Nur mal so aus Interesse!
Da das ja dann ein Materialfehler ist, haftet doch eigentlich der Hersteller des Datenträgers, oder?
Also, für den entstandenen Schaden (Laufwerk, CD, etc.).
cm
Nur mal so aus Interesse!
Da das ja dann ein Materialfehler ist, haftet doch eigentlich der Hersteller des Datenträgers, oder?
Also, für den entstandenen Schaden (Laufwerk, CD, etc.).
cm
Wenn Du es ihm nachweisen kannst - mit Betonung von "DU" und "ihm nachweisen". Das dürfte nicht allzu leicht sein. Allerdings ist zunächst der Händler in der Schuld, bei dem Du das Ding gekauft hast. Direkt vom Hersteller kaufen ja die wenigsten Endkunden.
Vielleicht auch die Hausratversicherung. Allerdings: "Versicherung" und "zahlen" - was für ´n Brüller!
Hausrat???
Feuer? Nein!
Einbruchdiebstahl? Nein!
Raub? Nein!
Vandalismus (nach Einbruch)? Nein!
Leitungswasser? Nein!
Sturm (über Windstärke 8)? Nein!
evtl. Glasbruch? Nein, ist aus Kunststoff!
Das war´s,
ach ja, Haftpflicht (andere Sparte, aber oft zusammen)? Nein, nur für Schäden dritter!
Sorry, Gewährleistung (geändert 2002) für CD und Produkthaftung für Laufwerk als Folgeschaden der CD.
Dafür ist das Produkthaftungsgesetz zuständig. Dieses regelt aber dummerweise nur den Ersatz des an "dritten Sachen" entstandenen Schadens, also z.B. des CD-Laufwerks. Die kaputte CD bekommst Du nicht über das Produkthaftungsgesetz, sondern über die Kaufrechte im BGB (Gewährleistung).
Allerdings wird das in der Praxis nicht ganz so einfach sein, weil sich Hersteller von CD und Laufwerk gegenseitig die Schuld in die Schuhe schieben werden bei der Frage, wer von beiden geschlampt hat. Und bevor Du auf eigene Kosten einen Sachverständigen beauftragst, diese Frage zu klären - und einen Rechtsanwalt, um dies auch (notfalls gerichtlich) durchzusetzen - kannst Du für's gleiche Geld viele, viele neue Laufwerke und CD/DVD kaufen.
Is' leider so.
Stefan
cm