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News: Das Wunder aus Tübingen

ARD/ZDF - Gericht erklärt Zwangsvollstreckung als unwirksam

Michael Nickles / 132 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Beitragsservice von ARD/ZDF/Deutschlandradio versucht anscheinend zunehmend auch mit Gewalt seine Zwangsbeiträge einzutreiben. Als finale Maßnahme gibt es die Zwangsvollstreckung. Das Landgericht Tübingen hat laut Bericht von Mmnews die Vollstreckung als unwirksam erklärt, der vollständige Urteilstext findet sich hier.

Mein Ordner mit der GEZ-Scheisse wird immer dicker. Erst gestern kam wieder ein Schreiben rein. (Foto: mn)

Die Vollstreckung scheitert ganz einfach an zahlreichen Verfahrensfehlern. Das fängt bereits damit an, dass die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde in den Vollstreckungsersuchen nicht korrekt bezeichnet sind.

Auch fehle es an Siegel nebst Unterschrift. In Tübingen ging es wohl nur um eine konkrete Klage gegen die Zwangsvollstreckung, aber es ist davon auszugehen, dass die Urteilsbegründung auch für andere Klagen zutreffend ist.

Den GEZ-Gegnern liefert die Urteilsbegründung jetzt viel Stoff um auch generell gegen den Ablauf der Zwangseintreibung vorgehen zu können.

Michael Nickles meint:

Vielleicht schreiben die Geschichtsbücher irgendwann, dass der Grundstein für die deutsche "Revolution gegen die Totalverarschung" am 19. Mai 2014 in Tübingen gesetzt wurde. Es ist ein Urteil das Mut macht und das jeden motivieren sollte, unermüdlich Widerstand gegen die Zwangsgebühr zu leisten.

Wer meine Dokumentation der Vorgehensweise der Eintreiber mitverfolgt (aktueller Stand mit Chronologie hier) der weiß, wie lachhaft und unseriös dieser Laden ist. Es wird mit allen erdenklichen Tricks gearbeitet um mit Druck eine freiwillige Zahlung zu erreichen. Gerichtliche Klagen versuchen die Abzocker ganz offensichtlich zu vermeiden.

Warum wohl? Klar - bislang sind alle Klagen mit noch so absurden Urteilsbegründungen abgeschmettert worden. Aber die Klagen werden immer mehr. Und immer mehr Richter müssen sich mit ihrem Gewissen auseinandersetzen, ob sie es wagen, sich mit einem Urteil lächerlich zu machen.

In Tübingen wurde es Richtern jetzt wohl erstmals "zu heiß", eine Klage einfach abzuschmettern. Das ist ein sehr wichtiges Zeichen!

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dito! Systemcrasher
schuerhaken Olaf19 „Mag alles sein. Das für mich entscheidende Stichwort lautet ...“
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...die "neuartigen Rundfunksteuern" sind anscheinend völlig in Ordnung...

Nun, Olaf, darin unterscheiden wir beide uns eben. 

  • FALLS die rechtliche Grundlage zur Forderung dieser Rundfunkbeiträge in dieser Ausgestaltung absolut hieb- und stichfest sein sollte, erscheinen mir Verfahrensfehler bei der Einforderung der Schuld zweitrangig. 
    (Das ändert grundsätzlich nichts an der Schuld.)
  • FALLS NICHT, dann kann es keine "Verfahrensfehler" bei der Eintreibung geben, weil es eine rechtmäßige Forderung nicht geben kann. 
    (Alles andere ist dann unwichtig.)

Warten wir ab. Ich bin jetzt mit im Boot, weil HIER nie ein
"Bescheid" eingegangen ist, aber lt. Buchungstext mal der,
mal jener mal dies. mal jenes hat abbuchen lassen. 
Auch hier wurde u.U. "verfahrensfehlerhaft" vorgegangen. 

Ich werde denen mal an die berühmten Dinger langziehen 
und am Boden festnageln. Ich ziele auf Erfolg, doch ist mir 
der Ausgang egal. Ich habe die Gelegenheit, die Zeit und 
auch das Geld dazu. 
CU2, M.

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