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News: Fatales Gerichtsurteil

Webseiten-Betreiber haften für Verlinkungen auf andere Webseiten mit Urheberrechtsverletzungen

Michael Nickles / 107 Antworten / Flachansicht Nickles
Landgericht Hamburg. (Foto: mn)

Das Hamburger Landgericht hat ein Urteil gefällt, das für gewerbliche Webseiten-Betreiber fatale Folgen haben kann, meldet Heise: sie haften künftig für Verlinkungen auf andere Webseiten auf denen Urheberrechtsverstöße stattfinden.

Im aktuellen Fall handelte es sich gar um eine besonders lächerliche Urheberrechtsverletzung. Auf der verlinkten Seite war ein prinzipiell kostenloses Bild veröffentlicht.

Dessen Urheber verlangte lediglich einen Hinweis unter dem Bild - und dieser Hinweis wurde vergessen. So etwas passiert sehr rasch, da beispielsweise gerade bei Creative-Commons-Lizenzen die exakten Nutzungsbedingungen oft nur mühselig verständlich sind (Paradebeispiel Wikipedia).

Dem Verklagten bleibt jetzt nur noch der sehr kostspielige Weg durch die Instanzen.

Michael Nickles meint:

Kommen wir gleich zur Sache. Um es klar zu machen: oben habe ich auf einen Bericht von Heise verlinkt und riskiere damit theoretisch bereits das Ende von Nickles.de. Denn: befindet sich auf der Seite von Heise.de beispielsweise irgendein Foto, an dem Heise keine Urheberrechte hat, dann kann Nickles.de dewegen abgemahnt werden - und Abmahnungen sind bekanntlich verdammt kostspielig.

Noch blöder: auch wenn sich aktuell auf der verlinkten Seite keine Urheberrechtsverletzung befindet, besteht keine Garantie, dass sich das nicht jeden Augenblick ändert. Webseiten sind bekanntlich nicht starr, ihre Inhalte (dazu zählen auch Werbungseinblendungen und Eigenanzeigen) ändern sich in den meisten Fällen zumindest teilweise dynamisch.

Für gewerbliche Webseitenbetreiber halten es die Hamburger Richter also wohl vertretbar, dass diese sämtliche Verlinkungen auf ihren Seiten nonstop live überprüfen (was technisch selbsterklärend unmöglich ist).

Meine ausdrückliche Warnung gilt übrigens bezüglich der Interpretation "gewerbliche Webseiten" mit "Gewinnerzielungsabsicht". Auf Abmahnungen spezialisierte Anwälte schaffen es mühelos selbst banalsten privaten Webseiten irgendeinen gewerblichen Charakter anzudichten. Dem kann dann vor Gericht natürlich widersprochen werden - aber die Prozesskosten sind für normale Menschen in den meisten Fällen kaum stemmbar.

In den vergangenen 3 Jahren hat Nickles.de übrigens keinen einzigen Abmahnungsprozess verloren. Das hat aber dennoch leider rund 18.000 Euro an Anwaltsgebühren verschlungen (und irre viel Zeit und Arbeit) um die Abmahnungen abzuwenden. Vor allem dank der Premiummitglieder, die Nickles.de finanziell unterstützen, war es möglich diese Kosten zu stemmen. Wer das ebenfalls tun mag hat hier die Möglichkeit. Danke!

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Michael Nickles Olaf19 „Und wie sieht das praktisch aus? Ich kannte das auch so wie von Mumpel erwähnt, die Kosten trägt der Verlierer, Ausnahme ...“
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Und wie sieht das praktisch aus?

Praktisch ersäuft man in einem Berg an Abrechnungen und Gebühren, verliert den Überblick im Verlauf der Instanzen und sieht am Ende nur noch den fetten Verlust, der sich aus zig Einzelkomponenten zusammensetzt.

Bei einem Etappensieg musste beispielsweise ein Vollstreckungsverfahren in der Schweiz durchgeführt werden um an die Kostenerstattung durch die gegnerische Partei ranzukommen. Dieses Verfahren in der Schweiz hat weitaus mehr gekostet, als an Vollstreckungskosten bewilligt wurde.

Weiter habe ich mich beim Hamburger Gericht durch meine Münchner Anwälte vertreten lassen (da das Verfahren auch in München begonnen hat, bevor der Gegner es nach Hamburg zog). Der Gegner hat beantragt, dass die Kosten der Münchener Anwälte nicht vollständig gezahlt werden, da es billiger gewesen wäre, wenn ich neue Anwälte in Hamburg genommen hätte. Er hat damit leider Recht gekriegt.

Usw usw

Ich bitte um Verständnis dafür, dass mir Zeit und vor allem Nerven fehlen die komplette Geschichte und deren Kosten hier bis ins letzte Detail aufzuschlüsseln.

Grüße,
Mike

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