Fernsehen, Smart-TV, Mediacenter, Streaming-Dienste 7.456 Themen, 37.294 Beiträge

News: Vermutlich schon Tausende betroffen

Abmahnungwelle für Porno-Stream-Gucker hat begonnen

Michael Nickles / 90 Antworten / Baumansicht Nickles

Vor einer neuen großen Porno-Abmahnwelle warnt Rechtsanwalt Christian Solmecke. Bereits mehrere tausend deutsche Nutzer sollen wegen des Anguckens von Pornofilmen im Internet eine saftige Abmahnung kassiert haben.

Abmahnungen wegen Pornosachen sind an für sich nichts Neues. In der Vergangenheit wurden schon häufig Tauschbörsen-Nutzer wegen Pornos belangt - das macht keinen Unterschied zu normalen Filmen oder sonstigen Raubkopien, Urheberrechtsverletzungen.

Wer von Deutschland aus Pornos "kostenlos" und ohne Altersverifzierung im Internet verbreitet, der macht sich in der Regel sogar doppelt strafbar: wegen Urheberrechtsverletzung und wegen Zugänglichmachung von Pornos für Minderjährige. So war es schon immer.

Redtube.com Webpräsenz (Foto zensiert)

Eine ganze neue Qualität hat die aktuelle Abmahnwelle allerdings, weil die Nutzer einer Streaming-Plattform, im konkreten Fall redtube.com, abgemahnt werden. Im Gegensatz zu Tauschbörsen, bei denen man bereits während dem Downloaden meist selbst zum "Bereitsteller"/"Verbreiter" wird und dafür belangbar ist, sind Video-Streaming-Plattformen eigentlich eine Einbahnstraße.

Ein angeklickter Pornofilm wird direkt auf den eigenen Rechner gesendet. Wer guckt, ist also nicht auch Anbieter eines Films, verbreitet ihn nicht. Deutsche-Redtube-Nutzer werden also offensichtlich alleine für den Abruf von Videostreams zur Kasse gebeten.

Laut Solmecke werden von den Nutzern jeweils 250 Euro verlangt, die sich aus 149,50 Euro Rechtsanwaltsgebühren, 20 Euro Post- und Telekommunikationspauschale und 65 Euro für den Ermittlungsaufwand der angeblichen Rechtsverletzung zusammensetzen. Hinzu kommen noch 15,50 Euro an Schadensersatzforderung. Aus Sicht von Anwalt Solmecke ist es völlig unklar, wie sich dieser Schadensanspruch von 15,50 Euro errechnen soll. Er vermutet dass hier die Lizenzgebühren für den Filmkauf angesetzt werden und nicht die Gebühren für das Angucken.

Bei Solmecke sollen vorgestern bereits 200 Betroffene angerufen haben. Er rechnet daraus hoch, das vermutlich bereits mehrere tausend Nutzer eine Abmahnung in dieser Sache erhalten haben und noch kein Ende in Sicht ist.

Hinweis: Aufgerollt wurde die ganze Geschichte wohl durch einen Blog-Beitrag von Rechtanwalt Karsten Gulden - dort findet sich weiterer interessanter Lesestoff zum Vorfall.

Michael Nickles meint:

Kann man für das Abrufen eines Videostreams belangt werden? Wegen illegaler Verbreitung eines Werks gewiss nicht, weil die Streams wie gesagt nur von der jeweilgen Streaming-Plattform gesendet werden. Nutzer können also bestenfalls belangt werden (wie Pay-TV-Schwarzgucker), weil sie sich eine kostenpflichtige Leistung erschlichen haben.

Auf der Redtube-Webpräsenz steht oben unter dem Logo allerdings klar und deutlich "Home of free porn videos", also "Heimat von freien Pornovideos". Wie soll jemand der hier einen Stream per Klick startet wissen, dass es sich vielleicht nicht um ein freies Amateurvideo handelt?

Extrem heikel ist gewiss auch die Frage, wie die IP-Adressen der Redtube-Nutzer überhaupt ermittelt werden konnten. Generell gibt es nur zwei offensichtliche Möglichkeiten. Der Internetanbieter eines Nutzers weiß natürlich, welche Webseiten der besucht und welche Daten er dort abruft. Und der Betreiber eines Streaming-Portals wie Redtube weiß logischerweise, von welcher IP-Adresse welcher Stream abgerufen wurde - andernfalls könnte er nicht gesendet werden.

Als dritte Möglichgkeit bleibt, dass sich irgendwer irgendwie zwischenrein gehängt und "mitprotokolliert" hat. Das halte ich technisch aber für kaum realisierbar, so man nicht über ein Lauschinstrumentarium wie die NSA verfügt. Denkbar ist aber, dass alles beispielsweise über "Trojaner" abgewickelt wurde, der Datentraffic auf Redtube.com umgeleitet wurde.

Betroffene wussten eventuell also nicht einmal, dass sie es mit Redtube.com zu tun haben. Ich bin sehr gespannt, wann die ersten Gerichtsentscheidungen in dieser Sache fallen. Betroffenen rate ich ausdrücklich, sich wegen der "Pornoabmahnung" auf keinen Fall zu schämen und einen Anwalt einzuschalten.

bei Antwort benachrichtigen
PaoloP Michael Nickles „Abmahnungwelle für Porno-Stream-Gucker hat begonnen“
Optionen

Die überwältigene  Mehrheit der Gerichte in Deutschland(ausser nat. Hamburg) hat bisher befunden das sich der der Consumer des Streamings nicht strafbar macht, da Inhalte höchstens temporär und nicht wiederverwendbar gespeichert werden. Mehr noch, der Nutzer weiss vielleicht garnix nichts von dem Vorgang weil er das einfach eingeblendert bekommen hat, oder er wollte vielleicht nur mal die Tagesschau von gestern ansehen und hat falschen Content bekommen. Wie im Journalismus gilt die Devise: Nach etwas fragen ist fragen nicht strafbar. Die Mehrheit der Juristen bewerten Streaming als solchen Fragefall. Entscheidend ist die Antwort, also in dem Fall der Anbieter.
Für den sieht es natürlich ganz anders aus, aber da beginnt das ganze Spiel nicht erst bei einer Abmahnung. Aus meiner Sicht ist das hier pure Angstmache und Geschäftemacherei.

Wie die IP Adressen geleakt worden sind wirft einige Fragen auf die Mike hier bissl verschluddert hat.
Wer steckt hinter der Abmahung? Also Kanzlei und Klagepartei. Ist die Kanzlei oder deren Hintermänner vielleicht ein alter Bekannter aus dem Abmahngeschäft und wer oder was ist redtube?

 

Jedes mal wenn jemand "Cloud" sagt, verliert ein Engel seine Flügel.
bei Antwort benachrichtigen
Borlander PaoloP „Die überwältigene Mehrheit der Gerichte in Deutschland ...“
Optionen
in Deutschland

RA Udo Vetter hat sich im law blog ebenfalls zu der Geschichte geäußert: Streaming Abmahnung mit vielen Fragezeichen und weißt dabei u.A. auf das nachfolgende interessantes Detail hin:

[…], dass der Schadensersatz von 250 Euro nicht auf das Anwaltskonto der Rechtsanwälte U + C gezahlt werden soll, obwohl die geltend gemachten Anwaltskosten 2/3 des Betrages ausmachen. Vielmehr sollen Abgemahnte das Geld direkt an den angeblichen Rechteinhaber überweisen, […]. Diese[r] sitzt in der Schweiz. Das wird es eher nicht leichter und vor allem billiger machen, eventuell zuviel gezahltes Geld wieder zu bekommen.

Wer das Geld dahin überweist wird davon also wahrscheinlich (zumindest ohne extremen Aufwand) nichts wieder sehen, selbst wenn in Deutschland Urteile zu seinen Gunsten gefällt wurden.

Dort werden auch einige Deiner anderen Fragen behandelt…

bei Antwort benachrichtigen
xafford Borlander „RA Udo Vetter hat sich im law blog ebenfalls zu der ...“
Optionen

Es gibt in dem Fall noch mehr Ungereimtheiten, hier nur eine kleine, unvollständige Liste aus dem Gedächtnis:

  • Die abgemahnten Filme sind bei Google (zumindest unter diesem Titel) quasi nicht existent (gewesen, denn nun tauchen die Titel natürlich in zig Blogs und Foren auf - aber eben nur die Titel).
  • Der Auftraggeber der Kanzlei bietet wohl selbst eine "Technik" an um Streaming-Nutzer zu ermitteln - würde dies stimmen, dann wäre hier Auftraggeber identisch mit Ermittler - dies würde auch die 65 Euro "Ermittlungsgebühr" in einem recht seltsamen Licht erscheinen lassen.
  • Dieses Unternehmen stellt wohl laut bisherigem Kenntnisstand selbst keine Porno-Filme her, sondern hat sich die Rechte an der Verwertung wohl "beschafft".
  • Die angeblichen Zeitpunkte der angeblichen Vergehen liegen teilweise über 5 Monate zurück.
  • Zumindest eines der "Werke" ist wohl noch immer bei Redtube online - es scheint also keine Anstrengungen gegeben zu haben dies entfernen zu lassen.
  • Es gibt wohl in Foren einige begründete Vermutungen, dass die Clips vom Rechteinhaber selbst online gestellt wurden - zumindest war von einem User zu lesen, dass der Avatar des Uploaders auf Redtube eine sehr starke Ähnlichkeit mit einem Profilfoto eines der Geschäftsführer auf Facebook aufweisen würde.
  • Mehrere User konnten in ihrem Browser-Verlauf zwar keinen Eintrag für Redtube finden, dafür für eine ähnlich klingende Domain (Vertipper-Domain) deren Qhois-Einträge verschleiert sind und die als Inhalt Redtube anzeigt.
  • Eine weitere Domain bietet anwaltliche Unterstützung bei Streaming-Abmahnungen - gezielt wohl bei denen durch U+C - so weit nicht verwunderlich, allerdings wurde die Domain wohl Ende November registriert, die ersten Abmahnungen gingen wohl aber mutmaßlich erst Anfang Dezember raus.
  • Abgemahnte behaupten nie auf der Seite gewesen zu sein oder zur fraglichen Zeit teilweise gar nicht zuhause - aber das muss nicht wirklich stimmen in Anbetracht der Umstände.

Letztendlich birgt der Fall einige ganz dicke Fragezeichen. Die Kanzlei begründet die Abmahnung mit der temporären Vervielfältigung (der lokal zwischen gespeicherten Datei) währen des Betrachtens des Streams - eine sehr eigenwillige Interpretation, zumal das Urheberrecht genau für den Fall des Streamings eine temporäre Kopie ausdrücklich erlaubt, wenn diese technisch notwendig ist - wäre dies nicht der Fall, dann könnte es überhaupt kein legales Streaming geben. Auch eine eventuell im Urheberrecht zu findende Privatkopie könnte dieser Abmahnung ein Bein stellen, denn diese ist wohl bei einer legalen Quelle durchaus erlaubt.

Bliebe also noch der Haken mit einer möglicherweise nicht legalen Quelle - aber auch hier sehen die Begleitumstände so aus, dass dies nicht zutrifft aus mehreren Gründen. Erstens ist Redtube ein Unternehmen des quasi größten Porno-Unternehmens weltweit - naiv betrachtet muss man also von einer "seriösen" Quelle ausgehen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass dieses Video sogar vom Rechte-Inhaber selbst hoch geladen wurde, was es damit auch zu einer legalen Quelle gemacht hätte. Der Verdacht wird noch verstärkt, da der Rechteinhaber wohl bisher keine größeren Anstrengungen unternommen hat dieses Video entfernen zu lassen.

Noch ein großes Fragezeichen wirft diese urheberrechtliche Abmahnung noch angesichts der Tatsache auf, dass Porno-Filme laut eines Münchner Gerichtes überhaupt nicht die nötige Schöpfungshöhe aufweisen würden um urheberrechtlichen Schutz zu genießen.

Weiterhin bleibt natürlich das dickste Fragezeichen in dem Fall: Die Herkunft der IP-Adressen - hier halte ich eigentlich nur wenige Möglichkeiten für plausibel:

  • Über gezielt bei den Clips eingebundene Werbung - allerdings glaube ich nicht, dass es dieser Weg war.
  • Über den Betreiber von Redtube - dies würde ich aber ausschließen, da der Betreiber sich damit selbst das Geschäft kaputt macht.
  • Über die ominöse Vertipper-Domain, die als Spiegel für Redtube dient und deren Besitzer seine Identität verschleiert - dies halte ich für den wahrscheinlichsten Weg. Aber da kommt dann ein weiteres Fragezeichen hinzu - wie viele Leute werden wohl zufällig genau so einen Vertipper verbocken und dann auch noch genau diese handvoll unbekannter Videos bei Redtube anschauen wollen? Auch hierfür gäbe es eine Lösung, die ich aber hier aus rechtlichen Gründen lieber nicht ausbreiten will...

Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass diese Abmahn-Aktion sich als Bumerang für die Kanzlei herausstellen könnte und es würde mich nicht wundern, wenn sich die Staatsanwaltschaft in näherer Zukunft auch für diese Geschichte interessieren könnte.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
bei Antwort benachrichtigen
LURCHI1 xafford „Es gibt in dem Fall noch mehr Ungereimtheiten, hier nur eine ...“
Optionen

Moin Xafford,

es ist in dieser Sache immer die Rede vom Firefox.- Wenn man das add-on "downloadhelper" heruntergeladen hat und das Feld "Jugend gefährdende Inhalte anzeigen" (sinngemäß) angeklickt hat, erscheinen dort diverse Portale etc, die durchaus nicht ausschließlich Porno-Sites sind. Ich kannte bis dato REDTUBE ebenfalls nicht, hatte mich lediglich bei einem Kennenlernportal angemeldet und erhielt recht bald einen sog. BSI-Trojaner im Zuge einer "Warnmeldung" in FF, die eine sofortige Zahlung von 250,-CH zur Vermeidung einer Übermittlung meiner "Akte" an die Staatsanwaltschaft forderte. Vorgeworfen wurde mir u.a. das Herunterladen von Pornogrfie, Jugend gefährdenden Inhalten etc.

Dies nur zur Ergänzung Ihrer obigen Abhandlung, eine "Rechnung" erwarte ich streng genommen eher nicht. 

Mfrl Grüßen

L1

bei Antwort benachrichtigen
xafford Nachtrag zu: „Es gibt in dem Fall noch mehr Ungereimtheiten, hier nur eine ...“
Optionen

Nachtrag: Habe heute dazu noch einen ziemlich gut formulierten Beitrag gefunden, der die Abmahnung aus juristischer Sicher auseinander nimmt - sollte sich jeder, der betroffen ist einmal in Ruhe durchlesen:

http://conlegi.de/?p=3644

 

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
bei Antwort benachrichtigen
groggyman xafford „Nachtrag: Habe heute dazu noch einen ziemlich gut ...“
Optionen
einmal in Ruhe durchlesen:

Habe ich gemacht, hoffe aber es nie zu benötigen :-)

Hallo erst mal!

Folgendes ist mir in der Abhandlung aufgefallen :

"

Anders als bei Tauschbörsen-Abmahnungen wird hier keine Verbreitung, sondern „nur“ die Anfertigung einer Kopie im Wege der Zwischenspeicherung vorgeworfen. Im Klartext: die Anschlussinhaber bzw. -nutzer sollen die Seite redtube.com aufgerufen und dort pornographische Filme betrachtet – aber nicht dauerhaft runtergeladen! – haben. Dafür ist es technisch notwendig, dass Teile des Films kurzzeitig im Rechner zwischengespeichert werden.

„Ist das denn verboten?“

Das hängt von zwei Fragen ab: ist überhaupt eine Vervielfältigung im urheberrechtlichen Sinne erfolgt, und wäre diese dann vom Recht auf Privatkopie gedeckt?

"
Würde das Recht auf eine Privatkopie nicht den Kauf eines Produktes voraus setzen?

Gruß  -groggyman-

bei Antwort benachrichtigen
xafford groggyman „Habe ich gemacht, hoffe aber es nie zu benötigen :- Hallo ...“
Optionen
Würde das Recht auf eine Privatkopie nicht den Kauf eines Produktes voraus setzen?

Nein, das Recht auf Privatkopie benötigt nur Zweierlei:

  1. Eine legale Quelle der Kopie
  2. Dabei darf kein (wirksamer) Kopierschutz umgangen werden

So zumindest ist die gängige Rechtsprechung.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_265507 PaoloP „Die überwältigene Mehrheit der Gerichte in Deutschland ...“
Optionen
da Inhalte höchstens temporär und nicht wiederverwendbar gespeichert werden.

Und hier irrt der Meister gewaltig.

 

bei Antwort benachrichtigen
PaoloP gelöscht_265507 „Und hier irrt der Meister gewaltig.“
Optionen

hey,
Zuerst, ich bin sehr fehlbar und sicher kein Meister. Wenn du Input hast, den ich noch nicht kenne, dann raus damit. Ich lerne gern dazu und irre mich gerne.

Was ich weiss: ist: das eine Verletzung des Urheberrechts, nicht dadurch entsteht das du dir etwas ansiehst. Die strafbare Handlung beginnt dann wenn du Content publizierst. Das ist keine sehr neue Weisheit: Schon vor, ich meine ~10 Jahren, hatte Mike mal einen Schwerpunkt dazu: Nickles Watcher statt Knast http://www.nickles.de/c/s/der-einstieg-217-1.htm

Es gibt jetzt noch Zusatzpunkte z.B, wenn du durch Tools Lizenz/ und Schutzmechnismen überbrückst aber vereinfacht gesagt: Nur mit einem bekannten Standard Browser deiner Wahl(ohne spezielle Plugins) kannst du dich eigentlich kaum strafbar machen.  Leider fühlen sich viele Menschen schon alleine durch eine Klage/Post von (Staats-)anwalt/Gericht so verunsichert das sie lieber zahlen. Und genau das ist das Geschäftsmodell der Klagepartei(en).

Ich glaube in so 10 Jahren haben wir amerikanische Zustände erreicht wo Anwalt sowas wie ein Schimpfwort ist. (Ich bemühe mich ja offen für alles neue zu sein aber herjeee)


Jedes mal wenn jemand "Cloud" sagt, verliert ein Engel seine Flügel.
bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_265507 PaoloP „hey, Zuerst, ich bin sehr fehlbar und sicher kein Meister. ...“
Optionen

Wenn du dir im Netz einen Film ansiehst, dann läuft da ein Fortschrittsbalken ab.

In der Regel ist das Teil rot und nach einer geraumen Zeit, je nach Anbieter, beginnt ein grauer Balken den roten zu überholen.

Das ist der Fortschritt, wie der Film im Temp-Verzeichnis auf der Platte gespeichert wird. Ist der am Ende, dann ist der ganze Film im Temp-Verzeichnis oder der bleibt solange da, wie der Film im Browser eingeschaltet ist.

Und diesen Inhalt kann man abgreifen und als echten Film speichern.

 

bei Antwort benachrichtigen
Ma_neva gelöscht_265507 „Wenn du dir im Netz einen Film ansiehst, dann läuft da ein ...“
Optionen

Hallo,

Das ist der Fortschritt, wie der Film im Temp-Verzeichnis auf der Platte gespeichert wird. Ist der am Ende, dann ist der ganze Film im Temp-Verzeichnis oder der bleibt solange da, wie der Film im Browser eingeschaltet ist.

und was soll mir das sagen? Ist das eine strafbare Handlung oder was bedeutet es? Ich speicher nie einen Film von yuotube o.ä. Auch nicht von ÖR, obwohl ich ja dafür Gebühren zahle. Also hätte vor vielen Kornmeier & Co mich nie so arg bedrängen dürfen das eich einen Anwalt (Schuld war WLAN)  benötigte, mein NB war nämlich sauber. Aber auf den Anwaltskosten bleibt der so Beschuldigte leider sitzen.
Schnellstens sollte da die Justiz auf echte Experten setzen bei Internet und diese als Berater hinzuziehen.
Oder sollte man sagen wer gut schmiert der fährt auch gut? Würde mich echt mal freuen wenn es mal "Mutti"Lachend oder nen Minister trifft, glaube dann erst ändert sich was.

Gruß
Manfred

Das Genie tut was es muß, das Talent tut was es kann
bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_265507 Ma_neva „Hallo, und was soll mir das sagen? Ist das eine strafbare ...“
Optionen
und was soll mir das sagen?

n diesem Zweig ging es darum, dass man diesen Inhalt nutzen kann.

 

bei Antwort benachrichtigen
peterdeutzmann Ma_neva „Hallo, und was soll mir das sagen? Ist das eine strafbare ...“
Optionen

Jruß Manni, Du hast ja RECHT, nur die kennen die IP und den Namen von "MUTTI"!

Lieben Gruß noch, aus UERDINGEN am RHEIN,

und schöne Tage in der kalten Jahreszeit,

PIT

Wer anderen eine GRUBE gräbt, soll sehen das er sein GELD bekommt!!! © "Gehirn" Anno 2014 - D. J. P. P. ©
bei Antwort benachrichtigen
MHA PaoloP „Die überwältigene Mehrheit der Gerichte in Deutschland ...“
Optionen

Ist die Kanzlei oder deren Hintermänner vielleicht ein alter Bekannter aus dem Abmahngeschäft Lächelnd

Vielleicht ist gut!

http://forum.computerbetrug.de/threads/abmahnung-u-c-regensburg.32554/

bei Antwort benachrichtigen
jueki PaoloP „Die überwältigene Mehrheit der Gerichte in Deutschland ...“
Optionen

RedTube:
NRW muss wohl Schadensersatz zahlen

http://winfuture.de/news,79377.html

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
bei Antwort benachrichtigen
mi~we Michael Nickles „Abmahnungwelle für Porno-Stream-Gucker hat begonnen“
Optionen
Kann man für das Abrufen eines Videostreams belangt werden?

Anscheinend versuchen die noch auf der Masche rumzureiten, dass auch beim Ansehen eines Streams temporär eine illegale Kopie erstellt wird:
http://www.ratgeberrecht.eu/urheberrecht-aktuell/abmahnung-streaming.html

Wirkt irgendwie sehr dubios, das ganze.

"Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum." (Marc Aurel)
bei Antwort benachrichtigen
Michael Nickles mi~we „Anscheinend versuchen die noch auf der Masche rumzureiten, ...“
Optionen

Naja, es wird vermutlich genug Blöde geben, die blechen, weil ihnen die Pornosache peinlich ist. Andererseits bin ich sicher, dass das ein Bomben-Abmahngeschäft wird. Bis die deutsche Justiz da ein Machtwort spricht, gehen Jahre, ach was, Jahrzehnte ins Land! :-)

bei Antwort benachrichtigen
peterdeutzmann Michael Nickles „Naja, es wird vermutlich genug Blöde geben, die blechen, ...“
Optionen

Hallo Michael!

Ich trau mich ja bald DEINE Seite auch nicht mehr an-zu-klicken, könnte auch umgeleitet werden?!?

Da läuft es einem alten, einsamen Rentner, ja kalt über den Rücken!!!

 

Schönen Gruß noch nach München,

auch an die anderen hier im Forum,

aus UERDINGEN am RHEIN,

Peter - D. J. P. P.

 

 

Wer anderen eine GRUBE gräbt, soll sehen das er sein GELD bekommt!!! © "Gehirn" Anno 2014 - D. J. P. P. ©
bei Antwort benachrichtigen
Systemcrasher Michael Nickles „Naja, es wird vermutlich genug Blöde geben, die blechen, ...“
Optionen
Naja, es wird vermutlich genug Blöde geben, die blechen, weil ihnen die Pornosache peinlich ist. Andererseits bin ich sicher, dass das ein Bomben-Abmahngeschäft wird. Bis die deutsche Justiz da ein Machtwort spricht, gehen Jahre, ach was, Jahrzehnte ins Land! :-)

so ist es.

 

Ich kann nur zu 2 Dingen raten:

 

1. Abmahnung fristgerecht widersprechen, ggf. mit einer modifizierten Unterlassungserklärung.

 

2. Strafanzeige wegen Betrugs, was gerade in diesem Falle hier ehr wahrscheinlich ist.

 

Je mehr Anzeige erstatten, desto eher müssen die Behörden handeln.

 

Null Toleranz f?r Intoleranz
bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_265507 Systemcrasher „so ist es. Ich kann nur zu 2 Dingen raten: 1. Abmahnung ...“
Optionen
Je mehr Anzeige erstatten, desto eher müssen die Behörden handeln.

Wurde eingestellt wegen Mangels an öffentlichem Interesse.

gez.:

fauler SA

bei Antwort benachrichtigen
Systemcrasher gelöscht_265507 „Wurde eingestellt wegen Mangels an öffentlichem Interesse. ...“
Optionen
Wurde eingestellt wegen Mangels an öffentlichem Interesse.

Je mehr darauf Anzeige erstatten, desto weniger kann sich die Behörde mit mangelndem öffentlichen Interesse durchsetzen.

 

Außerdem: Betrug ist eine Straftat, die Behörden sind verpflichtet, dem nachzugehen.

 

 

Null Toleranz f?r Intoleranz
bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_265507 Systemcrasher „Je mehr darauf Anzeige erstatten, desto weniger kann sich ...“
Optionen
Außerdem: Betrug ist eine Straftat, die Behörden sind verpflichtet, dem nachzugehen.

Wovon träumst du nachts?

Ich habe eine Anzeige wegen Betrugs erstattet.
Der Täter wurde ermittelt !!

Die Staatsanwaltschaft Münster hat das Verfahren eingestellt mit der Begründung, dass der Täter von den Ermittlungen des SA beeindruckt war.

KEIN SCHERZ.

Leider habe ich dieses Schreiben nie aufgehoben.

 

bei Antwort benachrichtigen
Systemcrasher gelöscht_265507 „Wovon träumst du nachts? Ich habe eine Anzeige wegen ...“
Optionen
Die Staatsanwaltschaft Münster hat das Verfahren eingestellt mit der Begründung, dass der Täter von den Ermittlungen des SA beeindruckt war.

Dann kann ich mir schon denken, zu welcher sozialen Gruppe der Täter gehört.....

 

Aber immerhin: Den Täter haben die ermittelt. Und damit weißt Du (hoffentlich) auch, "wo sein Haus wohnt".

 

 

Null Toleranz f?r Intoleranz
bei Antwort benachrichtigen
torsten40 Michael Nickles „Abmahnungwelle für Porno-Stream-Gucker hat begonnen“
Optionen

Die Kanzlei die Abmahn ist U-C die letztes Jahr den Pornopranger wollte.

Witzigerweise haben einige sogar 2-4 Abnahnungen bekommen. Da wird dann wohl Pornhub, YouPorn Tube8, ach was solls Manwin einige Kundendaten verschachert?

Freigeist
bei Antwort benachrichtigen
dalai Michael Nickles „Abmahnungwelle für Porno-Stream-Gucker hat begonnen“
Optionen
Der Internetanbieter eines Nutzers weiß natürlich, welche Webseiten der besucht und welche Daten er dort abruft.

Öhm, nö, weiß er nicht. Es sei denn, er macht eine verbotene Deep Packet Inspection - angesichts der Anzahl der Nutzer und der dafür nötigen Ressourcen und daraus folgenden Kosten halte ich das für sehr unwahrscheinlich.

Der Provider weiß nur, welche IP ein Nutzer zu welchem Zeitpunkt hatte (und selbst das nur ein paar Tage lang) und oft noch, welche Webadressen per DNS angefragt wurden. Aber DNS-Anfragen sagen kaum etwas darüber aus, welche Webseiten und schon gar nicht, welche Inhalte einer Webseite der Nutzer abgerufen hat. Wenn man einen alternativen DNS-Server verwendet (was man tun sollte, wenn möglich), dann hat der Provider noch nicht einmal diese Daten.

Also: Woher sollte deiner Meinung nach der Provider dieses Wissen haben?

MfG Dalai

Echte Hilfe kann´s nur bei Rückmeldungen geben.
bei Antwort benachrichtigen
Michael Nickles dalai „Öhm, nö, weiß er nicht. Es sei denn, er macht eine ...“
Optionen

Mit "weiß" meinte ich, dass er prinzipiell die technische Möglichkeit hat - egal wie absurd der Aufwand dabei ist.

Grüße,
Mike

bei Antwort benachrichtigen
dalai Michael Nickles „Mit weiß meinte ich, dass er prinzipiell die technische ...“
Optionen

Dann wäre es IMO besser gewesen, das auch so zu schreiben. Bedenke, dass der Provider - wenn er den Aufwand treibt - auch etwas davon haben muss, namentlich Profit. Sonst macht es betriebswirtschaftlich schlicht keinen Sinn oder besser gesagt es ist kontraproduktiv, in irgendwas zu investieren, was keinen Gewinn abwirft.

-----

Da in dem von Borlander verlinkten Blogeintrag auch Kommentare erwähnen, dass wohl Benutzerkennungen von Anschlüssen in den Abmahnungen vorkommen sollen, und ich nicht annehme, dass die Provider die freiwillig rausgeben, gehe ich eher von Datenklau oder sowas in der Richtung aus. Es hätte auch gar keinen Sinn, wenn ein Provider die Benutzerkennung eines Anschlusses rausgibt, zumal er damit wahrscheinlich gegen Datenschutzregeln verstoßen würde.

MfG Dalai

Echte Hilfe kann´s nur bei Rückmeldungen geben.
bei Antwort benachrichtigen
xafford dalai „Öhm, nö, weiß er nicht. Es sei denn, er macht eine ...“
Optionen
Öhm, nö, weiß er nicht. Es sei denn, er macht eine verbotene Deep Packet Inspection

Das bräuchte er nicht - es gibt auch andere Wege die Webseiten eines Nutzers zu kennen - zumindest rein theoretisch. Damals, als Internet und Server noch langsam waren (also mindestens bis in die späten 90er :) - betrieben einige Provider als "Dienst am Kunden" sogenannte "transparente Proxies" - also Proxy-Server im eigenen Netz um häufig aufgerufene Seiten zu puffern. Diese transparenten Proxies unterscheiden sich von normalen Proxies dadurch, dass der Nutzer sie weder selbst als solche einrichten muss, noch dass er deren Vorhandensein überhaupt erkennt. Und in den Logs solcher Proxies würde dann natürlich auch der Abruf solch einer Seite auftauchen, auch wenn diese nicht auf dem Proxy gespeichert wäre.

Ich will damit jetzt nicht sagen, dass dies in diesem Fall passiert ist, oder dass die Provider heute so etwas überhaupt noch einsetzen - es ging mir nur darum, dass es keine gezielte DPI braucht, um als Provider an aufgerufene URLs zu kommen.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
bei Antwort benachrichtigen
dalai xafford „Das bräuchte er nicht - es gibt auch andere Wege die ...“
Optionen

Naja, auch wenn das technisch nicht der Fall ist, halte ich einen transparenten Proxy auch schon für sowas wie eine Deep Packet Inspection, denn mindestens in einige der Pakete wird ja reingeschaut.

Aber du hast recht: sowas wird heutzutage noch eingesetzt, vor allem in Mobilfunknetzen und bei Kabelbetreibern. Bei klassischen DSL-Anschlüssen ist das eher weniger (oder gar nicht) der Fall.

MfG Dalai

Echte Hilfe kann´s nur bei Rückmeldungen geben.
bei Antwort benachrichtigen
Maybe xafford „Das bräuchte er nicht - es gibt auch andere Wege die ...“
Optionen

Moin,

ich habe mal selber ein kleines Forum betrieben. Auf der Admin-Seite konnte ich durchaus erkennen, auf welcher Seite sich der jeweilige Nutzer, mit seine IP, grade befindet. Das ging allerdings nur mit registrierten Usern, beim Besuch von Bots etc. wurde lediglich die IP angezeigt.

Diese Daten und Adressen könnten doch einfach geloggt werden. Oder liege ich jetzt falsch?

Das war damals so ein Standard-Board-Bausatz von siteboard, ich glaube ein wbb.

Gruß

Maybe

 

"Es gibt nur eine falsche Sicht der Dinge: der Glaube, meine Sicht sei die einzig Richtige!" (Nagarjuna, buddhistischer Philosoph)
bei Antwort benachrichtigen
dalai Maybe „Moin, ich habe mal selber ein kleines Forum betrieben. Auf ...“
Optionen
Diese Daten und Adressen könnten doch einfach geloggt werden. Oder liege ich jetzt falsch?

Na klar weiß ein Webseitenbetreiber, welche IPs auf seine Seite zugreifen. Diese Daten werden auch gespeichert. Die können auch an Strafverfolgungsbehörden rausgegeben werden (müssen sie auch in bestimmten Fällen). Nur warum sollte ein Betreiber das tun und so potentiell seine "Kunden" verscheuchen? Ein Abgemahnter wird doch einen Teufel tun, nochmals eine Seite zu betreten, für dessen Nutzung er abgemahnt wurde. Und es kommt noch dazu, dass der Webseitenbetrieber eigentlich viel eher an der Urheberrechtsverletzung (so es überhaupt eine ist) schuld ist bzw. dafür in Regress genommen werden kann (und sollte) und viel weniger der Nutzer.

MfG Dalai

Echte Hilfe kann´s nur bei Rückmeldungen geben.
bei Antwort benachrichtigen
Maybe dalai „Na klar weiß ein Webseitenbetreiber, welche IPs auf seine ...“
Optionen
Na klar weiß ein Webseitenbetreiber, welche IPs auf seine Seite zugreifen. Diese Daten werden auch gespeichert. D

Mir ging es eher darum, dass nicht nur die zugreifende IP, sondern auch der angezeigte Inhalt (per genauer URL) ausgelesen werden können.

Es ist eine Weile her, aber ich glaube, externe verlinkte Inhalte konnte ich nicht nachvollziehen, nur innerhalb der Navigation der eigenen Site.

Gruß
Maybe

"Es gibt nur eine falsche Sicht der Dinge: der Glaube, meine Sicht sei die einzig Richtige!" (Nagarjuna, buddhistischer Philosoph)
bei Antwort benachrichtigen
xafford Maybe „Moin, ich habe mal selber ein kleines Forum betrieben. Auf ...“
Optionen
Oder liege ich jetzt falsch?

Ja, denn dass der Betreiber der Seite die Daten loggen kann steht außer Frage - es ging darum, ob der Provider, also in diesem Fall die Telekom - die URLs auch loggen kann und wie.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
bei Antwort benachrichtigen
Maybe xafford „Ja, denn dass der Betreiber der Seite die Daten loggen kann ...“
Optionen
Ja, denn dass der Betreiber der Seite die Daten loggen kann steht außer Frage - es ging darum, ob der Provider, also in diesem Fall die Telekom - die URLs auch loggen kann und wie.

Ok, hab ich falsch verstanden. Danke!

Gruß

Maybe

"Es gibt nur eine falsche Sicht der Dinge: der Glaube, meine Sicht sei die einzig Richtige!" (Nagarjuna, buddhistischer Philosoph)
bei Antwort benachrichtigen
xafford Maybe „Ok, hab ich falsch verstanden. Danke! Gruß Maybe“
Optionen
Ok, hab ich falsch verstanden.

Kein Problem Lächelnd

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
bei Antwort benachrichtigen
reader Michael Nickles „Abmahnungwelle für Porno-Stream-Gucker hat begonnen“
Optionen

Anwaltsein ist in Deutschland lizens zum Geld drucken - warum studierne, arbeiten, irgendwas tun?

Ich mache ein video von meinem zeh, lade es auf YouTube und mahne jeden ab der es geschaut hat.

Darf man den Anwalt zurückverklagen, wegen missbrauch des rechtssystems?

bei Antwort benachrichtigen
Michael Nickles reader „Anwaltsein ist in Deutschland lizens zum Geld drucken - ...“
Optionen
Darf man den Anwalt zurückverklagen, wegen missbrauch des rechtssystems?

Es gibt da so einen Spruch mit "Krähen und Augen aushacken"...

bei Antwort benachrichtigen
alex179 Michael Nickles „Es gibt da so einen Spruch mit Krähen und Augen aushacken ...“
Optionen

Irgendwo habe ich mal gelesen, dass man Unterlassungserklärungen prinzipiell erstmal nicht unterschreiben sollte. Eine unterschriebene Unterlassungserklärung gilt auf Lebenszeit. Erst sollte man hier einen Anwalt mit Erfahrung in dem Bereich konsultieren.

bei Antwort benachrichtigen
xafford alex179 „Irgendwo habe ich mal gelesen, dass man ...“
Optionen
Irgendwo habe ich mal gelesen, dass man Unterlassungserklärungen prinzipiell erstmal nicht unterschreiben sollte.

So pauschal würde ich das nicht stehen lassen - wenn der auslösende Tatbestand der der Abmahnung zugrunde liegt so weit zutrifft (die Abmahnung also rechtens ist) und die Unterlassungserklärung nicht zu weit gefasst ist, dann empfiehlt es sich schon zumindest eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben - am Besten nach Beratung mit einem Anwalt. Gibst Du bei einer rechtmäßigen Abmahnung keine UE ab und der Abmahner meint es ernst, dann kann es ganz schnell um einiges teurer werden. Aber ich gebe Dir in so weit recht, dass man eine UE nie blind sofort und ungeprüft unterschreiben sollte, denn selbst wenn die Abmahnung nicht rechtens war hat eine UE immer noch Bestand und jeder Verstoß dagegen kann dann richtig teuer werden.

Eine unterschriebene Unterlassungserklärung gilt auf Lebenszeit.

Nein, sie gilt 30 Jahre - das kann zwar für den ein oder anderen schon "lebenslänglich" sein, aber es gibt eben schon eine feste Laufzeit.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
bei Antwort benachrichtigen
peterdeutzmann xafford „So pauschal würde ich das nicht stehen lassen - wenn der ...“
Optionen

Hei, genau!!!

Gruß,

Peter

Wer anderen eine GRUBE gräbt, soll sehen das er sein GELD bekommt!!! © "Gehirn" Anno 2014 - D. J. P. P. ©
bei Antwort benachrichtigen
Ma_neva xafford „So pauschal würde ich das nicht stehen lassen - wenn der ...“
Optionen

Hi,

wie schon hier öfter erwähnt, es kann jeden treffen wenn er WLAN benutzt. Hatte hier damals echte Hinweise die sehr gut waren. Doch unschuldig sein und das zu beweisen ist echt fast aussichtslos.
Diese Abzocker haben echt gute Karten die man nicht unterbinden will (weis der Klüngel warum nicht?).
Das ist schon fast kriminell wie Diese Anwälte da vorgehen dürfen.
Nun wollen wir uns aber den Advent nicht vermiesen?

Gruß Manfred

Das Genie tut was es muß, das Talent tut was es kann
bei Antwort benachrichtigen
peterdeutzmann alex179 „Irgendwo habe ich mal gelesen, dass man ...“
Optionen

Hallo alex179,

es gibt spezielle Vordrucke, im Internet, die kann, soll, muss man am besten gleich ausfüllen und absenden, " an die LUMPEN ", sonst hat MANN-Frau, immer schlechte Karten!

 

Gruß

PIT

Wer anderen eine GRUBE gräbt, soll sehen das er sein GELD bekommt!!! © "Gehirn" Anno 2014 - D. J. P. P. ©
bei Antwort benachrichtigen
karius_bactus Michael Nickles „Abmahnungwelle für Porno-Stream-Gucker hat begonnen“
Optionen
Dieser Beitrag ist gelöscht!
Dieser Beitrag wurde entfernt weil er vermutlich rechtlich bedenklich ist und dem Nickles-Teilnehmer Ärger bereiten könnte (Beispiel: Bezeichnung einer Firma als "Betrüger" obwohl noch kein Gerichtsurteil wegen Betrugsvorfalls gefällt wurde). Entfernt werden auch Hinweise und Anfragen bezüglich illegaler Dinge (Beispiel: Hinweise zu Raubkopien oder Mechanismen zum Umgehen eines Kopierschutzes). Ebenfalls entfernt werden Beiträge, die das Urheberrecht verletzen (beispielsweise Kopieren von Texten anderer Internetseiten).
xafford karius_bactus „Dieser Beitrag ist gelöscht.“
Optionen

Sorry, aber das ist derzeit nur eine Vermutung eines Bloggers, keine bewiesene Tatsache - deine Aussage ist also rechtlich mehr als bedenklich, da es eine Tatsachenbehauptung darstellt, für die es außer genannter vagen Vermutung in dem verlinkten Beitrag keinen Beweis gibt. Aus dem Grund habe ich dein Posting zum Löschen vorgeschlagen (nichts persönliches, aber solche Aussagen können für Nickles recht teuer werden).

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
bei Antwort benachrichtigen
Ma_neva xafford „Sorry, aber das ist derzeit nur eine Vermutung eines ...“
Optionen

Hi,

auf jeden Fall wird es teuer auch für einen total Unschuldigen. Die Abmahner müssen nie eine Entschädigung zahlen. Auf den Kosten für einen Anwalt (Rechtsbeistand), den man ja unbedingt bei diesen Anwürfen, benötigt, bleibt der völlig Unschuldige immer noch sitzen. Doch wer unschuldig ist (denke es sind sehr viele) und das Geld für einen Anwalt oder Rechtsschutz mit Internet nicht hat?
Da hilft doch nicht nur noch ein Kopfschütteln bei (besser über) unsere Justiz. Siehe nur die Oma die Du mal beschrieben hast. Darf es sowas überhaupt bis zu einem Verfahren geben? Da gehörten die Anwälte der Abmahnung und die Richter auf die Anklagebank mit hoher Entschädigungszahlung. Erst dann wird sich solche Bereicherung und Ganoventum (war keinesfalls Ede der Ganove gemeintZwinkernd) reduzieren.
Da sollte doch unsere Justiz geeignete Mitarbeiter einstellen die auch im Internet "Klasse" ausgebildet sind und da richtige Gesetze zu verfassen können. Und nicht wie "Mutti" nur sagen "für uns ist das Internet noch Neuland"Zunge raus. Damit straft sie doch alle echten Könner in unserem Land ab. 

Gruß
Manfred

Das Genie tut was es muß, das Talent tut was es kann
bei Antwort benachrichtigen
xafford Ma_neva „Hi, auf jeden Fall wird es teuer auch für einen total ...“
Optionen

 

Die Abmahner müssen nie eine Entschädigung zahlen.

Nein, ab und zu müssen sie das:

 

http://blog.ems-it-blawg.de/2013/08/13/ag-regensburg-massenabmahner-kvr-und-kanzlei-uc-zu-schadenersatz-verurteilt/

 

Auf den Kosten für einen Anwalt (Rechtsbeistand), den man ja unbedingt bei diesen Anwürfen, benötigt, bleibt der völlig Unschuldige immer noch sitzen.

Stimmt so pauschal auch nicht. Es gibt Fälle, in denen diese Abwehrkosten erstattungsfähig sind, in anderen Fällen bleibt der Abgemahnte auf den Kosten sitzen. Wann man die Kosten einfordern kann und wann nicht ist mir allerdings selbst nicht ganz klar.

 

Das AG Bonn bejahte 2008 eine Erstattungsfähigkeit: http://blog.ems-it-blawg.de/2013/08/13/ag-regensburg-massenabmahner-kvr-und-kanzlei-uc-zu-schadenersatz-verurteilt/

Das AG Köln sagt 2011, dass es nicht erstattet wird, weil es "allgemeines Lebensrisiko" [sic!] wäre: http://hoesmann.eu/erstattung-von-rechtsanwaltskosten-fur-unberechtigte-abmahnung/

AG München bejaht  2012 eine Erstattungspflicht in bestimmten fällen: http://www.ratgeberrecht.eu/wettbewerbsrecht-aktuell/erstattung-der-anwaltskosten-bei-abwehr-unberechtigter-abmahnungen.html

Dass das ganze Abmahnwesen so ein lukrativer Markt und die ganzen Änderungen in letzter Zeit (Deckelung der Abmahnkosten, etc) nicht wirken hat meiner Meinung mit einem grundsätzlichen Problem unserer Gerichte zu tun: Es hat sich etabliert, Gesetze streng nach dem Wortlaut auszulesen, statt nach der impliziten Absicht die dahinter steckt - ungeachtet eines allgemeinen Gerechtigkeits-Empfindens. Dann kommen auch so Fälle, wie die "Filesharing-Oma zustande.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
bei Antwort benachrichtigen
Ma_neva xafford „Nein, ab und zu müssen sie das: ...“
Optionen

Hallo Xaff,

Danke für die superschnelle Antwort.

Es hat sich etabliert, Gesetze streng nach dem Wortlaut auszulesen, statt nach der impliziten Absicht die dahinter steckt - ungeachtet eines allgemeinen Gerechtigkeits-Empfindens. Dann kommen auch so Fälle, wie die "Filesharing-Oma zustande.

Nur warum nicht einmal wirkliche Internetfachleute da ins Justizministerium integrieren und reale Gesetze für das  Internet (ist ja nun echt für Viele kein Neuland mehr) zu erstellen. Meine so das nicht jedes Gericht eine eigene Entscheidung (bei offensichtlicher Fehlentscheidung)  treffen kann. Also das es schon vermiest wird für Abmahner die grundlos abmahnen. Aber auf Hilfe von der Politik zu hoffen ist wohl noch lange erfolglos, wo es doch so einfach sein könnte mit echten IT Leuten die dann einfach in"Amt" berufen werden. Aber ich sehe schon das es in meinem Alter nicht verständlich wird wie unsere Justiz sich vor einem Karren spannen läßtÜberrascht.

Schönen Gruß
Manfred

Das Genie tut was es muß, das Talent tut was es kann
bei Antwort benachrichtigen
Maybe Ma_neva „Hallo Xaff, Danke für die superschnelle Antwort. Nur warum ...“
Optionen
Aber ich sehe schon das es in meinem Alter nicht verständlich wird wie unsere Justiz sich vor einem Karren spannen läßt.

Ach Manfred, nicht nur in Deinem Alter. Aber wohin man auch schaut, fast immer findet mal BWLer und Juristen an der Spitze, Geldverwalter und Rechteverwalter. Im Besten Falle hat man für die jeweiligen Fachbereite noch Berater engagiert. Entschieden wird aber meist nach rein wirtschaftlichen Belangen.

Mir würde es schon reichen, wenn das Management, bzw. die Manager für ihre Fehler endlich mal persönlich genauso haftbar gemacht werden, wie es beim kleinen Arbeitgeber praktiziert wird.

Aber das ist eine Illusion und Diskussionen darüber bringen uns recht wenig, es schadet nur der Gesundheit.

Gruß

Maybe

 

"Es gibt nur eine falsche Sicht der Dinge: der Glaube, meine Sicht sei die einzig Richtige!" (Nagarjuna, buddhistischer Philosoph)
bei Antwort benachrichtigen
torsten40 xafford „Sorry, aber das ist derzeit nur eine Vermutung eines ...“
Optionen

Wäre ja nicht das erstemal, dass U+C für FDUDM2 abmahnt.

Anscheind wurde auch nicht über *.com abgemahnt, sondern über *.net und die haben, soweit ich weiß, unterschiedliche Besitzer.

Freigeist
bei Antwort benachrichtigen
xafford torsten40 „Wäre ja nicht das erstemal, dass U C für FDUDM2 abmahnt. ...“
Optionen

Mag sein, dass es nicht das erste mal wäre, aber außer, dass U+C dies früher mehrfach getan hat gibt es wohl noch keinerlei Hinweis, dass in diesem Fall M.P. irgend etwas mit der Sache zu tun hat - ergo ein mehr als vager Verdacht bei dem man sich hüten sollte zu sagen: Herr X steckt dahinter. Bei keinem der beteiligten "Unternehmen" ist bisher dessen Name aufgetaucht oder eine andere Verbindung über die früheren Beziehungen zu der Kanzlei hinaus.

Deswegen war das Posting nun mal reichlich gefährlich für uns.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
bei Antwort benachrichtigen
PaoloP Michael Nickles „Abmahnungwelle für Porno-Stream-Gucker hat begonnen“
Optionen

Heise.de hat nun auch einen Eintrag dazu.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Streaming-Abmahnungen-schrecken-Internet-Nutzer-auf-2062918.html

Daraus ergeht das die Kanzlei und die Urheber dahinter natürlich alles alte Bekannte in der Abmahnbranche sind. Die bayrische Kanzlei hatte schon in der Vergangenheit ähnliche Forderungen vollstrecken wollen und sogar damit gedroht Nicht-Zahler auf einer Web-Site zu veröffentlichen. An dem Punkt hat die bayrische Justiz dann nach Beschwerden reagiert und das klar untersagt. (Was auch nicht viel mehr hilft da die Kanzlei es natürlich auf die Angst-Zahler abgesehen hat)

Schade, Mike war schneller aber leider nicht sehr detailiert. Ist eigentlich nicht sein Stil. hmmmm.

Jedes mal wenn jemand "Cloud" sagt, verliert ein Engel seine Flügel.
bei Antwort benachrichtigen
Oliver1967 PaoloP „Heise.de hat nun auch einen Eintrag ...“
Optionen

So, und seit gestern gehöre auch ich zu den Auserwählten.

Ich soll 2500,- Euro zahlen, (kein Tippfehler), weil ich am 27.12.2013 (kein Tippfehler) den Porno "Glamour Show Girls" angesehen haben soll.

Dabei habe ich die Seite redtube noch nie besucht.

Die Mail kam mit einem Anhang, der auch noch virenverseucht sein soll. Ich habe ihn natürlich sowieso nicht geöffnet, aber andere Unglücksselige haben das wohl getan...

Man verzeihe mir, daß ich nicht alle fünfzig vorherigen Postings gelesen habe und evtl. was wiederhole, aber mich regt es tierisch auf, daß eine solche Kanzlei nicht sofort dichtgemacht wird. Verbraucherschutz in diesem Land? Fehlanzeige.

Noch eine kleine Anmerkung zu Michael im Startbeitrag: Das englische Wort "free" bedeutet nicht "frei" (im Sinne von urheberrechtsfrei) sondern einfach "umsonst".

 

bei Antwort benachrichtigen
Kabelschrat Oliver1967 „So, und seit gestern gehöre auch ich zu den Auserwählten. ...“
Optionen

Hallo Oliver,

ich würde die Mail, unter Zeugen, auf einen Datenträger brennen, eintüten und den Briefumschlag mit einem Dienstsigel versiegeln lassen.

Wenn die Mail wirklich Abmamahner kommt, ist die Abmahnung, mit dem Datum  nicht durchsetzbar.

 

Gruß

Manchmal frag ich mich, ob die Welt von klugen Köpfen regiert wird, die uns zum Narren halten oder von Schwachköpfen die es ernst meinen. M. Twain
bei Antwort benachrichtigen
peterdeutzmann Kabelschrat „Hallo Oliver, ich würde die Mail, unter Zeugen, auf einen ...“
Optionen

Hallo Kabelschrat, juten Morgen!

Die Daten sprechen ja schon für sich!

Dein Vorschlag ist auch Super, da kann man vielleicht auch mit beweisen, daß das auch u. Umständen, eine "Straftat", sein könnte - SEHR JUT - ich würde es auch so machen!

Gruß,

Peter

 

 

 

 

 

Wer anderen eine GRUBE gräbt, soll sehen das er sein GELD bekommt!!! © "Gehirn" Anno 2014 - D. J. P. P. ©
bei Antwort benachrichtigen
peterdeutzmann Oliver1967 „So, und seit gestern gehöre auch ich zu den Auserwählten. ...“
Optionen

Hallo oliver1967, juten Morgen!

die Daten sprechen ja schon für sich!

Es wäre aber einfach, diese Mail zu öffnen, mit einer Linux Live CD, dann mal posten, was die LUMPEN so alles noch da drinn verstecken!

Gruß und Tschüss,

Peter

 

Wer anderen eine GRUBE gräbt, soll sehen das er sein GELD bekommt!!! © "Gehirn" Anno 2014 - D. J. P. P. ©
bei Antwort benachrichtigen
Oliver1967 peterdeutzmann „Hallo oliver1967, juten Morgen! die Daten sprechen ja schon ...“
Optionen

 

Moin!

Inzwischen habe ich Näheres rausgekriegt: Echt sind nur die Abmahnungen, die mit der Post verschickt werden. Da geht es um ca. 250,- Euro.

Die E-Mails sind von Trittbrettfahrern, die lediglich zum Öffnen des Mail-Anhanges verführen wollen (durch die absurde Summe von 2500,- Euro).

Trotzdem gehören diese Abmahnanwälte (echt oder nicht) allesamt standrechtlich in kochende Scheiße getunkt.

 

Edit: Jetzt fragt sich nur noch, woher die meine Daten haben. Ich bin übrigens kein Telekom-Kunde... (die hatte man ja zwischenzeitlich in Verdacht)

 

bei Antwort benachrichtigen
peterdeutzmann Oliver1967 „Moin! Inzwischen habe ich Näheres rausgekriegt: Echt sind ...“
Optionen

Du sprichst mir aus der SEELE!

Das aber auch "Schlaue-Richter", nicht schlau werden, in diesem unserem LAND, genau wie Politiker!

Na ja, es gibt aber noch Anwälte, die es sich eine Aufgabe machen, solche LUMPEN zu verfolgen!

Gruß

PIT

 

Wer anderen eine GRUBE gräbt, soll sehen das er sein GELD bekommt!!! © "Gehirn" Anno 2014 - D. J. P. P. ©
bei Antwort benachrichtigen
dalai Oliver1967 „Moin! Inzwischen habe ich Näheres rausgekriegt: Echt sind ...“
Optionen
Die E-Mails sind von Trittbrettfahrern, die lediglich zum Öffnen des Mail-Anhanges verführen wollen

So ist es. Und im Anhang der Mail ist irgendeine Malware, wie man z.B. bei SemperVideo nachhören und -sehen kann (ab ca 2:50). Golem hat auch etwas dazu, und daran sieht man, dass auch die ach so tollen Herren Anwälte von U+C besser zu Dingen, von denen die keine Ahnung haben, schweigen sollten.

Es sind also nur gewissenlose Trittbrettfahrer, die den aktuellen Fall für die Verbreitung von Malware auszunutzen versuchen, um möglichst viele Kisten unter ihre Kontrolle zu bringen, um mal wieder ein Botnetz "aufzurüsten".

MfG Dalai

Echte Hilfe kann´s nur bei Rückmeldungen geben.
bei Antwort benachrichtigen
PaoloP Oliver1967 „So, und seit gestern gehöre auch ich zu den Auserwählten. ...“
Optionen

Hallo Oliver,

Das sieht mir eher nach einem Betrugsversuch aus, da die geforderte Summe  ca. 4x so hoch ist wie das was die Kanzlei in ihrer Kostennote tatsächlich veranschlagt, sofern man Quellen wie Heise und Co glauben darf. 2500€ für einmal verklickt ist völlig absurd, gerade weil für Massenabmahnungen wie sie hier die U+C Kanzlei betreibt, konkrete Kostenbegrenzungen vorgeschrieben sind.
Hast du dir den Mail Header mal genauer angesehen?

 

Jedes mal wenn jemand "Cloud" sagt, verliert ein Engel seine Flügel.
bei Antwort benachrichtigen
shrek3 PaoloP „Hallo Oliver, Das sieht mir eher nach einem Betrugsversuch ...“
Optionen

Die Summe ist nur Mittel zum Zweck, soll die User so sehr erschrecken, dass sie in Panik den Mailanhang öffnen.

Genau dartum geht es aber:
Den Mailanhang zu öffnen, damit der Rechner infiziert wird.

Bei einer kleineren Summe ist die Panik nicht so groß - da könnte das Hirn eingeschaltet bleiben.

Gruß
Shrek3

Fatal ist mir um das Lumpenpack, das, um Herzen zu rühren, den Patriotismus trägt zur Schau, mit all seinen Geschwüren. Heinrich Heine
bei Antwort benachrichtigen
Oliver1967 PaoloP „Hallo Oliver, Das sieht mir eher nach einem Betrugsversuch ...“
Optionen

Daß die Mail gefälscht ist, wurde ja weiter oben schon geklärt (drei Postings oberhalb).

Aus dem Header ersehe ich nur einen Absender "freddy.wojtkowski@orange.fr", der natürlich auch nicht echt ist. Wenn ich mich nicht irre, war das der volle Name der Comic-Figur "Fat Freddy" von den Freak Brothers.

 

bei Antwort benachrichtigen
InvisibleBot Michael Nickles „Abmahnungwelle für Porno-Stream-Gucker hat begonnen“
Optionen

 

Es gibt einige Theorien wie die Anwälte an die IP-Adressen gekommen sind. Im Moment verdichten sich die Hinweise darauf, dass die Statistikfunktion von RedTube dazu genutzt wurde. 

Kurz zusammengefasst hat der Gutachter lt. LG Köln quasi mit einigen Testdateien untersucht ob die Statistikfunktion der Videoportale korrekt funktioniert und auf dieser Grundlage die Adressen protokolliert. 

Da jedoch nur der Uploader selbst Zugriff auf diese Statistik hat, würde das bedeuten die Videos sind vom Rechteinhaber oder Abmahnenden bzw. zumindest mit deren Wissen hochgeladen worden.

- Beat the machine that works in your head! -
bei Antwort benachrichtigen
dalai InvisibleBot „Es gibt einige Theorien wie die Anwälte an die IP-Adressen ...“
Optionen
Da jedoch nur der Uploader selbst Zugriff auf diese Statistik hat, würde das bedeuten die Videos sind vom Rechteinhaber oder Abmahnenden bzw. zumindest mit deren Wissen hochgeladen worden.

Der Witz ist doch, dass man nachvollziehen kann, dass die Videos sich niemals dort befunden haben. Das vorhin schon verlinkte SemperVideo hat auch das untersucht (ab 4:06) mittels archive.org. OK, es wurde nur eines der abgemahnten Werke untersucht, und bei den anderen könnte man sich die Arbeit ebenfalls machen; es ist aber anzunehmen, dass es dort genauso aussieht.

MfG Dalai

Echte Hilfe kann´s nur bei Rückmeldungen geben.
bei Antwort benachrichtigen
InvisibleBot dalai „Der Witz ist doch, dass man nachvollziehen kann, dass die ...“
Optionen

Stacy hat die Herren wohl so ins Schwitzen gebracht, dass sie den falschen Link in die Abmahnung geGuttenbergt haben. Kann doch mal vorkommen, wir sind ja alle nur Menschen. Zunge raus

- Beat the machine that works in your head! -
bei Antwort benachrichtigen
dalai InvisibleBot „Stacy hat die Herren wohl so ins Schwitzen gebracht, dass ...“
Optionen

Naja, kann vorkommen, aber es ist schon verdächtig. Ich kann auch noch weitermachen, weil ich eine Abmahnung von einem Bekannten vorliegen habe, in der behauptet wird, dass unter der Adresse redtube.com/49655 das Video "Miriam's adventures" liegen soll. Jeder kann sich unter https://web.archive.org/web/*/www.redtube.com/49655 anschauen, dass sowohl für den 14. Mai dieses Jahres als auch den 1. November ein völlig anderes Video von einer Kendra archiviert wurde - genau dasselbe, das momentan dort auch zu finden ist.

Mir kommt der Verdacht, dass hier jemand mit viel krimineller Energie und Phantasie irgendwelche IP-Adressen aus irgendwelchen Quellen zum Abmahnen benutzt hat.

MfG Dalai

Echte Hilfe kann´s nur bei Rückmeldungen geben.
bei Antwort benachrichtigen
InvisibleBot dalai „Naja, kann vorkommen, aber es ist schon verdächtig. Ich ...“
Optionen

Ich hatte das mit der Stacy ironisch gemeint. Ist doch klar das die ganze Abmahnung wertlos ist, wenn nicht mal der "richtige" Film unter dem Weblink existiert bzw. existiert hat - darauf basiert ja das ganze Kartenhaus.

- Beat the machine that works in your head! -
bei Antwort benachrichtigen
mi~we InvisibleBot „Es gibt einige Theorien wie die Anwälte an die IP-Adressen ...“
Optionen

Hm...in dem Artikel steht doch nur folgendes: Der Gutachter hat auf einigen einschlägigen XXX-Streaming-Seite einige Testdateien hochgeladen, sich die dann im Browser angesehen (Ferkelchen Lächelnd) und dabei protokolliert, wann er welche Datei auf welcher Seite abgerufen hat. Das hat er dann verglichen mit dem, was ihm diese GLADII-Software angezeigt hat. Offensichtlich gab es Übereinstimmung. Dass diese GLADII-Software aber auf irgendwelche Statistikfunktionen der Streaming-Seiten zugreift, steht da doch nirgendwo. Zitat:

"Im Dunklen bleibt auch nach dieser Auskunft immer noch, wie die Software den Traffic zwischen Nutzer und Plattform in zulässiger Weise überwachen konnte."

Oder habe ich da irgendwas übersehen?

"Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum." (Marc Aurel)
bei Antwort benachrichtigen
InvisibleBot mi~we „Hm...in dem Artikel steht doch nur folgendes: Der Gutachter ...“
Optionen

Der Gutachter schreibt von "hinterlegtenTestdateien" - also offenbar von Videos die er selbst hochgeladen hat.

- Beat the machine that works in your head! -
bei Antwort benachrichtigen
mi~we InvisibleBot „Der Gutachter schreibt von hinterlegtenTestdateien - also ...“
Optionen
also offenbar von Videos die er selbst hochgeladen hat.

Aber doch nur zu dem Zweck, die Zuverlässigkeit dieser GLADII-Software zu testen!

"Das Gutachten hatte laut seiner Einleitung zum Ziel festzustellen, ob mit der Software Download-Aktionen von im Internet betriebenen Medien-Hostern korrekt erfasst werden"

"Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum." (Marc Aurel)
bei Antwort benachrichtigen
InvisibleBot mi~we „Aber doch nur zu dem Zweck, die Zuverlässigkeit dieser ...“
Optionen

Wozu dann Testdateien? Glaubwürdig wäre das Ganze wenn er irgendein Zufallsvideo von irgendeiner x-beliebigen Videoplattform - das nachweislich nicht von ihm stammt - für seine Tests benutzt hätte.

- Beat the machine that works in your head! -
bei Antwort benachrichtigen
mi~we InvisibleBot „Wozu dann Testdateien? Glaubwürdig wäre das Ganze wenn er ...“
Optionen
Wozu dann Testdateien?

Ein Gutachter muss seine Arbeit ja auch irgendwie dokumentieren.

irgendein Zufallsvideo von irgendeiner x-beliebigen Videoplattform

ist morgen auf der Seite vielleicht schon nicht mehr vorhanden. Ist dann irgendwie blöd, wenn man genau dieses Video für sein Gutachten verwenden will.

"Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum." (Marc Aurel)
bei Antwort benachrichtigen
Ansmann mi~we „Ein Gutachter muss seine Arbeit ja auch irgendwie ...“
Optionen
bei Antwort benachrichtigen
InvisibleBot Ansmann „Neue ...“
Optionen

Wie hat im Heise-Forum jemand sehr treffend dazu geschrieben:

"Jetzt wirds lustig, ich hol mir Popcorn."

- Beat the machine that works in your head! -
bei Antwort benachrichtigen
torsten40 Ansmann „Neue ...“
Optionen

"Und weiter: "Wir haben zu keinem Zeitpunkt Kundendaten an eine Kanzlei oder eine entsprechende Behörde weitergegeben. Es scheint so, dass dies auf unlautere Weise geschehen ist." RedTube habe darüber hinaus juristische Schritte eingeleitet, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die für die Weitergabe der Daten verantwortlich sind."

Wenn eines Mächtiger als die NSA ist, dann ist es die p0rn Industrie. Hoffentlich klagen die U+C und deren Lakaien in den Ruin. Ist aber auch klar, dass die sich melden, schau dir mal Alexa an.

http://www.alexa.com/siteinfo/redtube.com

 

Freigeist
bei Antwort benachrichtigen
mi~we torsten40 „Und weiter: Wir haben zu keinem Zeitpunkt Kundendaten an ...“
Optionen

Der krasse Absturz da im Traffic Ranking war aber schon Mitte 2013, also lange vor den Redtube-Abmahnungen hier in Deutschland. Außerdem kommen nur etwa 5,4% der Redtube-Aufrufe aus Deutschland. Muss also andere Ursachen haben. Nichtsdestotrotz: You better don't mess with peoples internet porn.Lachend

"Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum." (Marc Aurel)
bei Antwort benachrichtigen
torsten40 mi~we „Der krasse Absturz da im Traffic Ranking war aber schon ...“
Optionen
aber schon Mitte 2013

Stimmt garnicht drauf geachtet.

Hab mal spasseshalber geguckt, als nächstes kommt redtube.eu, und etliche andere Redtube Domains

.

Freigeist
bei Antwort benachrichtigen
torsten40 Michael Nickles „Abmahnungwelle für Porno-Stream-Gucker hat begonnen“
Optionen

mal was neues -wiedermal-

http://blog.kowabit.de/porno-sein/

hoffentlicht legt man solchen ****** wie IT-Guards das Handwerk.

Irgendwie erinnert mich ITGuards an Scareware

Freigeist
bei Antwort benachrichtigen
Ansmann torsten40 „mal was neues -wiedermal- http://blog.kowabit.de/porno-sein/ ...“
Optionen
bei Antwort benachrichtigen
Ansmann Nachtrag zu: „Update:http://www.zdnet.de/88179187/streaming-abmahnwelle-re ...“
Optionen
bei Antwort benachrichtigen
torsten40 Ansmann „Update:http://www.zdnet.de/88179187/streaming-abmahnwelle-re ...“
Optionen

"Offenbar will das Portal nicht nur gegen den Anwalt Daniel Sebastian, der die Sammlung der IP-Adressen veranlasst und die Auskunftsersuche beim Landgericht Köln gestellt hat, und die durch den Versand der Abmahnungen in Erscheinung getretene Regensburger Kanzlei U+C vorgehen, sondern auch die Spammer zur Rechenschaft ziehen, die sich die Abmahnwelle zunutze gemacht haben. Anwender, die eine der Phishing-Mails mit gefälschten Abmahnungen erhalten haben, in deren Anhang sich eine Schadsoftware befand, bittet das Unternehmen um Rückmeldung an media@redtube.com."

 

Hoffentlich ziehen die das durch. So offenslichtlich wie dieser Fall ist, können die nur gewinnen. Es sei, es wird in einem norddeutschen Landgericht geurteilt. (sofern es überhaupt soweit kommt).

Vorallem, die/der Redtube Besitzer haben mit Sicherheit auch das nötige Kleingeld, um gegen den Abmahnwahn Krieg zu führen

Freigeist
bei Antwort benachrichtigen
peterdeutzmann torsten40 „Offenbar will das Portal nicht nur gegen den Anwalt Daniel ...“
Optionen

Hallo torsten!

Die Abgemahnten, brauchen nur Strafanzeige erstellen, kostet ja NIX!

Gruß,

Peter

 

Wer anderen eine GRUBE gräbt, soll sehen das er sein GELD bekommt!!! © "Gehirn" Anno 2014 - D. J. P. P. ©
bei Antwort benachrichtigen
peterdeutzmann Ansmann „Update:http://www.zdnet.de/88179187/streaming-abmahnwelle-re ...“
Optionen

Hallo Ansmann, guten Tach!, und an alle hier, von Nickles.de,

hatte so einen Kommentar davor schon mal durchgelesen, aber 2te mal ist besser als kein mal!

So, getzt kommt´s:

--->IP-Adressen tausender Betroffener unter Verstoß des Datenschutzgesetzes gesammelt wurden. Zudem stünde “der Verdacht des gemeinsamen, bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Betrugs” imRaum.---<

Ich finde es sehr gut, das sich die Firma davon distanziert, vehement!!!

Es müssten jetzt alle, die davon betroffen sind, STRAFANZEIGE stellen, damit es endlich den GELD Geiern=Lumpenhunden, mal richtig an den Kragen geht, mit einem richtigen RICHTER, früher Scharfrichter!!!

Gruß an alle hier, und viel GLÜCK für die Betroffenen, gebt GAS,

Peter

P.S.

werde den Link, so wie meinen Kommentar hier auch auf dat Gesichts-Buch mal posten!

Wer anderen eine GRUBE gräbt, soll sehen das er sein GELD bekommt!!! © "Gehirn" Anno 2014 - D. J. P. P. ©
bei Antwort benachrichtigen
InvisibleBot Michael Nickles „Abmahnungwelle für Porno-Stream-Gucker hat begonnen“
Optionen

Wenn stimmt was hier steht, sind wir klar im strafrechtlich relevanten Bereich und zwar wegen astreinem Betrug. 

Kurz zusammengefasst: Irgendjemand hat bei trafficholder.com offenbar eine automatische Weiterleitung für deutsche IP's eingerichtet, die deren Browser über movfile.net auf retdube.com umleitet. Dort werden offenbar die IP's abgeschöpft. Und retdube.com verlinkt dann weiter auf die angemahnten "Werke" bei RedTube. Die hochgeheime und supertolle Gladii-Software macht also wahrscheinlich nichts weiter als die Seitenaufrufe von movfile oder retdube zu registrieren. Anders als behauptet ist damit aber keineswegs der angebliche Urheberrechtsverstoß belegt, sondern nur dass man einen Kunden auf einen bestimmten Film bei RedTube "vermittelt" hat. Ob der den dann überhaupt angesehen hat bzw. ansehen konnte ist nicht belegt. 

Wenn man nun noch weiß wie trafficholder.com sein Geld verdient - nämlich indem Webseiten die dafür bezahlen, Kunden zugeleitet werden die eigentlich was ganz anderes aufrufen wollten - bedeutet das nichts anderes als das die angeblichen Urheberrechtsverstöße von den "Ermittlern" der IP-Adressen selbst ausgelöst wurden. 

- Beat the machine that works in your head! -
bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_265507 Michael Nickles „Abmahnungwelle für Porno-Stream-Gucker hat begonnen“
Optionen

Laut U+C war Redtube nur eine Testballon.

Man macht jetzt mit anderen Portalen weiter.

Abmahnungen wegen Filmen und Musik bringt nichts mehr.

bei Antwort benachrichtigen
groggyman gelöscht_265507 „Laut U C war Redtube nur eine Testballon. Man macht jetzt ...“
Optionen
Abmahnungen wegen Filmen und Musik bringt nichts mehr.

Vielleicht ist das hier einer der Gründe : GEMA und Streaming-Anbieter sind sich nun einig - WinFuture.de

bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_265507 groggyman „Vielleicht ist das hier einer der Gründe : GEMA und ...“
Optionen

Bestimmt.

Nun ja, man sollte mit Seiten, die auf .de enden doch recht vorsichtig sein.

Nickles.de natürlich ausgeschlossen. Überrascht

bei Antwort benachrichtigen
Ma_neva groggyman „Vielleicht ist das hier einer der Gründe : GEMA und ...“
Optionen

Hi grogy,

ich bin ja nicht gänzlich unwissend, doch erscheint es mir das Dein Link relativ viel "Beamtendeutsch" beinhaltet und sehr schwer allgemeinverständlich ist.

Gruß
Manfred

Das Genie tut was es muß, das Talent tut was es kann
bei Antwort benachrichtigen
groggyman Ma_neva „Hi grogy, ich bin ja nicht gänzlich unwissend, doch ...“
Optionen

HAllo

Ich fand den Bericht eigentlich erfrischend einfach gestaltet, doch wenn man sich mit der Szene nicht beschäftigt hat, sagen einem einige Begriffe sicher nicht viel, hier noch mal ein Bericht zu dem Thema von einer anderen Seite. 

VPRT: Gema einigt sich mit Streaming-Anbietern, nicht mit Youtube - Golem.de

bei Antwort benachrichtigen
Ma_neva groggyman „HAllo Ich fand den Bericht eigentlich erfrischend einfach ...“
Optionen

Hi,

tja diese Vorinformation fehlte mir wohl.  Aber herzlichen Dank für Deine unermüdliche Erklärung.
Habe es nun ein doch noch kapiertZwinkernd.

Gruß im Advent
Manfred

Das Genie tut was es muß, das Talent tut was es kann
bei Antwort benachrichtigen
torsten40 Michael Nickles „Abmahnungwelle für Porno-Stream-Gucker hat begonnen“
Optionen

Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt jetzt, und will wissen wie die Berliner Kanzlei an die IP Adressen gekommen ist.

http://stadt-bremerhaven.de/staatsanwaltschaft-koeln-ermittelt-wegen-redtube-affaere/

 

Freigeist
bei Antwort benachrichtigen