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............Telefonate mitzuschneiden ?

Klaseti (Anonym: 212.177.113.207) / 6 Antworten / Baumansicht Nickles

Wäre es nicht theoretisch möglich per ISDN-Monitor alle Telefonate mitzuschneiden ?

Sollte wenn´s geht Freeware sein.

Danke

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Daddeldu Klaseti (Anonym: 212.177.113.207) „............Telefonate mitzuschneiden ?“
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www.phoner.de
Hilft's?
Daddel

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Klaseti (Anonym: 212.177.113.196) Daddeldu „www.phoner.de Hilft s? Daddel“
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scheint genau das richtige zu sein was ich gesucht habe.
Danke

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xafford Klaseti (Anonym: 212.177.113.196) „scheint genau das richtige zu sein was ich gesucht habe. Danke “
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kleiner hinweis...telefonate ohne genehmigung des gesprächspartners mitschneiden is ziemlich verboten ;o)...wen´s interessiert..;o)

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Herbie Klaseti (Anonym: 212.177.113.207) „............Telefonate mitzuschneiden ?“
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.....und sogar strafbar....
Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs
§ 201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1)Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(2)Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).

(4)Der Versuch ist strafbar.
(5)Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
.... Der PC kann eingezogen werden!!!


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Klaseti (Anonym: 212.177.113.196) Herbie „.....und sogar strafbar.... Verletzung des persönlichen Lebens- und...“
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es ist aber hyper schön das wenn man das Gespräch mit seiner Freundin ,die im Ausland wohnt , sich nacher halt noch mal anhören kann. Und wenn das Illegal ist , dann sche*ß ich darauf!

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out-freyn Klaseti (Anonym: 212.177.113.196) „es ist aber hyper schön das wenn man das Gespräch mit seiner Freundin ,die im...“
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Naja, die wird ja auch damit einverstanden sein, denke ich. Wichtig ist ja nur, daß Du das Einverständnis des Gesprächspartners einholst.

Aus eigener Erfahrung kann ich Dir aber sagen, daß einen beim nochmaligen Anhören eines solchen Telefongesprächs schmerzlich bewußt wird, was für dummes Zeug man selbst verzapft hat.

Trotzdem, viel Spaß dabei!
Stefan

The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
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