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Neue Betrugsmasche - Lieferung von "Privat" an Packstaton

Systemcrasher / 41 Antworten / Flachansicht Nickles

Was ich nicht wußte:

- Sendungen können bei Awesenheit vom Zusteller auch an eine Packstation geliefert werden, selbst wenn man selbst keine Packsationkarte hat und somit kein Packsation-Kunde ist. Für die Entgegennahme der Sendung genügt dann die Sendungsnummer.

- Sendungen von "Privat", die über eine Packstation aufegeben werden, sind bzgl. ihres Absenders über die Sendungsnummer nicht ermittelbar.

- Empfang an der Packstation bedeutet, daß Annahmeverweigerung nicht möglich sei. Bei venteller Rückgabe von z.B. nicht bestellter Ware hat man dann u.U. ein Problem.

Zum Glück bin ich ein äußerst mißtrauischer Mensch mit einem gehörigen Hang zur Paranoia. Cool

Als ich heute einen Zettel von der DHL in meinem Briefkasten fand, meine Adresse, Sendungsnummer, also allem Anschein nach "serös" und "offiziell", wunderte ich mich alleine schon deshalb, weil ich kein Packstationkunde bin.

Über die Sendungsnummr wollte ich den Absender ermitteln, was aus oben genannten Gründen nicht möglich war.

Anruf bei DHL ergab obigen Genanntes.

Auch die freundliche Mitarbeiterin, welche mich auf oben genannte Fakten hinwies, empfahl mir  im Zweifel nichts zu tun. Nach 9 Tagen wird das Paket an Absender zurück geschickt.

Auch sie schloß einen Betrugsversuch von Unbekannten nicht aus.

"Seriöse Firmen geben ihre Absenderadresse im Allgemeinen an", dies sagte sie wörtlich.

Sie sagte aber auch, daß Privatversender Sendungen in Packstationen aufgeben können ohne ihre Adresse angeben zu müssen.

Wichtig: Im Zweifel nicht drauf reagieren. Ist es was Wichtiges und Seriöses, wird sich der Absender früher oder später melden. Lediglich die Benachrichtigungskarte sollte man sich vorsichtshalber aufheben.

Null Toleranz f?r Intoleranz
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mawe2 Olaf19 „D.h. wenn ein Witzbold auf meinen Namen Schmuck im Wert von 2000 ...“
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Muss ich dem Versender nicht wenigstens Gelegenheit geben, die Teile abzuholen?

Nein, das musst Du nicht.

Da Du ja nichts bestellt hast, weißt Du auch nicht, wieviel die Sendung wert ist. Du kannst die Ware auch behalten, wirst aber nie Eigentümer dieser Ware. Und deshalb darf man sie später auch nicht verkaufen.

Jedenfalls halte ich diese Form von Betrugsversuch für an den Haaren herbeigezogen. Wenn sich ein Betrüger schon so zuverlässig auf rechtsbeugende Juristen verlassen kann, muss er nicht erst irgendeine Ware verschicken, dann kann er auch gleich so Klage gegen Dich einreichen!

Gruß, mawe2

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