Off Topic 20.403 Themen, 226.526 Beiträge

News: Klargestellt

Geld zurück nach Pleite der Fluggesellschaft - geht nicht?

Andreas42 / 2 Antworten / Baumansicht Nickles
(Foto: Pixabay)

Man liest es immer wieder: nach der Pleite einer Fluggesellschaft bekommt niemand Geld zurück! Nur derjenige, der eine Pauschalreise gebucht hat, steht nicht auf der Verliererseite, weil zumindest der Veranstalter für Ersatzflüge sorgen muss. Alle anderen schauen in die Röhre.

Das stimmt so nicht und der verlinkte Artikel ist der ersten, den ich kenne, der dies auch beschreibt.

Quelle: www.spiegel.de

Andreas42 meint:

Es wurde auch Zeit, dass dieses Thema endlich einmal richtig gestellt wird. Wir haben es alle nach dem Pleiten von Air Berlin und Germania oft genug gehört und gelesen: nur wer Pasuchalreisen gebucht hat, ist fein raus.

Nun, das stimmt offenbar gar nicht!

In meinen Augen sind dies die drei wichtigsten Zahlmethoden für gebuchte Flüge:

1. Lastschrift
2. Kredikarte
3. Paypal

Wenn die Pleite innerhalb der Rückbuchfrist der Lastschrift aufgetreten ist, dann kann derjenige der so gezahlt hat, sein Geld noch zurückbuchen (wie im Artikel erwähnt wird). Hat er früher bezahlt, ist er vermutlich wirklich derjenige, der kein Geld sehen wird. Hat man hingegen überwiesen, ist das Geld weg,

Soweit ist das nichts Neues und bekannt. Nun aber zu etwas, was bisher totgeschwiegen wurde:

Geld zurück wegen nicht erbrachter Leistung!

Wer mit Kreditkarte bezahlt hat, kann sein Geld für den Flug wegen nicht erbrachter Leistung zurückfordern. Vergleichbares gilt auch für Paypal, falls man dort mit einem Account bezahlt hat und so den Käuferschutz nutzen kann (wird im Artikel erwähnt). Wer ohne Account per Paypal bezahlt, wird es sicherlich nicht so einfach haben.
Gegebenenfalls muss man hier aber bis zu dem Zeitpunkt warten, bis der ursprünglich gebuchte Flug hätte stattfinden sollen. Wenn er dann wegen der Pleite nicht stattgefunden hat, wurde keine Leistung erbracht...

Übrigens gilt dieses Zurückfordern bei nicht erbrachter Leistung natürlich nicht nur bei Flügen. Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass es auch bei einer allgemeinen Pleite des Buchungsportal helfen kann.
Mir selbst ist dies passiert. Zwar nicht mit meiner Kreditkarte, aber als Mitreisender. Das Buchungsportal hatte das Geld kassiert, das Hotel reserviert, aber vor der Pleite noch nicht bezahlt. Ergo mussten wir neu buchen.
Die Kreditkartenfirma hat dann die erste Buchung erstattet, auch wenn das vor der Air Berlin Pleite noch gut zwei Monate gedauert hat, bis das "durch" war.

Bei der Air Berlin Pleite waren zwei Freundespaare betroffen, die dann ebenfalls das Geld für die Flugtickets so zurückfordern konnten. Zur Klarstellung: es geht hier nicht um eine in der Kreditkarte enthaltene Reiserücktrittversicherung. Diese springt hier ausdrücklich NICHT ein!

Ich halte den Artikel deshalb für wichtig, weil diese Möglichkeit sein Geld nach Preisen zurück zu bekommen breiter erläutert wird.

Hinweis: Vielen Dank an Andreas42 für das Verfassen der News. Diese News stammt von einem Nickles.de-Teilnehmer. Die Nickles.de Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt und die Richtigkeit dieser News.

Bei Nickles.de kann übrigens jeder mitmachen und News schreiben. Dazu wird einfach in einem Forum ein neues Thema begonnen und im Editor die Option "News" gewählt.

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
bei Antwort benachrichtigen
swiftgoon Andreas42 „Geld zurück nach Pleite der Fluggesellschaft - geht nicht?“
Optionen
Wenn die Pleite innerhalb der Rückbuchfrist aufgetreten ist, dann kann derjenige der per Überweisung gezahlt hat, sein Geld noch zurückbuchen

Das geht bei Überweisung nicht.
Sobald das Geld dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde ist es vorbei.
Bei einer Lastschrift gibt es eine Frist von 6 oder 8 Wochen.
Hier hat man die Möglichkeit den Betrag rückbuchen zu lassen.

bei Antwort benachrichtigen
Andreas42 swiftgoon „Das geht bei Überweisung nicht. Sobald das Geld dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde ist es vorbei. Bei einer ...“
Optionen

Hi!

Korrekt, das geht nur bei Lastschrift, so steht das auch im verlinkten Artikel. Ich korrigiere das.

Danke für den Hinweis.

Bis dann
Andreas

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
bei Antwort benachrichtigen