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News: Lukratives Geschäft

Einwohnermeldeämter verkaufen Privatadressen

Michael Nickles / 74 Antworten / Flachansicht Nickles

Im Internet und auch sonst in den meisten Fällen, kann jeder frei entscheiden ob und welche Daten er über sich rausrückt.

Die Meldung beim Einwohnermeldamt ist allerdings eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht. Das ZDF-Magazin WISO ist jetzt mal der Frage nachgegangen, wie gut Daten bei den Einwohnermeldeämtern "aufgehoben" sind. Laut WISO-Bericht gibt es keinerlei Hemmungen mit Datenhändlern Geschäfte zu machen.

In Berlin werden pro Adresse 5 Euro kassiert, in München sind es gar 15 Euro. Für den Datenschutzbeauftragten Peter Schaar ist das ein Skandal, das Bundesinnenministerium hat mit dem lukrativen Datenhandel allerdings kein Problem, es wird ausdrücklich geduldet.

Der WISO-TV-Beitrag zur Sache wird heute ab 19.25 Uhr im ZDF ausgestrahlt.

Quatsch! hoch 27!!!! alltiger
SoulMaster Horexpaule „Artikel 17 GG Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit...“
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Artikel 17 GG Die meisten von uns kennen den 17 GG.
Jeder kann/darf in diesem Forum auch sein Meinung äussern. S21 ist hier nicht fehl am Platz, da es ein bemerkenswertes Beispiel demokratischen Bürgerangagements der konservativen Mitte ist. Dies forderst du aber gerade hier ab. Lotterien sind nicht mein Metier. Die Gewinn Wahrscheinlichkeit steht in keiner Relation zu dem Einsatz. Monte Carlo Methode.
Ich gehe sehr sorgsam mit meinen Daten um, genau wie die meisten Nicklesisaner.Nix facebook, myspace etc. pp.
Niemand macht hier eine Behörde für Werbemüll für verantwortlich, obwohl.... Verursacherprinzip, naja lassen wir das. Ein deutlicher Vermerk am Briefkasten reicht im Allgemeinen gegen diese Flut aus.

Nur der Handel mit Privatdaten die über den Telefonbucheintrag hinausgehen ist nach Datenschutzgesetz, mindestens sehr fragwürdig. DG ist hinreichend bekannt, deshalb keine Angabe des § oder Artikel im GG. *g*