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... ullibaer
mawe2 giana0212 „Das ergibt sich aus der Auslegung des Gesetzestextes und wurde ...“
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Hast Du Bock auf eine Abmahnung

Um mich geht's doch gar nicht.

Ausgangspunkt dieses OT-Zweigs war doch die Frage von marinierter:

Aber mittlerweile frage ich mich immer mehr, ob es bei diesen ständigen Verschärfungen überhaupt noch sinnvoll ist, eine Webseite zu betreiben

Und da bin ich eben der Meinung, dass es viele unterschiedliche Gründe gibt, eine WebSite zu betreiben und dass viele dieser Gründe mit den genannten Vorschriften in keinem Zusammenhang stehen. Man kann also durchaus noch WebSites betreiben.

Und das Impressum ist nun wirklich das kleinste Problem.

Trotzdem bleibt es grundsätzlich dabei, dass das Gesetz (die Gesetze) ein Impressum für private WebSites nicht vorsieht (vorsehen). Wenn das irgendwelche Abmahner anders sehen und irgendwelche Richter diesen dann auch noch "Recht geben", dann liegt eben Rechtsbeugung vor. (Das ist sicher ein Problem. Aber eines, das auf einem anderen Blatt steht.)

Deswegen habe ich ja gefragt: Gibt es diesbezüglich irgendein (höchstrichterliches) Urteil gegen einen privaten Betreiber? Vielleicht kann das ein mitlesender Jurist mit Zugriff auf die entsprechenden Datenbanken mal in Erfahrung bringen?

Gruß, mawe2

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Naja, wer weiss? giana0212
Las Vegas hust hust marinierter
351. mumpel1