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Wer darf am Telekom-Hausanschluss (APL) Änderungen vornehmen?

mawe2 / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

In einem anderen Thread (Klick) wird bereits eine Diskussion geführt, ob es für beliebige Privat-Leute gestattet ist, am APL (also am Hausverteiler, der i.d.R. durch die Telekom montiert wurde / wird) Änderungen vorzunehmen (Öffnen des APL, Änderungen an der Leitungsbelegung usw.).

Die Informationslage im Web ist dazu äußerst dürftig. Meist findet man nur andere Forendiskussionen, wo man wiederum auf sehr viel gepflegtes Halbwissen stößt.

Ob die nichtautorisierte Manipulation am APL eine Straftat nach StGB (https://dejure.org/gesetze/StGB/317.html) darstellt, konnte bisher nicht geklärt werden.

Ob Arbeiten am APL immer von Technikern der Deutschen Telekom vorgenommen werden müssen oder ob (andere) TK-Anbieter auch Privatpersonen zu solchen Arbeiten anstiften / verleiten / nötigen dürfen, steht in Frage.

Dabei ist evtl. auch eine Differenzierung zwischen einem APL in einem Einfamilienhaus (mit nur einem Anschlussinhaber) und in einem Mehrfamilienhaus (mit mehreren Anschlussinhabern) sinnvoll. Oder ist das völlig irrelevant?

Wer kann hierzu sachkundige Auskunft geben?

Gruß, mawe2

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mi~we mawe2 „Wer darf am Telekom-Hausanschluss (APL) Änderungen vornehmen?“
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Was soll daran strittig sein? Der APL ist Eigentum der Telekom. Somit darf also auch nur die Teleokom dran rumschrauben.

Das unbefugtes Öffnen eines EVz ist immer noch als Sachbeschädigung oder Eingriff in das Fernmeldenetz strafbar. An einen privaten Netz darf jeder Fachmann und jeder Laie rumpfuschen; die Liberalisierung des Telefonmarktes endet aber an der 1.TAE. Jenseits dieser Dose dürfen nur Telekommitarbeiter oder -beauftrage arbeiten.

https://grauepost.wordpress.com/tag/apl/

"Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum." (Marc Aurel)
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