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News: Fatales Gerichtsurteil

Webseiten-Betreiber haften für Verlinkungen auf andere Webseiten mit Urheberrechtsverletzungen

Michael Nickles / 107 Antworten / Flachansicht Nickles
Landgericht Hamburg. (Foto: mn)

Das Hamburger Landgericht hat ein Urteil gefällt, das für gewerbliche Webseiten-Betreiber fatale Folgen haben kann, meldet Heise: sie haften künftig für Verlinkungen auf andere Webseiten auf denen Urheberrechtsverstöße stattfinden.

Im aktuellen Fall handelte es sich gar um eine besonders lächerliche Urheberrechtsverletzung. Auf der verlinkten Seite war ein prinzipiell kostenloses Bild veröffentlicht.

Dessen Urheber verlangte lediglich einen Hinweis unter dem Bild - und dieser Hinweis wurde vergessen. So etwas passiert sehr rasch, da beispielsweise gerade bei Creative-Commons-Lizenzen die exakten Nutzungsbedingungen oft nur mühselig verständlich sind (Paradebeispiel Wikipedia).

Dem Verklagten bleibt jetzt nur noch der sehr kostspielige Weg durch die Instanzen.

Michael Nickles meint:

Kommen wir gleich zur Sache. Um es klar zu machen: oben habe ich auf einen Bericht von Heise verlinkt und riskiere damit theoretisch bereits das Ende von Nickles.de. Denn: befindet sich auf der Seite von Heise.de beispielsweise irgendein Foto, an dem Heise keine Urheberrechte hat, dann kann Nickles.de dewegen abgemahnt werden - und Abmahnungen sind bekanntlich verdammt kostspielig.

Noch blöder: auch wenn sich aktuell auf der verlinkten Seite keine Urheberrechtsverletzung befindet, besteht keine Garantie, dass sich das nicht jeden Augenblick ändert. Webseiten sind bekanntlich nicht starr, ihre Inhalte (dazu zählen auch Werbungseinblendungen und Eigenanzeigen) ändern sich in den meisten Fällen zumindest teilweise dynamisch.

Für gewerbliche Webseitenbetreiber halten es die Hamburger Richter also wohl vertretbar, dass diese sämtliche Verlinkungen auf ihren Seiten nonstop live überprüfen (was technisch selbsterklärend unmöglich ist).

Meine ausdrückliche Warnung gilt übrigens bezüglich der Interpretation "gewerbliche Webseiten" mit "Gewinnerzielungsabsicht". Auf Abmahnungen spezialisierte Anwälte schaffen es mühelos selbst banalsten privaten Webseiten irgendeinen gewerblichen Charakter anzudichten. Dem kann dann vor Gericht natürlich widersprochen werden - aber die Prozesskosten sind für normale Menschen in den meisten Fällen kaum stemmbar.

In den vergangenen 3 Jahren hat Nickles.de übrigens keinen einzigen Abmahnungsprozess verloren. Das hat aber dennoch leider rund 18.000 Euro an Anwaltsgebühren verschlungen (und irre viel Zeit und Arbeit) um die Abmahnungen abzuwenden. Vor allem dank der Premiummitglieder, die Nickles.de finanziell unterstützen, war es möglich diese Kosten zu stemmen. Wer das ebenfalls tun mag hat hier die Möglichkeit. Danke!

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Borlander gelöscht_325733 „Ich glaube, dass wir hier irgendwie - millimeter-weise - aneinander vorbei diskutieren. Deswegen nochmal strukturiert: - ...“
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Um das, was ein Mensch sagt / schreibt / veröffentlicht, ist es zum exakten Verständnis seiner Position unerlässlich, über Eigenschaften zu verfügen, die ein Computer nicht hat. Dazu gehören: Sinn für Humor und Ironie, genau so wie Phantasie, Empathie und die Fähigkeit, die genannten "Sinne" mit der reinen inhaltlichen Textanalyse zu verknüpfen. Erst dann könnte man erfassen, was eine wiedergegebene Meinung wirklich bedeutet.

Du brauchst im Zweifelsfall nur eine möglichst trennscharfte Klassifikation von erlaubt und nicht erlaubt. Das kannst Du mit einer ordentlichen Datenbasis (die Facebook definitiv hat) gut trainieren mit Techniken wie Künstlichen Neuronalen Netzen.

Dazu kommt das Problem der reinen Menge an Postings, die alleine auf Facebook veröffentlicht werden. Komplizierte Algorithmen, die im Labor funktionieren, unter Idealbedingungen und sehr begrenzter Problemstellung, lassen sich nicht 1:1 auf den Massenmarkt portieren.

Mit einer größeren Datenbasis funktioniert das eher besser als mit nur wenigen Daten.

die KI, als Abbild des menschlichen Verstandes, die diesen auch nur begrenzt nachvollziehen kann, wird nichts besser machen können als das jetzt schon überforterte Original.

KI muss kein Abbild des menschlichen Verstandes sein und ist es tendenziell auch nicht. Häufig hat man heute nur eine Blackbox die auf einen Eingabe-Ausgabe-Zusammenhang trainiert wurde.

wenn mein Computer mir eines Tages, ohne dass ich (oder sonst jemand) ihn eingeschaltet habe, ohne dass ich (oder sonst jemand) ein Programm gestartet habe oder sonst eine Manipulation an ihm vorgenommen habe, aus eigener Intention heraus einen Witz erzählt, über den ich lachen kann - dann werde ich ihn als intelligentes Wesen betrachten.

Textklassifikation erfordert keine solche universelle Intelligenz.

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