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News: Richter teilen harte Schläge aus

ARD / ZDF: LG Tübingen erklärt Zwangsvollstreckung für unzulässig

Michael Nickles / 37 Antworten / Baumansicht Nickles
Tübingen. (Foto: Pixabay / hbieser)

Das Landgericht Tübingen hat dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit einem aktuellen Beschluss vom 16.9.2016 mehrere schwere Schläge versetzt. Grundsätzlich wurde eine Zwangsvollstreckung gegen einen Rundfunkgebührenverweigerer als unzulässig erklärt.

Geklagt wurde von einer Gegnerin, die behauptet hat, dass sie niemals Bescheide der Rundfunkanstalt erhalten hat, die also die "Vogelstraußmethode" durchzog. Unter anderem haben die Richter geurteilt (verurteilt), dass sich die öffentich-rechtlichen Sender zwar Behördenbefugnisse anmaßen, tatsächlich aber unverkennbar als Unternehmen auftreten.

Der sehr ausführliche Beschluss des Landgerichts Tübingen enthält viele deutliche Passagen, die den Rundfunkgegnern gewichtigen Stoff für weitere Klageverfahren liefern. Auszüge aus dem Beschluss:

(23): Die Gläubigerin führt selbst aus, dass sie die Bescheide lediglich zur Post gegeben hat. Damit fehlt - auch nach ihrem eigenen, nicht übergehbaren Vortrag - eine wirksame Zustellung, eine Zugangsfiktion kann nicht eintreten, da deren gesetzliche Basis, die Postaufgaberegelung, im Rundfunkbeitragsrecht des Landes Baden-Württemberg nicht anwendbar ist.

(24): Mit dem Fehlen der Titelzustellung erweist sich die Beschwerde somit als begründet.

(29): a) Gemessen an diesen Maßstäben fehlt es bei der Gläubigerin an der Behördeneigenschaft. Die Gläubigerin tritt nach außen in ihrem Erscheinungsbild nicht als Behörde auf, sondern als Unternehmen. Bereits die Homepage www.swr.de ist mit „Unternehmen“ überschrieben, von einer Behörde ist nicht die Rede. Die Rubrik „Der SWR“ führt als Menüpunkt „Unternehmen“, nicht "Behörde“ auf. Die Unterseite Unternehmen bzw. Organisation weist einen Geschäftsleiter und eine Geschäftsleitung aus, ein Management. Eine Behörde oder ein Behördenleiter sind nicht angegeben, statt dessen – behördenuntypisch – unternehmerische Beteiligungen.

(30): b) Das wesentliche Handeln und Gestalten der Gläubigerin ist unternehmerisch.

(31) c) Eine Bindung an behördentypische Ausgestaltungen (Geltung des Besoldungsrechts oder der Tarifverträge bzw. der Gehaltsstrukturen) für den öffentlichen Dienst) fehlt völlig. Die Bezüge des Intendanten übersteigen diejenigen von sämtlichen Behördenleitern, selbst diejenigen eines Ministerpräsidenten oder Kanzlers, erheblich. Ein eigener Tarifvertrag besteht.

(33): e) Öffentlich-rechtliche Vergabevorschriften beim Einkauf von Senderechten oder Unterhaltungsmaterial werden nicht angewandt, die Bezahlung freier Mitarbeiter und fest angestellter Sprecher entspricht nicht ansatzweise dem öffentlichen Dienst.

(34): f) Eine Behörde wird nie im Kernbereich ihrer Aufgaben gewerblich tätig, so aber die Gläubigerin (Werbezeitenverkauf). Einer Behörde ist die Annahme Gelder Dritter auch in Form von „Sponsoring“ oder Produktplatzierung streng untersagt. Als Trägerin der Informationsgrundrechte unterliegt die Gläubigerin der Pflicht zur staatsfernen, objektiven Berichterstattung, auch über wirtschaftliche Unternehmen. Als Beitragsgläubigerin macht sie gegenüber wirtschaftlichen Unternehmen erhebliche Zahlungsforderungen geltend und vollstreckt diese als „Behörde“. Es ist mit staatlicher Verwaltung unvereinbar, wenn – abgesehen von dem Interessenkonflikt bei der Berichterstattung – die Vollstreckungs“behörde“ auf dem Umweg über eine Tochter-GmbH (SWR M. GmbH) von Unternehmen als Beitragsschuldnern Geld für Werbung (oder für per staatsvertraglicher Definition als Nicht-Werbung bezeichnetes Sponsoring) nimmt.

Michael Nickles meint:

Die GEZ-Fangemeinde wird diesen Beschluss Wort für Wort aufsaugen - mehr Stoff zur Abwehr des Rundfunkzwangsbeitrags kann ein Gericht kaum liefern. Die Tübinger Richter  sind schon seit Jahren für ihre "Anti-GEZ"-Urteile bekannt.

Ihr jetziger Beschluss dürfte bei den  öffentlich-rechtlichen Sendern für viel Aufregung sorgen. Die härtesten Seitenhiebe der Richter finden sich gegen Ende des Beschlusses. Ich habe einige der besonders lesenwerten Passagen deshalb rauskopiert und auch fett markiert.

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Greif 72 Michael Nickles „ARD / ZDF: LG Tübingen erklärt Zwangsvollstreckung für unzulässig“
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mehr Stoff zur Abwehr des Rundfunkzwangsbeitrags kann ein Gericht kaum liefern

Da ist einzig der Wunsch, dass das so wäre, der Vater des Gedankens!

Die einzig juristisch verwertbare Information zum Rundfunkbeitrag hat Max Payne hier schon aufgezeigt.

http://www.nickles.de/thread_cache/539187551.html#_pc

CU

Hartmut

Rei bonae tempus est et air, quis ex abdomine oritur, sagitta non est!
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hadela Michael Nickles „ARD / ZDF: LG Tübingen erklärt Zwangsvollstreckung für unzulässig“
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Hier wird in starkem Maß darauf ausgelegt, dass die Landesrundfunkanstalten, der nicht rechtsfähige Beitragsservice isnbesondere, keine Verwaltung, sondern Firmen sind.

Gerade beim SWR sitzen Juristen, die solche Denkzettel bitter nötig haben, eigene Erfahrung. Sie lotsen einen zu den Verwaltungsgerichten, was auf die auch im Urteil angesprochene Ansicht spricht, eine Verwaltung mit hoheitlichen Befugnissen zu sein. Natürlich wird man vor Verwaltungsgerichten stets verlieren, das Krähenprinzip greift deutlich. Erläuterung für nachfolgenden Text:

BVwVfG = Bundesverwaltungsgesetz

LVwVfG = Landesverwaltungsgesetz

Wenn der SWR unbedingt eine Verwaltung sein möchte, dann sollte sich jeder einmal § 58 Abs. 1 BVwVfG ansehen, dazu § 59 Abs. 1 BVwVfG i.V.m. § 138 BGB (Regelung der Privatautonomie). Danach greift dann § 54 S. 1 BVwVfG - hier speziell der Punkt "...,soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen."

Die verstoßen gegen ihre eigenen Gesetze, wissen das genauso wie die Verwaltungsgerichte. Nach § 2 Abs. 3 BVwVfG Werden zwar die öffentlich rechtlichen Verträge durch die Verwaltungsgesetze des jeweilig zuständigen Landes geregelt, sofern dieses welche hat. Aber bei BW steht dort exakt das Gleiche. Betrachtet man nun den Anwendungsbereich der LVwVfG Baden-Württemberg, so steht dort deutlich erkennbar nachträglich drangepappt: "gilt ..... nicht für die Tätigkeit des Südwestrundfunks".

Hallo Freunde: Gilt das Landesverwaltungsgesetz ausdrücklich nicht, treten automatisch die Bundesverwaltungsgesetze für diesen Fall ein, und dort steht das oben Beschriebene.

Sind das aber keine Verwaltungen, dann gehen Verträge zu Lasten Dritter durch § 138 BGB genau so wenig. Man kann es drehen und wenden wie man will:

Nun sollte es niemanden schwer fallen, die Rundfunkanstalten als vorsätzliche Betrüger anzusehen, die von den Verwaltungsgerichten protegiert werden. Lest die Gesetze, der größte Teil davon ist von klugen Juristen gemacht, da kann man wirklich den Hut ziehen. Haltet denen, die uns abzocken, diese Gesetze vor die Augen und macht dabei vor den Gerichten nicht Halt. Sammelt Beweismaterial, denn dieses System wird eines Tages anders aussehen, dann werden diese Nachweise für die Abrechnung benötigt.

Schaut euch mal die Gema an, das sind noch größere Ganoven, die sind derart rotzig, sowas kann man sich nicht vorstellen. Ist ein eingetragener Verein wie der Karnickelzüchterverein um die Ecke. Herr Erdogan ist dagegen ein wirklich lupenreiner Demokrat, ebenso die ganzen afrikanischen Machtherrscher. Und die Vereine und alle sich nicht informierenden Betriebe werfen denen das Geld nur so hinterher. Dieser Verein macht Verträge mit Musikern zu Lasten von uns allen. Und die Gerichte nicken das alles gesetzeswidrig ab, obwohl die Richter ausschließlich und zwingend ausschließlich dem Gesetz verpflichtet sind. Werden die nach Verhandlung zum Essen oder ins Puff eingeladen? Leute, überlegt euch das und geht endlich auf die Barrikaden gegen Gesindel.

Geht nicht zum Anwalt, der hilft nicht, dieser ist Teil des lukrativen Systems. Kämpft gegen den Anwaltszwang ab zweiter Instanz, durch diesen werden euch der Anspruch auf rechtliches Gehör genommen, ist alles gesetzlich geregelt. Gerechtigkeit wird durch den Anwaltszwang plötzlich zu einer Frage des Geldes, zumal die eigene Verteidigung nicht den ungeschriebenen Verhaltensweisen Gericht/Anwalt unterliegt.

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Benutzername_928 hadela „Hier wird in starkem Maß darauf ausgelegt, dass die Landesrundfunkanstalten, der nicht rechtsfähige Beitragsservice ...“
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Auch Al Capone hielt sich für unangreifbar , genau so wie jetzt die "ehrenwerte" GEZ Gesellschaft (dito Gema) .

Irgendwann haben sie ihn aber doch drangekriegt....auch die GEZ wird ihr Schicksal ereilen.

Nur Geduld :)

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RST.kl Michael Nickles „ARD / ZDF: LG Tübingen erklärt Zwangsvollstreckung für unzulässig“
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Sehr gut, endlich mal Richter der auch kein Bock hat Gebühren an die BRD GmbH zu zahlen.

Ich frage mich, kann ich das Urteil 1:1 übernehmen für rheinland-Pfalz?

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marinierter Michael Nickles „ARD / ZDF: LG Tübingen erklärt Zwangsvollstreckung für unzulässig“
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dass sie niemals Bescheide der Rundfunkanstalt erhalten hat, die also die "Vogelstraußmethode" durchzog
Die Gläubigerin führt selbst aus, dass sie die Bescheide lediglich zur Post gegeben hat.

Also gab es mehrere Briefe?

Ehrlich? Ich halte es für absolut unwahrscheinlich und unglaubwürdig, dass, natürlich rein zufällig, sämtliche GEZ-Briefe angeblich nie bei dem Schuldner angekommen sind.

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giana0212 marinierter „Also gab es mehrere Briefe? Ehrlich? Ich halte es für absolut unwahrscheinlich und unglaubwürdig, dass, natürlich rein ...“
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Unwahrscheinlich heißt aber nicht unmöglich. Der Absender hat eine gerichtsfeste Form des Versands zu wählen, und ein normaler Brief erfüllt das nunmal nicht.

Ein Irrtum dieser Zeit ist es, Glück mit Besitz zu verwechseln.
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marinierter giana0212 „Unwahrscheinlich heißt aber nicht unmöglich. Der Absender hat eine gerichtsfeste Form des Versands zu wählen, und ein ...“
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Ach komm. Wenn ich sehe, wie viel Post Mike von der GEZ bekommen hat. Das soll alles nie angekommen sein? Im Leben nicht.

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giana0212 marinierter „Ach komm. Wenn ich sehe, wie viel Post Mike von der GEZ bekommen hat. Das soll alles nie angekommen sein? Im Leben nicht.“
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Ob Du die Post erhalten hast oder nicht, ist unerheblich. Der Absender muss beweisen, dass Du die Post erhalten hast. Das kann er nicht, wenn er normale Briefe verschickt.

Und das ist nicht meine Meinung, sondern die aktuelle Rechtslage und damit nicht diskutabel.

Ein Irrtum dieser Zeit ist es, Glück mit Besitz zu verwechseln.
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marinierter giana0212 „Ob Du die Post erhalten hast oder nicht, ist unerheblich. Der Absender muss beweisen, dass Du die Post erhalten hast. Das ...“
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Ist doch schön für die GEZ-Verweigerer, wenn die sich, "dank" der Gesetzgebung, mit so etwas heraus reden können.

Ich bleibe dennoch dabei, es ist, gerade beim Thema GEZ, einfach nur unglaubwürdig zu behaupten, nie irgendein Brief bekommen zu haben.

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Olaf19 giana0212 „Ob Du die Post erhalten hast oder nicht, ist unerheblich. Der Absender muss beweisen, dass Du die Post erhalten hast. Das ...“
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Der Absender muss beweisen, dass Du die Post erhalten hast. Das kann er nicht, wenn er normale Briefe verschickt.

Das heißt also, der Beitragsservice muss alle Briefe per Gerichtsvollzieher zustellen lassen? Die Kosten dafür würden natürlich vollumfänglich auf die Solidargemeinschaft der Beitragszahler umgelegt werden...

Marinierter hat völlig recht. Das ist einfach lächerlich. Und ich möchte nachdrücklich bezweifeln, dass alle Gerichte in diesem Sinne entscheiden würden.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Hamburger19 Olaf19 „Das heißt also, der Beitragsservice muss alle Briefe per Gerichtsvollzieher zustellen lassen? Die Kosten dafür würden ...“
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Das heißt also, der Beitragsservice muss alle Briefe per Gerichtsvollzieher zustellen lassen?

https://www.deutschepost.de/de/p/pza_postzustellungsauftrag.html

Qualität statt Quantität
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Greif 72 Olaf19 „Das heißt also, der Beitragsservice muss alle Briefe per Gerichtsvollzieher zustellen lassen? Die Kosten dafür würden ...“
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Ich denke ein Einschreibebrief würde zum Beweis erst einmal ausreichen.

Die zusätzlich anfallenden Kosten dafür muss natürlich der Schuldner tragen!

Könnte also ein Pyrrhussieg sein, den der Schuldner im Moment erlangt hat; da die Grundsatzentscheidung zum Rundfunkbeitrag noch längst nicht gefallen ist.

Behörden können gültige Bescheide auch ohne Einschreiben o.ä. abgeben. Ein Steuerbescheid bedarf z.B. nicht der Versendung durch Einschreiben und ist trotzdem gültig und bindend.

 CU

Hartmut

Rei bonae tempus est et air, quis ex abdomine oritur, sagitta non est!
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Hamburger19 Greif 72 „Ich denke ein Einschreibebrief würde zum Beweis erst einmal ausreichen. Die zusätzlich anfallenden Kosten dafür muss ...“
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Qualität statt Quantität
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Greif 72 Hamburger19 „Einschreiben sind reine Geldverschwendung! http://www.jurablogs.com/2008/08/15/einschreiben-sind-rechtlich-wertlos“
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Hier sehe ich die Sache etwas anders und denke das es hier zunächst nicht so sehr auf irgendwelche Fristen ankommt. Wenn das Einschreiben zugestellt und quittiert wurde, ist erst einmal der anscheinende Nachweis der überbrachten Forderung gewährleistet. Der Schuldner wäre jetzt in der Beweispflicht irgendwie nachzuweisen, das dem nicht so ist. Auch auf ein z.B. leeren Briefumschlag müsste er irgendwie reagieren und mit dem Absender Verbindung aufnehmen. Ein reines "Vogel Strauß" Verhalten -wie im obigen Fall- würde dann nichts nutzen.

CU

Hartmut

Rei bonae tempus est et air, quis ex abdomine oritur, sagitta non est!
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Olaf19 Greif 72 „Hier sehe ich die Sache etwas anders und denke das es hier zunächst nicht so sehr auf irgendwelche Fristen ankommt. Wenn ...“
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Wenn das Einschreiben zugestellt und quittiert wurde, ist erst einmal der anscheinende Nachweis der überbrachten Forderung gewährleistet.

Ein Einschreiben ist dann eine feine Sache, wenn ich jemandem einen Brief schreibe, der mir so wichtig ist, dass ich zu 100% sicherstellen will, dass er nicht in der Post verloren geht. Durch Einschreiben wird er nachverfolgbar bzw. die Zustellung sichergestellt.

Rechtlich dürfte das, wie schon von meinem Vorposter erwähnt, einigermaßen belanglos sein, da die Post ja nicht überprüfen kann und soll – wäre auch nicht ihre Aufgabe – wie der Inhalt des Schreibens lautet.

Deswegen kam ich auf den Trichter mit dem Gerichtsvollzieher... ob es der Postzustellungsauftrag genau so tut, kann ich nicht beurteilen.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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hadela marinierter „Also gab es mehrere Briefe? Ehrlich? Ich halte es für absolut unwahrscheinlich und unglaubwürdig, dass, natürlich rein ...“
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Ob unwahrscheinlich oder nicht, die Nachweispflicht liegt beim Absender.

Da Revision zugelassen wurde, sollte das aufgrund der Unzuständigkeit des LVwVfG für den SWR gültigte BVwVfG herangezogen werden wie in meinem obigen Beitrag geschildert.

Generell sind Verträge zu Lasten Dritter, egal von oder durch wen immer unzulässig. Basta würde Altkanzler Schröder sagen. Das betrifft absolut jeden Lebensbereich.

Die Verwaltungen, auch die Gerichte haben extrem viele früher hoheitliche Aufgaben an externe Betriebe (z.B. zu den "Gerichts"vollziehern) ausgelagert und mit diesen Verträge zu Lasten Dritter geschlossen. Diese sind allesamt ungültig. Und nur, wenn man auf die Barrikaden geht, kann sich endlich etwas zu Gunsten der Bürger bewegen.

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Olaf19 hadela „Ob unwahrscheinlich oder nicht, die Nachweispflicht liegt beim Absender. Da Revision zugelassen wurde, sollte das aufgrund ...“
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Generell sind Verträge zu Lasten Dritter, egal von oder durch wen immer unzulässig. Basta würde Altkanzler Schröder sagen. Das betrifft absolut jeden Lebensbereich.

Ich möchte wirklich wissen, wo dieser Gedankengang immer herkommt... Der Vertrag zu Lasten Dritter ist ein Begriff aus dem Zivilrecht, nicht aus dem Verwaltungsrecht! Siehe auch hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_zu_Lasten_Dritter

Und ein (Rundfunkgebühren- o.ä.) Staatsvertrag ist überhaupt kein Vertrag, der heißt nur so. Das ist in Wirklichkeit ein Gesetz.

hoheitliche Aufgaben an externe Betriebe (z.B. zu den "Gerichts"vollziehern) ausgelagert

Ein Gerichtsvollzieher ist ein Beamter, kein selbstständiger Unternehmer...

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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hadela Olaf19 „Ich möchte wirklich wissen, wo dieser Gedankengang immer herkommt... Der Vertrag zu Lasten Dritter ist ein Begriff aus ...“
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Ziemlich inkompetent:

Warum liest du nicht einfach mal § 58 Abs. 1 VwVfG? Dann schreibst nicht so dummes Zeugs zusammen.

Damit nicht suchen musst:

"(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt."

Und seit wann gibt es Beamte, ist mir da etwas entgangen? Und Gerichtsvollzieher handeln selbständig, haben eigene Angestellte, tragen ihre gesamten Kosten als Selbständige, stellen ihre Angestellten selbst ein, entlohnen diese, versichern sie gesetzlich gegen Unfall und tausend mehr Dinge - halt alles, was so ein Beamter macht. Menschenskind - lese doch einfach erst mal die Gesetze, dann wird nicht solches Zeug geschrieben. Oder willst nur trollen? Dann sollte das aber intelligenter geschehen, damit man es nicht so einfach widerlegen kann.

Ich krieg' die Krise. Glaubst auch noch an den Klapperstorch?

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gelöscht_189916 hadela „Ziemlich inkompetent: Warum liest du nicht einfach mal 58 Abs. 1 VwVfG? Dann schreibst nicht so dummes Zeugs zusammen. ...“
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Warum liest du nicht einfach mal § 58 Abs. 1 VwVfG? Dann schreibst nicht so dummes Zeugs zusammen.


Liegt das Problem hier nicht eher bei sich selbst?

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=1617408&sid=d04667cb629e249e96781d72edffee2a#p1617408

Vielleicht hilft es ja, um die Phrase "zu Lasten Dritter" zu verklickern, gerne auch den ganzen Thread zur Lektüre empfohlen. Schon kann man sich wieder denken, aus welcher Ecke dieser Ansatz kommt.

Oder willst nur trollen?
Ich krieg' die Krise. Glaubst auch noch an den Klapperstorch?


Hmmm...

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Olaf19 hadela „Ziemlich inkompetent: Warum liest du nicht einfach mal 58 Abs. 1 VwVfG? Dann schreibst nicht so dummes Zeugs zusammen. ...“
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"(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt."

Du hattest in deinem Beitrag davor den zivilrechtlichen Begriff des "Vertrages zu Lasten Dritter" erwähnt – darauf hatte sich mein Beitrag bezogen. Nun schwenkst du plötzlich auf Verwaltungsrecht um. Das ist dann deine Inkompetenz und nicht meine...

Und noch einmal: nicht überall wo "Vertrag" draufsteht, ist Vertrag drin... Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist eine gesetzliche Regelung und nicht einfach nur irgendein Vertrag zwischen zwei oder mehr Parteien.

Wo genau wird jetzt in "Rechte Dritter" eingegriffen? Gibt es ein Recht darauf, keinen Rundfunkbeitrag zu bezahlen? Dann kannst du auch gleich alle anderen Steuern, Beiträge, Gebühren etc. als unzulässigen Eingriff in deine Rechte abtun.

Was mit dem von dir zitierten Paragrafen tatsächlich gemeint ist, findest du hier: https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/58.html (bisschen abwärts scrollen, da kommen ein paar praktische Beispiele).

Gerichtsvollzieher handeln selbständig, haben eigene Angestellte, tragen ihre gesamten Kosten als Selbständige, stellen ihre Angestellten selbst ein, entlohnen diese, versichern sie gesetzlich gegen Unfall...

Das liest sich hier etwas anders, gelinde gesagt: https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsvollzieher_(Deutschland)

Ich krieg' die Krise. Glaubst auch noch an den Klapperstorch?

Das wäre nicht halb so schlimm, wie die Quellen, denen du zu glauben scheinst – googlet man nach dem Begriff "Gerichtsvollzieher selbständig", wird einiges klarer:

https://www.google.de/webhp?#hl=de&q=Gerichtsvollzieher+selbständig

Grundrechteforum, Volksbetrug.net, Widerstand ist Recht, Wahrheitskrieg, Netzwerk Volksentscheid / "GEZ nein danke"... das volle Programm an unseriösen, halbseidenen Propaganda-Schleudern. Hier mal einer, der wirklich Durchblick hat:

http://www.tschuschke.eu/sind-gerichtsvollzieher-nach-dem-1-8-2012-noch-beamte/

Dann sollte das aber intelligenter geschehen

Der Qualität deiner Beiträge nach zu urteilen, solltest du besser nicht über die Intelligenz anderer Leute befinden...

HTH
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Borlander Olaf19 „Du hattest in deinem Beitrag davor den zivilrechtlichen Begriff des Vertrages zu Lasten Dritter erwähnt darauf hatte sich ...“
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Hier mal einer, der wirklich Durchblick hat: http://www.tschuschke.eu/sind-gerichtsvollzieher-nach-dem-1-8-2012-noch-beamte/

Hadela wird sicherlich den wirren Kommentaren darunter mehr Glauben schenken :-(

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habus21 Michael Nickles „ARD / ZDF: LG Tübingen erklärt Zwangsvollstreckung für unzulässig“
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Nach diesem Richterspruch finde ich es ja fast schon schade, dass ich als Hartzer keinen Rundfunkbeitrag zahlen muss... Aber von den Sendern wird das sicher als Einzelfallentscheidung abgetan. Und das Urteil richtet sich ja nicht gegen den Rundfunkbeitrag an sich, sondern gegen das Gebaren der Sender beim Eintreiben der Kohle. Vermutlich heißen die Fernsehgebühren schon deshalb nicht mehr Gebühren.

Gruß Habus

http://wetter-aus-teltow.de
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Olaf19 habus21 „Nach diesem Richterspruch finde ich es ja fast schon schade, dass ich als Hartzer keinen Rundfunkbeitrag zahlen muss... ...“
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Vermutlich heißen die Fernsehgebühren schon deshalb nicht mehr Gebühren.

Eine Gebühr ist immer an eine konkrete Gegenleistung im Einzelfall gebunden. Ich brauche einen neuen Ausweis, dafür zahle ich Gebühren. Ich nehme einen kostenpflichtigen Parkplatz in Anspruch, das kostet Gebühren. Ich habe ein Rundfunkgerät, also bin ich gebührenpflichtig.

Letzteres hat man abgeschafft. Der Rundfunk wird nicht mehr "gerätebesitzbezogen" finanziert, sondern die Kosten werden, unabhängig von der Nutzung, auf die Allgemeinheit verteilt. Deswegen heißt es zu recht Beitrag und nicht mehr Gebühr.

Und das Urteil richtet sich ja nicht gegen den Rundfunkbeitrag an sich, sondern gegen das Gebaren der Sender beim Eintreiben der Kohle.

Eben – das sind bestenfalls Formfehler, die sich leicht abstellen lassen müssten. Wenn das also korrigiert worden sein wird (Futur II), was machen die "GEZ"-Gegner dann? Wird dann eine neue Platte aufgelegt...?

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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gelöscht_189916 Olaf19 „Eine Gebühr ist immer an eine konkrete Gegenleistung im Einzelfall gebunden. Ich brauche einen neuen Ausweis, dafür ...“
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Wenn das also korrigiert worden sein wird (Futur II), was machen die "GEZ"-Gegner dann? Wird dann eine neue Platte aufgelegt...?


Worauf Du einen lassen kannst!

Das ist so oder so alles Krümelkacke, bei der mit Wortklaubereien und juristischen Spitzfindigkeiten versucht wird, dem pösen Staat eins auszuwischen und dabei noch irgendwie Widerstand zu stilisieren. Am Ende sind´s trotzdem meistens Krämerseelen.
Jedes Verfahren wird gefeiert, wo selbst wie hier in Einzelfällen scheinbar etwas erreicht wird. Hauptsache gegen die GEZ und es lässt sich als 'Erfolg' verticken. Das sich das wegen reiner Formfehler nicht verallgemeinern lässt, wird einfach ausgeblendet genau wie die Aussage, nach der dieser säumige Zahler trotz angeblich nicht erhaltener Bescheide blechen muss.

Das Leben in der Blase muss echt schön sein und täglich grüsst das Murmeltier;-)

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gelöscht_323936 gelöscht_189916 „Worauf Du einen lassen kannst! Das ist so oder so alles Krümelkacke, bei der mit Wortklaubereien und juristischen ...“
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gegen die GEZ

Die gibt es nicht mehr.
Aber ich sag das Wort auch immer, weil mich das Zahlen für Fernsehen nach wie vor ärgert. 

WIKIPEDIA hat den Eintrag gestrichen, man wird auf eine andere Seite umgeleitet. Dort steht dann "ging aus der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hervor, die bis zum 31. Dezember 2012 bestand."

Nur mal so.
Anne

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gelöscht_189916 gelöscht_323936 „Die gibt es nicht mehr. Aber ich sag das Wort auch immer, weil mich das Zahlen für Fernsehen nach wie vor ärgert. ...“
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Die gibt es nicht mehr.


GEZ funktioniert als buzzword aber immer noch prima;-)

Die 'Gegner' sind ja selbst oft noch nicht weiter und ausgerechnet dieses Kürzel sorgt dafür, dass einschlägige Threads per Suchmaschine besser gefunden werden.

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Spammy gelöscht_189916 „Worauf Du einen lassen kannst! Das ist so oder so alles Krümelkacke, bei der mit Wortklaubereien und juristischen ...“
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Jedes Verfahren wird gefeiert - das sollte es auch. Auch kleinste Erfolgsmeldungen gegen einen Staat, der Politik gegen seine Bürger macht, sind erfreulich. Vor allem, weil er mit dem neuen Konstrukt "Beitragsservice" alles versucht hat, seine widerwärtigen und kriminellen Verstöße unangreifbar zu machen. Im ÖR finden wir Staatspropaganda (auch Kriegspropaganda), die wir nicht bestellt haben aber doch bezahlen sollen, die völlig ungerecht belastet, die uns aufgezwungen wird in abartiger Quantität der es gleichzeitig enorm an Qualität mangelt, der sich auch halbblinde Omas nicht entziehen können, für die Ministerpräsidenten Staatsverträge mit Gremien geschlossen haben denen sie selbst vorstehen, die sich wie eine Behörde aufspielt aber es sich um private Medienkonzerne mit abartigen Gehaltsstrukturen handelt, die völlig entgegen den im Staatsvertrag enthaltenen Klauseln alles andere als unabhängig berichten, die keinerlei Geschäftsberichte offenlegen muß (in welche schwarzen Löcher verschwinden die Milliarden?), die entgegen einer angeblichen "Grundversorgung" Fußball ChampionsLeague und damit Fußballmilliardäre das Geld hinterher wirft, ... die Liste ist ENDLOS!   Um es zusammenzufassen: Keiner hält sich an den Rundfunktstaatsvertrag. Nur der kleine Zahldepp, der muß brav seine GEZ an den Betrugsservice abführen, sonst tritt man ihm die Tür ein und wirft ihn ins Gefängnis. Alles klar!

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gelöscht_189916 Spammy „Jedes Verfahren wird gefeiert - das sollte es auch. Auch kleinste Erfolgsmeldungen gegen einen Staat, der Politik gegen ...“
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Jedes Verfahren wird gefeiert


Bitte sehr:

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gelöscht_326253 Michael Nickles „ARD / ZDF: LG Tübingen erklärt Zwangsvollstreckung für unzulässig“
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Dieser Beitrag ist gelöscht!
Dieses Posting wurde gelöscht, weil es gegen die Boardregeln verstoßen hat. Die Regeln zum Mitmachen können in den Nickles Regeln nachgelesen werden. Mehr Information warum das Posting gelöscht wurde, gibt es hier.
Spammy Michael Nickles „ARD / ZDF: LG Tübingen erklärt Zwangsvollstreckung für unzulässig“
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 Was mich bei der an sich ja erfreulichen Urteilsbegründung und an der Feststellung, dass es keine Behörde sondern ein Unternehmen ist [u.a. in Punkt (29)], ist das simple Berufen auf die Homepage des SWR und dort auf irgendwelche Funktionsbuttons (Menüpunkte). Ziemlich dilettantisch, sich darauf zu beziehen, oder nicht? Das könnte ja auch jederzeit einfach umbenannt werden. Ist sowas denn als "Beweis" für ein Unternehmen ins Feld zu führen? Gibt es denn keine klare, eindeutige, neutrale Stelle, die das feststellt? Wie wäre zB ein Blick ins Handelsregister?  

Oder anders herum: Muss man, um es sicher zu wissen dass es eine Behörde ist, zB beim Landratsamt erst mal auf die Homepage gehen und dort nach einem eingetragenen Behördenleiter suchen?   Könnte ich privat eine Fernsehanstalt oder ein Finanzamt imitieren, indem ich einfach eine Internetseite gekonnt fertige und dort mich selbst als Geschäftsführer bzw. Behördenleiter ausgebe? Ein klagendes Gericht geht ja maximal auf meine gefälschte Seite und sieht sich dort ein bisschen um. Und das wars dann? Gehts noch?

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Foghiker Michael Nickles „ARD / ZDF: LG Tübingen erklärt Zwangsvollstreckung für unzulässig“
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Naja, ich warte immer noch auf den Tag, an dem ich Post von der hiesigen Polizei als Sicherungsbehörde bekomme, die sich das Gebührenmodell der GEZ als Vorbild nimmt, und mir eine monatliche "Schutzgeldgebühr" auferlegt. Ich KÖNNTE ja überfallen oder ermordet werden!

Ich denke gerade drüber nach, ein Schreiben an die Regierung auf zu setzen, in dem ich denen eine monatliche "Zukunftssicherungsriskoauschlußkalkulationsgebühr" in Rechnung stelle.

Denn die sind MIR gegenüber vollumfänglich verpflichtet!

Das beinhaltet natürlich auch eine "Inflationsausgleichsgebühr", da offensichtlich betreffende Stellen nicht in der Lage sind oder sein werden, das Wirtschaftsgefüge vor einen "möglichen" Wirtschaftszusammenbruch zu bewahren.

Ach und noch eine "Steuergeldverschwendungsgebühr", da ja nachweislich und vorsätzlich staatliche (von mir gezahlte Steuern) Gelder durch über / untergeordnete Strukturen veruntreut werden, während Aufsichtsbehörden ja scheinbar keine Ahnung von ihren Jobs haben.

Usw. usw.

Prost!

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christian t Michael Nickles „ARD / ZDF: LG Tübingen erklärt Zwangsvollstreckung für unzulässig“
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eggiloth Michael Nickles „ARD / ZDF: LG Tübingen erklärt Zwangsvollstreckung für unzulässig“
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nennt mann sowas nicht Amtsanmaßung und ist Strafbar?

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Rico Mielke Michael Nickles „ARD / ZDF: LG Tübingen erklärt Zwangsvollstreckung für unzulässig“
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Hab mir die kompletten Beiträge zur GEZ(Zwangsabgabe) hier durchgelesen. Ich bin zu dem Ergebniss gekommen, das es sich hier um ca. 95% Reichsbürgerscheiße handelt, meine Meinung!

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gelöscht_323936 Rico Mielke „Hab mir die kompletten Beiträge zur GEZ Zwangsabgabe hier durchgelesen. Ich bin zu dem Ergebniss gekommen, das es sich ...“
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das es sich hier um ca. 95% Reichsbürgerscheiße handelt,

"dass" an der Stelle bitte mit ss, sonst ergibt der Satz keinen Sinn!

"Deine Meinung" - aber auf welchen Argumenten begründet sich die?
Welche "Reichsbürger"-Behauptungen findest Du hier wieder?

Es gibt sehr gute und fundierte Begründungen hier im Nickles-Forum, die den Rundfunkbeitrag akzeptieren, weil und da er auf der Gesetzgebung beruht und den Grundsatz der Unabhängigkeit der ÖR vom Staat sichert, anders als wenn der ÖR durch Steuern finanziert wäre.

In einem offenen Forum im Internet werden viele Meinungen eingebracht.

Wir sind nicht in der DDR, wo alles und jede Meinung und Meinugsäußerung überwacht wurde und ggf. in den Knast geführt hat. 

Ich selbst befürworte den "Beitrag" auch nicht - weil aus meiner Sicht die 145 EUR im Jahr für Fernsehen unnötig sind - ich brauche und nutze kein Fernsehen.
Aber ich brauche das Geld, wie z.B. heute als Beitrag für ein kostenloses Konzert, das Spenden braucht. (Oder für eine Nickles-P-Mitgliedschaft. )
Aber ich bezahle die Anteile Fernsehbeiträge. Viel Geld ohne Gegenleistung.

Doch zum Weiterführen von Argumenten braucht es jetzt Anhaltspunkte für "Reichsbürger-Argumente" - und noch besser: Argumente dagegen.

Auf Antworten - für alle Nicklesianer - wartend
Anne

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wagenburgler Michael Nickles „ARD / ZDF: LG Tübingen erklärt Zwangsvollstreckung für unzulässig“
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Auch bei mir hat das Finanzamt Steglitz /Berlin mein Konto durch Pfändung lahmglegt.

Habe das zunächst geleert bevor man mir alles sperrte, angeblich illegal was ich da tat, aber was "die" tun,  ja auch - mich dann wohnungslos gemeldet um späteren Forderungen auszuweichen und ev. die Verfolgung marginal zu erschweren.

Ich suche jetzt abr dingend Handlungsanweisungen, denn als wohnungsloser Vermieter kann ich nicht auch noch alles in Mecklenburg und Berlin bar bezahlen, wo ich einige Billig-Immobilien habe.

Was also nun tun ?  Berlin, 9-2-2017

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gelöscht_189916 wagenburgler „Auch bei mir hat das Finanzamt Steglitz /Berlin mein Konto durch Pfändung lahmglegt. Habe das zunächst geleert bevor man ...“
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Was also nun tun ?  Berlin, 9-2-2017


Ganz einfach:

1. Die Immobilien abstossen
2. Von diesem Geld eine Wohnung mieten
3. Den Rundfunkbeitrag bezahlen und in Ruhe leben wie jeder andere Bürger dieses Landes

PS. Das der Thread schon ein wenig abgehangen ist und das Urteil für einen speziellen Fall verhandelt wurde und daher nicht allgemeingültig ist, ist Dir aufgefallen?

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