Allgemeines 21.980 Themen, 148.528 Beiträge

News: Auktionsabbruch mit bösen Folgen

Ebay - 2.000 Euro Wohnwagen muss für 56 Euro verkauft werden

Michael Nickles / 24 Antworten / Baumansicht Nickles

Wer auf Ebay Sachen versteigert, der hofft darauf, einen möglichst hohen Preis zu erzielen, zumindest nicht böse draufzahlen zu müssen. Rechtlich ist es auf jeden Fall so, dass Online-Versteigerungen kein Spaß sind.

Ein Anbieter muss den höchsten Preis, der bei Ende einer Versteigerung erzielt wird akzeptieren. Auch wenn etwas dabei weit unter Wert rübergelassen werden muss. Diese Tatsache hat mal wieder für Missverständnisse gesorgt, es ging vor Gericht, berichtet die Lippische Landeszeitung.

Es ging um einen Wohnwagen des Typs "Weippert 745 Luxus" Baujahr 1993 mit einem gegenwärtigen Wert von 2.000 Euro, den eine Detmolderin in April 2011 bei Ebay zum Startpreis von einem Euro reingestellt hat.

Einen Tag nach Auktionsbeginn überlegte sie es sich anders und beendete die Auktion. Zu diesem Zeitpunkt hatte allerdings bereits ein Mann von Sachen-Anhalt 56 Euro geboten. Die Verkäuferin wollte den Wohnwagen für dieses Geld aber nicht rausrücken. Sie dachte, dass die Sache durch Abbrechen der Auktion erledigt sei.

Der Höchstbieter reichte daraufhin Klage ein. Das Landgericht Detmold hat jetzt entschieden, dass die Verkäuferin den Wohnwagen für 56 Euro rüberlassen muss. Das Höchstgebot bei einer Versteigerung gilt auch dann, wenn sie vorzeitig abgebrochen wird.

Michael Nickles meint: Das Geraufe vor Gericht hätte sich die ehemalige Wohnwagenbesitzerin natürlich ersparen können, wenn sie einfach die Ebay-Nutzungsbedingungen gelesen hätte. Dort steht drinnen, dass das Höchstgebot bei einer Versteigerung auch bei Beendigung vor Ablauf gilt.

Der Vorfall schürt wieder mal einen alten Diskussionsstoff. Beliebt ist ja der "Geheimtrick", dass jemand einfach einen "Kumpel" in letzter Minute drüber bieten lässt, wenn die Gefahr besteht, dass etwas sonst weit unter Wert ersteigert wird.

Das ist gewiss illegal (wobei ich grad nicht weiß, ob es diesbezüglich ein bestimmtes Gesetz gibt), lässt sich aber vermutlich nicht generell verhindern.

bei Antwort benachrichtigen
Karlheinz5 Michael Nickles „Ebay - 2.000 Euro Wohnwagen muss für 56 Euro verkauft werden“
Optionen
Das Geraufe vor Gericht hätte sich die ehemalige Wohnwagenbesitzerin natürlich ersparen können, wenn sie einfach die Ebay-Nutzungsbedingungen gelesen hätte.

Das ist aber die falsche Argumentation. Wenn in dem AGBs was anderes stehen würde, würde sich an der Situation auch nichts ändern. Allein was im Gesetz steht entscheidet, wann wo wie etwas rechtsgültig verkauft wird.
Das hat eBay zum Glück (noch) nicht zu entscheiden.
Denk ich an Gömnitz in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht.
bei Antwort benachrichtigen
mi~we Michael Nickles „Ebay - 2.000 Euro Wohnwagen muss für 56 Euro verkauft werden“
Optionen

Der grundlegende Fehler war ja schon:
zum Startpreis von einem Euro reingestellt hat.
Wer zumindest nicht böse draufzahlen will, muss eben einen entsprechendes Mindestgebot einstellen.

"Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum." (Marc Aurel)
bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_238890 mi~we „Der grundlegende Fehler war ja schon: Wer will, muss eben einen entsprechendes...“
Optionen
muss eben einen entsprechendes Mindestgebot einstellen.

Dem entsprechend steigt aber der Preis bei Ebay.
bei Antwort benachrichtigen
mi~we gelöscht_238890 „ Dem entsprechend steigt aber der Preis bei Ebay.“
Optionen
Dem entsprechend steigt aber der Preis bei Ebay.
Das ist doch der Sinn der Sache. Dann muss man sich nicht ärgern, wenn man teure Sachen billig weggeben muss. Wenn keiner bereit ist, den geforderten Mindestpreis zu zahlen, ist das immer noch besser, als einen 2000 Euro Wohnwagen für 56 Euro rausrücken zu müssen.
"Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum." (Marc Aurel)
bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_238890 mi~we „ Das ist doch der Sinn der Sache. Dann muss man sich nicht ärgern, wenn man...“
Optionen
Das ist doch der Sinn der Sache.

Aber nicht für die Inserenten.

Der Verkauf soll ja möglichst billig über die Bühne gehen.
Für 30 - 40 € kann man ja auch ganz normal in der Wochenendausgabe einer Zeitung inserieren, damit erreicht man auch Hunderttausende Leser.
bei Antwort benachrichtigen
mi~we gelöscht_238890 „ Aber nicht für die Inserenten. Der Verkauf soll ja möglichst billig über die...“
Optionen

Du meinst also, die fragliche Dame hat Grund sich zu freuen? :-))

"Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum." (Marc Aurel)
bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_84526 gelöscht_238890 „ Aber nicht für die Inserenten. Der Verkauf soll ja möglichst billig über die...“
Optionen
Für 30 - 40 € kann man ja auch ganz normal in der Wochenendausgabe einer Zeitung inserieren,

Oder man stellt das Zeugs bei Ebay-Kleinanzeigen rein, da kostet das nämlich keinen Cent und man kann zum angegebenen Preis, den man erzielen möchte, noch "VB" dazu schreiben, wenn man bereit ist, zu handeln.

Hat sich für mich schon so manches Mal bewährt. Ich konnte auf diese Art und Weise schon so einige Artikel verkaufen, ohne auch nur einen Cent an Kosten/Gebühren zahlen zu müssen.

Gruß
K.-H.
bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_238890 gelöscht_84526 „ Oder man stellt das Zeugs bei Ebay-Kleinanzeigen rein, da kostet das nämlich...“
Optionen

Richtig, auch das ist ein sehr probates Mittel.
So habe ich sehr preiswert, gar in der Nähe von mit, eine gute Fritz.Box ergattert die ich als Repeater verwende.

Aber so ist das im Leben, Dummheit und Gier bringen viele um ihr Geld. :-))

bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 gelöscht_238890 „Richtig, auch das ist ein sehr probates Mittel. So habe ich sehr preiswert, gar...“
Optionen

Ihr diskutiert ein wenig am eigentlichen Problem vorbei.

Der Fehler war doch nicht, dass sie das Teil für 1 EUR eingestellt hat! - sondern dass sie die Auktion gleich am nächsten Tag(!) abgebrochen hat. Sie hätte nur die 7 oder 10 Tage Laufzeit einfach abwarten müssen, dann hätte sich der Preis auch locker in der Nähe von 2000 EUR eingependelt.

Wenn ich nach München reisen will und schon in Hannover aussteige, hat auch nicht die Stadt München schuld...

Mindestgebote sind Unfug. Damit steigen a) nur die ebay-Gebühren und b) werden damit viele naive Kaufinteressenten abgeschreckt, die ernsthaft glauben, sie könnten ein "Schnäppchen" machen. Die sind es aber genau, die sich wie die Fliegen auf die 1-EUR-Angebote stürzen, beobachten und immer weiter mitbieten - und damit den Preis erst in die gewünschte Region treiben. Wenn man gleich für 1500 inseriert, bleibt dieser Effekt aus, und einen angemessenen Preis hat man dann immer noch nicht. Nur hohe ebay-Gebühren!

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_84526 Olaf19 „Ihr diskutiert ein wenig am eigentlichen Problem vorbei. Der Fehler war doch...“
Optionen

Moin Olaf,

ist schon richtig, was du sagst. Wahrscheinlich hat die Frau nur zum falschen Zeitpunkt Hosenflattern bekommen und hat gemeint, dass sie den Preis, den sie sich in etwa vorgestellt hat, nicht erzielen wird. Vielleicht war das ja ihre erste Auktion bei Ebay, da ist man eben etwas ängstlich. Die Routine bekommt man erst später......

Ebenfalls richtig ist es, wenn du schreibst, dass man als privater Anbieter eigentlich immer seine Artikel für einen € einstellen sollte - allerdings kann man ja auch einen Mindestpreis angeben, den man erzielen möchte. Dann werden eben alle Angebote, welche unter diesem von mir - im Angebot selber nicht sichtbaren - angegebenen Mindestpreis liegen, gleich von der "Ebay-Automatik" abgelehnt. Da können sich die Bieter sozusagen an den von mir erwarteten Mindestpreis "herantasten", ohne dass sie bei einem zu niedrigen Preis nach Abschluss der Auktion das Teil für einen lächerlichen Minibetrag bekommen.

Aber - wie ich weiter oben schon geschrieben habe - man könnte ja auch erstmal so ein Teil bei Ebay-Kleinanzeigen reinstellen. Das ist völlig kostenlos und wenn das Teil dann dort nicht weggeht, dann kann man es immer noch "normal" bei Ebay reinstellen. Und dann würde ich es auch als ganz stinknormale Auktion mit einem Startpreis von einem Euro reinsetzen. Da hat die Erfahrung auch bei mir gezeigt, dass man da die besten Chancen hat, was zu verkaufen - und der Preis hat dann bei mir auch immer noch gestimmt....

Gruß an die Elbe
K.-H.

bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 gelöscht_84526 „Moin Olaf, ist schon richtig, was du sagst. Wahrscheinlich hat die Frau nur zum...“
Optionen

Moin Heinz, ebay-Kleinanzeigen sind natürlich auch eine Möglichkeit.

Wahrscheinlich hat die Frau nur zum falschen Zeitpunkt Hosenflattern bekommen und hat gemeint, dass sie den Preis, den sie sich in etwa vorgestellt hat, nicht erzielen wird.

Das hast du sehr dezent umschrieben - genaugenommen ist der Zeitpunkt immer falsch, selbst wenn der Wohnwagen noch 1 Std. vor Auktionsende bei 56 EUR steht. Die meisten Gebote trudeln eh in den letzten Minuten, wenn nicht Sekunden ein.

Vielleicht war es wirklich ihre erste Auktion bei ebay, aber dann informiert man sich eben vorher über die Gepflogenheiten oder liest da erst einmal eine Weile mit oder fragt im ebay-erfahrenen Bekanntenkreis. Also, dieses Fiasko wäre leicht vermeidbar gewesen.

Ebenfalls richtig ist es, wenn du schreibst, dass man als privater Anbieter eigentlich immer seine Artikel für einen € einstellen sollte - allerdings kann man ja auch einen Mindestpreis angeben, den man erzielen möchte.

Die Option habe ich bislang noch nie genutzt. Ich habe immer nur Sachen eingestellt, die ich unbedingt loswerden wollte, und da bin ich dieses kleine Restrisiko eines zu geringen Preises eben eingegangen.

Die Gefahr, dass man eine Sache für 1 EUR einstellt und sie dafür auch tatsächlich weggeht, besteht nur dann, wenn es etwas aus dem Bereich "special interest" ist, und selbst dann gibt es meistens mindestens 2 Leute, die sich gegenseitig hochtreiben.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen
pcschreck1 Olaf19 „Ihr diskutiert ein wenig am eigentlichen Problem vorbei. Der Fehler war doch...“
Optionen

Das bringt es exakt auf den Punkt.
Besonders der letzte Absatz deckt sich mit meinen Erfahrungen.

bei Antwort benachrichtigen
torsten40 Michael Nickles „Ebay - 2.000 Euro Wohnwagen muss für 56 Euro verkauft werden“
Optionen

Ist einem Kumpel von mit in ähnlicher Weise auch schon passiert.
Baute ein Auto zusammen, im Wert von 8.000€, laut Wertgutachten. Stellt die Karre bei ebay rein, und ein Bieter macht einen Gebotsvorschlag von 500€.
Seine bescheuerte Freundin klickt falsch, und akzeptiert es.

Das Auto musste für 500€ verkauft werden.
-Shit happens-

Freigeist
bei Antwort benachrichtigen
InvisibleBot Michael Nickles „Ebay - 2.000 Euro Wohnwagen muss für 56 Euro verkauft werden“
Optionen
Der Vorfall schürt wieder mal einen alten Diskussionsstoff. Beliebt ist ja der "Geheimtrick", dass jemand einfach einen "Kumpel" in letzter Minute drüber bieten lässt, wenn die Gefahr besteht, dass etwas sonst weit unter Wert ersteigert wird.

Habs schonmal woanders geschrieben, ich wollte vor ein paar Monaten ein neues iPhone steigern. Hab eine Woche lang auf 4 verschiedene Privatauktionen geboten (immer erst in den letzten Sekunden) und bin jedesmal von nur einem Bieter geschlagen worden. (Bei jeder Auktion ein Anderer)

Und dann gings los: Alle 4 Verkäufer haben sich danach bei mir gemeldet und mir angeboten ich könne das iPhone zu meinem Höchstgebot haben, weil der Auktionsgewinner es "aus Versehen" gesteigert hätte - oder ähnliche windige Ausreden.

Hab dann an alle zurückgeschrieben, dass ich ihr Angebot annehme - aber nicht zu meinem Höchstgebot, sondern jeweils für 1 Euro mehr als der Drittplazierte geboten hat. (waren zwischen 3 und 20€ weniger...)Das war nur fair, das Gebot des Gewinners war ja ganz offensichtlich nicht regulär. Keiner der 4 ist darauf eingegangen, drei haben ihr iPhone nochmal eingestellt.

Das Pech der Verkäufer: Genau in dieser Woche wurde das iPhone 4S vorgestellt - mit negativen Auswirkungen auf die Preise der älteren Modelle. (ich wollte ein 3GS) Alle 3 haben bei der zweiten Auktion weniger bekommen, als ich ihnen angeboten hatte. Und rückblickend kann ich ihnen sogar dankbar sein, denn einige Tage später hab ich eins für fast 50€ unter meinen Geboten "erlegen" können.
- Beat the machine that works in your head! -
bei Antwort benachrichtigen
Conqueror Michael Nickles „Ebay - 2.000 Euro Wohnwagen muss für 56 Euro verkauft werden“
Optionen

Ich bitte Dich. Welcher Ebay Verkäufer außer die Profis, liest die Ebay-Nutzungsbedingungen ?


Das ist gewiss illegal (wobei ich grad nicht weiß, ob es diesbezüglich ein bestimmtes Gesetz gibt), lässt sich aber vermutlich nicht generell verhindern.
Ich denke dies geschieht ziemlich oft.

bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 Conqueror „Ich bitte Dich. Welcher Ebay Verkäufer außer die Profis, liest die...“
Optionen
Welcher Ebay Verkäufer außer die Profis, liest die Ebay-Nutzungsbedingungen ?

Richtig - ich hab die auch nicht gelesen. Geschadet hat es mir in bald 9 Jahren ebay bislang nicht.

Im übrigen hat Karlheinz völlig recht - in diesem Land gelten Gesetze, die niemand mit seinen AGBs außer Kraft setzen kann.

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen
Christof63 Michael Nickles „Ebay - 2.000 Euro Wohnwagen muss für 56 Euro verkauft werden“
Optionen

Das Gericht hätte Sie sich eben nicht sparen können. Bei mir war es das Gleiche, wenn auch nicht um 2000 Euro. Ich hatte ein Radio ersteigert für 10 Euro. Er beendete dann das Gebot vorzeitig mit dem Hinweis dass er doch nicht blöd sei und mir das Teure Radio für quasi nix überlassen würde.
Ich beschwerte mich dann bei ebay was ja gar nicht so einfach ist weil man ja zuerst Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen soll (der sich stur stellt), dann Tage abwarten bis dieser sich vielleicht meldet.
Ebay hat dann Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen. Der unternahm aber gar nichts. Ich gab dem Verkaüfer eine negative Bewertung. Dann wieder Reaktion von ebay: Ich solle mir doch nochmal überlegen ob ich die negative Bewertung wirklich abgeben will usw. usf.... Letztlich tat sich dann überhaupt nichts mehr. Und Heute nach einem Jahr Hat der Verkäufer sogar wieder 100 % positive Bewertungen.
Also ohne Gericht bist Du bei ebay machtlos wenn sich der Gegner stur stellt.

bei Antwort benachrichtigen
Zoerni Christof63 „Das Gericht hätte Sie sich eben nicht sparen können. Bei mir war es das...“
Optionen

Das Gericht hätte Sie sich eben nicht sparen können. Bei mir war es das Gleiche, wenn auch nicht um 2000 Euro


Das hast Du wohl verwechselt. Du warst der Käufer und hättest Klagen sollen. Die Frau hat mit Sicherheit noch jede Menge Kohle zugesetzt.
Laut Bericht von Akte Sat 1 glaube ich haben sich inzwischen aber schon Leute spezialisiert darauf die abgebrochenen Auktionen für ein geringes Geld einzufordern, oder die Differenz vom tatsächlichen Wert ausgezahlt zu bekommen.

bei Antwort benachrichtigen
moin moin1 Michael Nickles „Ebay - 2.000 Euro Wohnwagen muss für 56 Euro verkauft werden“
Optionen

Dumm gelaufen kann man hier nur sagen. Und von den 56 € Gewinn wird sie nun nach Abzug der Ebayprovision auch noch Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen dürfen.
Es kann aber auch passieren, daß Ebay eine Auktion kanzelt, auf der schon Gebote lagen (z.B. irgendein Verstoß gegen Ebay-Richtlinien). Wie sieht es denn in diesen Fällen aus ?

bei Antwort benachrichtigen
Marwil Michael Nickles „Ebay - 2.000 Euro Wohnwagen muss für 56 Euro verkauft werden“
Optionen

Die Dame hatte wirklich noch nicht viel Erfahrung.
Hätte sie nach dem Abbruch als Grund „falscher Startpreis“ angegeben, hätte ihr kein Kläger was anhaben können.
Wer aber angibt, „steht nicht mehr zum Verkauf“, muss sich erklären. Und das geht schnell ins Auge.

bei Antwort benachrichtigen
RogerWorkman Marwil „Die Dame hatte wirklich noch nicht viel Erfahrung. Hätte sie nach dem Abbruch...“
Optionen
Hätte sie nach dem Abbruch als Grund „falscher Startpreis“ angegeben, hätte ihr kein Kläger was anhaben können.
Wer aber angibt, „steht nicht mehr zum Verkauf“, muss sich erklären. Und das geht schnell ins Auge.
Überschrift:
so ist es.

Ob Käufer oder Verkäufer, man sollte vorher denken was man tut und erst dann handeln, vorallem bei ebay. Mit ebay bekommt man zum Auktionsschluss immer den bundesweit (weltweit) besten, erzielbaren Preis. Dies ist abhängig von der Qualität des Produktes, einem guten, fairen, ehrlichen Auktionstext und möglichst sehr guten Fotos sowie möglichst 100% positiver Bewertung.

Bei der Wohnwagenauktion ist wohl einiges nicht beachtet worden. Blauäugigkeit schützt vor Strafe (wenig Verkaufserlös) nicht.
bei Antwort benachrichtigen
InvisibleBot RogerWorkman „ so ist es. Ob Käufer oder Verkäufer, man sollte vorher denken was man tut und...“
Optionen
Mit ebay bekommt man zum Auktionsschluss immer den bundesweit (weltweit) besten, erzielbaren Preis.

Das stimmt so nicht. Mit einer Zeitungsanzeige lässt sich bei begehrten Artikeln zum Teil wesentlich mehr reinholen - obwohl die Anzeige an sich viel teurer ist. Bei ebay drückt das Überangebot oft die Preise, das merkt man vor allem wenn man mal die Preise von Artikeln vergleicht die am Sonntagabend und irgendwann unter der Woche auslaufen. Seit viele wie die Lemminge ihre Artikel am Sonntagabend auslaufen lassen, kann man unter der Woche oft mehr "rausholen" - weil da statt 500 gleichen Artikeln wie am Sonntag vielleicht "nur" 10 auslaufen.
- Beat the machine that works in your head! -
bei Antwort benachrichtigen
RogerWorkman InvisibleBot „ Das stimmt so nicht. Mit einer Zeitungsanzeige lässt sich bei begehrten...“
Optionen

Richtig, meine These bezieht auch Deine Prämissen ein. Bei Überangebot ist es zu dem Zeitpunkt immer noch der beste, erzielbare Preis. Völlig klar, das man selbst beobachten muß, wann man wielange eine Angebot einstellt und endet. Sogar die Jahreszeit ist entscheidend. Im Sommer läuft minimal, wenn zum Auktionsende noch alle zufrieden im Biergarten hängen. Oder Weihnachtsartikel verkauft man auch nicht in den Sommerferien. Möchte ein Beispiel anführen. Ein ca. 30 Jahre alter Kopfhörer wurde lange zwischen 20 und maximal 98 Euro vertickt. Schätze 30-50 Stück im halben Jahr. jetzt sind alle sammler verrückt nach dem Ding, einmal sogar über 300 Euro gebraucht. Das ist teurer als neu zu DM-zeiten. Bei sowas ist es völlig egal, wann die Auktion endet. c.a. 300 Beobachter und mindestens 20 Bieter.... solange bleibt der Kopfhörer teuer, bis der Markt gesättigt ist. Schätze noch einige 100 dümpeln von solchen Teilen im schrak diverser Opas ungenutzt rum.

Zum Thema, einen Wohnwaren würde ich auch nie über ebay verkaufen, ggfs. nur zu Sofortkaufen oder zum Mindestpreis. Ebay ist unschlagbar bei allen Artikeln, die man problemlos versenden kann.

bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 RogerWorkman „Richtig, meine These bezieht auch Deine Prämissen ein. Bei Überangebot ist es...“
Optionen

Ich kann Roger Workman in allen Punkten nur beipflichten. Das sind auch meine Erfahrungen mit ebay.

Was mir an Zeitungsanzeigen nicht gefällt ist, dass ich als Verkäufer selbst einen Preis festlegen muss. Gerade bei "Special Interest"-Artikeln ist der aber oft schwer einzuschätzen. Mir ist es daher lieber, meine Sachen als Auktion einzustellen, dann pendelt sich der Preis automatisch dort ein, wo es realistisch ist. Bissl Mut zum Risiko muss natürlich dabei sein :-)

Zum Thema Überangebot: Ich habe schon so manche geplante Auktion noch um ein bis zwei Wochen verschoben, nachdem ich gesehen hatte, dass bereits jemand anders oder sogar mehrere andere zufällig den gleichen Artikel am Start hatten. Da muss man eben ein bisschen die Augen offenhalten und recherchieren, was einem von ebay sehr leicht gemacht wird.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen