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News: Das Wunder aus Tübingen

ARD/ZDF - Gericht erklärt Zwangsvollstreckung als unwirksam

Michael Nickles / 132 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Beitragsservice von ARD/ZDF/Deutschlandradio versucht anscheinend zunehmend auch mit Gewalt seine Zwangsbeiträge einzutreiben. Als finale Maßnahme gibt es die Zwangsvollstreckung. Das Landgericht Tübingen hat laut Bericht von Mmnews die Vollstreckung als unwirksam erklärt, der vollständige Urteilstext findet sich hier.

Mein Ordner mit der GEZ-Scheisse wird immer dicker. Erst gestern kam wieder ein Schreiben rein. (Foto: mn)

Die Vollstreckung scheitert ganz einfach an zahlreichen Verfahrensfehlern. Das fängt bereits damit an, dass die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde in den Vollstreckungsersuchen nicht korrekt bezeichnet sind.

Auch fehle es an Siegel nebst Unterschrift. In Tübingen ging es wohl nur um eine konkrete Klage gegen die Zwangsvollstreckung, aber es ist davon auszugehen, dass die Urteilsbegründung auch für andere Klagen zutreffend ist.

Den GEZ-Gegnern liefert die Urteilsbegründung jetzt viel Stoff um auch generell gegen den Ablauf der Zwangseintreibung vorgehen zu können.

Michael Nickles meint:

Vielleicht schreiben die Geschichtsbücher irgendwann, dass der Grundstein für die deutsche "Revolution gegen die Totalverarschung" am 19. Mai 2014 in Tübingen gesetzt wurde. Es ist ein Urteil das Mut macht und das jeden motivieren sollte, unermüdlich Widerstand gegen die Zwangsgebühr zu leisten.

Wer meine Dokumentation der Vorgehensweise der Eintreiber mitverfolgt (aktueller Stand mit Chronologie hier) der weiß, wie lachhaft und unseriös dieser Laden ist. Es wird mit allen erdenklichen Tricks gearbeitet um mit Druck eine freiwillige Zahlung zu erreichen. Gerichtliche Klagen versuchen die Abzocker ganz offensichtlich zu vermeiden.

Warum wohl? Klar - bislang sind alle Klagen mit noch so absurden Urteilsbegründungen abgeschmettert worden. Aber die Klagen werden immer mehr. Und immer mehr Richter müssen sich mit ihrem Gewissen auseinandersetzen, ob sie es wagen, sich mit einem Urteil lächerlich zu machen.

In Tübingen wurde es Richtern jetzt wohl erstmals "zu heiß", eine Klage einfach abzuschmettern. Das ist ein sehr wichtiges Zeichen!

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dito! Systemcrasher
gelöscht_301121 groggyman „Aber das gibt es doch schon, Sky und Co. Wer alles sehen ...“
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In einem gebe ich Dir gerne Recht:

Alles was für die Bevölkerung wichtig ist, wird wie der Verkehrsfunk frei zu empfangen sein, Bildungsfernsehen natürlich auch, Unterhaltung kostet :-)

Richtig. Und auch die frei zu empfangenden Medien müssen ja irgendwie bezahlt werden, das war ja der Grundgedanke der ÖR Medien = die sog, Grundversorgung. Wenn ich aber ins Kino oder Theater etc. gehe, zahle extra ich für mein Vergnügen, für meine Unterhaltung.

hier eine Abgabe und da noch eine Abgabe ist doch ein Armutszeugnis der Herstelle,

Genau das macht doch den Gewinn aus ..! 

Und das ist noch nicht alles. Hier in der Altstadt dürfen aus denkmalschützerischen Gründen keine Sat- oder ähnliche Anlagen installiert werden, auch keine sonstigen Antennen (wie früher). Man hat das gesamte Gebiet "zwangs"-verkabelt, jeder Hausbesitzer musste einen Anschluss haben. - oder eben nichts. Zu den eigentlichen Rundfunkgebühren kamen also noch die (immer weiter steigenden) Kabelgebühren hinzu. Der Kabelbetreiber bietet nur die sog. Grundversorgung, wer mehr möchte, Sender oder gar HD, muss extra blechen.

Einige haben, weil nur damit bei der telekom 16 MBit Internet möglich war, noch deren Medienpaket buchen müssen, die zahlen insgesamt fast 70 Euro im Monat. Und dann evtl. noch Sky & Co ...  Bis alle, oder viele, nur noch vor der Glotze hängen, falls sie nicht gerade mit ihren Smartphone o.Ä. beschäftigt sind. Brave New World.

Grüße,

Michael

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