ 443 BGB). Die Sachmängelhaftung (siehe 4.1.3.1 ff.) bleibt davon unberührt.

D. h. es kann gut sein, daß die Sachmängelhaftung seitens des Verkäufers ausgeschlossen wurde, der Hersteller jedoch eine (freiwillige) Garantieleistung erbringt. Glück gehabt!

bei Antwort benachrichtigen
W.I.B Nachtrag zu: „Notebook von Sony nur 1 Jahr Garantie ???“
Optionen

Hi @all,
thx für eure Beiträge.
Im Angesicht dieses "Notebook-Monsters" hat es, was den Kauf angeht, damals wohl einiges an "Erfahrung" gefehlt.
Das Gerät wurde stark belastet.
Insbesondere "mechanisch (Transport)".
Wie gesagt, bis zum "Totalausfall" lief es einwandfrei.

Mal schauen was von Sony kommt...

Cu Wib

bei Antwort benachrichtigen