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News: Neues Tauschbörsen-Urteil

Gericht verbietet Herausgabe von Daten

Redaktion / 1 Antworten / Baumansicht Nickles

Bei Urteilen zu Tauschbörsen-Delikten geht es unverändert kreuz und quer. Das Landgericht Krefeld hat jetzt ein Kleinkriminellen-freundliches Urteil gefällt. Ein Anwalt hatte im Auftrag der Musikindustrie eine Firma in Krefeld verklagt.

Dazu hatte die Staatsanwaltschaft im Vorfeld bei der Telekom die Herausgabe der betroffenen IP-Adresse und Kundendaten erzwungen. Das Krefelder Landgericht verurteilte die Weitergabe der Daten durch die Staatsanwaltschaft als rechtswidrig.

Lawblog.de betrachtet das Krefelder Urteil als wegweisendes Machtwort.

Quelle: lawblog.de

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Chaos3 Redaktion „Gericht verbietet Herausgabe von Daten“
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Nicht zu früh freuen. Die finden schon einen Weg um Menschen für Delikte wie Schwerstverbrecher zu behandeln.

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