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Was darf man verkaufen und was nicht Microsoft OEM Lizenzaufkleber ...

peters-wg / 65 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, guten Tag.

Da ich nun Probleme mit Ebay habe, wegen verkauf von Aufklebern von Windows 10 und 7 wollte ich mich hier mal erkundigen ob einer weiß, was man verkaufen darf und in welcher Form.

Hallo, ich habe die möglichkeit recht günstig an Windows 7 Pro OA Lizenzaufkleber zu kommen.

Nun ist es so, dass Ebay meine Angebote glöscht hat.

Angeboten wurde nur der Aufkleber.

Habe eigene Bilder verwendet und auch das Angebot so beschreiben das die Rechte beim Markeninhaber sind für die Namen etc.

Ist es den erlaubt diese Aufkleber zu verkaufen in Deutschland.

Sprich ohne Hardware oder dazugehörigen DVD'S mit Handbüchern.

Welche möglichkeit gibt es vom Gesetz um sowas zu vekaufen ?

Will mir die kosten für den Anwalt sparen.

Wir sind als Kleinunternehmer / Einzelhändler Angemeldet.

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gelöscht_325733 Nachtrag zu: „14 Tage sind tatsächlich gesetzlich vorgeschrieben, es dürfen aber auch gerne mehr sein. Das Gesetz hat explizit nichts ...“
Optionen

Da fällt mir noch was ein:

Das Widerrufsrecht sollte mindestens 14 Tage (Laufzeit nach Erhalt der korrekten Belehrung, bei Ebay = auch das Lieferdatum, Eingang der Ware beim Kunden) sein, das RÜCKGABErecht ist eine andere Konstruktion.

Dazu kommt, dass Ebay dem Händler auferlegt, "freiwillig" 30 Tage einzuräumen, um an die höheren Verkäufer-Weihen zu gelangen. (Keine 30 Tage - Du wirst nie "Verkäufer mit Top-Bewertung")

Zum Rückgaberecht: Ich habe immer darauf verzichtet, da es zu miener Zeit nur das Widerrufsrecht als verpflichtende Angabe gab, das Rückgaberecht war nach der gefühlten 10.000 Änderung des Widerrufsrechts immer noch umstritten, wenn auch kurz vor dem Ende meiner Tätigkeit "rechtssicher geregelt" (in normalem Deutsch: man kann es verwenden, aber besser nicht). Da das Rücktrittsrecht eine Unterabteilung des Widerrufsrechts ist, deckt eine korrekte Widerrufserklärung alles ab, was der Verkäufer angeben muss. Den Rest regelt entweder das Gewährleistungsrecht oder eine Garantie, sofern man die geben will. (VORSICHT! Nie als Händler mit Garantien Werbung machen, es sei denn, man kann sie 100% korrekt formulieren und sie überschreiten das normale Gewährleistungsrecht oder die Hersteller-Garantie!)

Ich bin jetzt über ein Jahr draußen, deswegen (und wegen der Abmahnung!!!) solltest Du unbedingt einen Anwalt einschalten um wenigstens das mit dem Rückgaberecht zu klären, denn das könnte - sofern es von der Gegenseite falsch formuliert war - die "Gebühr" etwas nach unten drücken. Bei einer korrekten Formulierung des Widerrufsrechts sollte ein "Extra-Rückgaberecht" überflüssig sein. Wobei ich jetzt von dem ausgehe, was ich hier von Dir gelesen habe.

Was übrigens immer geht: Mal schauen (lassen) ob die Seite des Abmahners nicht auch irgendwelche Fehler hat. Keiner ist zu 100% perfekt, und Berufs-Abmahner holen sich als "Wettbewerber" gerne unbedarfte kleine Händler, die dann am Gewinn beteiligt werden. Die haben selten die Zeit und die Ahnung, überall korrekte Formulierungen reinzuschreiben. Eine Gegen-Abmahnung kostet Dich einen Anwalts-Termin, das ist hoffentlich billiger...

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