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News: Störerhaftung

Öffnet die privaten WLANs – besser doch nicht!

Markus Selinger / 32 Antworten / Flachansicht Nickles

Das neue Gesetz zur Störerhaftung sollte so ein richtig guter Wurf sein. Jeder – private Nutzer oder auch Geschäfte - sollte sein WLAN freigeben können und wird bei eventuellen einer Gesetzesübertretung durch einen fremden Benutzer nicht bestraft. So stand es kurzgesagt im Gesetzesentwurf der die Runde machte.

Achtung Falle: Neues Gesetz zur Störerhaftung schützt private Anwender die ihren Internetzugang freigeben nur unzureichend (Foto: pixabay).

Viele Medien haben darüber berichtet und sogar Rechtsanwälte hatten den Entwurf für gut befunden. Doch nun ist (fast) alles anders: das Gesetz wurde kurz vor der Verabschiedung in einem Halbsatz noch schnell geändert. Diese kleine Änderung hat nun fatale Folgen: während Geschäftsleute von Cafés oder anderen Läden risikolos ihr WLAN freigeben können, sollten private Nutzer das besser lassen. Denn der fehlende Halbsatz im Gesetz nimmt nun die privaten WLANs von der Störerhaftung nicht mehr explizit aus. Ergo: jeder Nutzer kann somit weiterhin für Vergehen die ein Besucher über seinen Internet-Zugang vornimmt eventuell haftbar gemacht werden.

Dank unseres Nutzer/s/in „giana0212“ haben wir auch ein Quelle die das neue Gesetz gut erklärt: sie/er hat uns im Forum einen Youtube-Videobeitrag des Rechtsanwalt Solmecke gepostet. Er erklärt in sehr klaren Worten, wie es um das neue Gesetz der Störerhaftung nun steht.

https://www.youtube.com/watch?v=kV202S0c1CM

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=kV202S0c1CM
Markus Selinger meint:

Ich meine: wieder ein Tropfen mehr in Sachen Wählerverdruss. Nach vielen Jahren hat sich in dem Bereich endlich mal etwas bewegt und dann wird das Gesetz vor der Ziellinie noch abgeschossen. So wie es nun verabschiedet wurde ist es für private Nutzer nicht das Papier wert auf dem es steht. Wie der Anwalt im Video erklärt wird das die Abmahnanwälte nicht davon abhalten ihre Kostennoten zu verschicken. Mein WLAN ist schon wieder dicht. Die Kanzlerin nannte das mal Thema Internet in Deutschland mal „Neuland“ und jeder dachte sie habe sich nur versprochen oder kenne sich nicht aus. Ich denke inzwischen die Wortwahl war absolut korrekt.

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Andreas42 VC1541 „Das hieße also, mein Provider Telekom würde meine 6Mbit Leitung um zusätliche 2Mbit erweitern, nur weil ich mein Wlan ...“
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ZwinkerndHi!

Das hieße also, mein Provider (Telekom) würde meine 6Mbit Leitung um zusätliche 2Mbit erweitern, nur weil ich mein Wlan freigebe?

Im Prinzip ja, aber nein. Zumindest bei Unitymedia.

Bei Unitymedia ist es so, dass die "Kapazität" für den WIFISpot zusätzlich zur vorhandenen Bandbreite geschaltet wird, aber davon unabhängig bleibt.

Jetzt bin ich zwar Unitymedia-Kunde kann das aber trotzdem nicht technisch nutzen.

Es wäre aber bei mir so: ich ahbe einer 50.000er Internettarif. Dieser bleibt für mich in vollem Umfang erhalten. Der WIFISpot würde mit parallel zur Verfügung gestelltem 10.000er Zugang laufen.

https://app.unitymedia.de/service/index.html/faqs/aa03a886-679e-420a-95ca-f8c6bd921942?contact_link=&query=wifispot

I diesem Artikel wird noch mehr erklärt:

https://app.unitymedia.de/service/index.html/faqs/afa46ba4-5239-4a34-9f19-da222e033227?contact_link=&query=wifispot

Zumindest Unitymedia arbeitet also noch mit einer Priorisierung für den eigenen Zugang.

Wenn ich raten muss, dann würde ich sagen, dass die den Zugang auf 60.000 aufbohren und dann davon maximal 10.000 an den WIFISpot abgeben. Interessant wäre nun, ob man die zusätzlichen 10.000 irgendwo merken bzw. messen kann (wennd er WIFISpot nicht genutzt wird) oder ob Unitymedia da den eigenen Haupt-Zugang dann auf 50.000 runterdrosselt (ich vermute letzteres).

Gibt es bei der Telekom keine entsprechend FAQs, die Einzelheiten erklären? (Ich hab jetzt nicht extra gesucht.)

Bis dann
Andreas

Bitte bei der Ueberweisung im Betreff "Loeschen fuer Kohle" und den Beitrag angeben. Knausern hilft nicht!
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