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News: Zwei Gerichtsurteile gegen Musikindustrie

Keine Haftung bei Internet-Missbrauch durch Dritte

Redaktion / 2 Antworten / Baumansicht Nickles

Wenn die Medienindustrie Tauschbörsen-Nutzer aufgrund angeblicher Urherberrechtsverletzungen verklagt, dann kommt sie damit nicht immer durch. Das zeigen zwei neue Gerichtsurteile. Im Fall einer sechsköpfigen Familie hat die Musikindustrie den Familienvater verklagt, weil über dessen DSL-Anschluss angeblich mehrere hundert Audiodateien getauscht wurden.

Der Beklagte verteidigte sich im Widerspruch einfach damit, dass keines der Familienmitglieder die beklagten Urherberrechtsverletzungen begangen habe. Das Frankfurter Oberlandesgericht urteilte, dass der Inhaber eines DSL-Anschlusses der von weiteren Personen genutzt wird nur dann eine Prüfungspflicht hat, wenn ein konkreter Verdacht eines Missbrauchs vorliegt. Die Klage der Musikindustrie wurde damit abgelehnt.

Ein ähnliches Urteil wurde jetzt vom Münchener Oberlandesgericht gefällt. Hier wurde ein Münchner Radiosender abgemahnt, weil einer seine Mitarbeiter im Firmennetz Musikdateien über eine Tauschbörse verteilt hatte. Auch hier war die Ablehnung der Forderung erfolgreich.

Das Münchner Oberlandesgericht begründete sein Urteil damit, dass eine Firma nicht für die Internetnutzung seiner Mitarbeiter haftbar gemacht werden kann. Auch ist einer Firma nicht zumutbar, dass sie den Internetzugang ihrer Mitarbeiter durch Filter und dergleichen für bestimmte Zwecke "abriegeln" muss.

Die beiden Urteile sollten allerdings auf keinen Fall als allgemeingültiger Freibrief für Tauschbörsen-Nutzung betrachte werden. Andere Gerichte können durchaus anderer Meinung sein.

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the_mic Redaktion „Keine Haftung bei Internet-Missbrauch durch Dritte“
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<sarkasmus>Da ist die Musikindustrie natürlich selber schuld. Wären sie mal nach Hamburg gegangen, dort hätte ihnen das Gericht mit absoluter Bestimmtheit recht gegeben.</sarkasmus>

cat /dev/brain > /dev/null
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winnigorny1 the_mic „Da ist die Musikindustrie natürlich selber schuld. Wären sie mal nach Hamburg...“
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Hi, the-mic!

Bislang hast du natürlich Recht, aber wer weiß, was in Zukunft in Hamburg los sein wird, wenn Anwälte Abgemahnter auf diese Gerichtsurteile verweisen??! - Das könnte dann noch interessant werden!

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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