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Veröffentlichung von personenbezogenen Daten von Forumsmitgliedern

mawe2 / 94 Antworten / Flachansicht Nickles

Ist es eigentlich nach DSGVO zulässig, in einem öffentlich zugänglichen Forum Geburtsdaten einzelner Mitglieder bekanntzugeben?

Bei weniger wichtigen persönlichen Daten (wie z.B. der E-Mail-Adresse) wird hier durchaus darauf hingewiesen, dass man diese nicht veröffentlichen sollte. Meist werden dann solche Postings recht schnell gelöscht.

Dabei könnte jeder, der das will, seine E-Mail-Adresse einfach ändern und sich von der (evtl. versehentlich veröffentlichten) Adresse lossagen. Das bedeutet zwar einen gewissen Aufwand und ist u.U. auch mit Unannehmlichkeiten verbunden, wäre aber machbar.

Beim Geburtsdatum ist das nicht machbar. Das Geburtsdatum ist unveränderlich.

Es zählt neben Nachname und Vorname zu den wichtigsten personenbezogenen Informationen eines Menschen.

Sollte man eine solche Veröffentlichung nicht besser unterlassen?

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winnigorny1 hatterchen1 „Dazu meine persönliche Realität: Die reine Angabe eines Geburtstags Datums, auch in Verbindung mit einem Nick -Namen, ...“
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Und damit verletzt es garantiert kein Datenschutzgesetz!!!!Ich würde diesen Tröt als typischen "Erbsenzähler-Thread" bezeichnen...

Treffend formuliert!

Und ja, herzlichen Glückwunsch an alle, die im Jahr 2023 Geburtstag hatten/haben.

Danke schon mal. Und um Erbsenzähler zu ärgern: Ich habe am 24. Juli Geburtstag! Zunge raus

Und bitte nicht löschen, denn das ist kein vollständiger Datensatz!!! - Das Geburtsjahr fehlt nämlich!!!!

Und mithin verletzt es mit Sicherheit kein Datenschutzgesetz!!!! Brüllend

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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Danke dir! winnigorny1