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News: Lukratives Geschäft

Einwohnermeldeämter verkaufen Privatadressen

Michael Nickles / 74 Antworten / Flachansicht Nickles

Im Internet und auch sonst in den meisten Fällen, kann jeder frei entscheiden ob und welche Daten er über sich rausrückt.

Die Meldung beim Einwohnermeldamt ist allerdings eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht. Das ZDF-Magazin WISO ist jetzt mal der Frage nachgegangen, wie gut Daten bei den Einwohnermeldeämtern "aufgehoben" sind. Laut WISO-Bericht gibt es keinerlei Hemmungen mit Datenhändlern Geschäfte zu machen.

In Berlin werden pro Adresse 5 Euro kassiert, in München sind es gar 15 Euro. Für den Datenschutzbeauftragten Peter Schaar ist das ein Skandal, das Bundesinnenministerium hat mit dem lukrativen Datenhandel allerdings kein Problem, es wird ausdrücklich geduldet.

Der WISO-TV-Beitrag zur Sache wird heute ab 19.25 Uhr im ZDF ausgestrahlt.

Quatsch! hoch 27!!!! alltiger
Ma_neva Horexpaule „Schaue mal hier -http://www.landesrecht-bw.de/jportal/ jsessionid...“
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Also da sehe ich nur das es sehr eingeschränkt möglich ist über §32 und der Bürger jährlich einmal darüber informiert werden muß und auch das er widersprechen kann.
Jedoch habe ich noch niemals eine derartige "Information" erhalten, also ist jede Weitergabe (die auch nur bei Ausnahmen mit begründeten Nachweisen gestattet ist) völlig illegal und verstößt gegen geltendes Recht.
Welcher Bürger ist schon jedes Jahr darauf hingewiesen worden?
Lesen bildet auch :-), hatte ich so noch nicht gelesen. Wird sicherlich auch in jedem Bundesland anders stehen, doch im Grundsatz wohl gleich. Eigentlich sogar gegen die Würde des Menschen ein Verstoß.
Doch wo wird die überhaupt noch geachtet bei einheimischen Bürgern?

Gruß
Manfred