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Neue Betrugsmasche - Lieferung von "Privat" an Packstaton

Systemcrasher / 41 Antworten / Flachansicht Nickles

Was ich nicht wußte:

- Sendungen können bei Awesenheit vom Zusteller auch an eine Packstation geliefert werden, selbst wenn man selbst keine Packsationkarte hat und somit kein Packsation-Kunde ist. Für die Entgegennahme der Sendung genügt dann die Sendungsnummer.

- Sendungen von "Privat", die über eine Packstation aufegeben werden, sind bzgl. ihres Absenders über die Sendungsnummer nicht ermittelbar.

- Empfang an der Packstation bedeutet, daß Annahmeverweigerung nicht möglich sei. Bei venteller Rückgabe von z.B. nicht bestellter Ware hat man dann u.U. ein Problem.

Zum Glück bin ich ein äußerst mißtrauischer Mensch mit einem gehörigen Hang zur Paranoia. Cool

Als ich heute einen Zettel von der DHL in meinem Briefkasten fand, meine Adresse, Sendungsnummer, also allem Anschein nach "serös" und "offiziell", wunderte ich mich alleine schon deshalb, weil ich kein Packstationkunde bin.

Über die Sendungsnummr wollte ich den Absender ermitteln, was aus oben genannten Gründen nicht möglich war.

Anruf bei DHL ergab obigen Genanntes.

Auch die freundliche Mitarbeiterin, welche mich auf oben genannte Fakten hinwies, empfahl mir  im Zweifel nichts zu tun. Nach 9 Tagen wird das Paket an Absender zurück geschickt.

Auch sie schloß einen Betrugsversuch von Unbekannten nicht aus.

"Seriöse Firmen geben ihre Absenderadresse im Allgemeinen an", dies sagte sie wörtlich.

Sie sagte aber auch, daß Privatversender Sendungen in Packstationen aufgeben können ohne ihre Adresse angeben zu müssen.

Wichtig: Im Zweifel nicht drauf reagieren. Ist es was Wichtiges und Seriöses, wird sich der Absender früher oder später melden. Lediglich die Benachrichtigungskarte sollte man sich vorsichtshalber aufheben.

Null Toleranz f?r Intoleranz
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mawe2 Systemcrasher „Im Gegensatz zu mir hattest Du wohl noch nie Ärger mit ...“
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Deine schlechten Erfahrungen in allen Ehren...

Aber

Oft genug gewinnen die, weil die mit dem Fall beauftragten Richter oft genug keine Ahnung von der Materie haben.
Und Fachanwälte für Vertragsrecht haben auch nicht immer Ahnung von Vertragsrecht

Wenn das so ist und ein inkompetenter Richter sowie ein inkompetenter Anwalt beugen das Recht so weit, dass ein betrügerischer "Anbieter" das Verfahren gewinnt und Du zahlen musst: Wozu sollte dann erst eine Ware verschickt werden?

Dann kann der Anbieter doch auch einfach behaupten, er hätte etwas verschickt, ohne es wirklich zu tun. Wenn er den Richter - ohne Beweis - davon überzeugt, dass ein Vertrag zustande gekommen sei, dann hast Du erstmal Pech gehabt.

Aber das hat nichts mit einem Zustellzettel und einer Packstation zu tun!

Wenn Du Dich vor dieser Art der maximalen Rechtsbeugung schützen willst, wird die Annahmeverweigerung der Sendung kaum ausreichen!

Gruß, mawe2

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