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... ullibaer
Naja, wer weiss? giana0212
mawe2 marinierter „Hier sogar von höchster Stelle: ...“
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Hier sogar von höchster Stelle:

BFDI ist die "höchste Stelle"?

Auch dort wird wieder nur empfohlen. Und zwar in vorauseilendem Gehorsam. Die weite Auslegung bestimmter Gesetze durch Gerichte wird von den empfehlenden Stellen (die nicht die "höchsten" sind) noch weiter ausgelegt, damit man sich ja keinen Ärger einhandelt.

Wenn es überhaupt eine "höchste Stelle" in diesem Zusammenhang gibt, dann doch wohl ein Gericht, das höchstinstandlich geurteilt hat.

Gibt es schon ein solches Urteil, in dem ein Betreiber einer privaten WebSite höchstinstandlich verurteilt wurde, weil er kein Impressum angebracht hatte?

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Las Vegas hust hust marinierter
351. mumpel1