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News: Wer hätte das gedacht?

Dieses Gerichtsurteil schockiert Autoraser

Michael Nickles / 37 Antworten / Baumansicht Nickles
(Foto: Pixabay)
Originalmitteilung) Autofahrer dürfen während der Fahrt kein Smartphone mit aktivierter „Blitzer-App” nutzen. Hier gelten die gleichen Vorgaben wie für klassische Radarwarner.

Dass das Handy nicht speziell für den verbotenen Zweck hergestellt ist, ändert nichts. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Oberlandesgericht Rostock.

Hintergrundinformation: Dass Autofahrer keine Radarwarner oder Laserstörgeräte verwenden dürfen, um einem Bußgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit zu entgehen, ist allgemein bekannt. § 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet die Nutzung von Geräten, die dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Nutzung bedeutet hier: Der Fahrer darf derartige Geräte weder betreiben, noch sie betriebsbereit mitführen.

Der Fall: Bei einer Polizeikontrolle fiel auf, dass das Smartphone eines Autofahrers in einer Halterung an der Windschutzscheibe seines Wagens steckte. Das Gerät war eingeschaltet. Es war eine sogenannte „Blitzer-App” installiert, die auch geöffnet war. Solche Programme stellen mit Hilfe von GPS laufend die Position des Fahrzeugs fest und warnen den Fahrer, wenn er sich einem bekannten „Blitzer”, also einer Radarfalle zur Geschwindigkeitsüberwachung, nähert.

Über eine Internetverbindung erhält das Programm ständig neue Informationen über die Standorte von Blitzern, welche die Nutzer dem Betreiber des Dienstes melden. Der Autofahrer musste eine Geldbuße von 75 Euro zahlen. Er ging gegen das Bußgeld vor. Er war der Ansicht, dass er ein Handy mit „Blitzer-App” durchaus nutzen dürfe, denn das Verbot betreffe nur Geräte, die durch den Hersteller speziell zum Schutz vor Radarkontrollen entwickelt worden seien. Dies sei aber bei einem Smartphone nicht der Fall.

Das Urteil: Das Oberlandesgericht Rostock war anderer Ansicht. Nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice erläuterte das Gericht, dass die Vorschrift in der StVO zwar von Geräten spreche, die für den verbotenen Zweck bestimmt seien. Daraus ließe sich aber nicht schließen, dass nur extra für diesen Zweck hergestellte Geräte gemeint seien – und keine Smartphones, auf die der Besitzer lediglich eine zusätzliche App aufgespielt habe und die selbst keinen Blitzer orten könnten.

Denn immerhin bestimme auch der Nutzer über die Verwendung des Geräts – durch das Installieren der App und das Einschalten während der Fahrt. Auch ginge aus der Gesetzesbegründung klar hervor, dass der Gesetzgeber den technischen Fortschritt im Blick gehabt habe: Er habe nicht nur Radarwarner und Laserstörgeräte verbieten wollen, sondern auch andere technische Lösungen mit ähnlichem Effekt. Das Gericht entschied, dass das Bußgeld hier berechtigt war.

Oberlandesgericht Rostock, Beschluss vom 22. Februar 2017, Az. 21 Ss OWi 38/17

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gelöscht_84526 Michael Nickles „Dieses Gerichtsurteil schockiert Autoraser“
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Autofahrer dürfen während der Fahrt kein Smartphone mit aktivierter „Blitzer-App” nutzen.

Möchte gerne mal wissen, wie so ein Gericht entscheiden würde, wenn der Beifahrer sein Handy in der Hand hält und auf diesem ist so eine Blitzer-App installiert. Wenn das Ding nun "anschlägt", dann kann der Beifahrer den Fahrer doch darüber unterrichten, dass "gleich ein Blitzer kommt"!

Eigentlich dürfte dagegen ja nichts einzuwenden sein, denn der Fahrer kann ja den Beifahrer nicht davon abhalten, sein Handy zu benutzen - wie auch immer. Und den Mund zukleben kann er ihm auch nicht...

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mawe2 gelöscht_84526 „Möchte gerne mal wissen, wie so ein Gericht entscheiden würde, wenn der Beifahrer sein Handy in der Hand hält und auf ...“
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dann kann der Beifahrer den Fahrer doch darüber unterrichten, dass "gleich ein Blitzer kommt"!

Das wäre nicht zulässig. Wenn der Fahrer Kenntnis davon hat, dass der Beifahrer eine Biltzer-App benutzt, müsste er dies unterbinden.

Ansonsten kann der Beifahrer solche Geräte natürlich betreiben, wie er will. Er muss den Fahrer nur darüber im Unklaren lassen.

https://www.welt.de/motor/article115226267/Wie-Sie-Blitzerwarner-im-Auto-doch-benutzen-koennen.html

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hatterchen1 gelöscht_84526 „Möchte gerne mal wissen, wie so ein Gericht entscheiden würde, wenn der Beifahrer sein Handy in der Hand hält und auf ...“
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das Smartphone eines Autofahrers in einer Halterung an der Windschutzscheibe seines Wagens steckte. Das Gerät war eingeschaltet. Es war eine sogenannte „Blitzer-App” installiert, die auch geöffnet war.

Wie immer in solchen Fällen, wurde die Dummheit bestraft.

Möchte gerne mal wissen, wie so ein Gericht entscheiden würde, wenn der Beifahrer sein Handy in der Hand hält

Genau so, wie im vorliegenden Fall. (oder Beihilfe zur bösen Tat?)

Gestottertes Wissen ist besser als eloquente Dummheit. Marcus Tullius Cicero (106 - 43 v.Chr.Rom) Staatsmann und Philosoph
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Systemcrasher Michael Nickles „Dieses Gerichtsurteil schockiert Autoraser“
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Ich halte das Urteil für absolut richtig.

Denn eine Blitzer-App ist auch eine technische Entwicklung zum Erkennen und Warnen vor Radarfallen.

Und wer nutzt sowas? Doch nur solche, die vorsätzlich die Verkehrsregeln (Geschwindigkeitsbegrenzung) mißachten wollen.

Das ist aber auch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr mit u.U. tödlichen Folgen, wie die vielen Verkehrsunfälle durch überhöhte Geschwindigkeit immer wieder aufzeigen.

Da man sowohl durch das Verwenden solcher Apps als auch von Uneinsichtigkeit ausgehen kann, könnte die Strafe noch deutlich höher liegen, mit Punkten selbstverständlich.

Übrigens verwende ich einen "Radarwarner", der von der Polizei nicht nur erlaubt, sondern sogar gewünscht ist:

Welchen? Eine Funktion moderner Navigeräte/Navi-Apps, die mich bei Übverschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit akustisch warnt, mit Null km Toleranz (einstellbar)!

Dadurch fahre ich also nicht schneller (es sei denn, ich habe eine - temporäre - Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen) als erlaubt.

Radarkontrollen können mir da auch egal sein.

Und daß die Polizei solche Einstellungen gerne sieht (im Gegensatz zu den Kommunen, die die Starenkästen häufig zwecks Sanierung installieren), dürfte wohl jedem klar sein.

Null Toleranz f?r Intoleranz
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hatterchen1 Systemcrasher „Ich halte das Urteil für absolut richtig. Denn eine Blitzer-App ist auch eine technische Entwicklung zum Erkennen und ...“
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die vorsätzlich die Verkehrsregeln (Geschwindigkeitsbegrenzung) mißachten wollen.

Das ist eine unzulässige Unterstellung, die (auch durch einen Link) nicht belegt werden kann.Zwinkernd

durch das Verwenden solcher Apps als auch von Uneinsichtigkeit ausgehen kann

Auch das geht gar nicht!

Im Gegenteil, eine solche App kann auch eine erzieherische Wirkung in dem Sinne haben, das man hin und wieder auf den Tacho schaut.

Ich habe sogar zwei moderne Techniken im Auto verbaut, eine "Cruise control" auf deutsch etwa Tempomat und einen "Limiter" Begrenzer (der nur bergab versagt).
Aber beides funktioniert nur, wenn ich es aktiv betätige.
Und beides ist legal!

Man kann nicht bei jedem Verkehrsverstoß sofort Absicht unterstellen, denn dann würde man auch den Versicherungsschutz verlieren.

Gestottertes Wissen ist besser als eloquente Dummheit. Marcus Tullius Cicero (106 - 43 v.Chr.Rom) Staatsmann und Philosoph
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mumpel1 hatterchen1 „Das ist eine unzulässige Unterstellung, die auch durch einen Link nicht belegt werden kann. Auch das geht gar nicht! Im ...“
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Hallo!

(...) eine solche App kann auch eine erzieherische Wirkung in dem Sinne haben (...)

Kann. Aber in sehr vielen Fällen tut sie das nicht. Weshalb sonst sollte man sich eine Blitzerapp installieren wenn nicht zur bewussten Umgehung von Radarfallen. Blitzerapps benötigt man nicht. Es gibt schließlich Verkehrsmeldungen im Radio. Obwohl ich für ein Verbot solcher Meldungen bin, schließlich soll jeder Verkehrsteilnehmer immer achtsam am Straßenverkehr teilnehmen und nicht nur wenn ihn eine technische Einrichtung oder eine Radiomeldung auf eine Radaranlage aufmerksam macht.

(...) Tempomat und einen Begrenzer (...)

Tempobegrenzer und Tempomat nutzen aber auch nur etwas wenn man sie einsetzt. Wobei ein Tempomat nur verhindert dass einem die Füße steif werden. Zwinkernd Mal davon abgesehen sind diese Techniken nicht dafür da Radarfallen zu umgehen, sondern bewusst Einfluss auf die Fahrzeuggeschwindigkeit zu nehmen.

Gruß, René

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hatterchen1 mumpel1 „Hallo! Kann. Aber in sehr vielen Fällen tut sie das nicht. Weshalb sonst sollte man sich eine Blitzerapp installieren wenn ...“
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Weshalb sonst sollte man sich eine Blitzerapp installieren wenn nicht zur bewussten Umgehung von Radarfallen.

Du gibst dir die Antwort selber, Radarfallen...
Ich kenne hier bei uns einige Radareinrichtungen, schön sichtbar an der Straße -also keine Fallen. Die machen richtig Kohle, ganz ohne Tarnung, da würde auch eine App nichts bewirken.

schließlich soll jeder Verkehrsteilnehmer immer achtsam am Straßenverkehr teilnehmen

Und wenn Du dich da einmal selber an die Nase fasst?
Immer achtsam, schlaue Sprüche...

Tempobegrenzer und Tempomat nutzen aber auch nur etwas wenn man sie einsetzt.
sind diese Techniken nicht dafür da Radarfallen zu umgehen,

Das hatte ich auch so geschrieben, und das erzieht zum bewussten fahren.

Radarmessungen ab berechtigten Stellen sind auch sicher sinnvoll, aber nicht als Fallen!

Gestottertes Wissen ist besser als eloquente Dummheit. Marcus Tullius Cicero (106 - 43 v.Chr.Rom) Staatsmann und Philosoph
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gelöscht_189916 hatterchen1 „Du gibst dir die Antwort selber, Radarfallen... Ich kenne hier bei uns einige Radareinrichtungen, schön sichtbar an der ...“
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Ich kenne hier bei uns einige Radareinrichtungen, schön sichtbar an der Straße -also keine Fallen. Die machen richtig Kohle, ganz ohne Tarnung, da würde auch eine App nichts bewirken.


Hättest Du Mikes Beitrag gelesen, wäre sicher aufgefallen, dass in dieser App eben speziell die fest installierten Blitzstellen gemeint sind. Die vorübergehenden können wie in diesem Fall bei Bekanntwerden eingespeist werden, hauptsächlich sind jedoch die fixen erfasst.

Insofern sehe ich das Urteil ebenfalls als korrekt an. Es ist sicher ganz nett, wenn man wirklich mal aus Versehen vor so einer Kontrolle gewarnt wird und dadurch um das Knöllchen herumkommt. In aller Regel kann man trotzdem davon ausgehen, dass die App durchaus bewusst installiert wird, um sich wenigstens mit der Mehrwertsteuer beim Tempo im Verkehr zu bewegen, umsonst macht man das in aller Regel nicht und meist kostet die App auch ein paar Kröten.

Blöderweise könnte man übrigens mit demselben Smartphone vermutlich anhand GPS und u.U. sogar mit derselben App dann wieder herausfinden, wie schnell man tatsächlich unterwegs ist bis auf die paar Meter vor dem Blitzer.
Weiterer Kritikpunkt: Durch ein Herumfummeln am Smartphone/Navi mit Warner lenkt man sich ohnehin vom Fahren ab und gefährdet sich und andere dadurch von Haus aus mehr als ohne den ganzen Quatsch.

Im Grunde soll halt jeder machen, wie er denkt. Nur eben sich dann hinterher auch nicht beschweren, wenn er getatzt wird und blechen muss oder versuchen, per Gerichtsverfahren aus der Nummer herauszukommen.
Trost für die Allgemeinheit - zumindest bezahlt diese nicht noch über den Rechtsschutz mit, weil der Kläger das Verfahren verloren hat...

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hatterchen1 gelöscht_189916 „Hättest Du Mikes Beitrag gelesen, wäre sicher aufgefallen, dass in dieser App eben speziell die fest installierten ...“
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Hättest Du Mikes Beitrag gelesen,
Über eine Internetverbindung erhält das Programm ständig neue Informationen über die Standorte von Blitzern, welche die Nutzer dem Betreiber des Dienstes melden.

Mach Dir nichts draus, ich schrieb schon des öfteren, dass ich des Lesens mächtig bin.

Weiter im Text.
Ich habe an keiner Stelle das Urteil gerügt, ich schrieb nur etwas von der Dummheit des Verurteilten.

Durch ein Herumfummeln am Smartphone/Navi

Was grundsätzlich während der Fahrt verboten ist, muss man ja auch überhaupt nicht.

Wie ich schon schrieb, ich bin dafür, dass wir dagegen sindZwinkernd, aber es sollte an sinnvollen Stellen geschehen und eben nicht als Falle!

Zum besseren Verständnis:
Ausfallstraße, seit ewiger Zeit 70Km/h, plötzlich wegen einiger Schlaglöcher die Begrenzung auf 30Km/h und dann hinter einer Brücke der Radarwagen.
Da fährt nie (fast) jemand 30, also eine sehr lukrative Stelle, alle mit 34 und mehr dürfen zahlen.

Gestottertes Wissen ist besser als eloquente Dummheit. Marcus Tullius Cicero (106 - 43 v.Chr.Rom) Staatsmann und Philosoph
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mumpel1 hatterchen1 „Du gibst dir die Antwort selber, Radarfallen... Ich kenne hier bei uns einige Radareinrichtungen, schön sichtbar an der ...“
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Und wenn Du dich da einmal selber an die Nase fasst?

Das muss ich nicht. Ich halte mich immer an alle Regeln, auch wenn sich manch ein Autofahrer dadurch genötigt fühlt. Ich nutze gerne den Tempobegrenzer, ich habe schließlich keine Lust dem Staat noch mehr Geld zu "schenken" als er ohnehin schon von mir kassiert.

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hatterchen1 mumpel1 „Das muss ich nicht. Ich halte mich immer an alle Regeln, auch wenn sich manch ein Autofahrer dadurch genötigt fühlt. Ich ...“
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Ich nutze gerne den Tempobegrenzer, ich habe schließlich keine Lust dem Staat noch mehr Geld zu "schenken"

Gut das Du das anschneidest, der nutzt dir auch nicht immer etwas.
Auf ca.200m sehe ich den Radarwagen, weil der Fahrer am offenen Heck stand.
Ich also strickt mein Tempo <30Km/h gedrosselt. Der Fahrer steigt in sein Auto als ich ca. 5m davor bin und der Blitz geht los.
Auch wenn ich mit meiner Frau im Auto saß, also einen vermeintlichen Zeugen hatte, bin ich aus dieser Nummer nicht heraus gekommen. Auch wenn sich das Auto bewegt hat, das Verwarngeld wurde nicht gestrichen. Der Fahrer bestritt einfach die Situation und wenn es auch nur 15€ waren, ich war ganz schön angepisst.

Und genau solche Situationen meine ich, wenn ich jedem rate sich erst einmal an die eigene Nase zu fassen, aber so wie Du schreibst fährst Du ja mit Unschuldig.

Gestottertes Wissen ist besser als eloquente Dummheit. Marcus Tullius Cicero (106 - 43 v.Chr.Rom) Staatsmann und Philosoph
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Systemcrasher hatterchen1 „Gut das Du das anschneidest, der nutzt dir auch nicht immer etwas. Auf ca.200m sehe ich den Radarwagen, weil der Fahrer am ...“
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Auf ca.200m sehe ich den Radarwagen, weil der Fahrer am offenen Heck stand. Ich also strickt mein Tempo <30Km/h gedrosselt. Der Fahrer steigt in sein Auto als ich ca. 5m davor bin und der Blitz geht los.

Laß mich mal raten:

Das ist Dir irgenwo im Hessenland passiert (wahrscheinlich weites Umfeld Ried). Und der Knollen wurde von Dassel aus verschickt.

Auch ich halte mich immer an die Gschwindigkeitsbegrenzungen, kann aber mal was übersehen, und dann gibts halt ein Knöllchen (kann mich aber noch alle erinnern, die ich die letzen rund 30 Jahre erhalten habe.

Passiert halt alle paar Jahre mal.

Aber 2 davon waren mir ziemlich suspekt:

Einer davon eben im Ried, 1996. Vor mir ein LKW, Landstraße.

Dann ein Tempo-70-Schild (ich hatte so zwischen 80 und 90 drauf), fange an zu brenmsen und werde gut 50m vor dem Schild  geblitzt.

Ich betone: VOR der Geschwindigkeitsbegrenzung! Widerspruch hatte nix genutzt (Kassel!) Das Blitzgerät stand genau unter dem Schild!

Seitdem hatte ich eine Kamera im Auto liegen. 

Anfang 2015 - angeblich im Bereich Bischofsheim. Von der Ortsangabe her muß es der Autobahnzubringer gewesen sein (Tempo 80, und die hatte ich nicht mal).

Tatsächlich hatte ich den mobilen Blitzer (diese Radarpistolen) auf der Landstraße gesehen, kommend von GG, Richtung Bischofsheim, einige hundert Meter vor der Tempo-70-Zone. Ob er da geblitzt hat, weiß ich nicht. gemerkt hatte ich nichts. Und gefahren bin ich da etwa 80. Da keine Begrenzung fahren da viele über 100.

Ausstellende Behörde: Bingo! Kassel!

Seitdem spiele ich ernsthaft mit dem Gedanken, mir eine Dashcam zuzulegen.

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mumpel1 Systemcrasher „Laß mich mal raten: Das ist Dir irgenwo im Hessenland passiert wahrscheinlich weites Umfeld Ried . Und der Knollen wurde ...“
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Ausstellende Behörde: Bingo! Kassel!

Das hätte ich bis zum BGH oder EuGH durchgezogen, und dort sicher auch gewonnen. In einigen Bundesländern darf nämlich nicht schon vor der Tempobegrenzung geblitzt werden. M.E. würde auch Kassel vor dem BGH unterliegen.

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hatterchen1 Systemcrasher „Laß mich mal raten: Das ist Dir irgenwo im Hessenland passiert wahrscheinlich weites Umfeld Ried . Und der Knollen wurde ...“
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Seitdem spiele ich ernsthaft mit dem Gedanken, mir eine Dashcam zuzulegen.

Bringt ja nichts, außerdem kann du für den Kaufpreis die Knöllchen der nächsten 30 Jahre bezahlen.Lachend (Ich ganz bestimmt, denn dann fahre ich unter dem GrasCool)

Gestottertes Wissen ist besser als eloquente Dummheit. Marcus Tullius Cicero (106 - 43 v.Chr.Rom) Staatsmann und Philosoph
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mumpel1 hatterchen1 „Gut das Du das anschneidest, der nutzt dir auch nicht immer etwas. Auf ca.200m sehe ich den Radarwagen, weil der Fahrer am ...“
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(...) Ich also strickt mein Tempo <30Km/h gedrosselt (...)

In der Stadt fahre ich generell mit Tempobegrenzer. Also nicht erst wenn ich einen Messwagen sehe. Auch wenn es nervt ständig die Maximalgeschwindigkeit ändern zu müssen (wechseln zwischen 30 und 50), aber ich weiss ja wo ich umschalten muss. Ich stelle den Tempobegrenzer immer auf 52 bzw. 32, nach Bordcomputer fahre ich dann 48-50 bzw. 28-30, GPS schwankt zwischen 47 und 51 bzw. 27 und 31 (ich nutze ein ODBII-Dongle und die App "Torque").

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Systemcrasher hatterchen1 „Das ist eine unzulässige Unterstellung, die auch durch einen Link nicht belegt werden kann. Auch das geht gar nicht! Im ...“
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Das ist eine unzulässige Unterstellung, die (auch durch einen Link) nicht belegt werden kann.

Ich muß meine eigene, persönliche Meinung auch nicht durch einen Link belegen.

Wäre ja noch schöner, wenn man nur dann eine eigene Meinung haben dürfte, wenn man sie auch durch einen Link belegen kann. ;)

Wobei es mittlerweile gar nicht mehr so abwegig sein dürfte, einen  Link ins eigene Gehirn zu legen. Immerhin lassen sich einige Geräte schon (ansatzweise) per Gedanken steuern.

Im Gegenteil, eine solche App kann auch eine erzieherische Wirkung in dem Sinne haben, das man hin und wieder auf den Tacho schaut.

Das geht auch mit der von mir verwendeten Lösung.

Ich habe sogar zwei moderne Techniken im Auto verbaut, eine "Cruise control" auf deutsch etwa Tempomat und einen "Limiter" Begrenzer (der nur bergab versagt). Aber beides funktioniert nur, wenn ich es aktiv betätige. Und beides ist legal!

Um sowas geht es ja auch gar nicht. Tempomat habe ich auch.

Es geht um Blitzer-Apps u.ä.

Und wer sowas verwendet, will halt rasen, aber eben nicht in eine Falle.

 

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pappnasen Michael Nickles „Dieses Gerichtsurteil schockiert Autoraser“
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Dann sollte der Mike sein Autoradio ausbauen, denn auf Antenne Bayern kommen jede Stunde die aktuellen Radarfallen.

Und das auch noch ohne GEZ-Gebühren.Cool

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gelöscht_84526 pappnasen „Dann sollte der Mike sein Autoradio ausbauen, denn auf Antenne Bayern kommen jede Stunde die aktuellen Radarfallen. Und das ...“
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Das ist hier im Norden nicht anders. Radio FFN oder Radio Antenne melden immer die "Flitzerblitzer", und zwar halbstündlich. Wer unterwegs einen solchen Sender hört, der ist eigentlich gewarnt genug, da braucht man keine App.

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hatterchen1 gelöscht_84526 „Das ist hier im Norden nicht anders. Radio FFN oder Radio Antenne melden immer die Flitzerblitzer , und zwar ...“
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Wer unterwegs einen solchen Sender hört, der ist eigentlich gewarnt genug,

Dann müsste der doch, analog zum Gerichtsurteil, genau so bestraft werden, wie der Angeber mit seinem Handy an der Frontscheibe.Zwinkernd

Hätte der Blödmann sein Handy in der Brusttasche gehabt, hätte das keiner gemerkt.

Gestottertes Wissen ist besser als eloquente Dummheit. Marcus Tullius Cicero (106 - 43 v.Chr.Rom) Staatsmann und Philosoph
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Andreas42 hatterchen1 „Dann müsste der doch, analog zum Gerichtsurteil, genau so bestraft werden, wie der Angeber mit seinem Handy an der ...“
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Hi!

wie der Angeber mit seinem Handy an der Frontscheibe

Angeber-Outing: ich hab mein 140€ Angeber-Smartphone beim Fahren auch an der Frontscheibe und nicht in der Brusttasche.

Offizielle Ausrede: In der Brusttasche kann man so schlecht die Navigationsanweisungen sehen, wenn man fährt. Und Cortana spricht dann so muffelig, wenn man das Smartie irgendwo versteckt.

Bis dann
Andreas

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
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hatterchen1 Andreas42 „Hi! Angeber-Outing: ich hab mein 140€ Angeber-Smartphone beim Fahren auch an der Frontscheibe und nicht in der ...“
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Lächelnd

Und Cortana spricht dann so muffelig, wenn man das Smartie irgendwo versteckt.

Dafür hatte ich früher den "kleinen Finger" im rechten Ohr, mit dem man natürlich auch hervorragend telefonieren kann.

Zum Navigieren reichen mir die akustischen Angaben, auf das Navi selber, obwohl schön groß, schaue ich so gut wie nie. Denn ein Blick aufs Navi, kann in Blick zu viel sein.

Gestottertes Wissen ist besser als eloquente Dummheit. Marcus Tullius Cicero (106 - 43 v.Chr.Rom) Staatsmann und Philosoph
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Andreas42 hatterchen1 „Dafür hatte ich früher den kleinen Finger im rechten Ohr, mit dem man natürlich auch hervorragend telefonieren kann. ...“
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Hi!

Denn ein Blick aufs Navi, kann in Blick zu viel sein.

Dabei gibt es doch nichts erhabeneres, als wenn das Fahrzeug nach dem verträumten Blick auf das Angeber-Smartphone die künstlichen Grenzen der Brückenfahrbahn hinter sich lässt und man quasi die Freiheit im freien Flug mit den eigenen Händen greifen kann.

https://www.youtube.com/watch?v=s5BJXwNeKsQ

https://www.youtube.com/watch?v=1lWJXDG2i0A

Bis dann
Andreas

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
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hatterchen1 Andreas42 „Hi! Dabei gibt es doch nichts erhabeneres, als wenn das Fahrzeug nach dem verträumten Blick auf das Angeber-Smartphone die ...“
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und man quasi die Freiheit im freien Flug mit den eigenen Händen greifen kann.

Dafür hat man früher einen Joint geraucht, damit war der Aufprallschmerz nicht so stark, wenn man vom Dach gestartet ist.Lachend

Aber herzlichen Dank für die Links, die Musik kenne ich und finde sie gut, aber den Interpreten hatte ich nicht mehr auf dem Zettel.

Gestottertes Wissen ist besser als eloquente Dummheit. Marcus Tullius Cicero (106 - 43 v.Chr.Rom) Staatsmann und Philosoph
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Systemcrasher hatterchen1 „Dafür hatte ich früher den kleinen Finger im rechten Ohr, mit dem man natürlich auch hervorragend telefonieren kann. ...“
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Zum Navigieren reichen mir die akustischen Angaben, auf das Navi selber, obwohl schön groß, schaue ich so gut wie nie. Denn ein Blick aufs Navi, kann in Blick zu viel sein.

Bei mir ist es eher umgekehrt.

Mit den akkustischen Anzeigen würde ich mich dauernd verfahren.

"An der Kreuzung bitte links abbiegen", aber auf dem Display kann man klar erkennen: gradeaus (mit ca. 5% linksneigung).

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mumpel1 hatterchen1 „Dafür hatte ich früher den kleinen Finger im rechten Ohr, mit dem man natürlich auch hervorragend telefonieren kann. ...“
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 Denn ein Blick aufs Navi, kann in Blick zu viel sein

Für solche "Probleme" gibt es Head-Up-Displays. Zwinkernd

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hatterchen1 mumpel1 „Für solche Probleme gibt es Head-Up-Displays.“
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Für solche "Probleme" gibt es Head-Up-Displays.

Leider fehlte genau dieses Smankerl in meinem Sonderangebotsauto.
Hätte ich nur in Verbindung mit einem Integralhelm bekommen, der teurer als das Auto sein sollte.WeinendZwinkernd

Gestottertes Wissen ist besser als eloquente Dummheit. Marcus Tullius Cicero (106 - 43 v.Chr.Rom) Staatsmann und Philosoph
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RW1 Michael Nickles „Dieses Gerichtsurteil schockiert Autoraser“
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Wie leider so oft im Leben entscheiden die Gerichte eben NICHT im Namen des Volkkes, sondern GEGEN das Volk.

Ganz klar: In einer 30er Zone insbesondere an Schulen usw. kenne ich auch kein Pardon! Wer da mit deutlich mehr als 30 unterwgs ist, muss bluten.

Im obigen Fall hat der Fahrer nicht mal etwas verkehrt genacht. Lediglich die App genutzt. Ich fahre im Jahr über 70.000km. Es bleibt dabei nicht aus, dass man auch unkonzentriert wird, durch etwas abgelenkt wird, oder einfach nur müde ist und endlich nach Hause will. Und da kann es passieren, dass man ein Schild einfach mal nicht wahrnimmt. Und schon kann es einen erwischen. Als "Sonntagsfahrer" oder Wenigfahrer kann man so was sicherlich nicht nachvollziehen und schreit hier dann gleich "richtig so" oder Lappen weg für Raser.... Ich glaub das Theme müssen wir nicht weiter diskutieren. 

Mein Fazit zu einer aktiven BlitzerApp: Wenn die Blitzer wirklich an gefährlichen Stellen aufgestellt sind und nicht zum Abzocken dienen, sollte es jeden freuen, wenn die Leute durch diese Apps daran erinnert werden, dass hier eine Gefahr kommt. Ich persönlich glaube aber, dass dem gar nicht so ist. Man (Stadt /Land) hat schnell herausgefunden, dass an strategisch richtig platzierten Stellen so ein Blitzer richtig viel Geld einbringen kann. Anders kann ich mir nicht erklären, warum die meisten mobilen Blitzer sehr gut getarnt werden.

Aber lassen wir das. Es ist wie mit der GEZ: Man ist als Bürger der Saatswilkür hilflos ausgeliefert.

Schönes Wochenede.

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mawe2 RW1 „Wie leider so oft im Leben entscheiden die Gerichte eben NICHT im Namen des Volkkes, sondern GEGEN das Volk. Ganz klar: In ...“
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Im obigen Fall hat der Fahrer nicht mal etwas verkehrt genacht. Lediglich die App genutzt.

Und genau das war verkehrt!

Es bleibt dabei nicht aus, dass man auch unkonzentriert wird, durch etwas abgelenkt wird, oder einfach nur müde ist

Und auch das ist verkehrt!

Und da kann es passieren, dass man ein Schild einfach mal nicht wahrnimmt. Und schon kann es einen erwischen.

Richtig!

Als "Sonntagsfahrer" oder Wenigfahrer kann man so was sicherlich nicht nachvollziehen

Doch, das kann jeder nachvollziehen. Es gibt kein unterschiedliches Recht für Wenigfahrer oder Vielfahrer.

Man ist als Bürger der Saatswilkür hilflos ausgeliefert.

Ich werde Dich demnächst mal so richtig bedauern - wenn ich Zeit dafür finde. (Muss erst noch ein bisschen herumrasen...)

Schönes Wochenede.

Dir auch.

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RW1 mawe2 „Und genau das war verkehrt! Und auch das ist verkehrt! Richtig! Doch, das kann jeder nachvollziehen. Es gibt kein ...“
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Ich werde Dich demnächst mal so richtig bedauern - wenn ich Zeit dafür finde. (Muss erst noch ein bisschen herumrasen...)

Hab ich eigntlich irgendwo geschrieben dass ich rase? Sicherlich ist das immer auch eine individuelle Auslegung WAS rasen ist. ICH bin dabei der Ansicht, wenn man sich weitestgehend an die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen hält, hat das nix mit rasen zu tun.

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mumpel1 RW1 „Hab ich eigntlich irgendwo geschrieben dass ich rase? Sicherlich ist das immer auch eine individuelle Auslegung WAS rasen ...“
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wenn man sich weitestgehend an die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen hält

Dann benötigt man keine Radarwarner.

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mawe2 RW1 „Hab ich eigntlich irgendwo geschrieben dass ich rase? Sicherlich ist das immer auch eine individuelle Auslegung WAS rasen ...“
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Hab ich eigntlich irgendwo geschrieben dass ich rase?

Nein.

Du hast geschrieben

Man ist als Bürger der Saatswilkür hilflos ausgeliefert.

Und dafür bedauere ich Dich.

Sicherlich ist das immer auch eine individuelle Auslegung WAS rasen ist.

Nein.

Die Höchstgeschwindigeiten stehen fest, sind jedem bekannt und eine Überschreitung ist ein Verstoß gegen die StVO und wird entsprechend geahndet. Da gibt's nichts individuell auszulegen.

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hatterchen1 RW1 „Wie leider so oft im Leben entscheiden die Gerichte eben NICHT im Namen des Volkkes, sondern GEGEN das Volk. Ganz klar: In ...“
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Wie leider so oft im Leben entscheiden die Gerichte eben NICHT im Namen des Volkkes, sondern GEGEN das Volk.

Wer ist denn das Volk? Etwa der Kasper am Lenkrad, den es erwischt hat? Der wurde doch wegen seiner Dummheit erwischt und auch bestraft, wie ich schon ganz oben schrieb.

Auch ich war einst Vielfahrer, 70 bis 90.000Km/a,

Und schon kann es einen erwischen.

damit muss man leben und nicht über die meckern, die auch nur ihren Job machen.

Man ist als Bürger der Saatswilkür hilflos ausgeliefert.

Oooooch,Stirnrunzelnd lebst Du in Nord Korea, China oder Venezuela...

Gestottertes Wissen ist besser als eloquente Dummheit. Marcus Tullius Cicero (106 - 43 v.Chr.Rom) Staatsmann und Philosoph
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neanderix RW1 „Wie leider so oft im Leben entscheiden die Gerichte eben NICHT im Namen des Volkkes, sondern GEGEN das Volk. Ganz klar: In ...“
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Ich fahre im Jahr über 70.000km. Es bleibt dabei nicht aus, dass man auch unkonzentriert wird, durch etwas abgelenkt wird, oder einfach nur müde ist und endlich nach Hause will.

In diesem Text steckt schon der Fehler. ich denke aber, du erkennst ihn nicht... Daher erkläre ich es dir: wer sich müde hinters Steuer setzt, sollte schon allein dafür den Lappen für ein halbes Jahr abgeben müssen, denn er ist eine Gefahr für seine Umgebung.

Daher taugt das auch nicht als ausrede für das Missachten eines Tempolimits.

Volker

Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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pumpendoktor Michael Nickles „Dieses Gerichtsurteil schockiert Autoraser“
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Ich fahre 40000 Kilometer jährlich zum und vom Job auf der A1 und A27.

Nach Möglichkeit mit Tempomat, um Treibstoff zu sparen.

Natürlich nutze ich auch die Blitzer App von Blitzer.de.

Die warnt nicht nicht vor Blitzern, sondern auch vor anderen Gefahrenbereichen wie Baustellen und Staus.

ZumThema Beifahrer und Blitzer-App:

https://www.welt.de/motor/article115226267/Wie-Sie-Blitzerwarner-im-Auto-doch-benutzen-koennen.html

Ein Festival der juristischen Spitzfindigkeiten.

Ich habe durchaus Verständnis, wenn vor Schulen, Krankenhäuser und Altenheimen kontrolliert wird. Aber leider nutzen die Landkreise die Dinger um Kohle zu verdienen.

Wer durch den Landkreis Rotenburg Richtung Stade fährt, bewegt sich auf dem Highway to Hell. So viele Blitzer auf der Bundesstrasse , unterscheidliche Tempi, da ist man schweissgebadet, wenn man am Ziel ist.

Gerne auch mal auf der A27 an drei aufeinanderfolgenden Parkplätzen fotogafieren....

irgendwann ist es auch mit meinem Verständnis zu Ende.

Es gab man bei den frühen Atomkraftgegnern den Ausdruck "ziviler Ungehorsam".

Den reklamiere ich jetz für mich :-)

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mawe2 pumpendoktor „Ich fahre 40000 Kilometer jährlich zum und vom Job auf der A1 und A27. Nach Möglichkeit mit Tempomat, um Treibstoff zu ...“
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Ich habe durchaus Verständnis, wenn vor Schulen, Krankenhäuser und Altenheimen kontrolliert wird.

Warum ist es (z.B.) vor einer Schule OK, die Geschwindigkeit zu kontrollieren, vor einem Bahnhof oder einem Einkaufszentrum aber nicht?

Ich verstehe diese Selektion nicht.

Es gab man bei den frühen Atomkraftgegnern den Ausdruck "ziviler Ungehorsam".

Der Unterschied ist der, dass Atomkraftgegner zivilen Ungehorsam geleistet haben, weil sie etwas verhindern wollten, was die Menschen gefährdet.

Ziviler Ungehorsam gegenüber Geschwindikeitsbegrenzungen ist das genaue Gegenteil: Man richtet sich gegen etwas, was die Menschen schützen soll.

Gruß, mawe2

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mumpel1 pumpendoktor „Ich fahre 40000 Kilometer jährlich zum und vom Job auf der A1 und A27. Nach Möglichkeit mit Tempomat, um Treibstoff zu ...“
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sondern auch vor anderen Gefahrenbereichen wie Baustellen und Staus

Eine solche Ausrede gilt nicht. Mein Navigationsgerät (Garmin) warnt mich schon immer vor Staus. Dafür brauche ich noch nicht einmal eine Internetverbindung, das läuft über das "Radio Data System" (moderne Garmin-Geräte machen das über DAB+), greifen also die Verkehrsinformationen der Radiosender ab. Und Baustellen werden durch Verkehrszeichen rechtzeitig angekündigt. Zudem kann man sich vor Fahrtantritt über Baustellen informieren. Wenn Du unbedingt die Staumeldungen möchtest dann nimm eine App die auch nur Staus meldet.

..

(...) um Kohle zu verdienen (...)

Unrecht mit Unrecht zu bekämpfen nennt man Selbstjustiz. Und die ist aus gutem Grund in Deutschland verboten.

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RW1 mumpel1 „Eine solche Ausrede gilt nicht. Mein Navigationsgerät Garmin warnt mich schon immer vor Staus. Dafür brauche ich noch ...“
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Wie auf der Straße gibt es auch hier solche und solche! Die einen haben eine Meinung und die anderen eine andere.

Wichtig dabei ist doch nur, das ICH Recht habe! Cool Oder?

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