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News: Usenet

Rasch verliert

Redaktion / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

Die verrufene Kanzlei Rasch, die ähnlich wie bekannte Schergen des Mammons im Auftrag der Industrie vornehmlich Kinder bestraft, ist vor dem LG Düsseldorf gescheitert.

Demnach haften Usenet-Provider nicht für die Taten ihrer Kunden. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Der Geschäftsführer der United Newsserver-Muttergesellschaft, Heinz-Dieter Elbracht, brachte es so auf den Punkt:

"Es sollte deshalb im Interesse aller Nutzer, Provider und Rechteinhaber sein, wenn nach Lösungen gesucht wird, wie die im Usenet - ebenso wie im Internet - unvermeidbaren Rechtsverletzungen durch gemeinsame Anstrengungen aller Beteiligten unterbunden werden."

Quelle: gulli

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Tuxus Redaktion „Rasch verliert“
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Kinder gelten bis zum 14. Lebensjahr als strafunmündig. Das wollte ich nur eben hinzufügen, auch wenn es wohl fast allen klar ist.
Bis 18 Jahre ist man nur eingeschränkt geschäftstüchtigd.h. Verträge bedürfen der Zustimmung der Eltern.

Haben Jugendliche Verträge ohne Zustimmung der Eltern abgeschlossen, sind diese Verträge unwirksam. (Taschengeldparagaraph beachten)

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dalai Tuxus „Kinder gelten bis zum 14. Lebensjahr als strafunmündig. Das wollte ich nur eben...“
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Haben Jugendliche Verträge ohne Zustimmung der Eltern abgeschlossen, sind diese Verträge unwirksam.
Da muss ich widersprechen: diese Verträge sind schwebend wirksam. Dann kommt es auf die Eltern an, ob sie nachträglich zustimmen (Vertrag wird wirksam) oder nicht zustimmen (Vertrag wird unwirksam).

MfG Dalai
Echte Hilfe kann´s nur bei Rückmeldungen geben.
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Tuxus dalai „ Da muss ich widersprechen: diese Verträge sind schwebend wirksam. Dann kommt...“
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Hallo Dalai,
das widerspricht sich nicht.

Haben Jugendliche Verträge ohne Zustimmung der Eltern abgeschlossen, sind diese Verträge unwirksam.
Haben Jugendliche Verträge ohne Wissen der Eltern abgeschlossen, sind diese Verträge schwebend wirksam.

Eltern können sowohl vor, als auch nach der Vertragsschließung widersprechen. :)

Gruß zurück.

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HermisDerGötterbote Tuxus „Kinder gelten bis zum 14. Lebensjahr als strafunmündig. Das wollte ich nur eben...“
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AFAIK ist es so, das die Eltern inhaber der Internetleitung sind. Die können Knder nicht buchen. Das heißt es ist ihnen von ihren Eltern gestattet worden das Internet zu nutzen. Das heißt dieser Jugendschutz wird unwirksam.

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Data Junkey HermisDerGötterbote „AFAIK ist es so, das die Eltern inhaber der Internetleitung sind. Die können...“
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Hi HermisDerGötterbote,

Das heißt dieser Jugendschutz wird unwirksam.

Ich bin kein Rechts-Experte, aber ich kann nur hoffen, dass du nicht Recht hast.

Es ist Imho sogar wichtig, dass Eltern ihren Kindern (Jugendliche) zugang zum Internet gewähren. Damit sie es bei Zeiten lernen. Wenn die Kids von heute nicht in der Lage sind, mit dem I-Netz umzugehen, sind sie nicht nur in der Schule definitiv im Nachteil, sondern auch noch bei der Jobsuche danach. Eine höhere Schulausbildung zu machen, ist heute "offline" kaum noch realistisch. Es wird heute einfach erwartet, dass jeder online ist, genauso wie man davon ausgeht, dass heute jeder elektrisches Licht und ein Wasser-Clo (WC) hat.

Imho sind es die Händler die dafür sorge zu tragen haben, dass sich Kiddis nichts kaufen, was sie nicht dürfen. Es ist für mich nicht einzusehen, warum Jugendliche in Internet anders "gehandhabt" werden sollen, als wenn sie direkt was kaufen / Verträge abschließen.

Wer einem Minderjährigen z.B. Alcohol verkauft macht sich strafbar. Warum sollte es im Netz anders sein?

Gruß, Thomas

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