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Heizkostenverteiler: Röhrchen oder Funkgeräte?

mawe2 / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Bei uns werden die Heizkosten seit vielen Jahren mittels den altbekannten Verdunstungsröhrchen ermittelt bzw. verteilt.

Jetzt steht die Frage im Raum, ob wir Heizkostenverteiler auf Funkbasis installieren sollten oder nicht.

Abgesehen von der Tatsache, dass der einmalige Besuch des Mitarbeiters zum Ablesen und zum Tausch der Röhrchen entfallen würde, sehe ich für den Wohnungsnutzer / -mieter keinerlei Vorteile.

  • Wer hat Erfahrungen mit solchen Funklösungen und kann Vor- und Nachteile solcher Lösungen gegenüber den Verdunstungsröhrchen benennen?
  • Mit welchen Kosten für die Umrüstung ist zu rechnen?
  • Sind nach der Umrüstung die Kosten für die Ablesung bzw. Erstellung der Heizkostenabrechnungen niedriger als bei Verdunstungsröhrchen?
  • Wie ist die Datenübermittlung geregelt? Gibt es verschiedene Standards oder arbeiten alle diese Systeme quasi nach dem selben Prinzip?
  • Kann der Wohnungsnutzer die Daten zur Kontrolle selbst ablesen / empfangen?
  • Ist der Datenschutz gewährleistet?
  • Sind die Anlagen manipulationssicher?

Ich würde mich über jedwede Berichte aus der Praxis freuen, da dieses Thema für mich sehr unübersichtlich und schwer zu erfassen ist.

Vielen Dank für Eure Bemühungen!

Gruß, mawe2

PS: Warm- und Kaltwasserzähler sind in dem Verfahren ebenfalls zu brücksichtigen.

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mawe2 luttyy „Die unterliegen natürlich auch der Eichung und Batteriewechsel kommt auch noch hinzu... Insgesamt ein teurer Spaß ohne ...“
Optionen
Die unterliegen natürlich auch der Eichung

Jetzt finde ich hier diese Information (Zitat):

Ausnahmen von der Eichpflicht

Die an den Heizkörpern angebrachten Heizkostenverteiler gelten nicht als Wärmezähler. Diese Geräte messen keinen physikalischen Verbrauch, sondern erfassen nur einen relativen Anteil am Gesamtverbrauch. Der Verbrauch wird nach Stricheinheiten oder Zahlenreihen erfasst. Technisch gesehen ist eine Eichung dieser Heizkostenverteiler nicht möglich. Das gilt für Geräte nach dem Verdunstungsprinzip und für elektronische Heizkostenverteiler.

Also doch keine Eichpflicht??

Hier wiederum wird (in verscheidenen Antworten) die Eichpflicht für Heizkostenverteiler betont (Zitat):

Heizkostenverteiler gibt es als Verdunster (mit Röhrchen, die werden jedes Jahr gewechselt) oder als E-HKV (digital/elektrisch). Beide Arten sind geeicht und werden zum Eichdatum getauscht.

Welcher Wahrheit man glauben darf, darf zum Glück jeder selbst entscheiden.

Das heißt heutzutage "postfaktisch"... :-)

Mit jeder neuen Information zum Thema wird die akkumulierte Verwirrung nur noch größer.

Nun darf man sich auch nicht auf praktische Erfahrungen verlassen (nach dem Motto: "Bei uns werden die Dinger alle x Jahre getauscht."), da die jeweiligen Firmen natürlich gern mit dem Tausch dieser Teile Geld verdienen wollen, egal, ob es juristisch oder technisch nötig wäre!

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