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News: Briten dürfen nicht mehr in Vergangenheit surfen

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Redaktion / 4 Antworten / Baumansicht Nickles

Die "Wayback Machine" (www.archive.org) speichert seit 1996 alle Internet-Seiten. Inzwischen ist ein Vergangenheits-Surfen in Milliarden Webseiten möglich. So kann man beispielsweise heute noch erleben, wie beispielsweise Nickles.de vor 10 Jahren ausgesehen hat (siehe hier).

Die Möglichkeit in der Vergangenheit zu Surfen ist eine praktische, allerdings auch in vielen Punkten umstrittene Sache. Die Betreiber der "Wayback Machine" fragen Webseiten-Besitzer beispielsweise nicht ob die eine "ewige Speicherung" ihrer Seiten wünschen oder nicht - sie tun es einfach. Die Verewigung des Internet findet bei www.archive.org quasi vollautomatisch statt. Dadurch entsteht das Problem, dass auch Seiten verewigt sind, die aufgrund illegaler Inhalte längst verboten sind, dichtgemacht wurden.

Die britische IWF (Internet Watch Foundation) hat letzteres Problem jetzt radikal gelöst. Die Wayback Machine wird von britischen Internet-Anbietern ab sofort komplett gesperrt. Angeblicher Grund sind laut The Register Beschwerden, dass sich in der Wayback Machine auch Seiten mit kinderpornografischen Inhalten finden lassen.

Die IWF hat zuletzt im Dezember 2008 für Schlagzeilen gesorgt (siehe Britische Wikipedia wegen Scorpions zensiert), als sie in der britischen Wikipedia einen Beitrag über eine Platte der deutschen Rockband Scorpions zensierte. Im Beitrag wurde ein Plattencover aus den 70er Jahren gezeigt, das ein offensichtlich minderjähriges Mädchen nackt zeigte (in recht "kritischer" Pose).

Kritisiert wurde die IWF, weil sie die Seite einfach "ausradierte" und keinerlei Meldung erfolgte, dass die Seite nicht kaputt sondern zensiert ist. Die Wikipedia-Zensur wurde schließlich aufgehoben, weil sie sinnlos war. Durch die Berichte über die Vorgehensweise der IWF erlangte das längst vergessene Scorpions-Cover ungeahnte neue Popularität und war auch im Internet jenseits der Wikipedia leicht zu finden.

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Chrissi10 Redaktion „Internetanbieter stoppen Zeitmaschine“
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Olaf19 Redaktion „Internetanbieter stoppen Zeitmaschine“
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Die Wikipedia-Zensur wurde schließlich aufgehoben, weil sie sinnlos war. Durch die Berichte über die Vorgehensweise der IWF erlangte das längst vergessene Scorpions-Cover ungeahnte neue Popularität und war auch im Internet jenseits der Wikipedia leicht zu finden.

Das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen *g*... ich kannte dieses Album der Scorpions überhaupt nicht, geschweige denn das Cover. Erst nachdem ich über die unbeholfenen Zensurversuche gelesen hatte, habe ich es mir über die Google-Bildersuche aufgerufen und angesehen. Das nennt man dann auch den "Streisand-Effekt": http://de.wikipedia.org/wiki/Streisand-Effekt.

Beim Web-Archiv bin ich mir aber nicht ganz sicher, ob man das wirklich vergleichen kann. Ich bin kein Jurist, könnte mir u.U. aber vorstellen, dass die betroffenen Websites Ärger bekommen würden. Klar, die können nichts dafür, wenn jemand ihre ehemals legalen und jetzt illegalen Inhalte archiviert und auf seiner eigenen Domain wieder veröffentlicht. Aber dann stünde die Frage im Raum, bis wann genau diese Inhalte auf der Originalseite zu sehen waren und ob sie auch rechtzeitig entfernt worden sind.

Die Beweislast liegt hier natürlich ganz klar bei den Ermittlern - Stichwort Unschuldsvermutung - aber lästig und unangenehm ist so etwas trotzdem, auch wenn die Ermittlungen schließlich wegen Mangels an Beweisen eingestellt werden müssten.

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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buechner08 Olaf19 „Streisand-Effekt“
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Hallo,

Die Beweislast liegt hier natürlich ganz klar bei den Ermittlern - Stichwort Unschuldsvermutung - aber lästig und unangenehm ist so etwas trotzdem, auch wenn die Ermittlungen schließlich wegen Mangels an Beweisen eingestellt werden müssten.

So ist es! Fragt sich, ob die Vertreter der Staatsmacht anfangen wollen, Personal für eine solche "Guck- und Horch-Behörde" einzustellen. Das muss ja ein Riesenaufwand werden, ein Web-Archiv zu durchforsten.

Jetzt frage ich mich gerade, ob ich noch alte PC-Magazine oder PC-Zeitschriften habe, in denen Kopierhinweise oder sogar Kopierprogramme auf CD enthalten sind. So ein physisch existenter Besitz könnte ja auch mit Strafandrohung versehen sein oder werden.

Bisher dachte ich immer, Gesetze können nicht sehr weitgehend rückwirkend gelten.

Gruß
Frank

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Olaf19 buechner08 „Hallo, So ist es! Fragt sich, ob die Vertreter der Staatsmacht anfangen wollen,...“
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Gesetze können nicht sehr weitgehend rückwirkend gelten

Nicht nur "nicht sehr", sondern gar nicht! Wenn jemand heute Abend an einem See ein Schild aufstellt "Baden verboten - 50 € Strafe", dann kann man auch nicht alle abkassieren, die heute Nachmittag noch gebadet haben.

AFAIR nennt man dieses rechtsstaatliche Prinzip auch "Ex-post-facto-Verbot".

Schwierig wird es nur, wenn ein Webarchiv alte Seiten veröffentlicht mit Inhalten, die heute verboten sind. Eigentlich müsste man das Webarchiv dafür belangen können - die wiederum werden sagen, wieso, wir haben doch nur zusammengetragen, was andere über die Jahre veröffentlicht haben - wir lehnen jede Verantwortung ab.

Nickles könnte sagen, ja, wir haben das Anfang September 2003 ins Netz gestellt, das Urheberrecht wurde aber erst Mitte September 2003 verschärft - und diese Konstellation wäre eine schöne Spielwiese für Ermittler: Ob die angeprangerten Seiten tatsächlich ab Stichtag alle entfernt waren oder nicht.

Wie gesagt - ich kann es mir nicht anders vorstellen, als dass solche Ermittlungen sang- und klanglos im Sande verlaufen. Aber dass überhaupt ermittelt wird, kann für den Betreiber einer Website sehr unangenehm sein.

CU
Olaf
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