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News: Neues Gesetz sorgt für Horror

Webseiten-Betreibern drohen hohe Bußgelder

Redaktion / 11 Antworten / Baumansicht Nickles

Vielen ist nicht wirklich klar, welchem Zweck die deutsche Nationalbibliothek dient und, dass es zu der sogar ein Gesetz gibt (siehe Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG)). Im Gesetz wird unter anderem eine "Ablieferungspflicht" beschrieben und es gibt auch eine Bußgeldvorschrift.

Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Zu jucken brauchte das bislang nur Verlage beziehungsweise Verleger. Jeder der in Deutschland etwas veröffentlicht (egal ob Text, Bild oder Ton), ist dazu verpflichtet, der deutschen Nationalbibliothek zwei kostenlose Exemplare zukommen zu lassen.

Gesammelt wird alles. Auch alles Nickles-Bücher wurden inzwischen "zwangsarchiviert" (siehe hier). Es geht dem Gesetzgeber also prinzipiell darum, alles was in Deutschland publiziert wird, für die "Ewigkeit" zu archivieren. Eigentlich eine praktische Sache.

Richtig böse wird es jetzt allerdings mit der neuen in Kraft getretenen Überarbeitung des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek (PDF hier). Ab 23. Oktober 2008 müssen auch Online-Publikationen bei der Deutschen Nationalbibliothek eingereicht werden. Was mit Online-Publikationen gemeint ist, wird so erklärt:

"Zum Sammelgebiet Netzpublikationen gehören alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in öffentlichen Netzen zugänglich gemacht werden. Die Abgabepflicht umfasst sowohl Internetpublikationen mit Entsprechung zum Print-Bereich als auch web-spezifische Medienwerke. Beispiele für Netzpublikationen sind elektronische Zeitschriften, E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten, Digitalisate, Musikdateien oder auch Webseiten und dynamische Applikationen."

Alle Details sind dann (wie bei moderner Gesetzgebung üblich) ziemlich kompliziert und schwammig formuliert. Als Ausnahme für eine Ablieferungspflicht werden beispielsweise "private Websites" bezeichnet. Unklar ist, wann eine Website "privat" oder "nicht privat" ist.

Was ist mit einem Blogger, der viele Artikel veröffentlicht und vielleicht noch ein bisschen Kohle durch Einblendung von Werbebannern damit verdient? Ist das dann noch privat? Auch ein Studium des FAQs der Deutschen Nationalbibliothek (siehe hier) schafft hier ehr mehr Verwirrung als Verständnis.

Klarheit werden sicherlich erste Urteile schaffen, wenn die Deutsche Nationalbibliothek Bußgelder verhängen will.

Michael Nickles meint: Auf Nickles.de und PC-Report.de haben sich inzwischen über 1.000 Artikel mit zigtausend Seiten an Text und Bild angesammelt. Im Laufe von 10 Jahren haben sich die Artikel-Veröffentlichungsmechanismen immer wieder geändert. Es ist praktisch unmöglich, sämtliche Artikel beziehungsweise "HTML"-Seiten in ein Format zu bringen, das bei der Deutschen Nationalbibliothek ablieferbar ist.

Auch bei neuen Publikationen auf Nickles.de würde es einen enormen zeitlichen (und damit finanziellen) Aufwand bedeuten, diese der Nationalbibliothek zu melden. Jetzt bleibt nur mit Spannung abzuwarten, was aus dieser Geschichte wird.

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Synthetic_codes Redaktion „Webseiten-Betreibern drohen hohe Bußgelder“
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lol... dann können die deutschen in 100 Jahren darüber lachen wie primitiv unsere abzockersites waren, und dass es damals tatsächlich noch leute gab die darauf reinfielen. Ich meine in 100 Jahren werden betrügerische Websites eleganter versuchen den Usern ihr erspartes abzugaunern.

@MN: Ich habe vor 2 oder 3 Jahren in der CT mal einen Artikel über diese gesetzesnovelle gelesen(damals war noch von baldiger einführung die rede). Du hast als Journalist doch sicher auch damals schon davon notiz genommen und die zeit gehabt, dich langsam darauf einzustellen. ich meine, klar, 1000 reports sind ne ganze menge, aber du hast doch ein fähiges team und fähige leute im board, die es sicherlich als ansporn sehen würden, mit dir da eine automatische lösung zu basteln.

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Vagabund Redaktion „Webseiten-Betreibern drohen hohe Bußgelder“
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Das ist so ein Blödsinn -.-
Kontrollwahn, Archivierungswahn usw.

Was wollen dir damit?! Ich meine das NIckles Buch ist ja nun echt knorke, weil das beste aus dem Forum drin steht, aber den Rest? Wozu? Ich meine viele Dinge ädnern sich 1. mit der zeit und 2. verlieren sie an Gültigkeit. AUßerdem gibts hier so viel belangloses, was eine Archivierung nicht wert wäre, da es das soweiso mind. 500 allein im Deutschen .de Raum gibt.

Naja, sollen die Politiker mal machen. Vlt. gibts ja bald ne Förderung für 1€ Jobber die als "Internetarchivierer" Tätig sind ;) Stell sich mal einer den Datenmüll vor! Bzw. den papierverbrauch O_O das ist doch ökonomisch und ökologisch gesehen eine Katastrophe >_

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the_mic Redaktion „Webseiten-Betreibern drohen hohe Bußgelder“
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Mike, faxt denen doch einfach einen Dump der Datenbank zu :-D

cat /dev/brain > /dev/null
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deroppi the_mic „Mike, faxt denen doch einfach einen Dump der Datenbank zu :-D“
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Wenn jeder alles einreicht dann habe die aber Platzprobleme und alle Arbeitslosen können beschäftigt werden....

Frage:
Kann ich mich dem deutschen Irrsinn entziehen, wenn ich meine Seite im Ausland betreibe?

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REPI Redaktion „Webseiten-Betreibern drohen hohe Bußgelder“
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Wie soll das überhaupt bei dynamisch generierten Webseiten funktionieren.
In welchem Zeitraum der Veröffentlichung einer Webseite muss denn diese an die Nationalbibliothek übermittelt werden.

Die könnten ja für Deutschland den "Super" Server bereitstellen, wo alle in de veröffentlichen Webseiten gehostet werden (natürlich mit freien Zugriff ihrer Betreiber), dann haben sie gleich alles auf einem Haufen, können Archivieren und sollen dann auch die Kosten tragen.

Das ist wieder ein Beispiel, woran man sieht, dass der Gesetzgeber zunehmend nicht mehr in der Lage ist, sinnvolle und praktikabele und vorallem eindeutige Gesetze zu erlassen, da er einfach keine Ahnung mehr hat warüber er eigentlich entscheidet. Die Gesundheitsreform ist da wohl demnächst für uns Alle ein weiteres sehr schmerzliches, weil teuer, Beispiel.

Es empfiehlt sich immer, etwas Linux im Hause zu haben.
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Olaf19 Redaktion „Webseiten-Betreibern drohen hohe Bußgelder“
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Es geht dem Gesetzgeber also prinzipiell darum,
alles was in Deutschland publiziert wird, für die "Ewigkeit" zu archivieren.
Eigentlich eine praktische Sache.

Ich halte das einfach nur für eine bodenlose Frechheit vom Staat.

Dass es eine solche Nationalbibliothek überhaupt gibt, ist ja schön und gut, aber die Verleger per Gesetz dazu zu zwingen, Belegexemplare herauszugeben, ist schon eine arge Zumutung.

Wie ist das denn, wenn man selbst ein Buch schreibt, davon 100 Exemplare drucken lässt und die verkauft? Zählt das auch schon als "Veröffentlichung"?

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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The Wasp Redaktion „Webseiten-Betreibern drohen hohe Bußgelder“
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Ich kann mir jetzt nicht so richtig vorstellen, dass die DNBG Abmahnanwälte nach dem Format der Musikindustrie anstellt.

Ich würde alles in Sachen Computer eh nicht als Literatur bezeichnen, sondern als Bedienungsanleitung, aber die unglückliche Diskussion hatten wir schonmal. Wobei ich glaube, dass du mal einen computerorientierten Roman schreiben solltest, der wäre sicher sehr interessant und ich würde ihn definitiv kaufen! :)

Ende
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steto123 The Wasp „Don't panik!“
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Ich sehe das ganz anders. Ich habe der Nationalbibliothek die Daten bereitgestellt, inem ich ihr den Zugriff explizit nicht verbiete. Sie muß sie nur noch archivieren :-)
Schließlich stellen die Verleger ja auch nicht die BBücher ins Regal sondern schicken es per Post/Paket zu.

gruss

Sei froh, denn es könnte noch schlimmer kommen! Ich war froh und siehe da, es kam schlimmer!
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asterix5 steto123 „Ich sehe das ganz anders. Ich habe der Nationalbibliothek die Daten...“
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\"Als ich nach Deutschland kam, sprach ich nur Englisch - aber weil die deutsche Sprache inzwischen so viele englische Wörter hat, spreche ich jetzt fließend Deutsch!\" (Rudi Carrell)
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Olaf19 asterix5 „nur keine Aufregung ...“
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Das klingt in der Tat schon besser: "...werden Internetquellen aus Säule 2 durch sog. „Harvestermethoden“ und stichprobenartig von der Deutschen Nationalbibliothek gesammelt" - demnach liegt anscheinend keine Bringschuld des Website-Betreibers vor. Hoffentlich hat die Wikipedia diesmal recht.

Intranetquellen, also Firmeninterna, sind von diesem Sammelauftrag ausdrücklich ausgenommen.

*LOL*... also das wär auch noch schöner gewesen :-o

Danke für den Link!

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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marcomist2003 Olaf19 „Das klingt in der Tat schon besser: ...werden Internetquellen aus Säule 2 durch...“
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Was ich mir frage. Wer wird der Super-Administrator von diesem Daten(Mùll)-server? .-D

Mein Computer redet klar: Il dump dello stato è costituito da un dump del registro.
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