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News: Grundsatz-Urteil

GEZ-Gebühren auch für PCs ohne Internet

Michael Nickles / 71 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit Einführung der Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs gab es mehrere Klagen. Und die Gerichte urteilten jeweils mal so oder so. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat dem Wirrwarr jetzt ein Ende bereitet und ein grundsätzliches Urteil gefällt, an dem sich künftige Gerichte wohl orientieren werden. Die heftig umstrittene Rundfunkgebührenpflicht für PCs wurde als rechtens abgehakt.

Erfolglos geklagt hatten ein Student und zwei Rechtsanwälte die in Wohnung/Büro zwar kein Rundfunkgerät hatten, aber dort halt jeweils internetfähige PCs.

Argumente, dass die Rechner nicht für Rundfunkempfang genutzt werden, ließen die Richter nicht gelten. Internetfähige Rechner sind als empfangstaugliche Geräte einzuordnen und damit gebührenpflichtig.

In seiner Pressemitteilung stellte der Bundesgerichtshof auch klar, dass es keine Rolle spielt, ob ein PC mit dem Internet verbunden ist.

Wer also einen alten PC im Keller rumliegen hat und über keinen Internetanschluss verfügt, muss dafür erstrecht blechen.

Michael Nickles meint: Man kann jetzt vielleicht noch drüber streiten, ab wann ein PC technisch fit genug für Internet beziehungsweise Rundfunkempfang per Internet ist und ab wann ein Rechner überhaupt als "PC" gilt.

Die lange erwartete Grundsatzentscheidung kommt nicht nur spät, sie ist auch sowieso völlig schnuppe. Es sind ja nur noch zwei Jahre hin, bis 2013 das neue Gebühreneintreibungs-Modell "Haushaltspauschale" eingeführt wird (siehe GEZ-Gebühren: ab 2013 muss jeder blechen).

Dann muss jeder Haushalt Rundfunkgebühren abdrücken, egal ob irgendwelche Rundfunk-empfangstauglichen Geräte vorhanden sind oder nicht. Die GEZ mit ihren Fahndern bleibt natürlich weiterhin bestehen.

Die schnüffeln an der "Haustür" dann halt nicht mehr nach Rundfunkgeräten sondern prüfen, ob ein "Abstell-Schuppen" nicht vielleicht als zusätzliche gebührenpflichtige "Haushalts-taugliche" Stätte eingestuft werden kann. Das wird bestimmt lustige Schlagzeilen und neue Klagen geben.

Aber Tv !! Captain-Iglu
Riesen Unfug stand da. agtino
Alibaba Vagabundo „Ob es wohl fuer Gehoerlose oder Blinde eine Ermaessigung gibt? Vagabundo“
Optionen

@Vagabundo: "...Blinde und/oder Gehörlose befreit oder ermässigt ?" NEIN ! Warum denn ? Sie könnten sich ja mittels sündteurer Operationen modernste Gerätschaften implantieren, die diesbezügliche Fähigkeiten rudimentär ersetzen, mit Betonung auf "sie könnten...".

Fazit: Sie sind, ergo sie blechen !

Und klagen gegen Alles und Jedes, versteh ich nicht. "Wir" haben diese Regierung bei der letzten Bundestagswahl doch gewählt bzw. die anteiligen Parteien, die dann ihre Kandidaten aushandeln. Ein entsprechend grosser Anteil von uns oder unseren Mitbürgern müsste also mit deren Handeln einverstanden sein. Oder ist das wieder so, wie nach dem letzten grossen Krieg, als es auf einmal gar keine Nazis mehr gab, weil sowieso jeder dagegen war ?

Vielleicht ist es ja an der Zeit, einmal ein "Rechtfertigungs-Gesetz" zu beschliessen ? Etwa so, dass gewählte (von den Parteien bestimmte) Amtsträger hinterher ihr Handeln rechtfertigen müssen (oder tierisch auf den Sack kriegen). Und hinterher heisst, nachdem sie keine Macht mehr haben.

Mir hat gestern Abend (ARD) Herrn Sommers (BGB-Vors.) Kommentar zu Roland Kochs schnellem "Ausverkauf" seiner sog. Gesinnung sehr imponiert (so vorsichtig sie auch formuliert war: "Der sollte doch von seiner Pension leben können.

Alibaba

Ich mach da mit. agtino
Grade im Netz... Loopi©