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News: Keine Kündigung bei Kleinkram

"Freibrief" für private Internetnutzung am Arbeitsplatz

Michael Nickles / 10 Antworten / Baumansicht Nickles

Seit geraumer Zeit wird darum gestritten, in wie weit eine private Internetnutzung am Arbeitsplatz vom Arbeitgeber zu tolerieren ist. Bereits 2005 urteilte das Bundesarbeitsgericht (siehe beispielsweise Bericht auf kanzlei.de), dass eine private Internetnutzung während der Arbeitszeit ein Grund für eine fristlose Kündigung sein kann.

Die Richter hoben allerdings hervor, dass dafür ein "erheblicher zeitlicher Umfang" vorliegen muss. Wenig "Gnade" gibt es selbsterklärend bei erheblichen Delikten. Beispielsweise wenn Arbeitnehmer durch ihre Internetaktivität den Betriebsablauf schädigen oder illegale Dinge runterladen.

Jetzt liegt laut Bericht von Heise.de wieder mal ein Urteil in so einer Sache vor.

Auch diesmal wurde geurteilt, dass privates Surfen am Arbeitsplatz nicht zwangsläufig ein Grund für eine Kündigung ist. Gekündigt wurde einem Angestellten, weil er das Internet unter anderem für Abrufe seiner "Online-Banking-Konten" genutzt hat.

Aus dem "Beweis-Log" des Arbeitsgebers ging angeblich hervor, dass dies außerhalb der Mittagspausen-Zeiten des Angestellten statt fand. Aus Sicht der Richter, könnten sich einige der Aktivitäten allerdings durchaus während der Pausenzeiten ereignet haben. Die "Beweise" reichten den Richtern deshalb nicht.

Und aus ihrer Sicht muss der Arbeitgeber in derlei Fällen auch nachweisen, dass der betroffene Angestellte durch seine privaten Internet-Aktivitäten seine Arbeitsleistung erheblich beeinträchtigt hat. Dieser Beweis wurde nicht ausreichend erbracht und die Kündigung deshalb als unrechtmäßig beurteilt.

Michael Nickles meint: Klar, wer am Arbeitsplatz stundenlang Pornos guckt oder "Raubkopien aus Tauschbörsen" runterlädt, der hat im Fall eine fristlosen Kündigung wenig Chancen. Bemerkenswert in allen Fällen ist, dass den Richtern Regelungen im Arbeitsvertrag völlig schnuppe sind.

Es ist also egal, ob ein Arbeitgeber im Arbeitsvertrag jegliche private Internetnutzung ausdrücklich verbietet, nur teilweise erlaubt, oder diesbezüglich gar nichts festlegt.

Bei erheblichen "Privat-Internet-Delikten" am Arbeitsplatz rechtfertigt das eine außerordentliche Kündigung, im Fall von "privatem Kleinkram" allerdings nicht.

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peterson Michael Nickles „"Freibrief" für private Internetnutzung am Arbeitsplatz“
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Wenn ein Arbeitgeber das verbietet, ist jede Diskussion unwichtig.
In meiner Firma war es sogar verboten, auf dem Rechner zu spielen.

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REPI peterson „Was für eine wertfreie News“
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Wenn ein Arbeitgeber das verbietet, ist jede Diskussion unwichtig.

Vor Gericht eben nicht, wie der Beitrag von Mike das ja aussagt!
Es empfiehlt sich immer, etwas Linux im Hause zu haben.
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neanderix peterson „Was für eine wertfreie News“
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Wenn ein Arbeitgeber das verbietet, ist jede Diskussion unwichtig.

du hast das Urteil offenbar nicht gelesen. Und wenn doch, hast du es nicht verstanden.
Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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Neighbor-Jones peterson „Was für eine wertfreie News“
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In meiner Firma war es sogar verboten, auf dem Rechner zu spielen.
Unglaublich! Die Ausbeutung kennt in wirtschaftlich schlechten Zeiten keine Grenzen mehr! Das grenzt an Arbeitslager ... :-)
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WVB-38 Neighbor-Jones „ Unglaublich! Die Ausbeutung kennt in wirtschaftlich schlechten Zeiten keine...“
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ich war immer nur Arbeitsnehmer, aber bei deinem "Verständniss für Recht" kann ich nur den Kopf schüteln...
p.s.
es mag in manchen Firmen, aussergewönlich strenge Vorschriften geben, dabei darf der Angestellte nicht vergessen, was über das Internet (Adresse nachvolziehbar) alles angestellt werden kann...
-- Ich hätte meinem Arbeitgeber nie zugemutet, mir "freie Hand" über seinen Internetzugang zu gewähren....

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Olaf19 WVB-38 „ich war immer nur Arbeitsnehmer, aber bei deinem Verständniss für Recht kann...“
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Kann es sein, dass "Neighbor-Jones" einfach nur die Ironie-Tags weggelassen hat...?

Immerhin steht am Ende des Satzes wenigstens ein Smiley ;-)

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Markus Klümper Michael Nickles „"Freibrief" für private Internetnutzung am Arbeitsplatz“
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Es soll sogar schon Firmen gegeben haben, in denen wurden Mitarbeiter zur Arbeit gezwungen wurden.

Polemik beiseite: Im Normalfall hat kaum ein Chef ein Problem damit wenn ein Mitarbeiter das Internet nutzt. Auch der Blick ins Online-Banking oder auf eine Ebay-Auktion kann mal ein Grund sein, ausserhalb der Pausen ins Web zu gehen. Nur sollte alles im Rahmen bleiben. Ich denke mal, der Anteil der Mitarbeiter, die ihre Möglichkeiten missbrauchen ist erheblich höher als die Quote von psychopathischen Arbeitgebern.

Oft hat der Chef den Betroffenen wegen was anderem im Visier und sucht nur nach einem Grund. Ist ja auch durchaus verständlich. Bei einem Top-Angestellten schaut ein Chef gerne mal darüber hinweg, bei einer faulen Arschkrampe hingegen weniger.

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mono Markus Klümper „Es soll sogar schon Firmen gegeben haben, in denen wurden Mitarbeiter zur Arbeit...“
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...dito...

...jeder geht mit seinen Zwei-Minuten-Freiraum zwischen den Aufgagen anders um. Die einen plaudern mit den Kollegen, die anderen gehen vor die Tür rauchen und jene springen mal kurz ins Internet...

...wenn die Arbeitsleistung nicht darunter leidet, dann ist dies vertretbar...

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trilliput Markus Klümper „Es soll sogar schon Firmen gegeben haben, in denen wurden Mitarbeiter zur Arbeit...“
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Oft hat der Chef den Betroffenen wegen was anderem im Visier und sucht nur nach einem Grund. ...bei einer faulen Arschkrampe hingegen weniger.

Halt! Das muss keine faule Arschkrampe sein!

Es kann und geht auch oft darum, die Mitarbeiterzahl zu minimieren, am besten natürlich dort, wo teure MA mit alten Verträgen durch Azubis, Leiharbeiter etc. ersetzt werden könnten.

Und da ist jedes Mittel recht!
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Olaf19 Michael Nickles „"Freibrief" für private Internetnutzung am Arbeitsplatz“
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Bei uns im Unternehmen poppt dieses Thema auch von Zeit zu Zeit wieder auf. Dabei gibt es völlig unterschiedliche Aspekte, die man deutlich unterscheiden muss:

  • Belastung des Firmennetzwerks, bei uns der Aufhänger Nr. 1
  • Vergeudung von Arbeitszeit durch Privatvergnügen
  • illegale Aktivitäten
Zu Punkt 3 muss man weiter nichts mehr sagen, zu 1 und 2:

Ein Mitarbeiter kann hochkonzentriert arbeiten und dabei zur Entspannung über ein Webradio Musik hören - in diesem Fall vergeudet er keine Arbeitszeit, belastet das Firmennetzerk aber erheblich.

Ein anderer Mitarbeiter liest den ganzen Tag Nachrichtenseiten - der belastet das Firmennetzwerk nur geringfügig, verplempert aber seine ganze Arbeitszeit. Das sind die beiden Negativ-Extreme.

Wenn nun ein Mitarbeiter seine Pause mit einer Scheibe Brot am Arbeitsplatz verbringt und dabei auf Nachrichtenseiten surft, wäre dagegen m.E. nichts einzuwenden - außer vielleicht, dass er seinen Augen und seinem Geist auch einmal mehr als nur 5 Minuten am Stück etwas Ruhe gönnen sollte.

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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