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News: Anwälte verklagen Anwälte

Redtube-Skandal: Hintergründe für Strafanzeige gegen Abmahner

Michael Nickles / 8 Antworten / Baumansicht Nickles

Strafanzeige wegen Verdachts auf schwerwiegende Erpressung und Betrugs, hat die im Redtube-Abmahnskandal involvierte Kanzlei U+C von der Hamburger Anwaltskanzlei Müller Müller Rößner (MMR) kassiert. Vor wenigen Tagen hat die Hamburger Staatsanwaltschaft die Aufnahme der Ermittlungen bestätigt. Rechtsanwalt Carl Christian Müller von der Kanzlei MMR hat in einem Gespräch mit der FAZ jetzt die Beweggründe für die Strafanzeige erklärt.

Carl Christian Müller von der Kanzlei MMR Müller Müller Rößner, die gegen U+C Strafanzeige erstattet hat. (Foto: MMR)

Müller erklärt im Kern, dass ein Anwalt, der über zehntausend Abmahnungen verschickt, nicht nur gegenüber seinem Auftraggeber verpflichtet sei. Er habe als Organ der Rechtspflege auch gegenüber den generell rechtsunkundigen Abgemahnten eine Verantwortung zu tragen.

Bei bestehenden Zweifeln an der Rechtmäßigkeit einer Abmahnung, sollte ein Anwalt seine Tätigkeit unterlassen. Im vorliegenden Fall des abmahnenden Anwalts Urmann erklärt Müller, dass dieser im Hinblick auf seine Spezialisierung auf Urheberrecht bereits hätte wissen müssen, dass der Abruf von Videostreams kein Rechtsverstoß ist.

Dass ein Anwalt trotz dieser Sachlage Abgemahnten unterstellt, sie hätten eine Rechtsverletzung begangen und mit strafrechtlichen Konsequenzen droht, sei als Nötigungshandlung einzustufen. Im Hinblick auf vermutlich rechtswidrige Bereicherungsabsicht sowie gewerbsmäßiges und bandenmäßiges Handeln, ist Müller der Ansicht, dass auch der Strafbestand schwerer Erpressung im Raum steht.

Im Gespräch mit der FAZ bestätigte Anwalt Müller, dass auch er Abmahnungen verschickt und diese als sinnvolles juristisches Mittel betrachtet. Er verwende dieses Instrumentarium aber nicht für Massenabmahnungen, sondern nur in Einzelfällen und nicht nur im Urheberrecht, sondern auch im Presserecht. Die Abgemahnten seien dann typischerweise Internetportale oder gewerblich Agierende.

Um zweifelhafte Massenabmahnungen einzudämmen sieht Müller Nachbesserungsbedarf seitens des Gesetzesgebers. Bei der aktuellen Gesetzeslage sind Privatkopien beispielsweise nur dann zulässig, wenn keine offensichtlich illegal bereitgestellte Vorlage kopiert wird. Da aber offensichtlich nicht mal das Landgericht Köln in der Lage war, das richtig zu beurteilen, hat auch ein normaler Verbraucher wohl kaum eine Chance dazu.

Um Verbraucher vor unberechtigten Massenabmahnungen zu schützen, empfiehlt Müller, dass der Gesetzgeber darüber nachdenkt, in Deutschland Sammelklagen zuzulassen. Dann hätten Betroffene die Möglichkeit, sich effektiv gemeinsam zu wehren. Das aktuelle Problem wirtschaftlich sinnloser Einzelklagen würde dann entfallen. Und bereits die drohende Möglichkeit einer Sammelklage könne Massenabmahner bereits abschrecken.

Michael Nickles meint:

Die ganze Redtube-Geschichte stinkt von vorne bis hinten. Zwei Dinge sind von zentraler Bedeutung, müssen Konsequenzen haben. Zum einen müssen die Richter zur Verantwortung gezogen werden, die die Herausgabe der Adressen durchgewunken haben.

Es kann nicht sein, dass inkompetente Richter zu solchen Entscheidungen befugt sind. Dafür gibt es keine Ausreden. Wenn ein Gericht überlastet ist, dann muss der Abmahner eben so lange Warten, bis kompetente Richter Zeit für die Sache haben.

Weiter gewichtiger Punkt ist, dass Kanzleien, die sich wissentlich für krumme Geschäfte einspannen lassen, auch als Mittäter rangenommen werden. Ich bin sehr gespannt, was bei den Ermittlungen der Hamburger Staatsanwaltschaft gegen U+C rauskommt. Und vor allem: wie lange das dauert!

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InvisibleBot Michael Nickles „Redtube-Skandal: Hintergründe für Strafanzeige gegen Abmahner“
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xafford InvisibleBot „Siehe auch: ...“
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Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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InvisibleBot xafford „Siehe auch: ...“
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Du warst 18 Minuten schneller. Zunge raus

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lexlegis Michael Nickles „Redtube-Skandal: Hintergründe für Strafanzeige gegen Abmahner“
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Wird mal langsam Zeit, dass U+C einen auf den Deckel bekommt. Das ist ein eigener Wirtschaftszweig geworden.

Am liebsten wäre mir natürlich, dass in Deutschland generell alle kostenpflichtigen Abmahnungen abgeschafft würden. Denn wer von einem Rechtsanwalt angeschrieben wird, denkt oft, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Ist es aber nicht, wie man sieht.

Deshalb: Wer einen Anspruch hat, soll ein Gericht bemühen. Und wenn dieses ausgelastet ist, muss man halt warten. So wie jeder anderer auch.

lexlegis

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herminator01 Michael Nickles „Redtube-Skandal: Hintergründe für Strafanzeige gegen Abmahner“
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Ich fürchte, das ganze ist ein Sturm im Wasserglas.

Das ganze Verfahren wird vermutlich irgendwann gegen Zahlung einer Geldbuße -die wahrscheinlich im minimalen Prozentbereich der bereits eingenommenen Gewinnsumme liegt- eingestellt.

Die eine Anwaltskanzlei macht anschließend weiter wie bisher, und die Andere hat sich als "Anwälte der Verbraucher" ins Gerede gebracht und kräftig Werbung betrieben.

In einigen Wochen redet keiner mehr darüber. Das Gedächtnis der "öffentlichen Meinung" ist in so einem Fall recht kurzlebig.

Gruß Hermann

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Systemcrasher herminator01 „Ich fürchte, das ganze ist ein Sturm im Wasserglas. Das ...“
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Ich fürchte, das ganze ist ein Sturm im Wasserglas. Das ganze Verfahren wird vermutlich irgendwann gegen Zahlung einer Geldbuße -die wahrscheinlich im minimalen Prozentbereich der bereits eingenommenen Gewinnsumme liegt- eingestellt.

Da muß ich Dir wohl recht geben.

In einigen Wochen redet keiner mehr darüber. Das Gedächtnis der "öffentlichen Meinung" ist in so einem Fall recht kurzlebig.

Aber nicht in Zeiten, in denen Tante Google ein Elefantengedächtnis hat.

Das wird in den verschiedenen Foren immer wieder hochkochen und damit bei geeigneten Anlässen wieder in die "öffentlichen" Medien (also Klatschpresse) geraten.

Steter Tropfen höhlt den Stein.

Null Toleranz f?r Intoleranz
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mi~we Michael Nickles „Redtube-Skandal: Hintergründe für Strafanzeige gegen Abmahner“
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dass Kanzleien, die sich wissentlich für krumme Geschäfte einspannen lassen, auch als Mittäter rangenommen werden.

Ob es gelingt, das "wissentlich" nachzuweisen? Im Zweifelsfall sind die bei U+C auch nur "arme Opfer", die von gewissenlosen Kriminellen mißbraucht wurden, um ehrliche Bürger abzuzocken.Zwinkernd

"Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum." (Marc Aurel)
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olliver1977 mi~we „Ob es gelingt, das wissentlich nachzuweisen? Im ...“
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Deswegen auch die vielfach höheren Anwaltskosten, im Vergleich zum Streitwert ;)

Zu meinem Bedauern stell ich fest, dass du nichts hinterlässt. Und was du sagst,ist nutzlos wie die Hoden vom Papst
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