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News: Selbstanzeige wegen Hacker-Paragraph gescheitert

Ermittlungsverfahren gegen ix-Chefredakteur eingestellt

Redaktion / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

Mitte 2007 wurde der umstrittene Hackerparagraph $ 202c verabschiedet, dessen schwammige Formulierung eine klare Interpretation schwer macht. Generell stellt es der Paragraph unter Strafe, wenn man "Hacker-Tools" einsetzt um Daten auszuspähen oder diese anderen zu diesem Zweck bereitstellt.

Das Problem: es ist schwer zu beurteilen, ab wann ein Tool ein Hacker-Tool ist. Viele typischen Tools werden beispielsweise von Administratoren genutzt um die Sicherheit ihrer Netzwerke zu überprüfen. Auch Heimanwender nutzen gerne Tools um zu Überprüfen , ob ihre Internetverbindung, ihr WLAN, ausreichend gesichert ist. Dummerweise lassen sich solche Analyse-Tools natürlich auch als Hilfsmittel zum Hacken nutzen, um Sicherheitslöcher zu finden.

Seit Mitte 2007 hat unter anderem die PC-Fachpresse das Problem, dass sie über derlei Tools eigentlich nicht mehr berichten darf. Ist das Berichten über "Hacker-Tools" beziehungsweise deren Bereitstellung, zum Zwecke der Systemsicherheits-Prüfung, also nun eine Straftat oder nicht?

Um diese Frage zu klären ging der Chefredakteur der Heise-Zeitschrift "iX" im Dezember 2008 einen ungwöhnlichen Weg. Er erstatte bei der Staatsanwaltschaft Hannover Selbstanzeige wegen "Vorbereitung des Ausspähens und Abfangens" von Daten, also wegen Verstoß gegen den Hacker-Paragraf 203c (siehe Heise-Chefredakteur erstattet Selbstanzeige).

Jürgen Seegers Selbstanzeige hatte natürlich einen Hintergrund. Bei der iX-Spezialausgabe "Sicher im Netz" (erschienen Mitte Oktober 2008) wurde eine DVD mit Tools beigepackt, darunter auch die Live-Linux-Distribution "BackTrack 3", die 300 Sicherheits-/Systemdiagnosetools beinhaltet. Mit denen lassen sich Systemeinbrüche simulieren.


Das im Oktober 2008 erschienene iX-Sonderheft "Sicher im Netz" wurde mit einer DVD geliefert, auf der sich Sicherheits-Analyse-Tools befanden.

Bei den Tools der Heft-CD trat natürlich das rechtliche Problem auf, dass sie sich auch für echte Systemeinbrüche nutzen, also von Hackern missbrauchen lassen. Mit der Selbstanzeige des iX-Chefredakteurs wurden die Juristen gezwungen, die Sachlage zu erörtern und klarzustellen, ob die Veröffentlichung der besagten Tools rechtlich in Ordnung ist oder nicht.

Jetzt ist laut Bericht von Heise.de was passiert.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die Aufnahme des Ermittlungsverfahrens abgelehnt. Begründung: die "Hacker-Tools" wurden von der ix lediglich zum Zweck der Systemsicherheits-Optimierung bereitgestellt. Unter diesem Aspekt, stellt die Verbreitung der Tools keine Straftat im Sinne des § 202c dar. Simpel gesagt: jemand der "Sicherheits-Tools" verbreitet, kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn diese Tools als "Hackertools" missbraucht werden.

Michael Nickles meint: Mal ein wirklich erfreuliches intelligentes Urteil. Das Problem der Schwammigkeit des "Hackerparagraphs" ist damit allerdings nicht gelöst. Das zeigt sich unter anderem, wenn man die Heise-Sache mit jener vergleicht, die sich aktuell bei der PC-Welt abspielt (siehe PC-Welt wegen Hacker-Tools am Pranger).

Die kassierte gerade eine Rüge vom Presserat, weil sie im Oktober 2008 im Heft ein Thema namens "Verbotene Hacker-Tools - Die 15 illegalsten Programme" veröffentlicht hat. Dem Presserat reichte im Fall der PC-Welt bereits das namentliche Erwähnen der "Hacker-Tools". Spannend wäre es sicherlich zu wissen, was ein Gericht entschieden hätte, wenn die PC-Welt damals Selbstanzeige erstattet hätte.

Ich kann mir durchaus vorstellen, dass das anders geendet hätte. Die "ix" titulierte ihre Sache auf dem Heft ganz klar als "Sicherheits-Zeugs", während die PC-Welt die ehr reißerische Schlagzeile "Illegale Hacker-Tools" verwendet hat.

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Synthetic_codes Redaktion „Ermittlungsverfahren gegen ix-Chefredakteur eingestellt“
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letzlich kann man so gut wie jedes einzelne Element einer jeden programmiersprache verwenden um zu "hacken".derlei gesetze sind also allein aus dieser sicht schon schwachsinnig.

Viel mehr würde mich interessieren, warum der staat solche programme eigentlich nutzen darf um zu hacken?
Also wenn wir mal an den bundestrojaner, VoIP überwachung etc denken... und diese tools werden sicherlich nicth genutzt um PCanwendern beim finden von sicherheitslücken unter die arme zu greifen.

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ceveris Synthetic_codes „letzlich kann man so gut wie jedes einzelne Element einer jeden...“
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Es handelt sich allerdings nicht um ein "Urteil", sondern lediglich um die Rechtsauffassung des zuständigen Oberstaatsanwaltes. Dessen Stellvertreter könnte bereits anderer Meinung sein - ganz zu schweigen von einem Richter. Es ist also zwar eine positive Nachricht, die allerdings hat kaum eine Bedeutung - leider.

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jürgen81 Redaktion „Ermittlungsverfahren gegen ix-Chefredakteur eingestellt“
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Wir brauchen eine Regierung die mit dem Spuk aufräumt. Das ist mit nur dieser §.

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Hassashin Redaktion „Ermittlungsverfahren gegen ix-Chefredakteur eingestellt“
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> Michael Nickles meint: Mal ein wirklich erfreuliches intelligentes
> Urteil.

Ääähm, seit wann sprechen Staatswälte Urteile? Die verschicken höchstens Strafbefehle. Zum Glück hast du es als eigene Meinung abgesetzt und nicht innerhalb der Meldung.

Trotzdem schön, dass die PC-WELT dem Presserat jetzt den blanken Arsch zeigen kann mit Hinweis auf Heise. Allerdings ist der Ausdruck "illegalste" weiter einer Rüge wert. Verdummung ist auch ein Angriff auf die Menschenwürde.

A propos Heise, ich steig da nicht mehr durch. Einerseits "kämpfen" sie angeblich für die Pressenfreiheit mit solchen Selbstanzeigen, andererseits sperren sie Beiträge in ihren eigenen Foren als anstössig,
http://www.heise.de/tp/foren/S-Es-faengt-an-drei-Anti-Zensur-Blogs-unter-Beschuss/forum-154979/msg-16394829/read/
weil die auf wikileaks.org verlinken,
http://wikileaks.org/wiki/Einblicke_in_die_Kinderpornoszene
wo angeblich KiPo verharmlost wird.

Interessant waren die Antworten des zuständigen Redakteurs, der Anfragenden ebenfalls Sympathie für die Szene unterstellte. Ich glaube, auch Heise hat seine besten Zeiten schon lange hinter sich.

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass schon mehere Blogbetreiber wegen der Verlinkung mit Ermittlungsverfahren und Hausdurchsuchungen wegen Unterstützung der Verbreitung von Kinderpornografie bedroht wurden, wenn der Artikel weiter dort eingestellt bliebe.

Ich bin mal gespannt, wie lange dieser Beitrag online bleibt.

GG Artikel nochwas:
Satz 1: Es findet keine Zensur statt.
Satz 2: Denkste.

Gruss
Hassashin

--
Schäuble muss weg!
http://www.onlinetrojaner.de/

Gruß Hassashin -- Farcebook ist die Pest des Internet und gehört ausgerottet.
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Michael Nickles Hassashin „Intelligentes Urteil?“
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Hi Hassashin

der Begriff "Urteil ist nicht zwangsläufig eine gerichtliche Sache - jeder kann eine Sache beurteilen, sein Urteil dazu fällen. Im Satz meines Kommentars ist natürlich die Beurteilung der Sachlage gemeint. Pardon für Missverständnisse.

Grüße,
Mike

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