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... ullibaer
mawe2 marinierter „Man braucht nur dann kein Impressum, wenn die Seite, z. B. durch ...“
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Man braucht nur dann kein Impressum, wenn die Seite, z. B. durch Passwort geschützt, ... ist.

Und in welchem Gesetz soll das nun wieder stehen?

Das wäre auch völliger Käse, da es genug Seiten gibt, die sehr wohl passwortgeschützt sind und die somit auch nur einem begrenzten Personenkreis zugängig sind und trotzdem alle Kriterien erfüllen, geschäftsmäßig zu sein. Natürlich ist dort dann auch ein Impressum nötig.

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Naja, wer weiss? giana0212
Las Vegas hust hust marinierter
351. mumpel1