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News: Das Wunder aus Tübingen

ARD/ZDF - Gericht erklärt Zwangsvollstreckung als unwirksam

Michael Nickles / 132 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Beitragsservice von ARD/ZDF/Deutschlandradio versucht anscheinend zunehmend auch mit Gewalt seine Zwangsbeiträge einzutreiben. Als finale Maßnahme gibt es die Zwangsvollstreckung. Das Landgericht Tübingen hat laut Bericht von Mmnews die Vollstreckung als unwirksam erklärt, der vollständige Urteilstext findet sich hier.

Mein Ordner mit der GEZ-Scheisse wird immer dicker. Erst gestern kam wieder ein Schreiben rein. (Foto: mn)

Die Vollstreckung scheitert ganz einfach an zahlreichen Verfahrensfehlern. Das fängt bereits damit an, dass die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde in den Vollstreckungsersuchen nicht korrekt bezeichnet sind.

Auch fehle es an Siegel nebst Unterschrift. In Tübingen ging es wohl nur um eine konkrete Klage gegen die Zwangsvollstreckung, aber es ist davon auszugehen, dass die Urteilsbegründung auch für andere Klagen zutreffend ist.

Den GEZ-Gegnern liefert die Urteilsbegründung jetzt viel Stoff um auch generell gegen den Ablauf der Zwangseintreibung vorgehen zu können.

Michael Nickles meint:

Vielleicht schreiben die Geschichtsbücher irgendwann, dass der Grundstein für die deutsche "Revolution gegen die Totalverarschung" am 19. Mai 2014 in Tübingen gesetzt wurde. Es ist ein Urteil das Mut macht und das jeden motivieren sollte, unermüdlich Widerstand gegen die Zwangsgebühr zu leisten.

Wer meine Dokumentation der Vorgehensweise der Eintreiber mitverfolgt (aktueller Stand mit Chronologie hier) der weiß, wie lachhaft und unseriös dieser Laden ist. Es wird mit allen erdenklichen Tricks gearbeitet um mit Druck eine freiwillige Zahlung zu erreichen. Gerichtliche Klagen versuchen die Abzocker ganz offensichtlich zu vermeiden.

Warum wohl? Klar - bislang sind alle Klagen mit noch so absurden Urteilsbegründungen abgeschmettert worden. Aber die Klagen werden immer mehr. Und immer mehr Richter müssen sich mit ihrem Gewissen auseinandersetzen, ob sie es wagen, sich mit einem Urteil lächerlich zu machen.

In Tübingen wurde es Richtern jetzt wohl erstmals "zu heiß", eine Klage einfach abzuschmettern. Das ist ein sehr wichtiges Zeichen!

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dito! Systemcrasher
MichaelR. mawe2 „Ich würde da jetzt mal nicht allzu optimistisch sein, denn ...“
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Das die Verfahrensfehler schon mal dazu führen, das eine Vollstreckung nicht ausgeführt werden kann, ist nur der eine Teil der Geschichte.

Was überhaupt ganz vergessen wird ist die eigentliche Aufgabe der Gerichtsvollzieher. Die nämlich haben die Aufgabe, eine Angelegenheit mit einer Pfändung zu beenden. Nehmen wir als Beispiel jemanden, der seine Handyrechnung nicht gezahlt hat; es ergeht ein Vollstreckungsbeschluss, das geforderte Geld wird gepfändet und der Vorgang ist abgeschlossen. Abgeschlossen deshalb, weil der Mobilfunkanbieter den Vertrag kündigt und keine ausstehenden Beträge mehr auflaufen können. Die Angelegenheit ist also vollständig erledigt.
Würde ein "Beitragspflichtiger" auch nach einer Pfändung seine Beiträge nicht zahlen, müßte der Gerichtsvollzieher also jedes Quartal an tausenden von Türen klingeln um das Geld einzutreiben. Das wird ganz sicher nicht gemacht werden, denn es widerspricht ganz klar den Aufgabenstellungen der GV. Selbst das auferlegen von Ordnungsstrafen sind unzulässig, denn die können nur öffentliche Organe festlegen - der Beitragsservice ist kein öffentliches Organ (auch wenn sie oftmals so tun und auch in den Schreiben von Ordnungsgeldern bis zu 1000,-€ sprechen). Natürlich könnte der Beitragsservice ein Inkassounternehmen beauftragen, doch auch da stehen die Chancen schlecht, weil diese Unternehmen keine Befugnis haben. Zahlt der Schuldner nicht, so kann das Inkasso Büro einen Mahnbescheid (MB) erwirken. Nicht aber beim Beitragsservice, da der ja angeblich aus öffentlicher Hand kommt. (Öffentliche Institutionen pfänden direkt ohne MB.
Sollte also ein Mahnbescheid in Sachen Beitragsservice auftauchen, so ist das der Beweis, dass es eine ganz normale Firma ist.  Ist dieser Beweis erbracht, so kann man als “Kunde” deren Leistung abbestellen!

Man muß sich einfach nur damit befassen, wie man sie mit den eigenen Waffen schlagen kann; und das ist tatsächlich möglich.

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