Allgemeines 21.980 Themen, 148.537 Beiträge

News: Wichtiger Sieg für Google

Bundesgerichtshof erlaubt Thumbnails bei Bildersuche

Michael Nickles / 10 Antworten / Baumansicht Nickles

Eine Bildersuch-Funktion bei Suchmaschinen macht selbsterklärend nur dann Sinn, wenn als Fundergebnisse auch Bilder geliefert werden. Drum grasen Google und Co Webseiten nach Bildern ab und speichern sie als Thumbnails (Miniaturansichten) auf ihren Servern.

Diese Speicherung ist nötig, damit der Bildsuch-Motor schnell ein Ergebnis liefern kann. Problematisch ist die Sache natürlich im Hinblick auf das Urheberrecht. Eine Künstlerin aus Thüringen hat deswegen Jahre lang gegen Google prozessiert.

Sie hat auf ihrer Webseite Bilder mit Copyright-Hinweis veröffentlicht und betrachtet Googles Speichern ihrer Bilder als Miniaturen für die Bildersuche als Urheberrechtsverletzung. Der Zoff ging nach mehreren Instanzen schließlich zum Bundesgerichtshof. Der hat jetzt ein Urteil gefällt, das heftig diskutiert wird.

Konkret hat Google in vollem Ausmaß gewonnen, die Bildersuche stellt keine Urheberrechtsverletzung dar. Die detaillierte Urteilsbegründung steht noch aus, die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs gibt es allerdings bereits.

Daraus geht hervor, was die Richter wohl zu ihrer Entscheidung bewogen hat. Ein entscheidender Punkt ist wohl der, dass die Klägerin ihre Webseite für Suchmaschinen optimiert, die Erfassung der Inhalte also zugelassen hat. Jeder Webseiten-Betreiber hat die Möglichkeit im Quellcode der Seiten Anweisungen einzufügen um Google das Erfassen der Inhalte zu untersagen.

Kurzum: Wer im Internet Bilder veröffentlicht ohne sie zu "schützen" gibt Google automatisch das Recht, sie als Thumbnails zu speichern und bei der Bildersuche anzuzeigen. Bereits im Vorfeld wurde das Urteil von Juristen mit Spannung erwartet. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke kommentierte die Sache so:

"Sollte der BGH tatsächlich dazu kommen, dass bei bloßer Veröffentlichung im Internet eine konkludente Einwilligung vorläge, würde das Urheberrecht in seinen Grundsätzen verkehrt. Denn dann müsste der Urheber aktiv Maßnahmen ergreifen, um die unbefugte Verwertung seiner Werke zu verhindern. Dies aber sähe das Urheberrecht grundsätzlich nicht vor. Vielmehr sei es so, dass der Nutzer sich um entsprechende Nutzungsrechte bemühen und nicht umgekehrt der Urheber für Schutz sorgen müsse."

Genau dieser Fall ist jetzt eingetreten. Hätte sich der Bundergerichtshof gegen Google entschieden, dann hätte dies das Aus für die Bildersuche per Suchmaschinen bedeutet.

Michael Nickles meint: Was für ein Irrsinn. Eine Künstlerin stellt ihre Bilder öffentlich ins Netz und mault dann rum, weil Google dafür sorgt, dass ihre Bilder gefunden und gesehen werden.

An dieser Stelle auf jeden Fall eine wichtige Warnung von mir. Dass Urteil ist keinesfalls so zu interpretieren, dass jedermann nach Lust und Laune Thumbnails urheberrechtlich geschützter Bilder anfertigen und irgendwo im Web verwenden darf!

bei Antwort benachrichtigen
ROEHLICH Michael Nickles „Bundesgerichtshof erlaubt Thumbnails bei Bildersuche“
Optionen
Michael Nickles meint: Was für ein Irrsinn. Eine Künstlerin stellt ihre Bilder öffentlich ins Netz und mault dann rum, weil Google dafür sorgt, dass ihre Bilder gefunden und gesehen werden.

wie wahr ! manchmal meint man die leute prozessieren weils spaß macht.....
gruss, alex
bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_300542 ROEHLICH „ wie wahr ! manchmal meint man die leute prozessieren weils spaß macht.....“
Optionen
wie wahr ! manchmal meint man die leute prozessieren weils spaß macht.....

Ich weiss nicht, wieviel Geld die streitbare Künstlerin für Anwalt und Prozesskosten zu berappen hat. Wenn man aber die kostenlose Publicity durch die Medien gegenüberstellt, die ein Fall wie dieser nunmal so mit sich bringt, hat sichs am Ende vielleicht sogar mehr als gerechnet ;)

mfg :)
bei Antwort benachrichtigen
mono Michael Nickles „Bundesgerichtshof erlaubt Thumbnails bei Bildersuche“
Optionen

...ich sehe auch den Urheber in erster Linie in der Pflicht. Oder möchte die Künstlerin im nächsten Schritt jeden Besucher ihrer Web-Seite verklagen, weil im lokalen Browser-Cache des Computer die Bilder noch gespeichert sind???

*lol*

cya, mono

bei Antwort benachrichtigen
ROEHLICH mono „...ich sehe auch den Urheber in erster Linie in der Pflicht. Oder möchte die...“
Optionen

gute idee, da kann man dann wahrscheinlich auch geld mit verdienen.......

gruss, alex
bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_300542 Michael Nickles „Bundesgerichtshof erlaubt Thumbnails bei Bildersuche“
Optionen

Das Urteil war heute auch Thema im ARD_Mittagsmagazin. Einen Mitschnitt habe ich exklusiv für Nickles.de bei Youtube eingestellt ;)

http://www.youtube.com/watch?v=O82Fg5k13fg

mfg :)

bei Antwort benachrichtigen
Xdata Michael Nickles „Bundesgerichtshof erlaubt Thumbnails bei Bildersuche“
Optionen

Der umgedrehte Fall ist doch die Regel:
Fotografen Kochseiten und Co. lassen mit Absicht die Bilder in Google und verklagen dann alles und jeden zu maßlos übertriebenen Summen wegen Urheberrechtsverletzungen!

In Wirlichkeit ist denen die Verwendung eigentlich egal.
Die mißbrachen nur das Urheberrecht um abzuzocken.

Der unterschied ist, bei google kuschen die Richter.
Ein Privatman hätte zahlen müssen, egal wie klein die Thumbs auch wären.

Da gilt der Urheber muß nichts machen, hat das Recht für Verletzungen Gelt zu bekommen, ohne irgendwelche Bedingungen zu erfüllen.

bei Antwort benachrichtigen
Max Payne Michael Nickles „Bundesgerichtshof erlaubt Thumbnails bei Bildersuche“
Optionen
Denn dann müsste der Urheber aktiv Maßnahmen ergreifen, um die unbefugte Verwertung seiner Werke zu verhindern. Dies aber sähe das Urheberrecht grundsätzlich nicht vor.

Soweit ist ja alles richtig, was der Kollege sagt. Allerdings finde ich es ziemlich gewagt, Google eine "Verwertung" anzudichten. Google rückt die Bilder ja nur raus, wenn nach passenden Schlagwörtern gesucht wird und veröffentlicht keine "Best of"-Sammlung der schönsten Bilder aus dem Web oder so.
The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
bei Antwort benachrichtigen
Loopi© Michael Nickles „Bundesgerichtshof erlaubt Thumbnails bei Bildersuche“
Optionen
In Wirlichkeit ist denen die Verwendung eigentlich egal.
Die mißbrachen nur das Urheberrecht um abzuzocken.


Ein Recht kann man nicht mißbrauchen.
Ein Recht hat man / oder man hat es nicht.
Dass die Kochbuchfotografen die Bilder ins Netz stellen in der Hoffnung, jemand wird sie schon ohne Lizenz nutzen, ist eine andere Sache.
bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 Michael Nickles „Bundesgerichtshof erlaubt Thumbnails bei Bildersuche“
Optionen

Die Künstlerin scheint die Funktionsweise des Internets nicht so ganz verinnerlicht zu haben...

Wenn sie ihre Bilder ins Netz stellt, dann möchte sie doch auch, dass diese gesehen und gefunden werden - sei es, weil die Leute dann zu ihren Ausstellungen kommen oder, ganz profan, weil sie dann höhere Einnahmen durch Bannerwerbung auf ihren Seiten hat - wie auch immer.

Die "Verwertung" durch Thumbnails bei Google hat keinen eigenständigen Charakter, das sind ja nur "Galeriebilder" - wie man bei ebay sagen würde - die eigentlichen Bilder bekommt man ja erst dann zu sehen, wenn man den Links auf den Thumbnails folgt.

In jedem Fall ist scharf zu unterscheiden zwischen diesen Thumbnails, die letztlich sogar der Künstlerin bei der Vergrößerung ihres Bekanntheitsgrades helfen, und einer widerrechtlichen Nutzung dergestalt, dass jemand diese Bilder ungefragt auf seiner Website benutzt und möglicherweise sogar noch einen Hotlink auf den Server der Künstlerin setzt.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen
marinierter Michael Nickles „Bundesgerichtshof erlaubt Thumbnails bei Bildersuche“
Optionen
Daraus geht hervor, was die Richter wohl zu ihrer Entscheidung bewogen hat. Ein entscheidender Punkt ist wohl der, dass die Klägerin ihre Webseite für Suchmaschinen optimiert, die Erfassung der Inhalte also zugelassen hat. Jeder Webseiten-Betreiber hat die Möglichkeit im Quellcode der Seiten Anweisungen einzufügen um Google das Erfassen der Inhalte zu untersagen.

Eben!
Es hätte ja gereicht, alle Bilder in einen Ordner "Bilder" zu tun und nur diesen per Robots.txt von Bots auszuschließen.
Die Bilder wären "sicher", aber die restliche Seite ist davon nicht betroffen und wird weiterhin von Bots durchsucht.
bei Antwort benachrichtigen