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Da muss doch niemand etwas fürchten...

luttyy / 124 Antworten / Flachansicht Nickles

wenn er denn legal handelt und sich eben nicht Daten lädt, die eigentlich kostenpflichtig wären.

Da kann die Piratenpartei argumentieren und jammern wie sie will....

http://www.focus.de/digital/computer/illegale-downloads-im-internet-bgh-urteil-provider-muessen-kundendaten-weitergeben_aid_797521.html


Gruß
luttyy

Kein Backup? Kein Mitleid!
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Warum? mawe2
gerhard38 Fetzen „Ich zitiere mal aus diesem Artikel:...“
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Warum so bescheiden und nur 50%? Im Urteil von LG Köln, Beschluss vom 25.09.2008, Az. 109-1/08 mit Bezug auf § 406 e StPO werden unter Berufung auf ein "Gutachten Prof. T2 vom 3.7.2008 (Blatt 158 ff.)" sogar 90% Fehler genannt! Aber bedenke: Das stellt ein Gericht fest, wo man sich dann fragt: Wenn das gerichtsbekannt ist, wieso ist es dann möglich, dass andere Gerichte (angeblich) nur auf Aussagen des Klägers hin ein Urteil fällen? Bräuchte man dann nur ans entsprechende Obergericht unter Verweis auf LG Köln weiterzuziehen. Und wie auch dein Link beweist: Gerichte berücksichtigen durchaus Argumente, sonst wären die Empfehlungen von dem in deinem Link genannten Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Michael Kohberger (Kanzlei Kohberger) "Folglich sollte bei Erhalt einer Abmahnung stets profunde anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden" völlig sinnlos.

Daher sehe ich einer diesbezüglichen Gerichtsverhandlung, sollte sie mich treffen, weiterhin gelassen entgegen. Den Prozess möchte ich sehen, wo bei einem Streitwert von 20-30.000 die Argumente des Beklagten nicht berücksichtigt werden und das Gericht - trotz der bereits landesgerichtlich festgestellten Fehlerhaftigkeit der IP-Ermittlung - einseitig nur die Argumente des Klägers gelten lässt. Und auch bei einem Zivilprozess gilt, dass mir die Schuld _nachgewiesen_ werden muss (Beweislastumkehr gibts nur bei §§474-476 BGB).

Gruß, Gerhard

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Mindest genau so blöd... luttyy
J. Was soll ich... torsten40
Lach!!! winnigorny1