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News: Gute Schlagzeilen dringend nötig

Telekom kämpft für Tauschbörsen-Nutzer

Redaktion / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

Anfang September 2008 kam ein neuer Telekom-Skandal ans Tageslicht. Angeblich hat die Telekom Verbindungsdaten ihrer Nutzer an Staatsanwälte herausgegeben, ohne dass die dafür nötige richterliche Anordnung eingeholt wurde (siehe Telekom verpfeift angeblich Kunden). Die Daten wurden an eine Staatsanwaltschaft übergeben, um gegen Tauschbörsen-Nutzer zu ermitteln.

Solche Meldungen vergrätzen Kundschaft. Auch im Hinblick auf die weiteren Skandale, hat die Telekom positive Schlagzeilen bitter nötig. Drum präsentiert sich der Laden jetzt als Gegner von Datenherausgabe-Zwang.

Aufgrund Vorgabe der Bundesnetzagentur sind Provider gezwungen, Daten unverzüglich auszuwerten und an Strafverfolgungsbehörden herauszugeben, falls diese sie fordern um zu ermitteln, wer wann welche IP-Adresse verwendet hat. Die Telekom sieht sich dadurch zum Bruch des Fernmeldegeheimnisses gezwungen - wodurch weitere böse Schlagzeilen drohen.

Drum kämpft die Telekom jetzt gegen die Bundesnetzagentur und hat beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag auf Aussetzung der aktuellen Datenherausgabe-Regelung gestellt.

Quelle: taz.de

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Ralf103 Redaktion „Telekom kämpft für Tauschbörsen-Nutzer“
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Aufgrund Vorgabe der Bundesnetzagentur sind Provider gezwungen, Daten unverzüglich auszuwerten und an Strafverfolgungsbehörden herauszugeben, falls diese sie fordern um zu ermitteln, wer wann welche IP-Adresse verwendet hat.

ohne richterliche Verfügung ist das meines Wissens nach nicht geboten und die Staatsanwaltschaft hat ja unlängst erst erklärt, nur noch in Fällen von Wirtschaftskriminalität überhaupt tätig werden zu wollen...

die Telekom sollte einfach den vorauseilenden Gehorsam aus früheren Zeiten abstellen...

aber soll sie das Thema ruhig höchstrichterlich klären lassen, dagegen ist ja nix einzuwenden..
cu
Ralf
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Synthetic_codes Ralf103 „ ohne richterliche Verfügung ist das meines Wissens nach nicht geboten und die...“
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Da ergeben sich einige Probleme...
1. Die Staatsanwaltschaft kriegt die Daten schon jetzt mit und wie oben geschrieben wohl auch ohne richterlichen bescheid.
2. Terrorismus braucht kein urteil, und nach freund schäuble sind wir das ja alle möglicherweise
3. Wie das erste Referenzurteil zeigte, kann man auch beim download eines einzigen Albums von Raubkopieren mit gewerblichem ausmass sprechen.

Was ich mich eher frage ist was passiert wenn sich ein dienstleister weigert diese Daten herauszugeben oder eben auch nur aufzunehmen?
Was passiert wenn die Daten bei Anforderung "versehentlich" gelöscht wurden?

Das GEsetz zur Voratsdatenspeicherung ist so windelweich wie die Datenschutzerklärung von Google. Und die Telekom ist meines Erachtens allerhöchstens zu geizig, sich die Hardware fürs Loggen von Internetverbindungen anzuschaffen.

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Ralf103 Synthetic_codes „Da ergeben sich einige Probleme... 1. Die Staatsanwaltschaft kriegt die Daten...“
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1. Die Staatsanwaltschaft kriegt die Daten schon jetzt mit und wie oben geschrieben wohl auch ohne richterlichen bescheid.
2. Terrorismus braucht kein urteil, und nach freund schäuble sind wir das ja alle möglicherweise
3. Wie das erste Referenzurteil zeigte, kann man auch beim download eines einzigen Albums von Raubkopieren mit gewerblichem ausmass sprechen.


zu 1. siehe "vorauseilenden Gehorsam", d.h. ja nicht, dass es auch rechtens ist...
zu 2. einen Patriot Act haben wir bislang noch nicht obwohl Stasi 2.0 den wohl auch sehr gerne hätte.. ;-)
zu 3. ein Referenzurteil ist mir diesbezüglich nicht bekannt, die Staatsanwaltschaft hat in ihrer Richtlinie den Download gar nicht sonderlich erwähnt sondern ihr Verhalten eher vom Upload abhängig gemacht und da eine Art Grenzwert von bis zu 200 Dateien, die zeitgleich zum Upload bereitgestellt werden, gesetzt, unter dem sie angeblich nicht tätig werden will, wobei unter gewerblich auch noch die Gewinnerzielung zugerechnet wird...

natürlich ist Papier geduldig und die SA München hat eine andere Einstellung als die SA Berlin oder Hamburg...

hast du zu diesem "Referenzurteil" vielleicht einen Link, würde mich interessieren, thanx...
cu
Ralf
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Synthetic_codes Ralf103 „ zu 1. siehe vorauseilenden Gehorsam , d.h. ja nicht, dass es auch rechtens...“
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zu drei(zitat von http://www.gulli.com/news/zivilrechtlicher-2008-09-04/):

Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum ist seit wenigen Tagen wirksam, schon lassen sich die ersten Erfolge für die Rechteinhaber verzeichnen. Das Unternehmen DigiProtect konnte den Auskunftsanspruch durch einen Richter erlangen, der ein gewerbliches Ausmaß bereits bei einem Album als gegeben sah. Wenn die Grenze hierfür tatsächlich so niedrig angesetzt wird, werden die Richter bald mit entsprechenden Anfragen überhäuft werden.

Das ganze ist zu einer Quelle verlinkt, die ich jetzt mal für seriös halte.

zu 2. Das würde ich nicht glauben. Es mag richtig sein, dass wir den Polizeilichen ermittlungsbehörden diese Rechte noch nicht zugestehen, allerdings gelten diese Ansprüche zb nicht für militärische ermittlungsbehörden. Die haben schon etwas länger weitergehende befugnisse, und die kommen auch ohne weiteres an ip addressen von zb youtube nutzern. man muss es nur richtig drehen, dann wird daraus eine Sicherheitsnotlage.

zu 1. Richtig rechtens war das nicht, aber leider leben wir nicht in den usa, wo nichtlegal erworbene beweise nicht verwertet werden dürfen.

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Data Junkey Redaktion „Telekom kämpft für Tauschbörsen-Nutzer“
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Welcher Endverbraucher kann schon nachprüfen, wer welche Daten unter welchen Umständen an wen weiter gibt. ..?

Dass es für einen Provider nicht lukrativ erscheint, eine Speicherung vorzunehmen, um diese an eine Behörde weiter zu leiten, mag aus wirtschaftlicher Hinsicht einleuchtend sein.

Aber wie sieht es aus, wenn diese gespeicherten Daten für zahlende Interessenten interessant sind? ... Und, wenn aus diesem Grund gespeichert wird, warum soll ein Provider dann ein Risiko eingehen, und sich mit der Staatsanwaltschaft anlegen?

Das was von Firmen veröffentlicht wird, und das, was hinter den Kulissen abläuft, sind zwei Paar Schuhe.

Drum kämpft die Telekom jetzt gegen die Bundesnetzagentur und hat beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag auf Aussetzung der aktuellen Datenherausgabe-Regelung gestellt.
Ok, im Prinzip sehr lobenswert. Aber selbst wenn die diesen Prozess verlieren, und das einiges kostet, könnte ich mir gut vorstellen, dass das eine gute Werbung ist. Vielleicht rechnen die sich unter dem Strich sogar Gewinne aus.

Wie dem auch sei. ...

Für den Endverbraucher wird sich faktisch nichts ändern, so lange die Gesetzgebung in diesem Land in diese Richtung weiter geht.

Das, was wir an Infos bekommen, ist genau das, was die an Infos veröffentlichen. Das was an Daten von X über Y nach Z weiter gegeben wird, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Greez, D.. J..

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