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News: Dell droht Millionenverlust

140.000 LCD-Monitore für rund 11 Euro "verkauft"

Redaktion / 31 Antworten / Baumansicht Nickles

Einen brandneuen 19 Zoll LCD-Monitor im Wert von rund 107 Euro für schlappe 15 US-Dollar (rund 11 Euro) ergattern - gibts nicht? Doch gibts - zumindest fast. Über 25.000tausend Kunden in Taiwan drückten im Dell-Onlineshop auf die "Kaufen-Taste" und bestellten binnen 8 Stunden rund 140.000mal das Megaschnäppchen.

Die Preisangabe war natürlich "Blödsinn" - Dell hat sich bei der Preisneugestaltung seines Online-Katalogs schlichtweg "vertippt", eigentlich sollte der Preis des Monitors auf 150 Dollar geändert werden. In "deutschen Katalogen" können sich Anbieter mit einer Angabe wie "Irrtümer vorbehalten" schützen, in Taiwan scheint das nicht zu gehen.

Dortige Verbraucherschützer wollen Dell jetzt dazu "zwingen", die Monitore für 11 Euro zu liefern, andernfalls drohen rechtliche Schritte aufgrund Verstoßes gegen Wettbewerbsregeln. Immerhin zeigen sich die Verbraucherschützer ein bisschen kooperationswillig.

Sie haben Dell als Schlichtung angeboten, allen Bestellern zumindest einen Monitor zum Spottpreis zu liefern und für darüber hinausgehende Bestellmengen zumindest einen Sonderpreis einzuräumen.

Olaf19 Redaktion „140.000 LCD-Monitore für rund 11 Euro "verkauft"“
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In "deutschen Katalogen" können sich Anbieter mit einer Angabe wie
"Irrtümer vorbehalten" schützen, in Taiwan scheint das nicht zu gehen.

Das wäre nach deutschem Recht noch nicht einmal erforderlich.

Es gibt verschiedene Gründe für die Anfechtung eines Kaufvertrages - "arglistige Täuschung" ist ein Klassiker von einem Grund, oder auch wenn einer der Vertragspartner geistig nicht voll auf der Höhe war, z.B. unter Alkoholeinfluss etc. pp.

Ein weiterer Grund ist der "Irrtum in der Erklärung" - wenn jemand bei der Stückzahl eine Null zu viel tippt, dann muss er nicht 1000 Stück statt 100 abnehmen. Er ist allerdings schadenersatzpflichtig, wenn der Lieferant durch die Bereitstellung der höheren Stückzahl irgendwelche unnötigen Aufwendungen hatte. Das Gleiche gilt sinngemäß auch bei Irrtümern in der Preisangabe.

Die Taiwanesen sind anscheinend perfekte Menschen, die nie Fehler machen, deswegen brauchen sie solche Regelungen nicht.

CU
Olaf
PaoloP Redaktion „140.000 LCD-Monitore für rund 11 Euro "verkauft"“
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Die Dinger sind vermutlich made in Taiwan also ich gönns denen. ^^

andy11 PaoloP „Die Dinger sind vermutlich made in Taiwan also ich gönns denen. “
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Oder Mexico, Grenzregion zur USA.

Andy

andy11 Nachtrag zu: „Oder Mexico, Grenzregion zur USA. Andy“
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Kennst du den Film "Borderline" Olaf19 ?

Andy

Columbo2 Redaktion „140.000 LCD-Monitore für rund 11 Euro "verkauft"“
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Als Jurist mit langjähriger Berufserfahrung kann ich dazu nur sagen:
So etwas ist in Deutschland unmöglich. Weshalb ? Nun, hierzulande weiß jeder, daß ein Vertrag nur durch Angebot und Annahme (des Ange- bots) zustande kommt. Nachzulesen in den §§ 145 ff. BGB.

Jedoch ist weder eine im Schaufenster eines Kaufhauses ausgelegte Ware ein (mündliches) Angebot im Sinne des Vertragsrechts, sondern eine bloße, sogenannte "invitatio ad offerendum" (das ist eine "Einladung zur Abgabe einer Willenserklärung") an den jeweiligen Betrachter. Also muß der Kunde zuerst sein Kaufangebot (dem Verkäufer gegenüber) erklären. Dieser kann, muß jedoch nicht die Annahme des Angebots erklären.

Warum ? Nun, es könnte ja sein, daß der Käufer illiquid ist, kein Geld hat, die eidesstattliche Ver- sicherung bereits abgegeben hat (also pfandlos ist) etc. pp.

In Deutschland könnte die Fa. Dell jedem "Tastendrücker" sagen, der einen solchen Monitor kaufen will, daß der Preis dafür 150
Dollar (also den wahren Wert der Ware) beträgt. Ob dann noch die ca. 25.000 "Kunden" bereit sind, jeweils 150 Dollar per Vorkasse auf den Tisch (der Fa. Dell) zu blättern, bleibt abzuwarten.

Jedenfalls liegt nach deutschem Recht gar kein (Kauf-)Vertrag vor und die Fa. Dell wäre fein raus.

Daher mein Tip: Beim nächsten Taiwan-Urlaub in die Clongs fahren, dort auf nicht preisausge- zeichnete Ware deuten und sagen, daß man(n)/frau diese für 1 Eurocent jetzt kaufen will und sodann den Anbieter auf Herausgabe der Ware verklagen. Mal sehen,
was das taiwanesische Gericht dazu sagen wird.

Die Taiwanesen sind ja weltweit dafür bekannt,
daß sie alle:
a) ehrlich, b) liquide und c) vertragstreu sind.
Deshalb brauchen sie auch keine Gerichte !
(außer in den Restaurants)


Zum Kopierschutz und zur Reisewahl: Griechenland, Japan, Brasilien, Österreich und ein weiteres, mir momentan nicht einfallen
wollendes Land haben das gute alte deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (ca. 20 Jahre vor dem 01.01. 1900 entwickelt) per "Raubkopie" übernommen. Die Gesellschaft für Wort und
Schrift hat bis heute keine Lizenzgebühren von
diesen Staaten verlangt !

Columbo2

Olaf19 Columbo2 „Als Jurist mit langjähriger Berufserfahrung kann ich dazu nur sagen: So etwas...“
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Hi Columbo2 - Chapeau :-)

Wozu in die Ferne schweifen, denn das Gute liegt so nah...

Ja, du hast vollkommen recht, nach deutschem Recht wäre der Kaufvertrag noch nicht zustande gekommen, so dass meine Anfechtungszermonie mit dem "Irrtum in der Erklärung" hier gar nicht anwendbar ist. Die Preisangabe von Dell hat zunächst einmal reinen Informationscharakter, weiter nichts.

Wenn eine Firma so etwas öfter und mit Absicht macht, z.B. um Kaufinteressierte in ihre Läden zu locken, in der Hoffnung, dass die - wenn sie schon da sind - dann etwas anderes kaufen, damit der Gang nicht völlig umsonst war, könnte sich der Verbraucherschutz dafür interessieren - aber das ist schon wieder eine andere Baustelle.

Deshalb brauchen sie auch keine Gerichte!
(außer in den Restaurants)

*LOL* :-)

THX
Olaf

Crazy Eye Olaf19 „Hi Columbo2 - Chapeau :- Wozu in die Ferne schweifen, denn das Gute liegt so...“
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um mal beim irrtum der Erklärung zu bleiben ...

http://www.shortnews.de/start.cfm?id=694619

hätte hier die Tankstelle auf ermittlung der Käufer pochen können, und dann auf irrtum der erklärung das geld einfordern können?

Olaf19 Crazy Eye „um mal beim irrtum der Erklärung zu bleiben ......“
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Sollte es tatsächlich gelingen, die "Billig-Tanker" ausfindig zu machen, dann müsste man sich - nach meinem bescheidenen Rechtsverständnis - auf einen Kompromiss einigen. Ich finde schon, dass man jedem Autofahrer zumuten kann, von selbst auf die Idee zu kommen, dass ein Preis von 3 Cent pro Liter nur ein schlechter Witz sein kann. Er darf sich daher über eine nachträgliche Korrektur-Forderung nicht beschweren. Beim Preis sollte man ihm allerdings schon entgegenkommen.

Letztlich müsste darüber aber ein Gericht entscheiden.

CU
Olaf

schuerhaken Olaf19 „Sollte es tatsächlich gelingen, die Billig-Tanker ausfindig zu machen, dann...“
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Aufgrund eines bis heute (mir) nicht bekannten angeblichen "Fehlers" zeigte eine Tankuhr für 55,xx Liter Super nur 34,9 ct/ltr an und insgesamt nur 19,20 Euro.
Entsprechend waren auch die Preise auf dem Bon, den sie Kasse auswarf.

Dem Tankwart standen sie Haare zu Berge und er wollte von mir auf jeden Fall den höheren Preis haben, der sich aus den Schildern an der Tankstelle ergab.
Damit war ich nicht einverstanden. Ich weigerte mich und war nur bereit, den ausgedruckten Preis zu bezahlen.
Damit war der Tankwart nicht einverstanden.
Also bot ich ihm an, den Sprit aus dem Tank wieder abzusaugen, aber bitte nur den Sprit, der aus der Tanksäule geflossen war.

Mittlerweile hatte sich hinter mir eine Schlange gebildet von Leuten, die wohl alle den Normalpreis zu zahlen hatten (zumindest das wohl glaubten) und heftig gegen mich waren - bis auf einen Herrn, der laut lachte. Er stellte sich als Jurist vor und behauptete, ich hätte die besseren Karten. Denn an der Tankuhr stand immer noch der Preis, wie er auf dem Bon ausgedruckt war. Durch die Vermischung im Tank sei das Eigentum an dem getankten Treibstoff nicht mehr herauslösbar, und ein anderer Preis als der angezeigte und ausgedruckte Preis sei nicht ein definierter Vertragsbestandteil. Einen neuen Preis zu verhandeln sei nicht meine Pflicht.

Also legte ich 20 Euro sowie meine Visitenkarte auf den Zahlteller und verließ (wenn auch etwas mit "gemischten" Gefühlen) den "Tatort". Ich fühlte so etwas wie eine gelungene "Rache" gegenüber einem Öl-Multi, der ständig nur den Markt abzockt, insbesondere zu Ferienzeiten. Jetzt war die "Abzocke" mal auf meiner Seite.

Es kam nie etwas nach.

Frenchie schuerhaken „Billiger Sprit“
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Hallo Schürhaken,


so viel ich weis steht auf jeder Zapfe daß nur der angezeigte Preis gültig ist. Da das auch gilt wenn auf dem Display mehr steht als auf der Reklametafel erlaube ich mir einen Umkehrschluß.

Und der Preis ist ja erst mal ein Angebot, mit dem Zapfen bekundest Du Deinen Willen zum Kauf. Und der Tankwart hat seine Zustimmng an die Zapfsäule deligiert. Technische Mängel eines Stellvertreters haben wir, glaube ich, noch nicht im BGB

Dumm ist nur daß der Verlust auf den Pächter geht und nicht auf den Multi, das trübt mir die Freude

Frenchie

Olaf19 Frenchie „Hallo Schürhaken, so viel ich weis steht auf jeder Zapfe daß nur der...“
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Dumm ist nur daß der Verlust auf den Pächter geht und nicht auf den Multi, das trübt mir die Freude

Exakt, Frenchie! Das war auch mein erster Gedanke.

Schürhakens Einstellung bzgl. den Öl-Multis kann ich uneingeschränkt zustimmen, nur greift das hier nicht.

Das wäre etwa so, als würde ich ernsthaft glauben, der Musikindustrie ein Schnäppchen zu schlagen, wenn ich bei MediaMarkt eine CD unbezahlt mitgehen ließe...

CU
Olaf
elvis2 schuerhaken „Billiger Sprit“
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'34,9 ct/ltr' ist absolut Weltfremd heut zu Tage undenkbar. Vieleicht verklagt der Tankstellenpaechter dich noch. Fehler koennen passieren und das gleich auszunutzen ist denke ich auch nicht ganz korrekt.

Synthetic_codes Olaf19 „Hi Columbo2 - Chapeau :- Wozu in die Ferne schweifen, denn das Gute liegt so...“
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Faktisch scheinen bei Dell solche "irrtümer" nicht unbedingt die ausnahme zu sein. Ich erinnere mich noch gut an die 1TB Seagate Platten die in Australien zu 10 Australischen Dollar angeboten wurden.

Naja, whatever, wenn ich jetzt in einen Onlineshop gehe, und ein solches angebot sehe, dann finde ich, dass spätestens mit angabe meiner Kreditkartennummer ein Wirksamer kaufvertrag zustande kommt(da die karte in der regel sofort belastet wird).

Abgesehen davon steht bei den meisten händlern in den AGB, dass online-käufe verbindlich sind. Sprich, warum sollte ich als kunde weniger rechte haben, auf einen Kaufvertrag zu bestehen als als Händler?

Um es auf die Ware im Schaufenster zu beziehen: Wenn ich im Schaufenster etwas sehe, dem Verkäufer ein Kaufangebot mache und die transaktion dann mit Bezahlung abschliesse, kann dieser ja auch nicht im nachhinein sagen, dass er sich beim preis vertippt hat und gerne mehr hätte.

Olaf19 Synthetic_codes „Faktisch scheinen bei Dell solche irrtümer nicht unbedingt die ausnahme zu...“
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Nein - wenn der Kauf abgeschlossen ist, dann natürlich nicht. Aber das setzt ja voraus, dass der Händler, der den falschen Preis angegeben hat, diesen auf ausdrückliche Nachfrage des Kunden noch einmal bestätigt, und sei es dadurch, dass er genau diesen Betrag von der Kreditkarte abbucht.

Zu dem Australien-Beispiel: Man kann Irrtümer nicht "kontingentieren" - nur weil sich Dell damals einen Irrtum geleistet hat, heißt das nicht, dass es ihnen nicht noch ein zweites Mal passieren darf. Wer viel arbeitet, macht auch viele Fehler, und Dell ist eben seit vielen Jahren groß im Computergeschäft.

CU
Olaf

Synthetic_codes Olaf19 „Nein - wenn der Kauf abgeschlossen ist, dann natürlich nicht. Aber das setzt ja...“
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Das mit den TB Platten war nur das konkrete beispiel, das mir noch im Kopf blieb. Tatsächlich meine ich mich an (international verteilt) mehr fälle bezüglich dell zu erinnern, habe dazu aber keine genauen daten im Kopf.

Und Mike schreibt ja selbst dass dieses Angebot im Online-Shop von Dell zu sehen war. Online bezahlen viele eben mit Kreditkarte(mach ich auch so, inwiefern das jetzt klug ist, seine CC-Nummer nur über eine SSL verschlüsselte Leitung um die halbe welt zu senden, stelle ich beiseite) oder via PayPal(wobei Dell glaube ich kein PayPal anbietet). Von einem Freund weiss ich, dass Dell die Kreditkarte bei onlinekäufen zumindest in den USA sofort mit abschluss belastet. Dadurch ergibt sich für mich der Schluss, dass Dell diese TFTs tatsächlich verkauft hat.

Daraus ergibt sich meines erachtens eine Verpflichtung für Dell, die bezahlten Monitore auch auszuliefern, sofern Dell in seinen ToS nicht ein spezifisches Rücktrittsrecht für beide Seiten vereinbart hat. Dann aber hat Dell wieder einen kostenfaktor. Zumindest bei Kreditkartenzahlung ist eine Rückvergütung nicht immer möglich(hängt von der Karte ab), und bei den karten, bei denen es geht fallen da recht hohe gebühren an, die in der regel den kaufpreis von 10$ übersteigen. Nicht zu vergessen den Personalaufwand, die ganzen rückvergütungen einzuleiten. Daraus ergibt sich für mich widerum, dass ein liefern der TFTs nur geringfügig teurer ist, als die TFTs einzubehalten und die kunden auszubezahlen. Zumal das ausliefern einen Positiven Swing auf Dells Image liefern würde.

So oder so: Die Situation geht für Dell in jedem Fall unwirtschaftlich aus, die Frage ist imo nur, ob man die Roten zahlen mit einem guten image verkauft, oder mit einem schlechten.

Olaf19 Synthetic_codes „Das mit den TB Platten war nur das konkrete beispiel, das mir noch im Kopf...“
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Naja, Dell könnte die Kreditkartenzahlungen ja einfach wieder zurückbuchen lassen, mit Hinweis auf den geschehenen Irrtum. Klar müsste man sich dann noch etwas einfallen lassen, um die Kunden einigermaßen zu besänftigen - normalerweise müsste aber jeder ein Einsehen haben. Es ist ja wohl sonnenklar, dass kein Hersteller einen LCD-Monitor für 11 Euro einfach so "wegschenkt".

Aber das ist jetzt alles graue Theorie - die Anfechtung wegen Irrtums ist im deutschen Recht so festgeschrieben, hier hingegen sind Amerikaner und Taiwanesen beteiligt.

CU
Olaf

Synthetic_codes Olaf19 „Naja, Dell könnte die Kreditkartenzahlungen ja einfach wieder zurückbuchen...“
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Naja, Dell könnte die Kreditkartenzahlungen ja einfach wieder zurückbuchen lassen,

Können sie eben nicht. Wie gesagt, nicht jede kreditkarte unterstützt Rückschrift bereits gebuchter Beträge. Und die bei denen es geht, nunja da fallen horrende gebühren an
Olaf19 Synthetic_codes „ Können sie eben nicht. Wie gesagt, nicht jede kreditkarte unterstützt...“
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Okay, sorry, ich habe mit Kreditkartenzahlungen nicht ganz so viel Erfahrungen. Ich dachte, das wäre einfacher.

Nun gut, dann würde ich an Dells Stelle die Kunden kontaktieren - und zwar völlig egal ob im Einzelfall eine Rückbuchung möglich wäre oder nicht, denn wenn ja, wäre es ja extrem teuer, wie du schreibst. Ich würde die Kunden bitten, mir eine Bankverbindung zu nennen, damit ich die gezahlte Summe zurückerstatten kann - natürlich plus "Schmerzensgeld". Das wäre dann meine nächste Idee.

In jedem Fall ist es nicht in Ordnung, dass Dell auf dem Schaden einfach sitzenbleibt. Stell dir vor, die wären kein Computerhersteller, sondern eine Wohnungsbaugesellschaft mit diversen Mietshäusern. Da macht ein Mensch wie du und ich einen harmlosen kleinen Fehler, und schwupp - schon gehen die Wohnungen alle für 99 statt 99.000 Euro weg? Tut mir leid, aber das geht entschieden zu weit.

Wenn die Rückbuchungen so problematisch sind, muss man sich eben etwas anderes überlegen - es kann nicht sein, dass ein "abstauberisch" veranlagter Käufer für einen harmlosen Irrtum der Gegenseite derart fett entlohnt wird, nur weil er zufällig per Kreditkarte gezahlt hat.

CU
Olaf

Crazy Eye Olaf19 „Okay, sorry, ich habe mit Kreditkartenzahlungen nicht ganz so viel Erfahrungen....“
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besonders da wir normale kunden, meist auch für die Kreditkartenkunden mitzahlen ;)

Den VISA, zahlt nicht nur sehr spät das Geld sondernverlangt dafür noch ordentliche Gebühren - wobei Dell da vermutlich gute Konditionen bzw. draht hat was ihnen auch bei Rückbuchungen zu gute kommen sollte.

Crazy Eye Synthetic_codes „Das mit den TB Platten war nur das konkrete beispiel, das mir noch im Kopf...“
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So oder so: Die Situation geht für Dell in jedem Fall unwirtschaftlich aus, die Frage ist imo nur, ob man die Roten zahlen mit einem guten image verkauft, oder mit einem schlechten.

und wieviele stellen die roten zahlen haben, wenn sie das ausliefern hat das sicher auch etwas auswirkungen auf den einzelhandel dort den ein großteil der bildschirme wird wohl wieder den markt zugeführt und die preise brechen

Zumindest bei Kreditkartenzahlung ist eine Rückvergütung nicht immer möglich(hängt von der Karte ab), und bei den karten, bei denen es geht fallen da recht hohe gebühren an, die in der regel den kaufpreis von 10$ übersteigen.

Wichtiger ist eher der kaufpreis der Monitore, zudem sind 140k Monitore nicht grade das was man in lager rumstehen hat.

Nicht zu vergessen den Personalaufwand, die ganzen rückvergütungen einzuleiten.

die auslieferung passiert ohne personal?
Markus Klümper Crazy Eye „ und wieviele stellen die roten zahlen haben, wenn sie das ausliefern hat das...“
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Nun auch mal mein Senf dazu:

Die Sache mit der Tankstelle ist m.E. garnicht soooo einfach wie es im ersten Moment scheint. Es steht nämlich auch die Frage im Raum, ob der Käufer nicht von einem Irrtum ausgehen mußte. Gerade ein Autofahrer hat schon im Blick was der Liter Kraftstoff in etwa so kostet. Das würde in so einem Fall bedeuten daß man bei Abweichungen von mehr als 5 oder 10 Cent schon mißtrauisch werden müßte.
Das Verbraucherschützer auf die Barrikaden gehen wollen gehen Dell finde ich einen Witz. Die haben doch wohl genug anderes zu tun. Dell ist ein Multi in der Branche, da passieren nunmal Fehler. Sowas macht doch keiner mit Absicht. Wenn die wirklich mit 100-Euro-Geschenken trumpfen wollen dann verschenken sie einfach einen TFT zu jedem Rechner. Das ist dann einwandfrei.
Im Übrigen muß man bei Käufen deutlich unter dem Marktwert immer damit rechnen, als Hehler belangt zu werden. Zumindest in Deutschland. Wer bei einem Großunternehmen wie Dell kauft oder bei Aral tankt sicher nicht, aber wenn man einen klaufreudigen Gegenstand wie eine Digicam oder ein Navi ohne Zubehör billig von Privat auf Ebay kauft, riskiert eine Menge Ärger!

Olaf19 Markus Klümper „Nun auch mal mein Senf dazu: Die Sache mit der Tankstelle ist m.E. garnicht...“
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Hi Markus,

Wie fast immer, kann ich mich auch hier deinen Ausführungen wieder voll anschließen :-)

Gerade ein Autofahrer hat schon im Blick was der Liter Kraftstoff in etwa so kostet. Das würde in so einem Fall bedeuten daß man bei Abweichungen von mehr als 5 oder 10 Cent schon mißtrauisch werden müßte.

In dem Zusammenhang kommt mir gerade noch ein anderer Gedanke - wenn es sich wirklich um eine Superduper-Werbeaktion gehandelt hätte, dann wäre diese doch auch groß und breit so beworben worden, und kilometerlange Schlangen hätten sich gebildet! Niemals würde man solche Aktion "stillschweigend" einfach nur durch Umstellung der Zapfsäulen-Elektronik durchführen, "die Autofahrer werden's schon merken".

Die Idee mit der Hehlerei ist übrigens auch nicht von der Hand zu weisen... absurderweise wurden deswegen sogar schon ebay-Auktionsgewinner belangt. Da hat wohl ein Richter nicht verstanden wie ebay funktioniert... oder schlimmer, nicht gewusst, was eine Versteigerung ist.

CU
Olaf

Markus Klümper Olaf19 „Hi Markus, Wie fast immer, kann ich mich auch hier deinen Ausführungen wieder...“
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Da fällt einem nix mehr zu ein. Vielleicht muß der Bieter erstmal raten wie der Endpreis ausgeht. Vielleicht gibts ja irgendwann mal ein Tool für Wahrsagerei was dabei hilft. "Google Chrystal" oder sowas... ;-)
Aber gegen wie Weltfremdheit von deutschen Amtsrichtern stehen vatikanische Würdenträger und die Zeugen Jehovas vergleichsweise voll im Leben.

Olaf19 Markus Klümper „Da fällt einem nix mehr zu ein. Vielleicht muß der Bieter erstmal raten wie...“
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Hmja, so etwa kann man das sehen :-)

Vor allem: Wenn jemand einen Rolls Royce für 1 Euro einstellt und du bietest für 1 Euro mit, rechnest du doch nicht im Traum damit, dass du auf der Karre sitzenbleibst! Ich meine, dass so etwas klar ist, gehört doch schon zur Allgemeinbildung und sollte ab etwa 7. Klasse Hauptschule klar sein. Dass ein Jurist, der sein Examen mit Note Einsplus mit Sternchen abgeschlossen hat - andernfalls wäre er ja nicht Richter geworden, bestenfalls Rechtspfleger - so etwas nicht weiß, lässt irgendwie tief blicken.

CU
Olaf

PaoloP Columbo2 „Als Jurist mit langjähriger Berufserfahrung kann ich dazu nur sagen: So etwas...“
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Und wenn ich sage die diskrimieren mich weil ich Taiwanese bin und verkaufen mir deshalb nix ?
Olaf19 PaoloP „ Und wenn ich sage die diskrimieren mich weil ich Taiwanese bin und verkaufen...“
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Und wenn ich sage die diskrimieren mich weil ich Taiwanese bin und verkaufen mir deshalb nix ?

Was soll dann sein? Gar nichts! Sagen kann man ja alles, dafür haben wir schließlich Meinungsfreiheit - zumindest außerhalb von Taiwan *g*.

Als Verkäufer kann ich diskrimieren wen ich will und so viel ich will. Wenn ich sage, dem und dem verkaufe ich nichts weil mir seine Nase nicht passt, dann ist das eben so.

Nur bei ebay-Auktionen sind die Karten etwas anders gemischt, das Einstellen der Auktion gilt als verbindliches Angebot an die Allgemeinheit. Das macht auch Sinn, anders würde es ja nicht funktionieren.

CU
Olaf
Markus Klümper Olaf19 „ Was soll dann sein? Gar nichts! Sagen kann man ja alles, dafür haben wir...“
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...wobei ich fast tippen möchte das im Extremfall die Rechtslage für den Verkäufer garnicht sooo extrem schlecht aussieht. D.h. es könnte ihm je nach Rechtsauffassung überlassen bleiben, ob der das Kaufangebot in Form des Höchstgebotes akzeptiert. Afaik sind da schon sehr unterschiedliche Urteile vor Gericht gesprochen worden. Gabs da in der jüngsten Vergangenheit noch irgendwas? Jedenfalls gilt Ebay nicht als "öffentliche Versteigerung". Das ist immer mal wieder betont worden. M.E. nach aber auch völliger Schwachsinn. Was ist Ebay denn sonst als die öffentlichst denkbare Form einer Versteigerung ?!?!

Olaf19 Markus Klümper „...wobei ich fast tippen möchte das im Extremfall die Rechtslage für den...“
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Naja, zumindest kann der Verkäufer sich herausreden, z.B. dass die kostbare Vase ihm heruntergefallen und in 1000 Scherben zerborsten ist. Ob dem wirklich so ist oder ob den VK nicht viel mehr die Reue gepackt hat ob des bescheidenen Endpreises, mag dahingestellt bleiben. Wegen solchem Pipifax vor Gericht zu ziehen, ist allerdings auch irgendwie fertig...

Im übrigen würde ich mich als Verkäufer auf solche Sperenzien nie einlassen - dafür wäre mir mein mühsam erarbeitetes ebay-Profil zu schade!

CU
Olaf

PaoloP Olaf19 „ Was soll dann sein? Gar nichts! Sagen kann man ja alles, dafür haben wir...“
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Also wie das für den Warenverkauf aussieht weiss ich nicht aber für Dienstleistungen gilt das nicht.

Wenn ein deutscher Taxifahrer einen andersfarbigen Menschen nicht befördern will, ist er seinen Taxischein los. (Zurecht - nebenher)

Wenn ich glaubhaft machen kann das Dell Deutschland mir nix verkaufen will weil ich Taiwanese bin, kann ich sie dran kriegen.


Tja, Taiwanese müsste man sein.

Olaf19 PaoloP „Also wie das für den Warenverkauf aussieht weiss ich nicht aber für...“
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Das mag sein, dass das bei Taxifahrern so ist. Und wenn ein Ladenbesitzer einem Kunden einen Kauf verweigert mit Hinweis auf dessen Hautfarbe, dann kann der auch erheblichen Ärger bekommen, nur glaube ich nicht, dass man ihn zwingen kann, die Ware zu verkaufen.

Wenn ich glaubhaft machen kann das Dell Deutschland mir nix
verkaufen will weil ich Taiwanese bin, kann ich sie dran kriegen.

Wegen Beleidigung sicherlich - nur der Verkauf dürfte sich auf diesem Wege nicht erzwingen lassen.

Jedoch - I am not a lawyer, das weiß ich nicht genau. Wenn der Verkäufer auf seinem Standpunkt beharrt, wäre das ja als Fortsetzung bzw. Wiederholung des beleidigenden Verhaltens auszulegen.

CU
Olaf

PaoloP Olaf19 „Das mag sein, dass das bei Taxifahrern so ist. Und wenn ein Ladenbesitzer einem...“
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Ich stell mal eine Anfrage an den Dell Support wie sie dazu stehen.
Olaf, lass uns unsere Zeit mit sinnvolleren Diskussionen verschwenden. p