Bei DSL-, LTE- oder Kabelanschlüssen gibt es immer noch viele Anbieter die den Nutzern den Einsatz besondere Router-Modelle vorschreiben. Manchmal gibt es auch nur einen Router zu mieten oder zu kaufen – auch wenn das Modell kaum gute Funktionen hat. Damit ist ab 1. August 2016 nun endlich Schluss!
Es hat lange gedauert, aber ab Anfang August ist es Gesetz, dass jeder Nutzer den Router an seinem Anschluss nutzen darf auf den er Lust hat. Das Gerät muss lediglich den Standards für DSL-, LTE- oder Kabelanschlüsse entsprechen und eine CE-Zertifizierung haben. Aber das ist eigentlich bei jedem frei verkauften Gerät der Fall. Es beginnt die Zeit der gesetzlich verankerten Router-Freiheit!
Viele Anwender wollten ihren Router schon früher wechseln, wurden aber durch den Anbieter ausgetrickst: die Anmeldedaten für den Anschluss wurden vorab in Router einprogrammiert und waren auch nicht auslesbar. Auch auf Nachfrage verweigerte der Anbieter die Herausgabe der Login-Daten. Auch das ist bald vorbei! Der Anbieter muss dem Kunden die Daten angeben – auch wenn er einen vorbereiteten Router anbietet.
Unglaublich aber wahr: Das Ganze wird schnell umgesetzt! Die Netzanbieter von DSL-, LTE- oder Kabelanschlüssen müssen bis zum 31. Juli die Spezifikation über die Netzzugangsschnittstellen bekannt geben. Diese Frist ist vorgeschrieben, damit alle Router-Anbieter die gleichen Chancen haben ihre Geräte für den Markt vorzubereiten. Meist ist das durch Firmware-Anpassungen erledigt.
AVM, einer der größten Endgeräte-Anbieter für alle DSL-, LTE- oder Kabelanschlüsse, hat zum Thema freie Router-Wahl eine umfangreiche FAQ-Seite online. Sie beantwortet so gut wie alle offenen Fragen.