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News: Schlappe für Musikindustrie

Bundesgerichtshof hebt Link-Verbot für Heise.de auf

Michael Nickles / 10 Antworten / Baumansicht Nickles

Gut fünf Jahre lang tobte ein Rechtstreit zwischen dem Heise-Verlag und der Musikindustrie. Im Januar 2005 hatte Heise einen Beitrag über die DVD-Kopiersoftware "AnyDVD" von Slysoft veröffentlicht. Das brachte die Medienindustrie auf die Palme, weil sich mit AnyDVD auch kopiergeschützte Scheiben duplizieren lassen.

Entsprechend kassierte Heise eine Abmahnung von acht Unternehmen der Musikindustrie. Stein des Anstoßes war, dass Heise im Beitrag einen Link zur Webseite von AnyDVD veröffentlicht hat. Die Musikindustrie betrachte diesen Link als eine Erleichterung für die Heise-Leser, an die "illegale" Software zu gelangen.

Heise indessen argumentierte, dass derlei Links bei interaktiver Berichterstattung üblich sind um Zugang zu weiteren Informationen zu ermöglichen. Anfang März 2005 verurteilte das Münchener Landgericht Heise und der Link musste entfernt werden. Dass der Link nicht unmittelbar zum Download oder der Download-Seite von AnyDVD, sondern nur auf die Startseite von Slysoft führte, spielte dabei keine Rolle.

Das Gericht betrachtete das Setzen des Links als vorsätzliche Beihilfe zum Bezug einer Methode, mit der sich Kopierschutzmaßnahmen aushebeln lassen. Heise ging beim Oberlandesgericht München in Berufung und scheiterte erneut. Im Oktober 2008 wurde dort das Urteil des Landesgerichts betätigt.

Dagegen legte der Heise-Verlag Verfassungsbeschwerde ein. Jetzt nach die Geschichte mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs eine überraschende Wende genommen (siehe Heise vs. Musikindustrie: Bundesgerichtshof verwirft Link-Verbot).

Das Urteil des Oberlandesgerichts wurde aufgehoben, die Klage der Musikindustrie abgewiesen. Die muss auch die Kosten des Verfahrens tragen. Die Entscheidung ist überraschend, da es eigentlich grundsätzlich um die Frage ging, welche Funktion der Link im kritisierten Bereich eigentlich hatte. Diente er nur dem Zweck weiterführender Informationen oder dazu, die Beschaffung der illegalen Software zu erleichtern?

Heise hat wohl nur haarscharf gewonnen. Ein Richter war durchaus der Meinung, dass der Link im Fall des Berichts nicht nötig gewesen war. Der Vorsitzende entgegnete allerdings, dass Links auch als Beleg für eine Berichterstattung dienen können.

Eine detaillierte Urteilsbegründung gibt es aktuell noch nicht, das Urteil ist aber rechtskräftig. Komplett erledigt ist Thema allerdings noch nicht unbedingt. Die Musikindustrie hat noch die Option vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Michael Nickles meint: Es ist gesetzlich verboten, Kopierschutzmechanismen auszuhebeln. Es ist verboten darüber zu berichten, wie so was gemacht wird, Anleitungen zu veröffentlichen. Und es ist verboten entsprechende Tools zu verbreiten.

Beim Punkt "Link" wird es auf jeden Fall heikel. Hätte Heise einen direkten Download-Link zu AnyDVD veröffentlicht, dann wäre das Urteil gewiss anders ausgegangen. Das war nicht der Fall. Jeder Link im Internet führt typischerweise zu zig weiteren Links und Inhalte können sich jederzeit ändern.

Es ist also erfreulich, dass der Bundesgerichtshof dem Spuk ein Ende bereitet hat. Denn andernfalls könnte ja bereits ein Verlinken auf eine Suchmaschine ein Verbrechen sein.

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marinierter Michael Nickles „Bundesgerichtshof hebt Link-Verbot für Heise.de auf“
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Gutes Urteil!

Heise hat wohl nur haarscharf gewonnen. Ein Richter war durchaus der Meinung, dass der Link im Fall des Berichts nicht nötig gewesen war. Der Vorsitzende entgegnete allerdings, dass Links auch als Beleg für eine Berichterstattung dienen können.

Richtig. Alles mögliche muss man heute mit Quellen belegen. Sei es die Doktorarbeit, einen Schulvortrag oder was anderes. Warum soll das hier nicht gelten?
Ohne solche Links konnte ich doch über irgendeinen Schmand berichten und keiner wüsste, ob es stimmt.
Außerdem: Der geneigte PC-Nutzer findet solche Tools sicher auch ohne einen Link in einem Bericht, von daher ist dieses Gesetz einfach mal voll für den Arsch.

Ansonsten @ Musikindustrie: http://www.youtube.com/watch?v=A0Gs4xGw1Eg (hier mit deutscher Übersetzung: http://www.youtube.com/watch?v=9c_AOKQ3FhM) Bitte erst nach 22 Uhr anhören *g*

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luttyy Michael Nickles „Bundesgerichtshof hebt Link-Verbot für Heise.de auf“
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Dann hat sich ja mein Beitrag vorerst erledigt...

http://www.nickles.de/forum/allgemeines/2010/man-darf-gespannt-sein-538735468.html

Gruß

Kein Backup? Kein Mitleid!
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Maybe Michael Nickles „Bundesgerichtshof hebt Link-Verbot für Heise.de auf“
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Irgendwie verstehe ich das ganze nicht so ganz. Soweit mir bekannt, ist AnyDVD von slysoft, oder? Also von der Firma, die auch das bekannte CloneDVD angeboten hat?

Hat sich die Rechtslage inzwischen geändert? Es war doch damals so, dass der Download und der Besitz der Software an sich nicht strafbar war, sondern nur, wenn man damit einen Kopierschutz umgeht.

Das die Software natürlich dafür entwickelt wurde, braucht man nicht zu diskutieren.

Dennoch, warum ist dann die Verlinkung Grund eines solchen Rechtsstreits.

Prima, das das Urteil so gesprochen wurde, sonst würde man wohl bald in verschiedenen Magazinen kaum noch etwas von derartiger Software lesen. Die com! zeigt meist neben den Artikeln noch den Beitrag eines Anwaltes dazu.

Gruß
Maybe

"Es gibt nur eine falsche Sicht der Dinge: der Glaube, meine Sicht sei die einzig Richtige!" (Nagarjuna, buddhistischer Philosoph)
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luttyy Maybe „Irgendwie verstehe ich das ganze nicht so ganz. Soweit mir bekannt, ist AnyDVD...“
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com! , die einzige Zeitschrift, die ich neben der c't noch abonniert habe..:)

Gruß
luttyy
Kein Backup? Kein Mitleid!
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schuerhaken Michael Nickles „Bundesgerichtshof hebt Link-Verbot für Heise.de auf“
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OT OT OT
.
Ich "verstecke" das mal hier:
http://support.magix.net/boards/magix/index.php?showtopic=54611
(Magix Video deluxe 17 Premium für 29 € )
http://support.magix.net/boards/magix/index.php?showtopic=54625
http://support.magix.net/boards/magix/index.php?showtopic=54617

http://video.forumprofi.de/thema-anzeigen-mmmm-media-markt-macht-s-moeglich-t75.html
(MMMM - MEDIA-MARKT MACHT'S MÖGLICH!)
.
Sonst bin ich evtl. wegen "Beihilfe zur Ausbeutung eines Irrtums" dran...
.
OT OT OT
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ChrE Michael Nickles „Bundesgerichtshof hebt Link-Verbot für Heise.de auf“
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OLE, ole ole ole ... grüne Welle oleeee !!!! Gruss ChrE

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Ralf103 Michael Nickles „Bundesgerichtshof hebt Link-Verbot für Heise.de auf“
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Der direkte Link ist zweifelhaft, aber die Berichterstattung zum Thema an sich, mit Nennung der Software, des Herstellers und einer Kurzinformation zum Verwendungszweck nicht, denn dann müsste ja dieser Threatstart bereits illegal sein?

Mit diesen Informationen kann jeder Dödel die Software mit zwei, drei Klicks im Netz finden, aber das ist wieder typisch Musikindustrie, erst mal ein grosses Bohei veranstalten, die verlohrenen Prozesskosten kann man dann ja kalkulatorisch wieder den bösen Downloadern bilanzieren und die vermeintliche Schadenssumme hochpuschen.

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The Wasp Michael Nickles „Bundesgerichtshof hebt Link-Verbot für Heise.de auf“
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Endlich mal ne gute News zu dem Thema

Ende
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Conqueror Michael Nickles „Bundesgerichtshof hebt Link-Verbot für Heise.de auf“
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Ich gehe mal davon aus der Heise Verlag wollte bewusst "provozieren", um Rechtsklarheit zu schaffen.

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b00n Conqueror „Ich gehe mal davon aus der Heise Verlag wollte bewusst provozieren , um...“
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Richtig so! Für Privat-Personen ist das Risiko auch schwerer zu tragen.

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