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News: Lukratives Geschäft

Einwohnermeldeämter verkaufen Privatadressen

Michael Nickles / 74 Antworten / Flachansicht Nickles

Im Internet und auch sonst in den meisten Fällen, kann jeder frei entscheiden ob und welche Daten er über sich rausrückt.

Die Meldung beim Einwohnermeldamt ist allerdings eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht. Das ZDF-Magazin WISO ist jetzt mal der Frage nachgegangen, wie gut Daten bei den Einwohnermeldeämtern "aufgehoben" sind. Laut WISO-Bericht gibt es keinerlei Hemmungen mit Datenhändlern Geschäfte zu machen.

In Berlin werden pro Adresse 5 Euro kassiert, in München sind es gar 15 Euro. Für den Datenschutzbeauftragten Peter Schaar ist das ein Skandal, das Bundesinnenministerium hat mit dem lukrativen Datenhandel allerdings kein Problem, es wird ausdrücklich geduldet.

Der WISO-TV-Beitrag zur Sache wird heute ab 19.25 Uhr im ZDF ausgestrahlt.

Quatsch! hoch 27!!!! alltiger
Horexpaule Michael Nickles „Einwohnermeldeämter verkaufen Privatadressen“
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Ich kann nur noch mal wiederholen, die Ämter handeln rechtskräftig.-> http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=MeldeG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-MeldeGBWV3P32
§ 32
Melderegisterauskunft
(1) Personen, die nicht Betroffene sind, und anderen als den in § 29 Abs. 1 bezeichneten Stellen darf die Meldebehörde nur Auskunft über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner erteilen (einfache Melderegisterauskunft). Dies gilt auch, wenn jemand Auskunft über Daten einer Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohner begehrt.

Also auf deutsch: jeder Depp kann die Anschrift einer Person erfragen und die Ämter müssen Auskunft geben. Lediglich die erweiterte Auskunft wie Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, frühere Anschriften etc muss der Antragsteller sich erklären.So zumindest in BW, aber auch die MG in anderen Bundesländer sind da identisch. Siehe hier für NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=210&bes_id=4655&aufgehoben=N&menu=1&sg=#det207741 oder hier http://www.schure.de/2104001/nmg.htm für Niedersachsen.
Wem das nicht gefällt, der kann ja was dagegen unternehmen. Schliesslich haben wir in Deutschland die Möglichkeiten als Bürger auf die Gesetze Einfluß zu nehmen, wenn man weiß wie.