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Veröffentlichung von personenbezogenen Daten von Forumsmitgliedern

mawe2 / 94 Antworten / Flachansicht Nickles

Ist es eigentlich nach DSGVO zulässig, in einem öffentlich zugänglichen Forum Geburtsdaten einzelner Mitglieder bekanntzugeben?

Bei weniger wichtigen persönlichen Daten (wie z.B. der E-Mail-Adresse) wird hier durchaus darauf hingewiesen, dass man diese nicht veröffentlichen sollte. Meist werden dann solche Postings recht schnell gelöscht.

Dabei könnte jeder, der das will, seine E-Mail-Adresse einfach ändern und sich von der (evtl. versehentlich veröffentlichten) Adresse lossagen. Das bedeutet zwar einen gewissen Aufwand und ist u.U. auch mit Unannehmlichkeiten verbunden, wäre aber machbar.

Beim Geburtsdatum ist das nicht machbar. Das Geburtsdatum ist unveränderlich.

Es zählt neben Nachname und Vorname zu den wichtigsten personenbezogenen Informationen eines Menschen.

Sollte man eine solche Veröffentlichung nicht besser unterlassen?

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luttyy Knoeppken „Also ich hätte nie gedacht, dass meine Glückwunsch-Threads an euch beide derartige Wellen schlägt. OK manchmal machte ...“
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Nun erscheint der Thread von mawe2, das kann kein Zufall sein!

Hatte ich sofort im Kopf!

Tja Knöppi,

Zufälle gibt es, also sowas aber von eigenartigen Zusammentreffen!

Wenn man sonst nicht viel zu bieten hat, muss man sich halt irgendwie profilieren!

Von Vips vorführen bis von Hinten durch die Brust ins Auge ist hier alles vertreten.

Das gibt  es nur bei Nickles und ich hätte längst den Scheiß hingeschmissen als VIP Brüllend

Na ja,

dass alles fördert den Zulauf zu Nickles ungemein, die Totengräber haben freie Hand sind und schon lange am werkeln!

Gruß Lutz

 

Kein Backup? Kein Mitleid!
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Danke dir! winnigorny1