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News: Grundsatz-Urteil

GEZ-Gebühren auch für PCs ohne Internet

Michael Nickles / 71 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit Einführung der Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs gab es mehrere Klagen. Und die Gerichte urteilten jeweils mal so oder so. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat dem Wirrwarr jetzt ein Ende bereitet und ein grundsätzliches Urteil gefällt, an dem sich künftige Gerichte wohl orientieren werden. Die heftig umstrittene Rundfunkgebührenpflicht für PCs wurde als rechtens abgehakt.

Erfolglos geklagt hatten ein Student und zwei Rechtsanwälte die in Wohnung/Büro zwar kein Rundfunkgerät hatten, aber dort halt jeweils internetfähige PCs.

Argumente, dass die Rechner nicht für Rundfunkempfang genutzt werden, ließen die Richter nicht gelten. Internetfähige Rechner sind als empfangstaugliche Geräte einzuordnen und damit gebührenpflichtig.

In seiner Pressemitteilung stellte der Bundesgerichtshof auch klar, dass es keine Rolle spielt, ob ein PC mit dem Internet verbunden ist.

Wer also einen alten PC im Keller rumliegen hat und über keinen Internetanschluss verfügt, muss dafür erstrecht blechen.

Michael Nickles meint: Man kann jetzt vielleicht noch drüber streiten, ab wann ein PC technisch fit genug für Internet beziehungsweise Rundfunkempfang per Internet ist und ab wann ein Rechner überhaupt als "PC" gilt.

Die lange erwartete Grundsatzentscheidung kommt nicht nur spät, sie ist auch sowieso völlig schnuppe. Es sind ja nur noch zwei Jahre hin, bis 2013 das neue Gebühreneintreibungs-Modell "Haushaltspauschale" eingeführt wird (siehe GEZ-Gebühren: ab 2013 muss jeder blechen).

Dann muss jeder Haushalt Rundfunkgebühren abdrücken, egal ob irgendwelche Rundfunk-empfangstauglichen Geräte vorhanden sind oder nicht. Die GEZ mit ihren Fahndern bleibt natürlich weiterhin bestehen.

Die schnüffeln an der "Haustür" dann halt nicht mehr nach Rundfunkgeräten sondern prüfen, ob ein "Abstell-Schuppen" nicht vielleicht als zusätzliche gebührenpflichtige "Haushalts-taugliche" Stätte eingestuft werden kann. Das wird bestimmt lustige Schlagzeilen und neue Klagen geben.

Aber Tv !! Captain-Iglu
Olaf19 Voyager532 „Private Haushalte sind doch überhaupt nicht betroffen, oder hab ich was verpasst? “
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Private Haushalte sind genau dann betroffen, wenn keine Rundfunkgeräte vorhanden sind, wohl aber ein PC. So wie bei mir zum Beispiel.

Dann muss diese Gebühr gezahlt werden, obwohl man am Rundfunk gar nicht teilnimmt. Das ist der Unterschied zu früher und die große Sauerei.

Völliger Blödsinn sind diese spitzfindigen Unterscheidungen à la "gewerbliche PCs werden zum Arbeiten genutzt, private PCs zum Rundfunkempfang". Als ob das die Motivation wäre, sich einen PC hinzustellen. Da kann man ja gleich einen teuren Seidenschal zum Schuheputzen nehmen.

Kein Mensch auf der Welt hat von irgendeiner Fernseh- oder Radio-Station verlangt, sich mit ihrem fetten Arsch im Internet breitzumachen. Wenn denen das nicht passt, dass GEZ-Abstinenzler auf diese Weise doch noch in den "Genuss" von Rundfunkberieselung kommen, dann sollen sie doch aus dem Web verschwinden. Sender verpisst euch, niemand vermisst euch!

Ich habe für mich im Jahr 2000 entschieden, dass ich am Rundfunk nicht mehr teilnehmen will, und das hat unser Drecksstaat gefälligst zu akzeptieren.

"Der Staat sind wir alle", dass ich nicht lache. Welche Socke interessiert denn das, ob ich dagegen bin oder nicht, ob ich mich deswegen auf die Straße stelle oder nicht.

Der Staat ist ein lebloser Haufen von bürokratischen Organen, mehr nicht.

CU
Olaf

Riesen Unfug stand da. agtino
Ich mach da mit. agtino
Grade im Netz... Loopi©